Benutzer Diskussion:Steindy/who is

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Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit
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(Joseph Joubert)


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deine hochgeladenen Bilder

Du hast in den letzten Tagen viele Bilder hochgelade die du damit begründest, dass sie älter als 70 Jahre sind und somit gemeinfrei. Das stimmt nicht. Damit ein Bild gemeinfrei ist muss der Photograph 70 Jahre verstorben sein. Die Bilder brauchen also alle eine Freigabe des Urhebers, sonst müssen sie gelöscht werden. jodo 23:40, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Jodo, da ich nicht annehme, dass im Jahre 1912 abgedruckte Baupläne (Trisannabrücke der Arlbergbahn 1912.jpg und Wäldlitobebrücke der Arlbergbahn 1912.jpg) bzw. ein Höhenprofil der Arlbergbahn (Höhenprofil der Arlbergbahn 1912.jpg‎), die sämtliche aus der Bauzeit der Jahre 1881–1884 (!) stammen nicht gemeinfrei sein, denke ich, dass ich dass mein Vermerk gemeinfrei völlig zu recht angebracht wurde.
Was die eingestellten fünf Fotos aus dem Jahre 1925 betrifft, kann ich Dir gerne erklären, weshalb ich diese überhaut und genau mit diesem Vermerk eingestellt habe. Wie aus der Versionsgeschichte des von mir am 5. März um 12:27 Uhr eingestellten Bildes “Elektrisch über den Arlberg.jpg” hervor geht, habe ich auf Grund des Urhebers – Radierung von Luigi Kasimir (†1962) – offen gelassen, ob dieses als gemeinfrei anerkannt wird, oder nicht. Um 20:41 Uhr des gleichen Tages hattest Du selbst dieses Bild mit dem Attribut “gemeinfrei” versehen. Dies war für mich die Veranlassung, zur Illustration des Artikels über die Arlbergbahn aus eben dieser Festschrift weitere fünf (und nicht viele) Bilder (Spullerseewerk der Arlbergbahn.jpg‎, Spullerseewerk Maschinenhalle der Arlbergbahn 1925.jpg‎, ÖBB-Schnellzuglokomotive 1100.02 (Krokodil) auf der Arlbergbahn 1925.jpg‎, Bild:ÖBB-Güterzuglokomotive 1080.02 auf der Arlbergbahn 1925.jpg‎ und E-Triebfahrzeug ÖBB 1029.02 mit Personenzug auf der Arlbergbahn 1925.jpg‎ ) einzuscannen und zur Bebilderung zu verwenden. Dies umso mehr, da der Herausgeber der Broschüre die Österreichischen Bundesbahnen im Jahr 1925 waren und es sich dabei vermutlich um Pressefotos handelt. Ganz abgesehen davon bezweifle ich, dass die Qualität (Rasterdruck) dieser Bilder laut diesen Richtlinien die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Sollte dies den Richtlinien trotzdem widersprechen, kannst Du ja gerne die Löschtaste drücken. Es wäre nur schade, wenn diese schönen Illustrationen zum Artikel, den ich hoffe zu den lesenswerten zu bringen, damit verloren gingen. Ich werde jedenfalls damit leben können (und es erspart mir weitere Arbeit zum Scannen und vor allem Nachbearbeiten allfälliger weiterer Bilder).
Bei dieser Gelegenheit gleich zwei Fragen: 1. Wie verhält es sich mit dem Urheberrecht bei Fotos aus dem Nachlass meines verstorbenen Vaters, wobei ich wegen fehlender Vermerke nicht nachvollziehen kann, ob er dieses tatsächlich alle selbst gemacht hat? 2. Wie verhält es sich mit Bildern und Grafiken (Stichen) aus Büchern, wo die Urheber nicht bekannt sind, die vor 1900 erschienen sind? Welche durchschnittliche Lebenserwartung wird bei Wikipedia angesetzt? Ich habe dazu leider keine erschöpfende Auskunft gefunden. Bei o.a. Link heißt alleine schon das Wort “grundsätzlich”, dass es auch Ausnahmen gibt?!
Letztlich möchte ich nicht extra ein österreichisches, deutsches und schweizerisches Jusstudium möchte ich nicht machen, um in Wikipedia Bilder einzustellen. L.G. --Steindy 01:55, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Danke für deinen ausführlichen Text. Dann fang ich mal an: Arlbergbahn 1912.jpg, Arlbergbahn 1912.jpg, Höhenprofil der Arlbergbahn 1912.jpg sind so in Ordnung. Elektrisch über den Arlberg.jpg war leider ein Fehler von mir. Ich habe das älter als 70 Jahre als Urheber vor 70 Jahren verstorben interpretiert. Habe meinen Edit rückgängig gemacht. Schöpfungshöhe haben alle Bilder, da Lichtbildwerke (also in normaler Sprache Photos) verwendet werden. Die Löschtaste kann ich gar nicht selbst bedienen, da ich kein Administrator bin. Allgemein können wir hier nur alte Photos verwenden, deren Urheber bekannt ist und 70 Jahre tot oder deren Urheber unbekannt und die Photos älter als 100 Jahre sind. Also zu 2. Bilder deren Urheber nicht angegeben ist oder wo die Lebensdaten des Urhebers nicht ermittelt werden können und die älter als 100 Jahre sind, können mit dem Baustein {{Bild-PD-alt-100}} hochgeladen werden. Zu 1. Wenn du Erbe deines Vaters bist, was ich annehme, so sind alle Urheberrecht von ihm an dich übergegangen. Jedoch erzeugt der Besitz der Photos kein Urheberrecht. Du darfst also nur Fotos hochladen, von denen du dir sicher sein kannst, dass dein Vater sie wirklich selbst gemacht hat. Is alles ziemlich dumm, aber so ist das Urheberrecht nun mal.
Es ist klar, dass du dich nicht mit dummen Urheberechtsfragen rumärgern willst. Wenn du mal wieder Fragen hast ob du ein Bild hochladen kannst oder nicht kannst du dich gerne direkt an mich wenden, dann musst du nicht ewig in irgendwelchen FAQs rumsuchen.
Gibt es bei deinen Hochgeladenen Photos irgendwelche bei denen der Urheber länger als 70 Jahre verstorben ist oder die älter als 100 Jahre sind? Die könnten wir ohne Probleme erhalten, bei den anderen bräuchten wir eine Freigabe des Urhebers. jodo 16:56, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Johannes, auch ich danke Dir für Deine ausführliche Beantwortung. Ich hoffe, Du bist mir nicht böse, wenn ich hier noch weiter diskutiere, doch wird es jetzt für mich aus folgenden Gründen wirklich kompliziert bis hin zu völlig unverständlich:
  • Wie ich von einem Kollegen, der ebenfalls in Wikipedia unter diesem Benutzernamen bei Wikipedia angemeldet ist und der sich mit dem Urheberrecht beschäftigt, zu wissen glaube, sind im österreichischen Urheberrecht sämtliche Inhalte von Druckwerken 70 Jahre nach deren Erscheinen absolut gemeinfrei.
  • Diese Rechtsmeinung wird auch durch das Projekt “ANNO” das von der Österreichischen Nationalbibliothek (!) betrieben wird, bestätigt. Wie Du beispielsweise an den Veröffentlichungen des “Kleines Blatt” [[1]], der “Wiener Zeitung” [[2]] oder der Zeitschrift “Die Lokomotive” [[3]] nachvollziehen kannst, sind im Projekt “ANNO” sämtliche Ausgaben einschließlich der Fotos bis 1937 ganz offiziell und legal einsehbar, während spätere Ausgaben nicht aufgerufen werden können.
  • Weiters wird beispielsweise die Zeitschrift “Die Lokomotive” in den Ausgaben von 1905 bis 1937 seit 2007 vom Verein “Bahnmedien.at” [[4]], wo ich auch Mitglied bin, ganz offiziell als DVD herausgegeben und auch völlig legal vertrieben [[5]]. Im Gegensatz dazu sind die Ausgaben der Jahre 1938 bis 1944 auf dieser DVD nicht enthalten!
  • Wie ich durch weitere Recherchen herausgefunden habe, hat der Wiener “Archiv Verlag” [[6]] (nach Eigendefinition Europas größter Verlag für Geschichte) genau diese Broschüre “Elektrisch über den Arlberg” der ÖBB aus dem Jahr 1925, aus denen ich die beanstandeten Bilder entnommen hatte, völlig legal als Nachdruck [[7]] veröffentlicht. Der Archiv Verlag hat übrigens seinen Stammsitz in Braunschweig [[8]], woraus ich schließe, dass sich das deutsche Urheberrecht nicht wesentlich vom österreichischen unterscheiden kann.
Es liegt mir wirklich fern, hier irgendjemanden anzugreifen, doch kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier in Wikipedia eine Überregulierung Platz gegriffen hat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich beispielsweise die staatliche (!) Österreichische Nationalbibliothek, oder der große Archiv Verlag auf Urheberrechtsverletzungen irgendwelcher Art einlassen. Vielleicht sollten sich die Urheberrechtsexperten von Wikipedia doch noch einmal eingehend mit der Thematik unter Einbeziehung vorstehender Fakten beschäftigen, weshalb ich Dich (da Du hier sicherlich die besseren Ansprechpartner hast) ersuchen möchte, dies anzustoßen. Möchtest Du dies nicht tun, so lasse es mich bitte wissen, denn dann möchte ich dies anstoßen. Da ich mich sehr oft mit historischen Unterlagen beschäftige, beginnt mich diese Frage jetzt auch persönlich zu interessieren.
Jedenfalls bin ich unter Berücksichtigung der oben angeführten Argumente derzeit der absoluten Überzeugung, dass die von mir aus dem Druckwerk vom Jahr 1925 (!) gescannten Bilder völlig legal in Wikipedia stehen dürfen.
Vielen Dank für Deine Bemühungen und l.G. --Steindy 20:17, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
PS: Da mich die Frage natürlich auch weiter beschäftigt hat, habe ich im österreichischen Urheberrechtsgesetz [[9]] nachgesehen und dabei folgendes gefunden:
  • § 73 UrhG Lichtbilder [[10]]
§ 73. (1) Lichtbilder im Sinne dieses Gesetzes sind durch ein photographisches Verfahren hergestellte Abbildungen. Als photographisches Verfahren ist auch ein der Photographie ähnliches Verfahren anzusehen.
(2) Derart hergestellte Laufbilder (kinematographische Erzeugnisse) unterliegen, unbeschadet der urheberrechtlichen Vorschriften zum Schutze von Filmwerken, den für Lichtbilder geltenden Vorschriften.
  • § 74 UrhG Schutzrecht [[11]]
§ 74. (1) Wer ein Lichtbild aufnimmt (Hersteller), hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Bei gewerbsmäßig hergestellten Lichtbildern gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Die dem Hersteller nach Absatz 1 zustehenden Verwertungsrechte sind vererblich und veräußerlich.
(3) Hat der Hersteller ein Lichtbild mit seinem Namen (Decknamen, Firma) bezeichnet, so sind auch die von anderen hergestellten, zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke mit einem entsprechenden Hinweis auf den Hersteller zu versehen. Gibt ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück das Lichtbild mit wesentlichen Änderungen wieder, so ist die Herstellerbezeichnung mit einem entsprechenden Zusatz zu versehen.
(4) Bei den mit einer Herstellerbezeichnung versehenen Vervielfältigungsstücken darf auch die Gegenstandsbezeichnung von der vom Hersteller angegebenen nur so weit abweichen, als es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.
(5) Nach dem Tode des Herstellers kommt der ihm durch die Absätze 3 und 4 gewährte Schutz den Personen zu, auf die die Verwertungsrechte übergehen. Werden die Verwertungsrechte auf einen anderen übertragen, so kann dem Erwerber auch das Recht eingeräumt werden, sich als Hersteller des Lichtbildes zu bezeichnen. In diesem Falle gilt der Erwerber fortan als Hersteller und genießt, wenn er als solcher auf den Lichtbildstücken genannt ist, auch Schutz nach den Vorschriften der Absätze 3 und 4.
(6) Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt fünfzig Jahre nach der Aufnahme, wenn aber das Lichtbild vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung. Die Fristen sind nach § 64 zu berechnen.
Quelle: KB:Law|© [[12]] – L.G. --Steindy 01:22, 9. Mär. 2008 (CET)Beantworten
kleiner Hinweis: Nach der Schutzdauerrichtlinie fallen nur noch sehr wenig Bilder unter diesen Paragraphen, vgl. auch Lichtbildwerk#Rechtslage in Österreich. Gruß --Isderion 03:26, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Lieber Isderion, vielen Dank für Deine Bemühung, sich mit diesem Thema in dieser Komplexität zu befassen. Ich habe mir den von Dir genannten OGH-Beschluss vom 16.12.2003 durchgelesen, doch beantwortet auch dieser nicht die Frage, wie lange die Schutzdauer für ein Lichtbild ist, wenn dieses in einem Druckwerk publiziert wurde. Vielmehr sagt der § 74 (6) [[13]] sowohl i.d.F. von 2003, als auch i.d.F. von 2006 unmissverständlich eine Schutzfrist von 50 Jahren: „Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt fünfzig Jahre nach der Aufnahme, wenn aber das Lichtbild vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung. Die Fristen sind nach § 64 zu berechnen.“ Da ich kein Jurist bin, kann ich auch nicht sagen, ob der Staat Österreich die Schutzdauerrichtlinie der EU vollinhaltlich umgesetzt hat, oder nicht.
Da Du offenbar ein Wissender bist, möchte ich Dich höflich ersuchen, sich weiter mit diesem Thema zu befassen. Es geht mir jetzt nicht um die paar Bilder, wo ich selbst den DÜP-Baustein gewählt habe, sondern darum, Rechtssicherheit (aber keine übertriebene!) zu bekommen; das Einfachste wäre nämlich zu sagen „nehmen wir 100 Jahre, denn dann kann nix passieren“. – Vielen Dank und l.G. --Steindy 22:18, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Gar kein Problem wegen der ausführlichen Antwort, ich muss dir nur sagen, dass ich für die Diskussion wohl der falsche bin, da ich mich in den Feinheiten österreichischen Urheberrecht wenig bis gar nicht auskenne. Ich schreib auf WP:DÜP/SF einen Verweis zu der Diskussion rein, dann findet sich bestimmt jemand der dir den Sachverhalt erklären kann bzw. entscheiden ob wir die Bilder behalten können. jodo 14:34, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das österreichische Urheberrecht ist im Grunde identisch mit dem deutschen. Um was geht es jetzt eigentlich genau? Die riesige Textwüste da oben erzeugt nicht gerade viel Lust in mir... Nur erstmal soviel: Im Grunde fällt jedes Lichtbild unter den Schutz eines Lichtbildwerkes. Und für diese gilt 70 Jahre pma. Das mit den 50 Jahren bei einfachen Lichtbildern ist nicht wirklich anwendbar. Nach einer Kurzdurchsicht Steindys Bilder habe ich jedenfalls zahlreiche Urheberrechtsverletzungen gefunden (waren alle schon mit DÜP gekennzeichnet). -- Chaddy - DÜP 16:58, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Werter Chaddy! Deine Antwort ist genau der richtige Ansatz zu dem Thema. *kopfschüttel
Du bist, wie Du selbst schreibst, NICHT bereit, Dich mit diesem Thema zu befassen, gibst aber natürlich Deinen Senf dazu ab. Ich habe mir die Mühe gemacht, die unbestreitbaren Fakten (Rechtstexte) herauszuarbeiten und eben die Frage aufgeworfen, was denn nun nach dem österreichischen UrG rechtens ist und was nicht. Wenn Du nicht bereit bist, Dich mit diesen Fakten zu beschäftigen (was Dir selbstverständlich unbenommen bleibt), würde ich Dich dringend ersuchen, Dich aus dem Thema herauszuhalten.
Deine Aussage „Das österreichische Urheberrecht ist im Grunde identisch mit dem deutschenmag vielleicht stimmen, kann aber ebenso gut Deine rein persönliche Vermutung sein. Ich denke, dass das Thema viel zu sensibel ist, um hier irgendwelche Mutmaßungen anzustellen, bloß um seinen persönlichen Sermon abzuliefern. Ohne Dir persönlich nahe treten zu wollen vermute ich, dass Du auf Grund Deines noch jungen Alters und Deiner Schulausbildung bei der Findung der Rechtssicherheit nicht wirklich weiterhelfen kannst. Und auf Stimmungsmache kann bei diesen Thema absolut verzichtet werden!
Mit besten Grüßen --Steindy 22:18, 10. Mär. 2008 (CET), der, sollte auch das Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein, die DÜP selbst gesetzt hatte.Beantworten
Lieber Steindy! Stell dir vor, sogar ein 18-jähriger kann eine gewisse Ahnung vom Recht haben... Ich arbeite seit längerem im Bereich Urheberrecht hier mit und habe inzwischen durchaus eine gewisse Erfahrung gesammelt. Ach ja, meine Aussage bzgl. des österreichischen Urheberrechts ist nicht eine bloße Vermutung meinerseits.
Der einzige Grund, weshalb ich mich nur ungern mit dem Thema auseinandersetzen will, ist die Länge der Texte. Wie du dir sicher vorstellen kannst, beansprucht es eine gewisse Zeit, das alles durchzulesen, die ich als Schüler nicht unbedingt habe. Deshalb ist es, denke ich, nicht zu viel verlangt, wenn du mir kurz und knapp zusammenfasst, um was es geht. Dann kann ich dir mit Sicherheit helfen. Andernfalls bleibt mir nichts anderes übrig, als das alles durchzulesen, aber dazu habe ich erst am Freitag Zeit. Wobei ich mal annehme, dass es dir ausschließlich um die mit DÜP gekennzeichneten Bilder geht. Und die sind immer noch geschützt, das habe ich bereits geschrieben.
Es würde übrigens sicher nicht schaden, wenn du ein wenig freundlicher wärst. Dann steigt nämlich meine Motivation. ;) Andererseits, wenn du meine Aussagen bloß für Senf hältst, glaube ich kaum, dass du weiter daran interessiert bist, dass ich dir helfe. Das ist zwar schade, aber ich bin nicht der einzige "Urheberrechtsexperte" hier. -- Chaddy - DÜP 22:36, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Chaddy! Ich bedauere, wenn Dich meine Antwort gereizt hat, was ich keinesfalls beabsichtigt hatte. Aber es ärgert auch mich, unnötige Diskussionen zu führen. Ich schätze es durchaus, wenn sich junge Menschen hier engagieren. Was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass Du keinen Hüftschuss abgibst und so lange einen neutralen Standpunkt einnimmst, bis Du Dir ein Bild davon gemacht hast, worum es tatsächlich geht. Ansonsten kann die ernsthafte Diskussion sehr schnell in eine Richtung abgleiten, die der Sache nicht dienlich ist. Ich kann Dir leider auch keine Kurzdarstellung geben, es reicht allemal, wenn Du dir die Mühe machst, meine Zeilen vom 8. Mär. 2008 20:17 Uhr und vom 9. Mär. 2008 01:22 Uhr durchzulesen. Darin ist alles dargestellt. Die eingefügten Links dienen lediglich der Beweisführung. Ich bin sehr wohl an jeder Diskussion interessiert, die der Sache dienlich ist. Nochmals betont: Mir ist es letztlich egal, ob die gegenständlichen Bilder drinnen bleiben, da ich diese weder zu meiner Profilierung brauche, noch einen persönlichen Vor- oder Nachteil davon habe. Es geht ausschließlich darum, aus diesem gegebenen Anlass eine Rechtsposition zu finden, weshalb ich auch den Benutzer, den ich oben schon genannt hatte und der sich fundiert mit dem österreichischen UrG auskennt, einladen werde, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. – L.G. --Steindy 23:07, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Werte Diskutanten, Steindy hat mich ersucht, mich hier einzubringen. Klar ist jedenfalls, dass Steindy das österreichische Urheberrechtsgesetz korrekt zitiert hat. Niemand hat behauptet, dass anderes Recht anzuwenden wäre, also bleiben mir beim österreichischen UrHG. Im zitierten Paragraphen steht die 50+50-Regel. Niemand hat konkret eine andere Bestimmung zitiert oder zumindest halbwegs konkret angeführt, warum §74(6) nicht anzuwenden wäre. Ich wüßte also kein Argument, warum Steindy nicht vollkommen recht haben sollte. Hinzu kommt, dass alle mir bekannten Verwerter historischer Bilder exakt nach der 50+50-Regel verfahren. Also: Lasst sie uns auch hier anwenden. --Dieter Zoubek 21:42, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Vielen Dank Dieter, dass Du, als wirklich Wissender im österreichischen UrG, Dich hier einbringst. – L.G. --Steindy 01:17, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

