Diskussion:Redakteur

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von G.hooffacker in Abschnitt Einleitung (Stil)

Nicht nur als Journalist, auch als Redakteur darf sich jedermann - mangels gesetzlicher Regelung - bezeichnen. Belege für die häufige Behauptung, die Berufsbezeichnung "Redakteur" sei geschützt, gibt es offenbar nicht.--213.6.90.160 13:51, 6. Dez 2005 (CET)

Dass die Bezeichnung "Journalist" nicht geschützt ist, hat nichts mit GG und Pressefreiheit zu tun, sondern damit, dass es bezüglich der Führung dieser Berufsbezeichnung keine gesetzliche Regelung gibt.. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Auch die Bezeichnung "Jurist" ist nicht geschützt, was nicht bedeutet, dass jedermann als Jurist tätig sein darf.--213.6.90.160 14:05, 6. Dez 2005 (CET)

Im Artikel fehlt bisher der Hinweis, dass auch Verlagslektoren redaktionelle Aufgaben wahrnehmen. -- 217.184.95.218 07:52, 21. Jun 2006 (CEST)

Die Berufsbezeichnung Redakteur ist nicht geschützt - leider hat irgendjemand den Blödsinn, dass man sich nur nach abgeschlossenem Journalistik-Studium Redakteur nennen dürfe, wieder eingefügt. Danke an den Hinweis beim Lemma Journalist - habe den Text inhaltlich korrigiert. --Groucho M 11:41, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Schlussredakteur?

Schlussredakteur ist eine Weiterleitung hierher. Schlussredakteur wird aber hier nicht erläutert.--Gruß, Helge 07:06, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Bitte hier keine Falschmeldungen verbreiten. "Redakteur" ist weder definiert noch geschützt, vgl. Deutscher Journalistenverband.


Nochmal: Berufsbezeichnung NICHT geschützt!

Hallo 62.143.172.113, bitte keine Falschmeldungen verbreiten. Die Berufsbezeichnung "Redakteur" ist in Deutschland nicht geschützt. --Groucho M 09:00, 8. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Unsinn

Sie ist geschützt und an ein Arbeitsverhältnis mit einem Verlag gebunden. Bitte recherchiert anständig. Zudem leitet sich die Ungeschütztheit des "Journalisten" sehr wohl aus dem Grundgesetz ab. Blödsinn ist also nur, was hier größtenteils an Halbwahrheiten geschrieben steht.

Einleitung (Stil)

Hallo. Zitat:

Ein Redakteur (früher Schriftleiter, in der Schweiz auch Redaktor genannt) ist ein Journalist in Presse, Hörfunk, Fernsehen oder anderen Medien, der innerhalb der Redaktion für ein bestimmtes Sachgebiet, ein Ressort, zuständig ist.

Drei kleine Vorschläge:

  • Ein Redakteur sei ein Journalist; ein Fremdwort wird mit einem zweiten Fremdwort beschrieben. Sollte man die Tätigkeit nicht gleich in der Einleitung kurz beschreiben? Einwände?
  • Der Redakteur sei innerhalb der Redaktion für etwas zuständig; ein drittes Fremdwort, vom ersten abgeleitet, taucht auf, bevor das erste erklärt ist. Muss das so stehen bleiben?
  • Presse, Hörfunk, Fernsehen sind in diesem Zusammenhang meiner Ansicht nach klare Begriffe; diese extra zu verlinken, helfen nicht, den Redaktionsbegriff zu erklären, im Gegenteil, sie machen den Einleitungstext nur unnötig blauhaltig. Einwände?

Cheers. --Suaheli 02:02, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Und ein Tipp: Beim Lemma Journalismus werden die Tätigkeiten nach Walther von La Roche definiert. Auf diese Definition nach Tätigkeiten setzt auch das Berufsbild des Deutschen Journalistenverbands auf. Darauf könnte man bei der Definition Bezug nehmen. --Groucho M 18:42, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Nun habe ich so schön angefangen (noch offline), dem Artikel einen roten Faden zu geben, ihn eingängiger zu machen etc., da stellte ich eben mit Erschrecken fest, dass im Nachbarartikel "Redaktion" fast alle Details wiederholt werden. Ist ja auch kein Wunder, die Arbeit der Redaktion ist schließlich dieselbe wie die Arbeit der Redakteure. Warum sind die beiden Artikel nicht zu einem vereint? Gibt es dazu einen speziellen Beschluss? Ich bin erst seit Anfang 2008 dabei und habe möglicherweise eine wichtige Diskussion verpasst. Ahoi --Suaheli 04:35, 10. Mai 2008 (CEST)Beantworten
P.S.: Oder wenn nicht zusammenlegen, dann wenigstens die Details mit den Ressorts und dem Redaktionsaufbau rausschmeißen und mit "Siehe auch: Redaktion" abschließen? --Suaheli 04:42, 10. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Die Definition des Redakteurs durch die Tätigkeit in einzelnen Ressorts wird von der einschlägigen Literatur nicht gestützt. Sollte man das nicht korrigieren? --G.hooffacker 14:45, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nach weiteren Recherchen behutsam korrigiert. --G.hooffacker 07:40, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten