EU-Stabilitätspakt

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Dezember 2003 um 03:00 Uhr durch Guillermo (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der EU-Stabilitätspakt ist ein Abkommen der Euroländer über die europäische Finanzwirtschaft, um den Euro und die Wirtschaft stabil zu halten. So ist zum Beispiel nur eine Neuverschuldung von 3 % pro Jahr erlaubt. Der Pakt wurde 1991 in Maastricht mit einem Vertrag besiegelt, und 1997 erneuert und erweitert, wobei es Deutschland war, das harte Strafen für Verstöße forderte.

Einer der wichtigsten Punkte ist die Regelung der Neuverschuldungen: Ein Mitgliedsland des Paktes darf höchstens eine Neuverschuldung von 3 % pro Jahr haben und darf diese Grenze nur 2 mal in Folge überschreiten, sonst drohen Strafen bis zu 0,5 % des BIP. Weiterhin dürfen die Gesamtschulden höchstens 60 % des BIP betragen

Argumentation

Der EU-Stabilitätspakt wird inzwischen kontrovers diskutiert.

Pro Stabilitätspakt

  • Stabilität: Die Regelungen sollen zu einer Stabilität der Währung führen.
  • Lösungszwang: Die Regelungen sollen Regierungen zwingen, echte Lösungen für Wirtschaftliche Probleme anzustreben, anstatt diese bequem in die Zukunft hinauszuschieben.

Contra Stabilitätspakt

  • Handlungsspielraum: Der Handlungsspielraum der Staaten wird eingeschränkt und möglicherweise volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, etwa Konsumförderung durch höhere Neuverschuldung, werden verhindert.
  • Strafen: Strafen bei Verstößen schaden der ohnehin geschwächten Volkswirtschaft noch mehr.

Siehe auch: Liste politischer Konzepte