(rechtsruck ;))Oben wurde ich gefragt, welcher Paragraph denn dann zutrifft. Das ist mE der § 3 UrhG:

§ 3. (1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes).
(2) Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke) sind durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke.

Die Fristen berechnen sich dann nach §§ 60f (s. hier):

§ 60. (1) Das Urheberrecht an Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste, deren Urheber (§ 10 Abs. 1) auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, endet siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 10 Abs. 1), bei einem von mehreren Urhebern gemeinsam geschaffenen Werke (§ 11) endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des letztlebenden Miturhebers (§ 10 Abs. 1).
(2) Abweichend von Abs. 1 endet das Folgerecht nach § 16b mit dem Tod des Urhebers, bei einem von mehreren Urhebern geschaffenen Werk jedoch mit dem Tod des letztlebenden Miturhebers.
§ 61. Das Urheberrecht an Werken, deren Urheber (§ 10 Abs. 1) nicht auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, endet siebzig Jahre nach ihrer Schaffung. Wenn aber das Werk vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung.

Auf de.wikipedia gibt es keine Richtlinie wie mit Verweisten Werken oder anonymen Werken umgegangen werden soll, vgl. auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Vorschlag_f.C3.BCr_eine_neue_Richtlinie. Gruß --Isderion 23:19, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Vielen Dank für Deine Mühe und Ausführungen, Isderion!
Wenn ich Deinen Ausführungen folge, schließe ich daraus, dass unter Anwendung des § 3 UrG („§ 3 (1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes). (2) Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke) sind durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke.“) das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen endet, was mir so weit auch bekannt war. Dem gegenüber steht aber noch immer der § 74 (6) UrG („§ 74 (6) Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt fünfzig Jahre nach der Aufnahme, wenn aber das Lichtbild vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung. Die Fristen sind nach § 64 zu berechnen.“).
Wenn ich dies nun auf die Frage „original-Lichtbild“ bzw. „veröffentlichtes-Lichtbild“ reduziere, gilt zweifellos die 50-Jahre-Bestimmung des § 74 (6) UrG als Rechtsanwendung, was nicht zuletzt durch die Aussage von Dieter Zoubek, der sich als Mitarbeiter im Projekt ANNO in diesen Fragen zweifellos auskennt. Meine Vermutung geht daher in die Richtung, dass diese Bestimmung deshalb geschaffen wurde, weil es bei vielen Fotografien unzumutbar bis unmöglich ist, zu prüfen a) wer der Urheber eines bestimmten Bildes ist und b) wann dieser verstorben ist. Nur zu oft ist in Druckwerken der Name des Urhebers der Fotografie zudem gar nicht angegeben.
Ergänzend dazu möchte ich auch noch auf die Diskussion zum Lemma Anonymes Werk (Urheberrecht) hinweisen, wo eine kritische Anmerkung des schwedischen Benutzers LA2 („Ich finde es schwer zu glauben dass wirkliche Nutzer ("Verwerter") diese Methode verwenden sollen. Hat der Artikelautor wirkliche Verlage gefragt was üblich ist, z.B. wenn Directmedia in Berlin alte gescannte Bücher auf DVD verkaufen? Oder hat der Artikelautor nur den Gesetztext selbst gelesen und seine eigene Fantasie frei gelaufen lassen?“) bemerkenswerter Weise unbeantwortet blieb.
Ich kann mich daher nur der Empfehlung von Dieter Zoubek „Lasst sie uns auch hier anwenden“, denn was für eine staatliche Institution wie es die Österreichische Nationalbibliothek Recht ist (oder auch für den deutschen „Archiv Verlag“), sollte auch für Wikipedia billig sein. – L.G. --Steindy 01:17, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Der von dir zitierte Paragraph behandelt (einfache) Lichtbilder. Diese sind zu unterscheiden von den Lichbildwerken. --Isderion 02:22, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Egal wie, jedenfalls müsste dann im österreichischen UrG [14] aber der Artikel II. (Anm.: Zu den §§ 3, 7 Abs. 2, 9 Abs. 2, 33, 60, 61, 74 Abs. 6, 95 Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936) zum Tragen kommen, der in Ziff. (3) besagt: „Lichtbilder, deren Schutzfrist nach den bisher geltenden Vorschriften am Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes abgelaufen ist, erlangen dadurch, daß sie als Lichtbildwerke im Sinne des Art. I Z. 1 anzusehen sind, nicht von neuem Schutz; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Bundesgesetzes für Lichtbildwerke, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgenommen worden sind, entsprechend.“?!?! --Steindy 02:48, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Schön, den von dir zitierten Artikel hatte ich nicht gesehen. In Deutschland hat man sich übrigens für das Wiederaufleben des Schutzes entschieden (vgl. § 137f UrhG). Soweit ich das überblicken kann hätten wir die Rechtslage in Österreich jetzt geklärt. Allerdings gehe ich jetz erst mal ins Bett. :)--Isderion 03:53, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Isderion, ich hatte mich zum Zeitpubkt Deines Schreibens schon ins Bett verabschiedet ;-)
Na dann hoffe ich, dass damit endlich weißer Rauch aufgestiegen ist. Mir hat die ganze Angelegenheit auch keine Ruhe gelassen, weshalb ich mich stundenlang in das Gesetz und die verschiedensten Erlässe und Auslegungen vertieft hatte. Ich dachte, dass ja irgendwo der Passus versteckt sein muss, der das Vorgehen der Österreichischen Nationalbibliothek und verschiedener Verlage legalisiert.
Jedenfalls freut es mich, dass auch Du die Freundlichkeit hattest, Dich mit dieser Materie zu beschäftigen und mir mit Deinem Dialog wesentlich weiter geholfen hast.
Vielleicht nimmt sich jetzt ja einer der Verantwortlichen in Wikipedia der Sache an und erkennt, dass es trotz EU und internationaler Vereinbarungen dennoch nationale Unterschiede im UrG gibt und dass das Hochladen meiner (sowie manch anderer österreichischer Benutzer) Dateien absolut rechtens war. Da wir nur eine deutsche Wikipedia haben, hoffe ich damit, dass wir nunmehr einen „Österreich Baustein“ für das Hochladen derartiger Dateien erhalten. --Steindy 11:09, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hmm, mir ist über die Nacht noch etwas eingefallen. Die Unterscheidung Lichbild vs. Lichtbildwerk gab es schon vor der Schutzdauerrichtlinie (genauer gesagt in Österreich seit 1953). Blos waren die Anforderungen an Lichbildwerke damals höher. Genaue Kriterien habe ich jedoch nicht gefunden (evtl. trozdem interessant. Entscheidung Eurobike, vorallem die Entscheidungen der Vorinstanz).
Auch wenn ich denke, dass wir durch die Diskussion dem Behalten der Bilder einen großen Schritt näher gekommen sind, wäre ich doch erstmal vorsichtig und würde mich erst freuen, wenn die Bilder auch wirklich bleiben. Gruß --Isderion 16:13, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das wollte ich aber nicht, lieber Isderion, dass Dich dieses Thema auch nachts nicht los lässt, danke Dir aber trotzdem dafür ;-)
Was das Behalten meiner Bilder betrifft betone ich, dass ich ohnehin leidenschaftslos bin und es mir bei Gott nicht darauf ankommt, diese Bilder behalten zu dürfen. Im Gegenteil, ich rechne sogar damit, dass irgenein Löschfreak der „Demokratur“ Wikipedia wieder einmal oberflächlich „drüberfährt“, ohne sich wirklich mit der Rechtslage zu beschäftigen.   Wenn ich will, habe ich ausreichend Bildmaterial, den Artikel über die Arlbergbahn zu bebildern, muss dieses aber erst heraussuchen. Ich habe diese Diskussion zu meinen hochgeladenen Bildern lediglich zum Anlass genommen, eine intensive Diskussion über Bildrechte nach österreichischen UrG zu führen, das sich eben nicht nur augenscheinlich, sondern mittlerweile auch nachweislich vom deutschen UrG unterscheidet. Da wir hier aber nicht eine „deutsche“, sondern „deutschsprachige“ Wikipedia haben, kann und darf sich nicht alles ausschließlich nach deutschen Regekungen richten. Aber diese Diskussion möchte ich hiermit nicht neuerlich anfachen.
Die Hoffnung gebe ich freilich nicht auf, da ja Chaddy von der DÜP weiter oben angegeben hat, sich am Freitag dieses Themas intensiver anzunehmen. Auch jodo als Anstoßgebender wird die Diskussion sicher noch mit verfolgen. Forrester hat ja leider die heiße Kartoffel leider sehr schnell aus der Hand gelegt und gegenständliche Grundsatzdiskussion über dieses Rechtsthema als „Einzelschicksal“ („… konkrete Probleme bei einem konkreten Bild …“) abgelegt. Ich lasse mich aber gerne überraschen, ja ich bin mir fast sicher, dass sich Forrester – nach Eigendefinition „Initiator und Mitarbeiter der Dateiüberprüfung“ – jetzt nach getaner Arbeit, hier noch sachlich und positiv einbringt.  
Liebe Grüße --Steindy 17:07, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

So, wie versprochen, eine ausführliche Antwort von mir nach ausführlicher Lektüre dieser Diskussion:

Es geht um die Bilder

(falls ich eines vergessen habe, bitte mir mitteilen).

Erstmal vorneweg: Das deutsche und das österreichische Urheberrecht sind nachezu identisch (genauso sieht es beim schweizer Urheberrecht aus, um alle für de-WP interessanten Rechtsordnungen zu erwähnen). Alle drei Staaten sind auch der Berner Übereinkunft beigetreten. Deshalb können wir auch deutsches Recht anwenden (bzw. schweizer Recht), es läuft auf das selbe hinaus.

Bei diesen Bildern handelt es sich um Lichtbildwerke. Eine Ausnahme ist das Plakat, denn das ist eine Radierung. § 74 des österreichischen Urheberrechtes ist nicht anwendbar, da dieser Lichtbilder behandelt, die grundsätzlich von Lichtbildwerken zu unterscheiden sind. Und Radierungen (wie auch Malereien) gelten sowieso als Werk. Diese Bilder sind also alle bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Da die Urheber offenbar unbekannt sind, können wir unsere Wikipedia-interne Ausnahmeregelung PD-alt-100 anwenden, sobald die Veröffentlichung der Fotos 100 Jahre her ist. Das ist aber noch nicht der Fall. Eine Ausnahme ist auch hier wieder die Radierung, da hier der Urheber bekannt ist. Luigi Kasimir starb 1962. Die Radierung wird also am 1. Januar 2032 gemeinfrei. Die gesetzliche Regelung bzgl. anonymer Werke wird hier in der Wikipedia nicht umgesetzt, da schwer nachweisbar ist, ob der Urheber wirklich unbekannt bleiben wollte, oder er einfach nur unbekannt ist. Darauf können wir und also auch nicht stützen. Ach ja, und wenn andere (z. B. ANNO) die Fotos nutzen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie dann auch nutzen können.

Es gibt also lediglich eine Möglichkeit, diese Bilder zu behalten: Du musst die Urheber, bzw. deren Erben um eine Freigabe unter einer freien Lizenz bitten, was bei unbekannten Urhebern aber schwer fallen dürfte. Also müssen wir die Bilder leider wieder löschen.

Noch was allgemeines: Du darfst dich nicht selbst im Feld Urheber eintragen. Du bist nämlich nicht der Urheber, sondern hast die Fotos lediglich eingescannt (wodruch kein neues Werk entsteht, auch wenn viele das meinen). -- Chaddy - DÜP 16:26, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Chaddy! Ich weiß nun wirklich nicht, warum wir – mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle nochmals dem Benutzer Isderion – uns die Mühe gemacht haben, vorstehend alles sauber, klar und eindeutig auszuarbeiten.
Wenn Du schreibst, dass du vorstehenden Thread (hoffentlich einschließlich der Links und Gesetzestexte!) gelesen hast, dann verstehe ich Deine Schlussfolgerung nicht, dass die Bilder gelöscht werden müssen. Wie Du eingangs selbst geschrieben hast, sind das deutsche und das österreichische Urheberrecht nahezu identisch, wobei die Betonung am Wort nahezu liegt. Bei Deiner Feststellung „Ach ja, und wenn andere (z. B. ANNO) die Fotos nutzen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie dann auch nutzen können“ hast Du leider vergessen, die Begründung dafür anzugeben.
Eine Löschung der Bilder erachte ich daher als Akt der Willkür und Diktatur sowie der Ignoranz der österreichischen Gesetzeslage. Alleine in der Zusammensetzung der Dateiüberprüfung – Besetzung ausschließlich mit deutschen Mitarbeitern – ist schon ersichtlich, wie einseitig und selbstherrlich in der deutschsprachigen deutschen Wikipedia agiert wird. --Steindy 20:19, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe eigentlich gehofft, dass das diesmal besser läuft, als bei unserem ersten Aufeinandertreffen...
Auch nach österreichischem Recht sind die Bilder nicht in Ordnung, warum, habe ich bereits geschrieben. Das Problem ist, dass ihr ausschließlich die Gesetzeslage bzgl. Lichtbildern betrachtet. Es handelt sich hier aber um Lichtbildwerke. Das mag vielleicht für 99% der Bevölkerung das selbe sein, aber juristisch ist da ein gewaltiger Unterschied. Wenn du meinst, dass ich das alles nur schreibe, weil ich euch Österreicher unterdrücken will, dann kann ich dich leider nicht ernst nehmen. Und bei der DÜP kann jeder mitmachen, der ein wenig Ahnung von Bildrechten hat, egal ob er aus Deutschland, Österreich oder vom Mars kommt. -- Chaddy - DÜP 20:34, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich kann Dir nur absolut beipflichten Chaddy, denn auch ich war der guten Hoffnung, dass es diesmal besser läuft, vor allem weil Benutzer Isderion und ich, bestätigt durch Dieter Zoubek die in Österreich geltende Sachlage in mühevoller und zeitaufwändiger Recherche klar herausgearbeitet hatten. Offensichtlich hast Du Dir jedoch nicht die gesamte Abarbeitung durchgelesen, denn sonst hättest Du auch folgende Bestimmung gelesen:
  • Artikel II. (Anm.: Zu den §§ 3, 7 Abs. 2, 9 Abs. 2, 33, 60, 61, 74 Abs. 6, 95 Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936) Ziff. (3): „Lichtbilder, deren Schutzfrist nach den bisher geltenden Vorschriften am Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes abgelaufen ist, erlangen dadurch, daß sie als Lichtbildwerke im Sinne des Art. I Z. 1 anzusehen sind, NICHT VON NEUEM SCHUTZ; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Bundesgesetzes für Lichtbildwerke, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgenommen worden sind, entsprechend.“
Von Unterdrückung habe ich nicht geschrieben, sondern vielmehr von der „Beratungsresistenz“ in der deutschsprachigen deutschen Wikipedia, da sich zweifellos auch Benutzer aus der Schweiz, Österreich und auch Südtirol finden würden, die sich mit den nationalen Urheberrechtsgesetzen beschäftigen und diese anzuwenden wüssten; im Sinne der Rechtshygiene wäre dies unabdingbar notwendig. --Steindy 21:37, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Tja, wenn du mir nicht glaubst, dann frage bitte meine Kollegen auf WP:UF. -- Chaddy - DÜP 15:29, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Wofür eigentlich? Erstens stand die frage genau DORT bereits und zweitens wird sich dort dank eurer Beratungsrestistenz NICHTS ändern, weil drüberfahren eben einfacher ist, als sich mit einem Thema ernsthaft zu beschäftigen. Ihr macht ohnehin was IHR wollt! Ihr seid so gut, dass ihr selbst eure eigenen Rechtsempfehlungen „Demzufolge wären für die deutschsprachige Wikipedia die Urheberrechtsordnungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz anwendbar.[15] (© by Avatar) werden von euch ignoriert.
Mein Ostergeschenk an euch: werdet glücklich und löscht die Bilder; am besten schnell! Vielleicht sollte ich euch überdies in der Folge noch einge noch einge LA zu Bildern schenken, denn wenn man DAS ernst nimmt, gibt es bald keine Bilder mehr zu Eisenbahnartikeln. Möglicherweise wäre ja überhaupt eine bilderlose Wikipedia am schönsten… --Steindy 17:05, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
WP:UF ist nicht WP:DÜP/SF... Natürlich müssen wir uns an die Bildrechte halten. Ich glaube, du hast noch nicht ganz begriffen, dass wir eine "freie" Enzyklopädie schreiben. Es ist unser Ziel freie Bilder zu verwenden. Deshalb müssen alle unfreien gelöscht werden. So ist das nun mal. -- Chaddy - DÜP 17:33, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Abgesehen davon, dass ich in meinem Leben schon viel mehr begriffen habe (wie kommst Du eigentlich zu einer derartigen Aussage), als Du auch nur erahnen kannst: Wenn Du mir den BEWEIS lieferst, dass gegenständliche Bilder nach österreichischem UrG nicht „frei“ sind, dann mache das endlich! Ansonsten dreht sich die Diskussion lediglich im Kreis und ich bin es müde, hinsichtlich Deiner Beratungsresistenz weitere Diskussionen zu führen. Ich schreibe lieber einen neuen Artikel und hoffe damit zum Gelingen von Wikipedia beizutragen, als hier unnötige Diskussionen zu führen und Du kannst, wie bereits oben angemerkt, Deiner Mission gerne freien Lauf lassen und die Bilder löschen; vergiss dabei aber nicht, die Bilder aus dem Artikel über die Arlbergbahn zu entfernen. Ich habe durch die relevanten Passagen des UrG bewiesen, dass die Bilder KEINE Urheberrechtsverletzung sind. --Steindy 18:01, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Image copyrights is indeed a problematic topic. Why is it a problem? Because photographers don't get paid or recognized? No. Because Wikimedia gets sued in court and loses money? No. But because they lead to such lengthy discussions, where so many different sources are cited, and this consumes so much time and energy of the wikipedians that could be better spent on productive work. We absolutely need to find a smarter method, one that saves time and energy, one that is more efficient. I suggest that all questions of image copyright be deferred to Wikimedia Deutschland e.V. and that they employ a lawyer for this purpose. Such a simple rule would completely remove the need for all user discussion on this topic. --LA2 21:47, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hello Lars! Sorry, that my english is not very well, because it's a long time, when I went to school. So I hope you'll understand me.
Indeed it's very awful to spend so much time for discussions. I understand, that the problem is very difficulty. Therefore I tried to find the right rules for the Austrian copyright and this is different' to the German rules. I always asked me, why is it possibly, that the an official Austrian institution like the “Nationalbibliothek” can reprint books and photos which are older then 70 years legally? And then I found it in the “Artikel II (in use of the §§ 3, 7 (2), 9 (2), 33, 60, 61, 74 (6), 95 of the copyright law 1936!) in the austrian copyright law” which says: „Photos, whose period of protection ran off according to the valid regulations by day the entry into force of this Federal law, attain thereby that they are to be regarded 1 as photo works in the sense of the art. I Z., NOT AGAIN PROTECTION; in all other respects the regulations of this Federal law are valid for photo works, which were taken up before the entry into force of this Federal law, accordingly.“ The Austrian § 74 (6) says: „The patent right at photos expires to fifty years after the admission, if however the photo is published before the expiration of this term, fifty years after the publication. The periods are to be computed after § 64.
I don't know the German copyright law and I don't want to discuss this. But when I am an Austrian user, I don't need the German law! For me as an Austrian users is valid the Austrian copyright and from there are perfectly legally adjusted my pictures. Thus I don't see, where the problem is? The great problem I see is, that the German user believe, that we have a German Wikipedia. Actually we have however a German-language Wikipedia! (Also the URL is not „http://wikipedia.de“, the URL is „http://de.wikipedia.org“!) Therefore it doesn't need a German lawyer alone; it also needs an Austrian (Swiss, Italian) lawyer.
I agree you absolutely that such discussions cost much time and energy, which one should invest better in articles. I didn't begin the discussion. This was started of the German (!) file checkup. – Kindly regards from Austria --Steindy 23:53, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten
So nu wieder auf Deutsch von mir: Ja ich bin immernoch am mitlesen und ich hoffe auch noch, dass wir das "Problem" so lösen können, dass keiner aus dem Fenster springen muss :) Mein Problem ist immernoch, dass ich Inhaltlich mich nicht genug in der Materie befinde um hier irgendetwas Sinnvolles von mir zu geben. Trotzdem bitte ich alle Seiten darum den Konflikt doch möglichst sachlich auszutragen, nicht dass irgendjemand am Ende gestresst aufgibt. Das wollen wir doch alle nicht. Da die Klärung auf WP:DÜP/SF nicht geklappt hat, werd ich das Problem noch auf WP:UF ansprechen. Dort sind genügend Wissende und ich hoffe, dass sich jemand da Zeit nimmt. Grüße und gute Nacht jodo 00:41, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Vielen Dank Johannes, vor allem dafür, dass Du versuchst, neutral an die Sache heranzugehen. Wie es in einem Sprichwort so schön heißt, stirbt die Hoffnung zuletzt. Ich habe diese Hoffnung jedoch mittlerweile aufgegeben und erwarte mir auch nicht, dass dort vom „mir san mir“-Standpunkt abgegangen wird. Wie nicht zuletzt das Beispiel von Forrester zeigt, ist man überhaupt nicht willens sich ernsthaft mit der Rechtslage in Österreich zu beschäftigen; allein dessen Kommentar „… konkrete Probleme bei einem konkreten Bild …“ und das schnelle Verschieben ins Archiv unterstreicht dies nur allzu deutlich. Obgleich ich mir sicher bin, dass er hier sehr wohl mitgelesen hat, hat er sich überdies jeglicher Stellungnahme enthalten.
Du kannst das Problem gerne auf WP:UF ansprechen. Ich kann Dir aber nicht versprechen, ob ich mich an dieser Diskussion beteiligen werde, da
1. ich mir aus vorgenanten Gründen keine Lösung erwarte,
2. vorstehend die österreichische Rechtslage nachweislich mit den entsprechenden Texten aus dem UrG geklärt und darüber hinaus vom Insider Dieter Zoubek bestätigt wurde sowie
3. ich schon über das erträgliche Maß hinausgehende Zeit in diese Diskussion und die Nachweisung der entsprechenden Texte des österreichischen UrG investiert habe und letztlich
4. die Sache nicht von Neuem an anderer Stelle durchkauen werde.
Mit Deiner Befürchtung, dass nicht einer (nämlich ich) „am Ende gestresst aufgibt“ liegst Du nicht gänzlich falsch. Ich habe mir schon einmal aus ähnlichen Gründen eine längere Wiki-Pause verordnet und bin mir nicht sicher, ob es nicht ein Fehler war, nicht nur diese Pause zu beenden, sondern erst jüngst zwei weitere, wie ich weiß hervorragende(!), Fachleute für Wikipedia anzuwerben. Immerhin gibt es ja noch das Recht zu gehen und man braucht sich nicht zu wundern, wenn sich immer wieder Benutzer (insbesondere Fachleute) frustriert von Wikipedia abwenden. Letztlich gibt es wichtigeres im Leben, weshalb es sich nicht lohnt, sich in Wikipedia aufzureiben! Was mich derzeit davon abhält ist, dass ich begonnene Sachen, nicht wie schon einmal, einfach liegen lassen und zumindest die Arlbergbahn und die Chronologie der Streckenelektrifizierungen in Österreich fertigstellen möchte. – L.G. --Steindy 02:16, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Wegen ein paar Bilder gestresst aufgegeben bringt´s nicht. -- Chaddy - DÜP 02:55, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Nicht nur wegen „ein paar Bilder“, Chaddy, sondern auch… – L.G. --Steindy 11:38, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zwischenüberschrift

