Diese Liste zeigt die Wappen der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie Wappen von ehemals selbstständigen Gemeinden und aufgelösten Landkreisen im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
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Wappen des Landkreises Börde
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Der Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt
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Der Landkreis Börde in Deutschland
Wappen der Verwaltungsgemeinschaften
Folgende Verwaltungsgemeinschaften führen kein Wappen:
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Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Heide<ref>VG Elbe-Heide: „In Silber ein blauer Göpel, belegt mit einer fliegenden goldenen Lerche.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
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Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)<ref>VG Oschersleben (Bode): „Gespalten von Rot und Silber; vorn ein silbernes Kleeblatt, oben und unten begleitet von je einem silbernen Eichenblatt, hinten auf grünem Dreiberg wachsend drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
Wappen der Städte und Gemeinden
Folgende Gemeinden führen kein Wappen:
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Gemeinde
Ackendorf -
Gemeinde
Alleringersleben -
Gemeinde
Altbrandsleben<ref>Altbrandsleben: „In der oberen Hälfte die aufgehende Sonne über dem Kniel, in der unteren Hälfte linksseitig eine Ähre auf schwarzem Grund und rechtsseitig zwei Eichenblätter auf silbernem Grund.“ -
Gemeinde
Altenhausen -
Gemeinde
Angern<ref>Angern: „Das Wappen der Gemeinde Angern zeigt einen weißen Schwan auf einer blauen Wasserfläche, die das Wappen trennt. In der unteren Hälfte des Wappens befindet sich eine rote Lilie.“ -
Gemeinde
Ausleben<ref>Ausleben: „In Silber eine rote Windmühle auf grünem Dreiberg.“ -
Gemeinde
Barleben<ref>Barleben: „In Rot schräggelegte Barte mit goldenem Stiel, darunter eine silberne Rose.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Barneberg<ref>Barneberg: „In Grün ein gezinnter schwarzgefugter silberner Wachturm mit schwarzer Toröffnung und drei schwarzen Fensterdurchbrüchen auf silbernem gewölbten Schildfuß.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Bartensleben -
Gemeinde
Bebertal -
Gemeinde
Beendorf<ref>Beendorf: „In Grün ein silbernes Bergmannsgezähe, im silbernen Schildhaupt drei steigende grüne Lindenblätter balkenweise.“ -
Gemeinde
Behnsdorf -
Gemeinde
Belsdorf -
Gemeinde
Berenbrock -
Gemeinde
Bertingen<ref>Bertingen: „In Silber ein rotes Eichhörchen mit golb-grüner Eichel in den Pfötchen auf grünen bewurzelten Stubben mit golber Schnittfläche sitzend.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Böddensell -
Gemeinde
Born<ref>Born: „In Silber auf grünem Schildfuß einen roten Brunnenring mit schwarzen Gestänge.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Bornstedt -
Gemeinde
Bottmersdorf<ref>Bottmersdorf: „In Rot ein silbernes Andreaskreuz, belegt mit einer goldenen Ähre.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Bösdorf -
Gemeinde
Bregenstedt -
Gemeinde
Bülstringen -
Gemeinde
Burgstall<ref>Burgstall: „In Silber im Schildfuß eine rote Zinnmauer, dahinter rechts ein roter Zinnenturm, links begleitet von einem am roten Ast hängenden goldenen verzierten roten Posthorn.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Flecken
Calvörde<ref>Calvörde: „Gespalten in Rot und Gold; vorn ein aus dem Spalt hervorschreitender goldener Löwe, hinten drei (1:2) grüne Hopfendolden.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Colbitz<ref>Colbitz: „In Rot drei silberne Lindenblätter mit zwei gestielten Früchten und einer Spange für die Blattstiele.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Cröchern<ref>Cröchern: „In Silber ein roter Schräglinksbalken mit silberner Hirschstange.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Döhren<ref>Döhren: „In Rot eine läutende silberne Glocke, umfaßt von zwei belaubten silbernen Lindenzweigen, der rechte mit 10, der linke mit 9 Blättern, die Blätter bis auf je eines in den oberen Schildecken sämtlich der Glocke zugewandt.“ -
