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Unter Pflege versteht man die bewusste Versorgung, Betreuung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in medizinischen und sozialen Belangen insbesondere in einem professionellen Umfeld durch ausgebildete und methodisch vorgehende Pflegekräfte, aber auch im häuslich-familiären Umfeld durch Laien. Zu dem Berufsbereich der Pflege zählt die neben der eigenständigen Deckung der Grundbedürfnisse von Patienten oder Pflegebedürftigen auch die Durchführung medizinischer Anordnungen im Rahmen der Behandlungspflege. Die zugrunde liegenden Berufsfelder sind auf die speziellen Bedürfnisse der zu Pflegenden ausgerichtet und fassen deren spezifischen Pflegebedarf zusammen, beispielsweise in der Säuglingspflege oder der Altenpflege.
Der wissenschaftliche Rahmen für die Praxisdisziplinen der Pflege wird durch die akademische Pflegewissenschaft gebildet. Hierzu gehört auch die Pflegepädagogik und das Pflegemanagement. Diese beschäftigen sich neben theoretischen Grundlagen und Erforschung der Pflege auch mit der Qualitätssicherung, der Interaktion zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen, der Pflegeethik und der Pflegegeschichte.
Übersicht
Beruf, Aus- & Fortbildung
Die Ausbildung für Berufe in der Alten- und Krankenpflege ist in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Derzeit gelten folgende Verordnungen und Gesetze
Die Qualifikation als Altenpfleger erwarb man über eine bundesweit einheitlich geregelte dreijährige duale, überwiegend praktische Ausbildung an Berufsfachschulen für Altenpflege (bis 2019). Altenpflegehelfer unterstützen Altenpfleger bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Die duale Ausbildung zum Altenpflegehelfer an Berufsfachschulen nach Landesrecht dauert in der Regel ein Jahr.
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