Evangelisch-reformierte Kirche (Landeskirche)

Evangelisch-reformierte Gliedkirche der EKD
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Oktober 2008 um 20:18 Uhr durch BurghardRichter (Diskussion | Beiträge) (Geschichte: Link vereinfacht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Basisdaten
Fläche: Gemeinden sind auf fast
ganz Deutschland verstreut
Leitung: Kirchenpräsident Jann Schmidt,
Vizepräsident
Dr. Johann Weusmann,
Präses Garrelt Duin sen.
Mitgliedschaft: UEK und Konf.ev.Ki.Nds
Synodalverbände: 11
Kirchengemeinden: 142
Gemeindeglieder: 185340(Stand: September 2007)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
0,225%
Anschrift: Saarstraße 6
26789 Leer (Ostfriesland)
Offizielle Website: www.reformiert.de/

Die Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) (mit eingängigeren Kurznamen bezeichnet sie sich auch als Evangelisch-reformierte Kirche) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland). Die Kirche hat ca. 187.913 Gemeindeglieder in 142 Kirchengemeinden (Stand: Dez. 2005) und ist eine der reformierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie gehört auch zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei. Darüber hinaus ist sie Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Hauptkirche der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Große Kirche in Leer.

Gebiet der Landeskirche

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist die einzige Landeskirche der EKD, die kein geschlossenes Gebiet aufzuweisen hat. Dies liegt in der Historie der reformierten Gemeinden in Deutschland, die eine Minderheit unter den protestantischen Gemeinden ausmachen. Reformierte Gemeinden entstanden meist von der Basis her oder wurden nur in kleineren Herrschaften eingeführt. Die Einzelgemeinden waren oft über eine längere Zeit nahezu vollständig autonom. Sie schlossen sich – wenn überhaupt – dann erst sehr spät zu übergeordneten Verbünden oder Kirchen zusammen. Eine Ausnahme bilden hier die Gemeinden der reformierten Lippischen Landeskirche, die seit der Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe eine gemeinsame Landeskirche bilden.

Die reformierten Gemeinden, die vor 1850 zu Preußen gehörten, schlossen sich der Union von lutherischen und reformierten Gemeinden (Preußische Kirchenunion) an, weil der König seinerzeit nur eine einheitliche evangelische Landeskirche in seinem Königreich wollte. So gehören z.B. viele reformierten Gemeinden im heutigen Nordrhein-Westfalen aufgrund der seinerzeitigen Union zu den jeweiligen Landeskirchen und nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche.

Die meisten reformierten Gemeinden, die heute zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören, befinden sich im nordwestlichen Niedersachsen, weitere verteilen sich auf das restliche Niedersachsen und auf Bayern. Ferner gehören einzelne Gemeinden in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg und Sachsen zur Landeskirche. In all diesen Gebieten gibt es auch lutherische oder unierte Gemeinden. So kann es sein, dass es in einer Stadt mehrere lutherische bzw. unierte Gemeinden gibt, die zur (regionalen) Landeskirche gehören und daneben eine oder mehrere reformierte Gemeinden, die zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Darüber hinaus gibt es bis heute in Deutschland aber auch reformierte Einzelgemeinden, die nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Sie sind in der Regel jedoch – wie die Evangelisch-reformierte Kirche selbst auch – Mitglieder des Reformierten Bundes, des Dachverbandes nahezu aller reformierten Gemeinden in Deutschland.

Geschichte

Die reformierten Gemeinden der heutigen Evangelisch-reformierten Kirche haben eine sehr unterschiedliche Geschichte und Tradition. Sie alle zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, weil auf jede der rund 140 Kirchengemeinden näher einzugehen wäre.

Die meisten Gemeinden gehörten im 19. Jahrhundert zum Königreich Hannover, das 1866 eine preußische Provinz wurde. Im einzelnen gehörten die reformierten Gemeinden der Provinz Hannover zu folgenden früheren Herrschaftsgebieten:

Für all diese Gemeinden der Provinz Hannover wurde 1882 eine gemeinsame Synodalordnung erlassen und durch Verfügung des Königs von Preußen in Aurich eine Kirchenbehörde mit kollegialer Verfassung, das Konsistorium, gebildet. Damit war die Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover entstanden. Das Konsistorium in Aurich war jedoch zugleich auch Provinzialkonsistorium für die lutherischen Gemeinden im Nordwesten der Provinz Hannover. In den alten preußischen Provinzen hatte man 1817 eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Dies ließ sich innerhalb der Provinz Hannover jedoch nicht realisieren.