Gemeinde
Dolle<ref>Dolle: „In Silber ein schreitender Hirsch auf einer Mauer mit drei Trittsteinen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Domersleben<ref>Domersleben: „In Silber eine rote Kirche mit spitzbedachtem Turm und rechts daneben ein roter spitzbedachter Turm, beide mit schwarzen Rundbogenfensteröffnungen, im roten Schildfuß ein silberner Fisch.“ -
Gemeinde
Dorst -
Gemeinde
Drackenstedt<ref>Drackenstedt: „Ein in Silber gestürzter roter Drachen, golden bewehrt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Dreileben<ref>Dreileben: „Das Wappen der Gemeinde zeigt drei rote Herzen auf gelbem Grund.“ -
Gemeinde
Eggenstedt<ref>Eggenstedt: „In Grün ein aufgerichteter, rot gezungter und bewehrter goldener Wolf mit untergeschlagener Rute.“ -
Gemeinde
Eichenbarleben -
Gemeinde
Eickendorf -
Gemeinde
Eilsleben<ref>Eilsleben: „Das Wappen der Gemeinde zeigt die beiden Symbole der älteren Wappen: -derer von Eilsleben -Zunftzeichen eines Gastwirtes mit Braurecht Für das neue Wappen wurden Symbole und Tinkturen (Farben) in zeitlicher Reihenfolge ihres Gebrauchs in die Felder eingeordnet. Das Gemeinsame ist die rot-weiße Tinktur. Als Zeichen, dass das Wappen erst in der heutigen Zeit entstanden ist, wurde die Spaltung aus der Mitte gerückt gewählt. Der Buchstabe „E“ wurde als drittes Symbol, das typisch für diesen Landstrich ist, als redendes Element für Eilsleben eingesetzt.“ -
Gemeinde
Eimersleben -
Gemeinde
Erxleben -
Gemeinde
Eschenrode -
Gemeinde
Etingen -
Gemeinde
Everingen -
Gemeinde
Farsleben -
Gemeinde
Flechtingen<ref>Flechtingen: „In Silber gezinnte rote Mauer, dahinter wachsend ein gezinnter roter Turm, begleitet von zwei aus der Mauer wachsenden grünen Kastanienbäumen, in silberner Toröffnung blaues Wasser.“ Wappenbeschreibung auf www.luftkurortflechtingen.de -
Gemeinde
Glindenberg<ref>Glindenberg: „In Gold eine blaue Schräglinkswellenleiste, überdeckt durch eine blaue Schrägrechtsleiste, beide belegt mit je zwei silbernen Wellenfäden. Im blauen Schildfuß ein goldener, schwarz konturierter Kahn.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Grauingen -
Stadt
Gröningen<ref>Gröningen: „Gespalten von Silber und Rot; darin drei Barsche pfahlweise in verwechselten Farben.“ -
Gemeinde
Groß Rodensleben<ref>Groß Rodensleben: „In Gold zwei zueinander gewendete rote silbern bewehrte Löwen, in ihren Pranken ein rotes Herz haltend, aus dem drei grünbestengelte rote Rosen gold besamt mit grünen Blattspitzen emporsprießen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Groß Santersleben<ref>Groß Santersleben: „In Rot ein silberner Pfahl, überdeckt von fünf großen und fünf kleinen fächerartig gebundenen goldenen Pfauenfedern mit blauen Augen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Stadt
Hadmersleben<ref>Hadmersleben: „Geteilt von Rot und Silber, unten ein aufgerichteter schwarzer Doppelhaken.“Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Hakenstedt -
Kreisstadt
Haldensleben<ref>Haldensleben: „In Gold eine blaue Burg mit zwei vierfenstrigen Türmen mit roten Spitzdächern und Knäufen, verbunden durch eine gezinnte Mauer mit geöffnetem schwarzem Tor und goldenen Torflügeln; zwischen den Türmen schwebend ein aufrechtstehender schwarzer Schlüssel mit Bart nach rechts.“ Hauptsatzung § 3 Abs.2 -
Gemeinde
Harbke<ref>Harbke: „Geviert; Feld 1: in Silber ein schrägrechter gestümmelter, roter Lindenast mit einem Knorren (oben) und zwei Blättern (1:1); Feld 2: in Gold ein mit zwei silbernen Fäden belegter schwarzer Balken; Feld 3: in Blau zwei steigende, an den Stielen verbundene goldene Ähren; Feld 4: in Silber ein gekreuztes schwarzes Bergmannsgezähe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Heinrichsberg<ref>Heinrichsberg: „In Silber über blauem Wasser ein roter Zinnenturm mit offener schwarzer Tor- und Fensteröffnung, aus dem Turm wachsend ein nach links blickender golden bewehrter schwarzer Adler.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Hermsdorf -
Gemeinde
Hillersleben<ref>Hillersleben: „Gespalten von Rot und Silber; rechts zwei silberne Kirchtürme, links fünf rote Lilien am grünen, sechsmal geblätterten Stiel aus grünem Herz wachsend.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Hödingen -
Gemeinde
Hohendodeleben<ref>Hohendodeleben: „In Rot ein silberner Schlüssel, Bart links und unten, belegt mit einem schwarzen Balken mit silberner Leiste und sechsmal gespaltener silberner Mauer mit vier Toröffnungen.“ -
Gemeinde
Hohenwarsleben -
Gemeinde
Hörsingen -
Gemeinde
Hötensleben<ref>Hötensleben: „Roter Schild, belegt mit schräg-linker, silberner Hellebarde.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2 -
Gemeinde
Irxleben -
Gemeinde
Ivenrode -
Gemeinde
Kathendorf -
Gemeinde
Klein Rodensleben<ref>Klein Rodensleben: „In Gold auf grünem Dreiberg eine rote Rose am grünen Stengel mit grünen Kelchblättern und goldenem Butzen.“ -
Gemeinde
Klein Wanzleben<ref>Klein Wanzleben: „In Blau eine silberne Zuckerrübe mit silbernen Blättern.“ -
Gemeinde
Klüden -
Stadt
Kroppenstedt -
Gemeinde
Loitsche<ref>Loitsche: „Geteilt von Gold über Rot; oben zwei rote Rosen mit golden umkränzten Butzen, unten eine goldene Rose mit rot umkränzten Butzen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Mahlwinkel<ref>Mahlwinkel: „Auf Rot rechts einen halben silbernen Mühlstein, am Schnitt ein silberner Zimmermannswinkel, dessen langer Schenkel mit einem Bündel aus drei silbernen Ähren besteckt ist.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Mannhausen -
Gemeinde
Marienborn<ref>Marienborn: „In Grün, aus einem gemauerten goldenen Brunnen mit blauer Fontäne wachsend, die goldenbekrönte Gottesmutter mit goldenem Gewand und fleischfarbenem Gesicht und Händen, auf ihrem rechten Arm das golden nimbierte, fleischfarbene Jesuskind mit goldenem Reichsapfel in seiner Rechten, ihre linke Hand segnend über die Fontäne ausgestreckt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Morsleben -
Gemeinde
Neuenhofe<ref>Neuenhofe: „Agnus Dei auf Blau in weißen Bord mit acht blauen Vierpässen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Niedere Börde<ref>Niedere Börde: „In Grün über zwei parallelen, schwarz konturierten Wellenleistenstäben ein offener silberner Torbogen (Korbbogen), in der Toröffnung ein abgeschnittener Pferderumpf.“ -
Gemeinde
Niederndodeleben -
Gemeinde
Nordgermersleben<ref>Nordgermersleben: „In Blau ein goldener Wellenbalken, oben zwischen zwei goldenen Ähren eine läutende goldene Glocke, unten ein goldener Natursteinbrunnen mit blauem Wasserspiegel.“ -
Gemeinde
Ochtmersleben -
Stadt
Oebisfelde<ref>Oebisfelde: „In Silber auf grünem Boden ein natürliches Käuzchen mit um die Brust gehängtem goldenem Schild, darin zwei schwarze Rauten balkenweise.“ -
Stadt
Oschersleben (Bode)<ref>Oschersleben: „Gespalten von Rot und Silber, vorn zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel mit dem Bart nach oben und nach außen; hinten auf grünem Dreiberg drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Ostingersleben -
Gemeinde
Peseckendorf<ref>Peseckendorf: „In Silber eine steigende rote Spitze, belegt mit einem schwarz gefugten, spitzbedachten silbernen Turm mit je einer Tor- und Fensteröffnung; oben begleitet von zwei steigenden roten Ahornblättern.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Rätzlingen -
Gemeinde
Rogätz<ref>Rogätz: „In Silber Justitia im langen blauen Gewand, in der rechten Hand das erhobene Schwert und in der linken Hand die Waage, beides in Gold.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Rottmersleben<ref>Rottmersleben: „Gespalten von Gold und Rot, vorn aus dem Spalt wachsend ein grüner Eichenzweig mit drei goldenen Eicheln, hinten zwei gekreuzte silberne Keilhacken.“ -
Gemeinde
Sandbeiendorf<ref>Sandbeiendorf: „In Blau eine goldene Sense und ein goldener Dreschflegel gekreuzt, begleitet von drei goldenen Sternen (2:1).“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Schackensleben -
Gemeinde
Schermcke<ref>Schermcke: „In Blau eine goldene Bockswindmühle auf goldenem gewölbten Schildfuß.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Schwanefeld -
Stadt
Seehausen<ref>Seehausen: „In Gold den heiligen Mauritius in blauer Rüstung, in der Rechten ein silbernes Schwert mit goldenem Knauf mit der Klinge nach oben haltend, die Linke auf einen blauen Schild gestützt, darin eine goldene Seerose mit zwei goldenen Blättern.“ -
Gemeinde
Seggerde -
Gemeinde