Guten Morgen an diesem verregneten und kalten Karfreitag. Ich bin eben erst auf diese Diskussion aufmerksam geworden und hoffe zur Lösung beitragen zu können. Kurz zu meiner Vorstellung, ich bin einer der Urheberrechtler der Wikipedia, habe in München Jura/Jus studiert und kann auch österreichisches Recht recherchieren. In diesem Fall ist es ganz einfach, denn die geschriebene, gesetzliche Regelung zu dieser Fragestellung ist in D und A identisch. Es geht um die Abgrenzung von Lichtbild und Lichtbildwerk mit der Rechtsfolge eines Schutzes von 50 Jahren nach Veröffentlichung (Lichtbild) und 70J pma (Lichtbildwerk). Die Abgrenzung steht nicht en detail im Gesetz, sondern wurde von der Rechtsprechung entwickelt. In Österreich maßgeblich ist die Entscheidung des OGH, Beschluss vom 12.9.2001, Az. 4 Ob 179/01d (Eurobike) (Link auf Volltext im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes): Danach sind in Österreich „Lichtbilder [...] als Lichtbildwerke zu beurteilen, sofern nur die eingesetzten Gestaltungsmittel eine Unterscheidbarkeit bewirken. Dieses Kriterium der Unterscheidbarkeit ist immer schon dann erfüllt, wenn man sagen kann, ein anderer Fotograf hätte das Lichtbild möglicherweise anders gestaltet.“ (Zusammenfassung laut Internet4Jurists). In der Folge gibt es in Österreich praktisch keine Lichtbilder mehr, die nicht zugleich Lichtbildwerke sind. Für alle Photos aus Österreich gilt also die 70J pma-Regel. Das ist schlecht für die Illustration der Wikipedia, aber die Rechtslage ist eindeutig. --h-stt !? 09:51, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Lieber Herwig, auch von mir einen schönen, guten Morgen! Ich finde es schön, dass sich mit Dir endlich einer der Urheberechtler der deutschsprachigen Wikipedia meldet. Ich hege keine Zweifel an Deiner fachlichen Kompetenz als Jurist; die Frage ist nur, ob Deine Recherche im österreichschen UrG ausreichend genug war. Was den Unterschied zwischen „Lichtbild“ und „Lichtbildwerk“ betrifft, haben wir uns dank des Benutzers Isderion schon weiter oben unterhalten und dies herausgearbeitet.
Du zitierst ein Urteil des OGH aus dem Jahr 2001, das auch ich bei meinen stundenlangen(!) Recherchen gefunden habe, lässt aber in der Folge offen, dass es eine 2003 eine Novelle zum österreichischen UrG (siehe dazu insbesondere Artikel II) gegeben hat, aus dem ich zitiert habe. Nach meinem, zugegebenermaßen bescheidenen, Rechtswissen macht ein neues Gesetz, oder eine Novelle dazu, alle früheren Entscheidungen obsolet, denn sonst bräuchte man dieses ja nicht zu machen.
Leider lässt Du auch die Beantwortung meiner (bereits sehr weit oben) gestellten Fragen völlig offen, wie es möglich ist,
– dass eine staatliche Institution wie die österreichische Nationalbibliothek offenbar völlig rechtens (auf etwas anderes wird man sich dort wohl kaum einlassen),
– oder etwa der große Archiv-Verlag in Braunschweig [16], für den ich auch arbeite und dem ich auch keine Illegalität unterstellen möchte, historischer Sachen bedienen?
– Nicht zuletzt verweise ich darauf, dass der Berliner Verlag „Directmedia Publishing“ erst im Jänner dieses(!) Jahres eine DVD mit allen Ausgaben der „Enzyklopädie des Eisenbahnwesens“ [17], erschienen in Buchform in der Zeit von 1812 bis 1923 veröffentlicht hat.
Bei allem Vertrauen in Deine Rechtskompetenz, schenke ich dem Dieter Zoubek, der durch seine Mitwirkung im Projekt „ANNO“ der österreichischen Nationalbibliothek ebenfalls mit Urheberrechtsfragen befasst ist, zumindest ebenso viel Glauben. Wundersamer Weise endet das Projekt „ANNO“ übrigens mit allen ihren Publikationen [18] im Jahr 1937, was einen für mich eindeutigen Schluss zulässt…
So eindeutig wie Du es oben feststellst, dürfte die Beantwortung der Urheberrechtsfrage in Österreich (und wie die Beispiele des Archiv Verlags und des Verlages Directmedia Publishing in Deutschland zeigen) nun doch wiederum nicht sein?! – L.G. --Steindy 11:38, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Dies ist der falsche Ort, diese Diskussion gehört nach WP:UF, trotzdem zwei Aspekte: Die Novelle 2003 brachte für die hier anzuwendenden Normen (§§ 1, 3, 73, 74 UrhG-AT) keinerlei inhaltliche Änderungen, die Rechtsprechung von 2001 zu diesen Normen ist also unverändert als maßgeblich anzusehen. Damit ist die 50-Jahres-Grenze für Lichtbilder wohl endgültig vom Tisch. Die 70-Jahres-Grenze, an der sich einige der von dir genannten Publikationen orientieren, stammt aus den Regelungen für anonyme Werke gemäß §§ 13, 12, 10; 61 (61 a-c) UrhG-AT und setzt voraus, dass der Urheber nie an veröffentlichten Werkstücken genannt wurde und es auch keinen Herausgeber bzw seinen Rechtsnachfolger mehr gibt. Für reguläre Publikationen ist das eine vertretbare Annahme, alle mir bekannten Verlage (auch die für die ich arbeite/gearbeitet habe) benutzen eine eigene interne Grenze, die oft bei 70 Jahren liegt. Danach ist es extrem unwahrscheinlich, noch in Anspruch genommen zu werden. Die Wikipedia macht das ähnlich, allerdings stellen wir hier höhere Anforderungen, weil wir ja die Weiternutzung von Inhalten ausdrücklich erlauben und bei der Freigabe daher unbedingt auf der sicheren Seite sein wollen. Diese Grenze liegt bei uns bei 100 Jahren seit der Erstellung/nachweisbaren Veröffentlichung eines Werkes. Nur zum Vergleich: books.google.com verwendet sogar eine 150-Jahre-Regel, es geht also noch paranoider als in der WP. Das Ergebnis muss dir nicht gefallen, aber du wirst dich dran halten müssen. Bilder von nicht ermittelbaren Fotografen müssen 100 Jahre alt sein, bei bekannten Fotografen und Bildern aus Österreich sind die 70 Jahre seit dem Tod einzuhalten. --h-stt !? 13:03, 21. Mär. 2008 (CET) PS: Ich habe die Ebenen repariert, um die Stränge zu trennenBeantworten
Lieber Herwig, dass die Diskussion hier stattfindet, bitte ich, nicht mir zum Vorwurf zu machen! Es lag nicht an mir, sondern daran, dass diese sehr schnell als Einzelproblem abgetan wurde und auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle nach ganzen 7 Stunden und 16 Minuten (!) ins Archiv verschoben wurde, wodurch gar keine Diskusssion zustande kommen konnte.
Deinen Ausführungen nach schließe ich, dass es zwar Mindestfristen gibt, es sich jedoch bei der Anwendung des UrG offensichtlich – aus welchen Gründen sein einmal dahin gestellt – um Willkür in seiner klassischsten Form handelt. Zwischen 50, 70, 100 oder gar 150 Jahren liegt eine erhebliche Bandbreite, die offenbar darin begründet ist, dass sich jene, die davon leben müssen – also (auch deutsche!) Verlage –, des 70jährigen Schutzes bedienen und jene, für die es egal ist – also auch Wikipedia –, sich längerer Schutzfristen bedienen. Die Crux an der Sache bleibt noch immer die, dass sich jene, die davon leben müssen, wohl kaum einer Urheberrechtsverletzung strafbar machen wollen und werden, da dies bei kommerzieller Nutzung ganz schön ins Geld gehen kann.
In der Wikipedia ist man offensichtlich nicht Willens dieses Thema wirklich ernsthaft und präjudiziell zu behandeln, da es sich wesentlich leichter damit lebt, sich eines Problems möglichst schnell durch Drüberfahren (siehe auch Historiografs unqualifizierte Äußerungen) zu entledigen. Mehr will ich dazu gar nicht mehr sagen.
Da es bei der Länge der Dikussion ohnehin schon egal ist, habe ich die relevanten Passagen des österreichischen UrG zur Erleichterung des Lesens nachfolgend noch einmal zusammengestellt. Sollte dabei etwas fehlen, so kann dies selbstverständlich jederzeit ergänzt werden. --Steindy 15:59, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Die betreffenden §§ des österreichischen UrG

Quelle: Bundeskazleramt, Rechtsinformationssystem [19]

Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). StF: BGBl. Nr. 111/1936
(Stand: heute, 21. März 2008)

Änderung

idF: BGBl. Nr. 206/1949
BGBl. Nr. 106/1953
BGBl. Nr. 175/1963
BGBl. Nr. 492/1972
BGBl. Nr. 142/1973 (DFB)
BGBl. Nr. 422/1974
BGBl. Nr. 321/1980
BGBl. Nr. 295/1982
BGBl. Nr. 601/1988
BGBl. Nr. 612/1989
BGBl. Nr. 93/1993 (NR: GP XVIII RV 596 AB 854 S. 101. BR: 4478 AB 4470 S. 564.) (EWR/Anh. XVII: 391L0250)
BGBl. Nr. 151/1996 (NR: GP XX RV 3 AB 40 S. 8. BR: 5136 AB 5140 S. 610.) (CELEX-Nr.: 393L0083, 393L0098)
BGBl. I Nr. 25/1998 (NR: GP XX RV 883 AB 1001 S. 104. BR: AB 5603 S. 634.) (CELEX-Nr.: 396L0009)
BGBl. I Nr. 110/2000 (NR: GP XXI IA 210/A AB 290 S. 36. BR: AB 6218 S. 668.)
BGBl. I Nr. 32/2003 (NR: GP XXII RV 40 AB 51 S. 12. BR: 6777 AB 6783 S. 696.) [CELEX-Nr.: 32001L0029]
BGBl. I Nr. 22/2006 (NR: GP XXII AB 1240 S. 129.) [CELEX-Nr.: 32001L0084]
BGBl. I Nr. 81/2006 (NR: GP XXII RV 1324 AB 1508 S. 153. BR: AB 7564 S. 735) [CELEX-Nr.: 32004L0048]

Text

Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst.
I. Abschnitt.
Das Werk.
Werke der Literatur und der Kunst.
§ 1. (1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.
(2) Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes.
Werke der bildenden Künste.
§ 3. (1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes).
(2) Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke) sind durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke.
II. Abschnitt.
Der Urheber.
§ 10. (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.
(2) In diesem Gesetz umfaßt der Ausdruck "Urheber", wenn sich nicht aus dem Hinweis auf die Bestimmung des Absatzes 1 das Gegenteil ergibt, außer dem Schöpfer des Werkes auch die Personen, auf die das Urheberrecht nach seinem Tode übergegangen ist.
Vermutung der Urheberschaft.
§ 12. (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf einem Urstück eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber (§ 10, Absatz 1) des Werkes, wenn die Bezeichnung in der Angabe seines wahren Namens oder eines von ihm bekanntermaßen gebrauchten Decknamens oder - bei Werken der bildenden Künste - in einem solchen Künstlerzeichen besteht.
(2) Dasselbe gilt von dem, der bei einem öffentlichen Vortrag, einer öffentlichen Aufführung oder Vorführung, bei einer Rundfunksendung oder öffentlichen Zurverfügungstellung des Werkes auf die im Absatz 1 angegebene Art als Urheber bezeichnet wird, wenn nicht die im Absatz 1 aufgestellte Vermutung der Urheberschaft für einen anderen spricht.
VIII. Abschnitt.
Dauer des Urheberrechtes.
Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste.
§ 60. (1) Das Urheberrecht an Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste, deren Urheber (§ 10 Abs. 1) auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, endet siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 10 Abs. 1), bei einem von mehreren Urhebern gemeinsam geschaffenen Werke (§ 11) endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des letztlebenden Miturhebers (§ 10 Abs. 1).
(2) Abweichend von Abs. 1 endet das Folgerecht nach § 16b mit dem Tod des Urhebers, bei einem von mehreren Urhebern geschaffenen Werk jedoch mit dem Tod des letztlebenden Miturhebers.
§ 61. Das Urheberrecht an Werken, deren Urheber (§ 10 Abs. 1) nicht auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, endet siebzig Jahre nach ihrer Schaffung. Wenn aber das Werk vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung.
Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken
1. Lichtbilder.
§ 73. (1) Lichtbilder im Sinne dieses Gesetzes sind durch ein photographisches Verfahren hergestellte Abbildungen. Als photographisches Verfahren ist auch ein der Photographie ähnliches Verfahren anzusehen.
(2) Derart hergestellte Laufbilder (kinematographische Erzeugnisse) unterliegen, unbeschadet der urheberrechtlichen Vorschriften zum Schutze von Filmwerken, den für Lichtbilder geltenden Vorschriften.
Schutzrecht.
§ 74. (1) Wer ein Lichtbild aufnimmt (Hersteller), hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Bei gewerbsmäßig hergestellten Lichtbildern gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Die dem Hersteller nach Absatz 1 zustehenden Verwertungsrechte sind vererblich und veräußerlich.
(3) Hat der Hersteller ein Lichtbild mit seinem Namen (Decknamen, Firma) bezeichnet, so sind auch die von anderen hergestellten, zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke mit einem entsprechenden Hinweis auf den Hersteller zu versehen. Gibt ein derart bezeichnetes Vervielfältigungsstück das Lichtbild mit wesentlichen Änderungen wieder, so ist die Herstellerbezeichnung mit einem entsprechenden Zusatz zu versehen.
(4) Bei den mit einer Herstellerbezeichnung versehenen Vervielfältigungsstücken darf auch die Gegenstandsbezeichnung von der vom Hersteller angegebenen nur so weit abweichen, als es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.
(5) Nach dem Tode des Herstellers kommt der ihm durch die Absätze 3 und 4 gewährte Schutz den Personen zu, auf die die Verwertungsrechte übergehen. Werden die Verwertungsrechte auf einen anderen übertragen, so kann dem Erwerber auch das Recht eingeräumt werden, sich als Hersteller des Lichtbildes zu bezeichnen. In diesem Falle gilt der Erwerber fortan als Hersteller und genießt, wenn er als solcher auf den Lichtbildstücken genannt ist, auch Schutz nach den Vorschriften der Absätze 3 und 4.
(6) Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt fünfzig Jahre nach der Aufnahme, wenn aber das Lichtbild vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung. Die Fristen sind nach § 64 zu berechnen.
(7) Die §§ 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1, §§ 16, 16a, 17, 17a, 17b, 18 Abs. 3, § 23 Abs. 2 und 4, §§ 24, 25 Abs. 2 bis 6, §§ 26, 27 Abs. 1, 3, 4 und 5, § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 2, §§ 36, 37, 41, 41a, 42, 42a, 42b, 42c, 54 Abs. 1 Z 3, 3a und 4 und Abs. 2, §§ 56, 56a, 56b, 57 Abs. 3a Z 1 und 2, 59a und 59b gelten für Lichtbilder, die §§ 56c und 56d für kinematographische Erzeugnisse entsprechend; § 42a zweiter Satz Z 1 gilt jedoch nicht für die Vervielfältigung von gewerbsmäßig hergestellten Lichtbildern nach einer Vorlage, die in einem photographischen Verfahren hergestellt worden ist.