In die „Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover“ wurden zunächst die reformierten Gemeinden in Hannover, Altona, Hann. Münden, Göttingen, Celle, Bückeburg-Stadthagen und Braunschweig nicht aufgenommen. Diese bildeten seit dem 18. Jahrhundert die „Niedersächsische Konföderation“, eine besondere Vereinigung von Gemeinden, die vor allem aus der hugenottischen Tradition stammen. Doch traten die meisten dieser Gemeinden später noch der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Andere bildeten hingegen ab 1928 gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Gemeinde Göttingen und der reformierten Kirche Bayerns den Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands. Doch trat die reformierte Kirche Bayerns 1989 aus dem Bund wieder aus und schloss sich der Evangelisch-reformierten Kirche an (siehe unten).

Bereits seit 1866 gab es innerhalb der Provinz Hannover ein (lutherisches) Landeskonsistorium in Hannover. Die fünf zuvor schon bestehenden Provinzkonsistorien (darunter Aurich) wurden jedoch zunächst noch weiter geführt. Bis 1904 wurden alle, außer jenem in Aurich, aufgehoben. Dies lag an der Besonderheit der Parität (reformiert und lutherisch) dieser Verwaltungsbehörde in Aurich.

Oberhaupt der Hannoverschen Provinzialkirche, also sowohl der lutherischen als auch der reformieren Kirche, war der König von Preußen als summus episcopus. Die geistliche Leitung der reformierten Kirche oblag dem Superintendenten in Aurich.

Nach Gründung der Evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover 1882 wurden weitere Gemeinden aufgenommen, und zwar 1886 die unierte Kirchengemeinde Freren/Emsland und 1901 die evangelisch-reformierte Gemeinde Hannovers. Ferner entstanden in jenen Jahren auch neue reformierte Gemeinden, u.a. in Hameln und Hildesheim.

Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurden beide Kirchen der Provinz Hannover selbständig, indem sie 1922 eigene Verfassungen erhielten. Das paritätisch besetzte Konsistorium in Aurich wurde in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt und das Landeskonsistorium in Hannover wurde nunmehr für alle lutherischen Gemeinden innerhalb der Provinz Hannover zuständig. Die von Aurich aus verwaltete Kirche nannte sich nunmehr Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover. Das Konsistorium in Aurich wurde zum „Landeskirchenrat“. Die Verfassung der Kirche trat jedoch erst 1925 endgültig in Kraft.

In der Folgezeit wurden weitere Gemeinden in die Kirche aufgenommen: Bereits 1923 die reformierten Gemeinden Altona, Celle und Hannoversch-Münden, 1927 die reformierte Gemeinde Lübeck und 1937 die reformierten Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck, die zuvor zur Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten. Das Gebiet der Landeskirche reichte nunmehr erstmals über die Grenzen der Provinz Hannover hinaus. Doch erst ab 1949, nach der Auflösung des Staates Preußen, nannte sich die Landeskirche, den neuen Verhältnissen entsprechend, Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland. Sie wurde Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Im Jahre 1951 schloss sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde an, die vorher zeitweise zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört hatte. In den 1950er Jahren zog die Kirchenleitung wegen der besseren Verkehrsanbindung (Bahnanschluss) von Aurich nach Leer (Ostfriesland) um. 1959 gab sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland eine neue Verfassung, die inhaltlich aber im wesentlichen die alte Verfassung von 1922 bestätigte.

1971 schloss sich die Evangelisch-reformierte Kirche der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.

1989 erfolgte schließlich die wohl größte äußerliche Änderung der Landeskirche. Es schloss sich ihr die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern an, und die vergrößerte Kirche nannte sich ab 1. Februar 1989 Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland. Zur gleichen Zeit wurde auch die Verfassung der Kirche erneuert. Aus dem „Landeskirchentag“ wurde die „Gesamtsynode“ mit dem „Präses der Gesamtsynode“ an der Spitze (bisher „Kirchenpräsident“). Aus dem „Landeskirchenvorstand“ wurde das „Moderamen der Gesamtsynode“, und aus dem „Landeskirchenausschuss“ wurde der „Synodalvorstand“.

Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990 traten 1993 auch die reformierten Gemeinden in Bützow (Mecklenburg) und Leipzig mit der inzwischen gegründeten Filialgemeinde Chemnitz der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Ein Jahr später, 1994, wurde Chemnitz-Zwickau eine selbständige Gemeinde. Als bislang letzte Gemeinde trat 1996 die Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Sie gehört seither ebenso wie die Gemeinden Leipzig, Chemnitz-Zwickau und Stuttgart mit allen bayerischen Gemeinden zum Synodalverband XI.

Im Dezember 2006 unterzeichnete die reformierte Landeskirche nach 170 Jahren der Kirchenspaltung mit der reformierten Freikirche der evangelisch-altreformierten Kirche im Kloster Frenswegen bei Nordhorn einen kirchenhistorisch bedeutsamen Kooperationsvertrag.[1]

Leitung der Kirche

Die „Evangelisch-reformierte Kirche“ kennt keine Hierarchie im eigentlichen Sinne; sie wird vielmehr von der Basis her verwaltet und gibt nur diejenigen Aufgaben an nächst höhere Instanzen ab, die sie vor Ort nicht erledigen kann. Diese Struktur wird als „synodal-presbyterial“ bezeichnet. Die Leitung der Gesamtkirche obliegt der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchentag) mit einem Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) an der Spitze. Die Gesamtsynode tagt in Leer. Sie wird von den neun Synodalverbänden gewählt. Seine Mitglieder nennt man Synodale.

Die Gesamtsynode wählt im Rhythmus von sechs Jahren aus ihrer Mitte das Moderamen der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchenvorstand), die ständige Vertretung der Gesamtsynode, mit dem Kirchenpräsidenten (bis 2004 Landessuperintendent) als geistlichem Leiter der Landeskirche an der Spitze. Dem Moderamen gehören neben dem Kirchenpräsidenten der Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) und weitere Synodale an.

Das Moderamen wählt den Synodalrat (bis 1989 Landeskirchenrat), ein vierköpfiges Leitungsgremium der Kirche. Ihm gehören als hauptamtliches Mitglied der Kirchenpräsident sowie ehrenamtliche Synodale an.

Bis 2004 gehörten dem Moderamen der Gesamtsynode und dem Synodalrat sowohl der Landessuperintendent als geistlicher Leiter der Kirche als auch der Präsident des Synodalrats (bis 1989 Präsident des Landeskirchenrats) als juristischer Leiter der Kirche an. Diese beiden hauptamtlichen Leitungsämter der Kirche wurden jedoch mit Wirkung vom 1. Mai 2004 zum Amt des „Kirchenpräsidenten“ verschmolzen.

Heutige Leitungsämter

Präses der Gesamtsynode

Bis 1989 lautete der Titel „Kirchenpräsident“

Kirchenpräsidenten

Das Amt wurde erst zum 1. Mai 2004 neu geschaffen und vereinigt die beiden bisherigen Leitungsämter der Kirche, „Landessuperintendent“ und „Präsident des Synodalrats“.

Frühere Leitungsämter

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

Zum 1. Mai 2004 wurde dieses Amt aufgehoben.

Präsidenten des Landeskirchenrats bzw. Synodalrats

Zum 1. Mai 2004 wurde dieses Amt aufgehoben.

Aufbau der Landeskirche

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem Kirchenrat bzw. Presbyterium, die zusammen mit den Pfarrern die Gemeinde leiten. Die Mitglieder des Kirchenrats bzw. Presbyteriums nennt man Kirchenälteste bzw. Presbyter. Sie werden von den Gemeindegliedern gewählt.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Synodalverband, der in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis oder einem Kirchenkreis in anderen Landeskirchen vergleichbar ist. Dieser hat eine gewählte Synodalverbandssynode und ein Moderamen als Leitungsgremium, dem ein Präses vorsteht. Die Synodalverbände sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die neun Synodalverbände bilden die Landeskirche, in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar. Eine mittlere Ebene, in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar, gibt es in der Evangelisch-reformierten Kirche nicht.