Siestedt -
Gemeinde
Sommersdorf<ref>Sommersdorf: „Gespalten von Silber und Rot, vorn sieben rote Balken, hinten ein silberner Krug am Spalt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Sülzetal<ref>Sülzetal: „Göpelschnitt in Rot, Grün und Silber, recht Zahnrad halb überdeckt von schrägrechts gestelltem gespitztem, geflügeltem Merkurstab, alles in Gold; links schräglinks gestellt drei Ähren in Gold; unten über Wellenbalken in Blau, senkrechtstehende dreiblütige Salzaster mit zwei Stängelblättern in Grün, golden besamt, Blütenblätter in Blau.“ -
Gemeinde
Süplingen -
Gemeinde
Uhrsleben -
Gemeinde
Ummendorf<ref>Ummendorf: „Gespalten, vorn in blau ein silberner Schwan am Spalt mit rotem Schnabel und rotem Schwimmfuß, hinten siebenmal geteilt von silber über blau, in den blauen Balken je eine Reihe gestürzter silberner Eisenhutpfahlfehs.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Velsdorf -
Gemeinde
Völpke<ref>Völpke: „Von Rot über Grün durch einen schrägrechten silbernen Wellenbalken geteilt, oben ein silbernes Bergeisen und unten einen silbernen Schwan.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Wackersleben<ref>Wackersleben: „In Silber und Rot gespalten, vorn drei rote Rohrkolben, hinten einen stehenden silbernen Fisch.“ -
Gemeinde
Walbeck<ref>Walbeck: „In Rot übergewölbten, silbernem Schildfuß, belegt mit einer blauen Wellenleiste, eine silberne Klosterruine mit offenem Torbogen, begleitet von 9 steigenden silbernen Lindenblättern.“ -
Stadt
Wanzleben<ref>Wanzleben: „In Silber eine rote silberbefugte Burg mit einem breiteren mittleren und zwei schmaleren seitlichen spitzbedachten und kugelbekrönten Türmen, der mittlere Turm mit zwei Rundbogenöffnungen im oberen Stockwerk und offenem Tor, darin schwebend der in Rot über Silber geteilte Schild des Erzstifts Magdeburg, die seitlicheren Türme mit je einer Rundbogenöffnung im Ober- und Untergeschoss.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Wefensleben<ref>Wefensleben: „Viergeteiltes Schild, 1. und 4. Feld in Rot, 2. Feld in Silber und ein schwarzer Turm mit silbernen Fenster- und Türöffnungen und silbernen Mauerfugen, 3. Feld in Silber und gekreuzte schwarze Hammer und Schlägel.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Flecken
Weferlingen<ref>Weferlingen: „In Blau eine bewurzelte goldene Eiche mit silbernen Früchten und goldenen Kapseln.“ -
Gemeinde
Wegenstedt -
Gemeinde
Wellen -
Gemeinde
Wenddorf<ref>Wenddorf: „In Silber mit rotem Schildfuß; oben ein Eichenblatt im Schildfuß eine schwarz konturiere silberne Wellenleiste.“ -
Gemeinde
Wieglitz -
Stadt
Wolmirstedt<ref>Wolmirstedt: „Auf silbernem Grund die heilige Katharina mit goldenem Haar und goldenem Nimbus in einem roten Gewand. In der rechten Hand hält sie ein gestürztes silbernes Schwert mit goldener Parierstange und goldenem Griff, in der linken ein gebrochenes goldenes Rad mit fünf Speichen und vier Zacken; vor ihren Füßen ein blauer Schild mit einer silbernen Lilie.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Wormsdorf -
Gemeinde
Wulferstedt<ref>Wulferstedt: „In Silber einen schwarzen widersehenden Wolf auf grünem Schildfuß.“ -
Gemeinde
Zielitz<ref>Zielitz: „Geteilt Grün über Silber; oben ein dreischariger silberner Pflug, unten ein schwarzes Bergmannsgezähe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1 -
Gemeinde
Zobbenitz
Wappen ehemaliger Landkreise
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Bördekreis<ref>Bördekreis: „Geviert von 1:4 Silber, 2:3 Rot, belegt mit einem blauen Wellenschrägbalken, hinten oben eine goldene Ähre, vorn unten ein goldenes aufrechtstehendes Sensenblatt.“
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Ohrekreis<ref>Ohrekreis: „Schräglinksgeteilt durch Wellenschnitt Rot über Silber, oben ein fünfblättriger silberner Buchenzweig, unten ein blauer Wellenschräglinksbalken.“
Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden
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Stadt Oschersleben, Ortsteil Ampfurth<ref>Ampfurth: „In Grün ein gezinnter silberner Turm mit kegelförmigem Dach, belegt mit einem silbernen Balken mit fünf grünen Kirschblättern nebeneinander.“
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Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Bahrendorf<ref>Bahrendorf: „In rotem Schild eine nach rechts geneigte, geflügelte Barte in Silber.“
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Stadt Oschersleben, Ortsteil Beckendorf-Neindorf<ref>Beckendorf-Neindorf: „In Silber über grünem Schildfuß zwischen zwei steigenden grünen Ähren mit kurzen schwarzen Grannen ein leicht nach rechts steigendes grünes Eichenblatt mit grüner Frucht rechts am Stiel.“
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Dahlenwarsleben
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Groß Ammensleben
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Stadt Oschersleben, Ortsteil Groß Germersleben<ref>Groß Germersleben: „Im blauen Schild ein goldener Helm mit schwarz-silbernen Helmdecken und einem sitzenden, nach rechts gewendeten silbernen Hund mit roter Zunge, roten Krallen und rotem Halsband mit goldenem Ring als Helmzier.“
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Gemeinde Am Großen Bruch, Ortsteil Gunsleben<ref>Gunsleben: „In Silber auf grünem gebogenen Schildfuß ein widersehendes rotes Schaf.“
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Gutenswegen
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Gemeinde Am Großen Bruch, Ortsteil Hamersleben<ref>Hamersleben: „In Rot einen silbernen Hammer.“
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Stadt Oschersleben, Ortsteil Hordorf<ref>Hordorf: „In Silber auf vierfach gewölbtem grünen Schildfuß vier schwarze Schilfkolben mit grünen Stengeln und je zwei paarweise angeordneten grünen Blättern.“
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Stadt Haldensleben, Ortsteil Hundisburg
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Jersleben
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Stadt Oschersleben, Ortsteil Kleinalsleben<ref>Kleinalsleben: „In Gold eine blau gekleidete schwarzhaarige Frau mit silberner Schürze, blauer Kopfbedeckung und schwarzen Schuhen, in der rechten Hand einen mit dem Bart nach oben rechts gekehrten schwarzen Schlüssel mit ovalem Schließblatt, in der linken ein blaues Weberschiffchen haltend.“
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Klein Ammensleben
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Stadt Oschersleben, Ortsteil Klein Oschersleben<ref>Klein Oschersleben: „In Grün eine goldene Odalsrune über einem silbernen Wellenbalken.“
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Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Langenweddingen
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Gemeinde Barleben, Ortsteil Meitzendorf
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Meseberg
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Gemeinde Am Großen Bruch, Ortsteil Neuwegersleben<ref>Neuwegersleben: „In Rot eine silberne Waage.“
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Gemeinde Hötensleben, Ortsteil Ohrsleben<ref>Ohrsleben: „In Blau ein goldener Bär.“
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Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Osterweddingen
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Gemeinde Klein Wanzleben, Ortsteil Remkersleben<ref>Remkersleben: „In Blau über erhöhtem silbernen Schildfuß mit sechsstrahligem blauen Stern eine silberne Waage.“
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Samswegen
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Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Schwaneberg
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Gemeinde Niedere Börde, Ortsteil Vahldorf
Historische Wappen
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Stadt
Oschersleben (Bode), altes Wappen<ref>Oschersleben: „Gespalten von Rot und Silber, vorn zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel mit dem Bart nach oben und außen; hinten auf grünem Dreiberg wachsend drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“ -
Stadt
Seehausen<ref>Seehausen: „In Gold ein stehender Ritter in stahlfarbener Rüstung, in der Rechten ein Schwert mit der Klinge nach oben, zu seinen Füßen ein Silberschild, darin eine rote Seerose mit zwei grünen Blättern.“ -
Stadt
Wanzleben
Blasonierungen