Artikel II

Beziehung zum Gemeinschaftsrecht
(Anm.: Zu den §§ 3, 7 Abs. 2, 9 Abs. 2, 33, 60, 61, 74 Abs. 6, 95 Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936)
(1) Werke, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, weil sie nach den bisher geltenden Vorschriften nicht als im Inland erschienen anzusehen sind, erlangen durch die Änderung des § 9 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Ist die Ausübung des Urheberrechtes vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes einem anderen beschränkt oder unbeschränkt überlassen worden, so erstreckt sich diese Verfügung im Zweifel nicht auf Befugnisse, die dem Urheber durch dieses Bundesgesetz neu eingeräumt werden.
(3) Lichtbilder, deren Schutzfrist nach den bisher geltenden Vorschriften am Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes abgelaufen ist, erlangen dadurch, daß sie als Lichtbildwerke im Sinne des Art. I Z. 1 anzusehen sind, nicht von neuem Schutz; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Bundesgesetzes für Lichtbildwerke, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgenommen worden sind, entsprechend.
(4) Die Bestimmungen des Art. 1 Z. 11 und 12 gelten auch für Werke, bei denen am Tage des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes die Schutzfrist nach den bisher geltenden Vorschriften schon abgelaufen war, doch dürfen am Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes bereits begonnene Vervielfältigungen solcher Werke vollendet und diese Vervielfältigungen sowie am Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes bereits vorhandene Vervielfältigungen verbreitet werden.
(5) Werke der im § 2 Z. 3 Urheberrechtsgesetz genannte Art, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits erschienen sind und nach der bisherigen Fassung des § 7 Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, erlangen durch die Änderung des § 7 Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen Schutz.

Beiträge durch mich nach unten verschoben, damit die Bestimmungen des UrG nach meinem obigen Statement stehen bleiben. Außerdem wieder rausgerückt. --Steindy 22:26, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Es ist keine Willkür, wenn man sich an die gestzlichen Mindesfriten hält. Das mit den 100 bzw. 150 Jahren ist so gar nicht gesetzlich geregelt. Es gibt eine interne Regelung, die es und ermöglicht, Bilder zu verwenden, deren Urheber nicht ermittelbar sind und die mindestens 100 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, bei 100 Jahre alten Bildern noch verklagt zu werden, ist nämlich ziemlich gering. Wenn andere eine vergleichbare Regelung haben, aber statt 100 Jahre, lieber 150 Jahre warten, ist das halt ganz einfach der Wunsch nach noch mehr Sicherheit. Die drei gesetzliche Mindesfristen sind 50 Jahre, 70 Jahre und 70 Jahre pma. 50 Jahre ist für reine Lichtbilder, die es so aber nicht gibt. 70 Jahre ist für Anonyme Werke. Da muss aber eineutig nachgewiesen werden, dass die Urheber wirklich anonym bleiben wollten und nicht einfach nur unbekannt sind. Deshalb wenden wir diese Mindesrist nicht an. Letztendlich bleibt nur 70 Jahre pma übrig. Naja, was erwartest du eigentlich? Dass wir extra für dich eine Ausnahme machen, und den Urheberrechtsanwalt des Vereines oder der Foundation befragen? Letztendlich wird dir erster auch nichts anderes sagen, als wir. Und letzterer wird dir die US-Rechtssprechung erklären, was uns in de-WP aber nicht weiterhilft. Histo hat viel Ahnung vom Urheberrecht. Dass er manchmal pampig wird ist normal bei ihm und wir haben uns schon lange daran gewöhnt. Man kann das zwar durchaus freundlicher ausdrücken, aber im Grunde ist der Inhalt wichtig. -- Chaddy - DÜP 16:28, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Werter Chaddy, auch wenn Du noch so um den heißen Brei herum schreibst, vergisst Du immer wieder mir die Belege für die Richtigkeit Deiner Rechtsansicht zu belegen. Da bekanntlich lesen bildet, habe ich mir die Mühe gemacht, die entsprechenden §§ aus dem österreichischen UrG, die zudem etwas weiter oben auch von Herwig angesprochen wurden, hier zu zitieren; natürlich einschließlich des in dieser Sache ebenfalls relavanten Artikels II des UrG. Du musst Dich nur der Mühe unterziehen, alles zu lesen und nicht nur das, was Du gerade zu lesen bereit bist.
Zudem bleibt auch noch immer unbeantwortet, nach welchen §§ sich (deutsche) Verlage und die staatliche (österreichische) Nationalbibliothek richten, ohne dabei eine Urheberrechtsverletzung zu machen.
Betreffend der Erwartung kann ich Dir gerne eine Antwort geben: Ich erwarte mir persönlich absolut nichts; schon gar keine Ausnahme. Was ich mir erwarte ist im Sinne aller Benutzer – und hier meine ich nicht nur die aktiven, sondern vor allem die passiven (lesenden) –, dass sich Wiki an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hält; nicht weniger, aber auch nicht mehr! Ob ich weitere Schritte setze und in welche Richtung diese gehen, habe ich zwar schon überlegt, doch noch nicht entschieden.
Es ehrt Dich, wenn Du als Anwalt von Histo für sein Verhalten um Verständnis ersuchst. Ich stelle dazu jedenfalls nachdrücklich fest, dass diese Seite noch immer meine Benutzerseite ist. Gäste sind immer gerne gesehen, ja herzlich willkommen. Allerdings setze ich voraus, dass sich Gäste auch wie ein Gast verhalten, da ich sonst sehr schnell kratzbürstig sein kann. Diese „Pampigkeit“ ist nicht zuletzt eine Frage des Charakters und diese kann Histo ausleben, wo er möchte, nicht jedoch bei mir; dies umso mehr, da ich ihm, Gott sei es gedankt, noch nie begegnet bin, was auch in Zukunft im Sinne beider Seiten hoffentlich wieder so sein wird. – M.b.G. --Steindy 22:26, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Es macht keinen Spaß, mit dir zu diskutieren. Du hast keine Ahnung von Recht, schmeißt aber mit großen Worten um dich. In deinem eigenen Interesse nehme ich mal an, dass du gar nicht weißt, was "Willkür" eigentlich ist. Der Versuch Normen auszulegen und damit befriedigende Lösungen für widersprechende Interessen zu finden, ist jedenfalls keine Willkür. Wenn Verlage ohnehin Bilder ankaufen ist es für sie unerheblich wenn gelegentlich noch ein Rechteinhaber eines für gemeinfrei gehaltenen Bildes auftaucht. Der bekommt 30 oder 60 Euro überwiesen und das war es. Wikipedia muss anders arbeiten: Weil wir unsere Inhalte ausdrücklich zur Weiternutzung durch Dritte freigeben, bedrohen Urheberrechtsverletzungen nicht einfach "die Wikipedia", sondern potentiell unüberschaubar viele Nachnutzer. Und haften dafür würde nicht "die Wikipedia", die ist durch Provider-Privilegien geschützt, sondern der einzelne Autor, der das Bild rechtswidrig hochgeladen hat. Kann man dich irgendwie identifizieren? Willst du, dass die Anwälte von t-online und dem Spiegel (beides große Nachnutzer von Wikipedia-Inhalten) dich auf Schadensersatz (und ihre Honorare) verklagen, wenn ein Rechteinhaber sich bei ihnen gemeldet hat? Die Urheberrechtler der Wikipedia (und dazu gehört auch der von dir geschmähte Historiograf) geben sich größte Mühe, einerseits möglichst viele Inhalte frei zugänglich zu machen, aber andererseits unsere Autoren zu schützen, vor Risiken, die sie in aller Regel nicht überblicken können. So, ich hoffe, das hat dir einigermaßen den Kopf gewaschen. Unsere Richtlinien sind wohldurchdacht, von kompetenten Mitarbeitern erarbeitet und wenn du sie nicht verstehst, könntest du erstmal nachfragen, statt mit großen Worten rumzupoltern. --h-stt !? 20:55, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Lieber Herwig, entschuldige vielmals, dass ich Dich um Deine Fassung gebracht habe! Du musst deshalb aber nicht zu schimpfen beginnen. Es ist der Sache viel mehr dienlich, sachlich zu bleiben. Beschimpfungen beginnen meist dann, wenn einem der Diskutanten die Argumente ausgehen  
  • Es macht keinen Spaß, mit dir zu diskutieren.“ – Das mag durchaus sein, ist aber eher darauf zurückzuführen, dass Dir die Argumente ausgegangen sind.
  • Du hast keine Ahnung von Recht, schmeißt aber mit großen Worten um dich.“ – Habe ich irgendwo behauptet, dass ich Jus studiert habe; nein, ich habe (ganz oben) das Gegenteil geschrieben! Was ich aber gelernt habe ist, zu lesen. Was darüber hinausgeht habe ich Dir, da nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, in einer e-Mail mitgeteilt, weshalb ich Deine Beleidigung, dass ich mit großen Worten um mich werfe, mit aller Entschiedenheit zurückweise.
  • In deinem eigenen Interesse nehme ich mal an, dass du gar nicht weißt, was "Willkür" eigentlich ist.“ – Wenngleich dieses Lemma in Wikipedia fehlt, kann ich Dir gerne weiterhelfen: „Willkür (arbitrium) ist: 1) im Gegensatz zum Trieb der selbständige Wille, die Wahlfähigkeit, 2) das gesetzlos-individuelle, unmethodische Wollen und Handeln.Quelle [20]
  • Wenn Verlage ohnehin Bilder ankaufen…“ – ANNO hat tausende(!) Bilder publiziert, ohne dass irgendwelche Bilder angekauft wurden. Bei der (10bändigen) Enzyklopädie des Eisenbahnwesens sind es mit Sicherheit weit über geschätzte 300.
  • …bedrohen Urheberrechtsverletzungen … potentiell unüberschaubar viele Nachnutzer. Und haften dafür würde … der einzelne Autor, der das Bild rechtswidrig hochgeladen hat.“ – Trotz all der mir von Dir unterstellten Naivität bin ich mir dessen vollauf bewusst und stehe auch dazu.
  • Willst du, dass die Anwälte von t-online und dem Spiegel … dich auf Schadensersatz (und ihre Honorare) verklagen…“ – Lässt sich mit einem Copyrightvermerk (etwa „nach österreichischem Urheberrecht gemeinfrei“), wie bereits vorgeschlagen, sehr leicht lösen.
  • Unsere Richtlinien sind wohldurchdacht, von kompetenten Mitarbeitern erarbeitet…“ – Habe ich das irgendwo angezweifelt? Wie käme ich dazu? Deine Feststellung wird sicherlich seine Richtigkeit haben, vor allem wenn Du bei „Richtlinien“ und „kompetenten“ jeweils noch das Wörtchen „deutschen“(!) hinzufügst.
  • …wenn du sie nicht verstehst, könntest du erstmal nachfragen, statt mit großen Worten rumzupoltern.“ – Wer poltert? Ich? Oder Du? Oder jene, die bar jeglicher Argumente versuchen, gleich einer Horde mit der Macht des Stärkeren drüberzufahren?
Etwas mehr Gelassenheit und vor allem einen neutralen Standpunkt wünscht Dir mit trotzdem freundlichen Grüßen --Steindy 22:26, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
„„Willst du, dass die Anwälte von t-online und dem Spiegel … dich auf Schadensersatz (und ihre Honorare) verklagen…“ – Lässt sich mit einem Copyrightvermerk (etwa „nach österreichischem Urheberrecht gemeinfrei“), wie bereits vorgeschlagen, sehr leicht lösen.“ - Nein, so lässt sich das nicht lösen. Du vergisst, dass du mit österreichischem Recht vor einem deutschen Gericht nicht weit kommst. Und angeklagt wirst du dort, wo der Kläger sitzt. Wegen dem Schutzlandprinzip kann sich der Kläger (z. B. t-online) nämlich heraussuchen, wo er klagt. -- Chaddy - DÜP 23:01, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zwischenüberschrift II

Guten Morgen auch von mir. Ich habe zwar nicht Jura studiert, gelte aber trotzdem als der versierteste Wikipedia-Urheberrechtler und stimme mit der Einschätzung von H-stt überein. In der EU gelten im Prinzip für alle Photos ähnliche Standards durch eine EU-Richtlinie, die nicht mehr einen besonderen künstlerischen Wert verlangt. In Deutschland und Österreich, die einen Unterbau des Werkschutzes in Form des einfachen Lichtbilds kennen, hatte das zur Folge, dass fast alle Lichtbilder zu Lichtbildwerken wurden. Lichtbilder, die nicht bloße Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen sind (nach unserer Rechtsauffassung ungeschützt), aber keine Lichtbildwerke sind, können keinen enzyklopädischen Wert haben, weil bereits einfache Amateurfotos leider als Lichtbildwerke gelten. Die Bilder müssen gelöscht werden, EOD --Historiograf 10:58, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Werter Histograf! Es ist schön für Dich, wenn Du Dich selbst als der „versierteste Wikipedia-Urheberrechtler“ betiteln darfst und möchte nicht verabsäumen, Dir dazu zu gratulieren.
Dem versiertesten Urheberrechtler dürften dabei aber Attribute wie „im Prinzip“ oder „fast“ nicht über die Lippen kommen, denn gerade mit diesen Ausflüchten gestatte ich mir, Dir zu unterstellen, dass Du in der Materie des UrG doch nicht so firm bist, wie Du vorzugeben scheinst. Es zeichnet Dich auch nicht gerade aus, dass Du Dich mit gegenständlicher Materie tatsächlich eingehend befasst hast, denn sonst hättest Du Antworten auf die Diskussion und vor allem Belege für Deine Behauptungen gefunden.
Selbstverständlich kann ich Dich in Deinem Handeln nicht hindern. Lasse daher, wenn es Dich glücklich macht, Deinen Beharrungsstandpunkt und Deiner Löschwut freien Lauf! Ich kann auch ohne die Bilder – und, da ich derartige Statements wie Deines einfach zum Kotzen finde, vielleicht auch wieder ohne Wikipedia – auch gut leben.
Letztlich: Wann auf meiner Diskussionsseite „EOD“ ist, bestimme schon noch immer ich selbst und nicht Du! --Steindy 11:38, 21. Mär. 2008 (CET) der Dir übrigens zu solchen [21] und ganz besonders zu solchen [22] Statements gratuliert… *kopfschüttelBeantworten
Liebe Diskutanten, ich habe diese Seite mit Interesse verfolgt. Es ist schon interessant mit welcher Inkompetenz und Arroganz so mancher Wikipedia Experte auftritt und deren maßlose Selbstüberschätzung mir einfach nur weh tut. Ganz oben steht hier für mich Histograf, der als Versusray einmal geschrieben hat, daß er Freude daran hat, andere in Grund und Boden zu diskutieren. Leider sieht man diese Vorliebe bei ihm immer wieder zu Ungunsten der eigentlichen Inhalte. Ich wünsche Wikipedia mehr Gestalter wie Steindy und nicht Machthungrige wie Histograf und Chaddy. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle für die Ausdauer von Steindy. Und Genesung von Löscheritis und Selbstüberschätzung wünsche ich manchem Wikipedianer, Bernstein – (gegenständlicher, nicht gekennzeichneter Beitrag wurde am 7. Mai 2008 um 14:12 Uhr von der IP 91.37.150.236 verfasst und um 14:23 Uhr von der IP 91.37.166.225 ergänzt) --Steindy 14:45, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
eingeschoben: Vielen Dank für die aufmunternden Worte, zu denen ich mich nicht mehr im Detail äußern möchte; zu viel Wasser wurde bereits sinnlos vergossen. Dazu nur noch so viel:
  • Man sollte nicht den Respekt vor dem Gesetz pflegen, sondern vor der Gerechtigkeit. Nur eine einzige Verpflichtung bin ich bereit einzugehen, und das ist, jederzeit zu tun, was mir recht ist.“ (Henry David Thoreau)
In diesem Sinne freundliche Grüße, --Steindy 14:45, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Wenn du Histo nicht magst, dann verweise ich eben nur auf h-stt (sonst hätte ich auf beide verwiesen). Beide sagen das gleich wie ich schon weiter oben gesagt habe. Du musst halt hinnehmen, dass die Gesetze nicht gerade immer unser Freund sind. Wir werden diese Bilder nun also leider löschen müssen. Und das hat nichts mit Löschwut zu tun, sondern lediglich damit, dass wir gesetzteskonform handeln müssen. -- Chaddy - DÜP 15:57, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Chaddy, ich komme nicht umhin, auch Dir (vermutlich ein letztes mal) zu antworten.
  • Wenn du Histo nicht magst…“ – Liegt das an mir, oder an dessen ungehobelter und pöbelhafter Art?
  • Wir werden diese Bilder nun also leider löschen müssen.“ – Das Bedauern kann ich direkt spüren!
  • Und das hat nichts mit Löschwut zu tun, sondern lediglich damit, dass wir gesetzteskonform handeln müssen.“ – Hatte ich auch niemals angenommen! Sowas passiert ausschließlich aus Berufung auf Grund höherer Weihen.
Lasst also eurer Mission endlich freien Lauf. Ich sehe, dass die nächste Zeit wieder wesentlich entspannter für mich wird, wenn ich eine Wikipause einlege. Vermutlich ist dies ohnehin besser so, denn zu einer konstruktiven Arbeit komme ich seit Tagen ohnehin nicht mehr. Ich werde mir vorher noch die Mühe machen, ebenfalls einige Löschungen oder Reverts vorzunehmen und behalte mir bei manchen Sachen – insbesondere bei jenen auf meinen persönlichen Benutzerseiten – vor, auf mein geistiges Eigentum zu verweisen und jegliche weitere Nutzung zu untersagen.
Viel Spaß beim Löschen meiner (und vieler anderer Bilder) wünscht --Steindy 00:16, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten
PS: Ich warte schon gespannt darauf, ob ihr die anderen Richtlinen von Wikipedia, wie beispielsweise in diesem, diesem, oder auch diesem Punkt (um nur einige zu nennen), ebenso konsequent beachtet. Nachgerade abartig ist es, wenn hier – selbstverständlich von einer Sockenpuppe IP (14. Jan. 2007, 16:24), die genau zwei Stunden(!) in Wikipedia aktiv war, und unter „Bestärkung“ (Bearbeitung) des selbst ernannten „Ober-GurusHistoriograf (10. Mär. 2007, 14:54) – sogar eine Anleitung gegeben wird, wie die Rechtslage am besten zu umgehen ist! Entfällt etwa bei von Sockenpuppen IPs die Dateiprüfung, oder werden Rechtsverletzungen diesfalls geduldet? Wie man sieht, gibt es für euch viel tun…
„Ich werde mir vorher noch die Mühe machen, ebenfalls einige Löschungen oder Reverts vorzunehmen und behalte mir bei manchen Sachen – insbesondere bei jenen auf meinen persönlichen Benutzerseiten – vor, auf mein geistiges Eigentum zu verweisen und jegliche weitere Nutzung zu untersagen.“ - Du hast alles hier, auch deine Diskussionsbeiträge unter die GFDL gestellt. Die kann man nicht mehr zurückziehen.
Außerdem finde ich es wirklich schade, wenn wir gute Bilder löschen müssen, das kannst du mir gerne glauben. -- Chaddy - DÜP 00:28, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Es ist vollbracht

 
Weil es so schön in die österliche Zeit passt, widme ich dieses Bild all jenen, die sich so sachlich mit dem Thema des österreichischen UrG auseinandergesetzt haben und mit meinen dargelegten Beispielen, wie dieses UrG von staatlichen Institutionen und Verlagen gehandhabt wird, dieses Bild.
Nein, ich bin nicht der Retter der Wikipedia und (damit mir das nicht falsch augelegt wird!) ich bin schon gar nicht Jesus und ich habe diese Diskussion auch nicht angezettelt. Was ich versucht habe ist, aus gegebenem Anlass auf partnerschaftlichem Weg eine Diskussion zu führen. Leider ist dieser Versuch schwer daneben gegangen, da einige Benutzer ihr Heil darin sehen, bei ausgehenden oder fehlenden Argumenten, in Unterstellungen und Beleidigungen flüchten zu müssen. Da sich die Diskussion ohnehin nur im Kreis dreht und vor allem, weil mir damit wertvolle Zeit gestohlen wird, bin ich es nun selbst müde, mich an dieser Diskussion weiter zu beteiligen.
Für mich bleibt, nicht nur auf Grund dieser Diskussion, sondern belegt durch viele andere Beispiele, der bittere Nachgeschmack, dass in der deutschsprachigen Wikipedia (bei einigen wenigen Benutzern, die jedoch das Gesamtbild prägen) eine Gesprächs-Unkultur vorherrscht, die von Großmauligkeit über das Faustrecht bis hin bis zum Diktat führt. In Wikipedia werden auf der einen Seite Anleitungen für illegales Handeln (siehe oben) gegeben, während auf der anderen Seite unbelegt auf Urheberrechtsbestimmungen herumgeritten wird.
Ein schönes Osterfest, mit einigen Augenblicken der Besinnung wünscht allen

Steindy 11:50, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

…und jetzt ist wirklich
E.O.D.
PS: Die Bilder wurden selbstverständlich erfolgreich gelöscht.
Eine rechtliche Begründung wurde, wie nicht anders zu erwarten, natürlich nicht angegeben.
Die DÜP hat damit – zumindest bei mir – jeglichen Kredit verspielt.
PPS: Nachdem man sich im Leben laut einem Sprichwort immer zweimal sieht, können sich Benutzer an der – von der DÜP selbst initiierten – Umfrage „Wikipedia:Dateiüberprüfung/Evaluation“ beteiligen…
-- Steindy 02:25, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Jetzt reichts aber langsam

Steindy

Deine Begründung bei dem kandidirenden Bild der Alpienen Gebirgsschrecken war schon eine Frechheit, nur ein contra wegen dem Autor, mir, zu geben. Da bedarf es einem Ausgleichs pro., nicht wegen meinem pro, was jetzt neu7tral ist, weil ich es nicht gewusst habe, nun schon und es wird nicht mehr passieren. Aus Fehlern muss man lernen. (Ist bei die aber Sympathie)

Deine Bemerkung im Review war auch nicht ohne. Ich zittere eine IP: "Es gibt sehr viele User, die meckern und nerven, aber nur sehr wenige, die dir helfen können und Artikel verbessern können."

Offenbar, war mein Einstieg hier zu viel für dich. Vielleicht willst du mich auch nur wütend machen. Ich weiß viel, was gesagt wurde (auch ältere Diskussionen von anderen usern). Und Fehler im Minutentakt, hier seh ich deine "Mitarbeit". Gestern zwei oder drei edits gemacht. Davor einen tag gar keinen, im Minutentakt, ja ja...