Synodalverbände mit ihren Kirchengemeinden

Sofern nicht anders angegeben, heißen die Kirchengemeinden immer „Evangelisch-reformierte Gemeinde …“

Synodalverband I
Aurich, Bedekaspel, Borkum, Borssum, Campen, Canhusen, Canum, Emden, Cirkwehrum, Eilsum, Freepsum, Gandersum, Greetsiel, Grimersum, Groothusen, Groß-Midlum, Hamswehrum, Hinte, Jarßum, Jennelt, Larrelt, Leybucht, Logumer Vorwerk, Loppersum, Lütetsburg-Norden, Manslagt, Oldersum, Pilsum, Rorichum, Rysum, Simonswolde, Suurhusen-Marienwehr, Tergast, Uphusen, Upleward, Uttum, Visquard, Twixlum, Westerhusen, Wirdum, Wolthusen, Woltzeten, Wybelsum (im Frühjahr 2007 hervorgegangen aus den ehemaligen Synodalverbänden I, II und III)
Synodalverband IV
Driever, Dykhausen-Neustadtgödens, Esklum, Großwolde, Grotegaste, Ihrenerfeld, Ihrhove, Leer, Loga, Mitling-Mark, Neermoor, Neermoorpolder, Nüttermoor, Papenburg, Veenhusen
Synodalverband Rheiderland
Böhmerwold, Bunde, Critzum, Ditzum, Ditzumerverlaat, Hatzum, Holthusen, Jemgum, Kirchborgum, Landschaftspolder, Marienchor, Midlum, Möhlenwarf, Oldendorp-Nendorp, St. Georgiwold, Stapelmoor, Vellage, Weener, Weenermoor, Wymeer
Synodalverband Grafschaft Bentheim
Bentheim, Brandlecht, Emlichheim, Georgsdorf, Gildehaus, Hoogstede, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn, Ohne, Schüttorf, Uelsen, Veldhausen, Wilsum
Synodalverband Emsland/Osnabrück
Baccum, Freren-Thuine, Lengerich, Lingen, Lünne, Melle, Meppen-Schöninghsdorf, Osnabrück, Salzbergen, Schapen
Synodalverband VIII
Bremerhaven, Holßel, Lübeck, Lüneburg-Uelzen, Evangelisch-reformierte Kirche in Mecklenburg, Neuenkirchen, Rekum, Ringstedt
Synodalverband Plesse
Angerstein (Evangelische Kirchengemeinde), Bovenden, Eddigehausen, Etzenborn, Hann. Münden, Holzerode, Mackenrode, Northeim, Oberbillingshausen, Reyershausen (Evangelische Kirchengemeinde), Sattenhausen, Spanbeck
Synodalverband X
Celle, Hameln-Bad Pyrmont, Hannover, Hildesheim, Möllenbeck, Rinteln, Wolfsburg-Gifhorn-Peine
Synodalverband XI
Bayreuth, Chemnitz-Zwickau, Erlangen, Bad Grönenbach, Hanau, Herbishofen, Leipzig, Marienheim, München I, München II, München III, Nürnberg, Schwabach, Stuttgart

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzehnten aus einer Vielzahl von Gesangbüchern. Jedes Gebiet, z.T. auch einzelne Gemeinden, hatte ein eigenes Gesangbuch. Größere Verbreitung hatten vor allem nachfolgend genannten Gesangbücher. Ein einheitliches Gesangbuch aller Gemeinden der heutigen Landeskirche wurde erst mit dem jetzigen Evangelischen Gesangbuch eingeführt.

  • Hundert evangelische Lieder zunächst für die reformirten Gemeinden in Ostfriesland; Emden; 1852
  • Gesangbuch für Kirche, Schule und Haus in den reformirten Gemeinden Ostfrieslands, Mit Genehmigung der kirchlichen Behörde herausgegeben von dem Cötus der reformirten Prediger; Emden; um 1870
  • Evangelisch-reformiertes Gesangbuch; herausgegeben im Jahre 1929 von der evangelisch-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover; später mit dem Titel „Herausgegeben von der Evang.-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland“
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evang.-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland; Gütersloh u.a.; eingeführt 1969
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Evangelische-altreformierte Kirche in Niedersachsen, in Gemeinschaft mit der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche, in Gebrauch auch in Gemeinden des Bundes evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland; Gütersloh / Bielefeld / Neukirchen-Vluyn; eingeführt am 1. Advent 1996

Presse

Die Evangelisch-reformierte Kirche gibt das zweiwöchentlich erscheinende Sonntagsblatt für evangelisch-reformierte Gemeinden und die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift reformiert, welche sich prioritär an die in der „Diaspora“ lebenden Kirchenmitglieder richtet, heraus.

Siehe auch

Quellen

  1. Evangelischer Pressedienst (epd) – Landesdienst Niedersachsen-Bremen