Offenbar hast du auch mehrmals mit Puchberg Kontakt (siehe die Bilder), wo ich sehr dankbar bin, denn du kannst viel helfen. Man bracht mehere Leute, die sich dem Artikel annehmen. Alleine wird`s schwer...

Zum Abschluss: Ich will ihn nicht lesenswert bekommen, sondern exzellent ;-) -- Herzlichen Dank und Liebe Grüße -- Stephan Wastyn (Count_Dooku) 12:23, 22. Aug. 2008 (CEST)

Um welchen Artikel geht es denn? --MARK 12:26, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hier das Bild: Alpine Gebirgsschrecke; und hier der Artikel: Puchberg am Schneeberg, hier das Review: Puchberg am Schneeberg/Review -- Liebe Grüße Stephan Wastyn (Count_Dooku) 12:40, 22. Aug. 2008 (CEST)
Ah, verstehe, das Bild find ich gut, aber ich will da nicht werten, weil davon technisch zu wenig verstehe. Zu deinem Artikel, der ist bereits lesenswert. Ich würde dir empfehlen, nicht den direkten Weg zur KEA zu nehmen. Kommt meist nicht so gut an, bei der Wählern und dann wir besonders kritsich nachgesehen... Außerdem ist eine KLA immer auch eine gutes Review, meist sehr viel fruchtbarer, als eine normales. Bis dann. Wenn du dich wunderst, woher ich das weiß, dann ruf mal meine alte Benuzterseite auf (Edithistory). Gruß --MARK 12:52, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo! Was möchtest Du eigentlich von mir, Stephan? Willst Du mich von der Seite anmachen? Willst Du einen persönlichen Angriff starten? Oder möchtest Du Dich nur dafür bedanken, dass ich mir mehrfach (bislang alleine im Artikel Puchberg am Schneeberg 26-mal!) die Arbeit gemacht hatte, Deine Texte und Bilder zu verbessern?

Abgesehen von den inhaltlichen Schwächen und der Nichtbeachtung der WP-Richtlinien, über die bei einem neuen Benutzer noch hinweg gesehen werden kann, nerven vor allem Deine orthografischen Schwächen und vor allem die Ignoranz, sich das Geschriebene vor der Speicherung nochmals durchzulesen. Anders sind Deine massenhaften Rechtschreibfehler und Deine teils wirren Texte (siehe auch Deine obigen Zeilen) nicht zu erklären. Selbst wenn Du orthografische Schwächen hast, was ich mir bei einem Vorzugschüler (so Deine Selbstdarstellung) nicht vorstellen kann, so lässt sich dies mit einem Rechtschreibprogramm vermeiden. Was Deinen konkreten Vorwurf betrifft: Du hast es geschafft, im Artikel Puchberg am Schneeberg in weniger als zwei Monaten 412 edits vorzunehmen, obwohl Du zusätzlich weitere Bearbeitungen in Deinem BNR vorgenommen hast; eine rekordverdächtige Anzahl, die sogar editwars bei weitem übertrifft. Ich hatte mehrfach (bislang 26 mal) Deine edits zu verbessern versucht und komme mir bereits wie Deine Mutter vor, die hinter Dir Deinen hinterlassenen Mist aufräumt.

Ja, ich kenne Puchberg am Schneeberg, die gesamte Umgebung, viele Zusammenhänge und auch viele Personen im Ort, bis hin zu maßgeblichen Gemeindepolitikern. Ich bin auch, sommers wie winters, immer wieder in Puchberg, weshalb auch mir sehr viel daran liegt, aus dem Artikel einen ordentlichen Artikel zu machen und kann daher die Meinung von MARK nicht teilen, da der Artikel samt seiner zugehörigen Unterartikel noch immer stilistische, orthografische, vor allem aber inhaltliche Mängel aufweist. Mögen andere Benutzer anderer Ansicht sein, für mich ist dieser im gegenwärtigen Zustand noch nicht lesenswert und schon gar nicht exzellent und ich nehme mir die persönliche Freiheit, dies auch zu sagen.

Was das von Dir angesprochene Bild betrifft, erlaube ich mir auch hier meine persönliche Freiheit zum Ausdruck zu bringen und mein persönliches Urteil abzugeben. Abgesehen von Deinem Eigenlob (siehe Kommentar von Frisia Orientalis) und dem Betteln um Pro-Wertungen (eines hat Dir ja MARK soeben gegeben), was nie gut ankommt, brauchst Du Dich nicht zu wundern, dass Du härter beurteilt wirst, wenn Du selbst trotz fehlender Sachkenntnis immer wieder unqualifizierte Bewertungen abgibst. Auf Deine mehrfachen Urheberrechtsverletzungen bei „Deinen“ Bildern will ich hier gar nicht näher eingehen…

Abschließend: Ich habe absolut nichts gegen Dich persönlich und finde es im Gegenteil wirklich großartig, dass sich junge Menschen, statt herumzulungern, eine sinnvolle Beschäftigung suchen und beispielsweise hier engagieren. Wie bei allem im Leben gilt jedoch, dass es auch hier bestimmte Spielregeln gibt, die a) zur Kenntnis zu nehmen und b) selbstverständlich zu beachten sind. Nicht zuletzt möchte ich Dir empfehlen, Dich ein wenig in Bescheidenheit und Geduld zu üben, denn es macht kein gutes Bild, wenn Du Dich nur wenige Tage nach Deiner Anmeldung in „Haifischbecken“ wie WP:KEB, WP:KLA oder WP:KEA bewegst. Ich selbst hatte übrigens noch nie auch nur den Versuch unternommen, mich mit einem Artikel bei den KLA zu bewerben; auch nicht mit der Aspangbahn oder der Arlbergbahn. Und den Frank Stronach hatte ich bei den KEB nur deshalb eingestellt, weil ich von anderer Seite wegen seiner „Einzigartigkeit“ in der weltweiten WP dazu animiert wurde. – In diesem Sinne freundliche Grüße Steindy 15:06, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hi Steindy, klare Ansage, aber er lernts noch. Also sein Bild fand ich jedenfalls durchaus gut, habe aber dann auch weitere ebenfalls berwertet, weil sons eine Schieflage entstanden wäre. Seinen Artikel habe ich quergelesen und denke, laß ihn einfach mal machen. Wenn er merkt, wie der Wind bei einer Kandidatur weht, wird er sicher noch am schnellsten zu einer anäquaten Selbseinschätzung seiner Arbeit kommen. Ich wurde auch bei meinem ersten KLA heftigst auseinandergenommen, habe aber viel dabei gelernt. Bis dann --MARK 15:16, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Mark! Danke für Deine Antwort. Ich habe ja grundsätzlich kein Problem damit, nur muss man manches eben langsam wachsen lassen, ehe geerntet werden kann. Da mich, wie erwähnt, ebenfalls vieles mit Puchberg am Schneeberg verbindet, liegt auch mir sehr viel daran, daraus einen wirklich guten Artikel (samt seiner Unterartikel!) zu machen. Ansonsten hätte ich mir auch nicht die Mühe gemacht, alleine wegen des Artikels dreimal nach Puchberg zu fahren, um den Artikel besser zu illustrieren. Ich will damit keinesfalls behaupten, dass meine Bilder tatsächlich von besonderer Güte sind, jedoch allemal besser, als die zuvor verwendeten, was nicht nur an der Ausrüstung liegt, sondern auch daran, dass ich diese mit verschiedensten Einstellungen und Blickwinkeln gemacht habe. Alleine das Wetter und die Lichtverhältnisse waren nie wirklich optimal. Jedenfalls liegen bislang mehr als 500(!) Bilder von Puchberg auf meiner Festplatte, wobei ich bei weitem noch nicht alles fotografiert habe. Leider habe ich auch um wenige Minuten die fast einmalige Möglichkeit verpasst, mit einem Hubschrauber kostenlos auf den Schneeberg und eine Runde um Puchberg zu fliegen, um einige Luftaufnahmen machen zu können. Die Thermik am Schneeberg war einfach zu stark.
Nicht zuletzt bin ich auch noch nicht dazu gekommen, das eine oder andere historische Bild von der Zeit um 1900 einzuscannen und im Artikel einzustellen. Was überhaupt noch fehlt sind die Winterbilder, auf die es in Puchberg ebenso ankommt, da der Ort auch im Winter Saison hat.
Ich will Stephan vorerst gar nicht der Gefahr aussetzen, bei einer Kandidatur auseinandergenommen zu werden, da dies weder ihm selbst – er hat selbst mit seinen KEB-Kandidaturen und seinen Statements ohnehin schon viel Bonus verloren –, noch dem Artikel dienlich ist; bekanntlich werden gescheiterte Kandidaten bei der nächsten Kandidatur noch kritischer betrachtet. Stephan muss, wenn er auch ein bisschen selbstkritisch ist, selbst erkennen können, dass die Zeit dafür einfach noch nicht reif ist. – Liebe Grüße Steindy 15:48, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Na klar, jetzt verstehe ich dich. Wenn du selbst schon so viel in den Artikel investiert hast, dann willst du auch alles vorher richtig machen, einschließlich der Winteraufnahmen. Dir scheint ja auch Herzblut dran zu liegen. Na dann macht mal und sagt bescheidt, wenn ihr Hilfe braucht. LG --MARK 16:14, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für Deine Bereitschaft. Ich werde dann gerne darauf zurück kommen. – Liebe Grüße Steindy 16:20, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Dann hab ich dich ein wenig falsch eingeschätzt, lieber mehr Freunde als Feinde oder so. Aber bitte nicht immer die alten Geschichten ausgraben. Es ist wahr, dass ich (leider ist es eine schlechte Angewohnheit) schnell sein möchte, vorallem hier in Puchberg, weil ich noch mehr zu tun habe (wandern z.b.) als vor dem PC zu sitzen und bei der wikipedia herum zulungern. Aber ich find die Enzyklopädie super und möchte hier auch weiter und lange tätig sein. Ich werde mir deinen Wunsche, nochmal drüberzulesen zu Herzen nehmen und bei meinen nächsten Edits darauf streng achten, insbesondere die rechtschreibung, aber wie gesagt, zwei mal durchlesen kostet gewisse Zeit (schlechte Angewohnheit). Ich freu mich, dass du den gleichen Ehrgeiz und Ziel hast, aber bis zum Winter warten um da noch drei Fotos zu schießen ist recht wirr. Zumal, laut Kriterien es nicht nötig ist, dass ein exzellenter Artikel mit Bildern ausgestattet sein muss. Deshalb möchte ich ihn vorschlagen, wenn sämtliche Mitverfasser (auch du) der Meinung sind, dass er fertig ist. Nur... seit 45 Tagen investiere ich Unmassen viel Zeit in diesen Artikel. Schau dir doch bitte den Artikel vor Count_Dooku an... Da ist der Druck zum fertig werden schon hoch. Zum Bild: Du hast ja auch "Einladungen" verschickt für den Stronach und ich persöhnlcih hab nie den Autor bewertet, sondern stets das Bild und das auch recht gut (nach dem "Skandal") Bitte tu das auch und nicht wegen alten und schlechten Erfahrungen oder wegen Fehlern. Eine Bitte noch: übersetze mir "orthographisch". Ich weiß nicht recht was ihr meint.

Ich hoffe auf weitere Arbeit bei dem Artikel; LG und SG -- Stephan Wastyn (Count_Dooku) 22:49, 22. Aug. 2008 (CEST)

Hallo Stephan! Du sprichst messerscharf Deinen wunden Punkt an, wenn Du meinst „…Es ist wahr, dass ich […] schnell sein möchte, […] weil ich noch mehr zu tun habe […] als vor dem PC zu sitzen und bei der wikipedia herum zulungern…“. Du willst mit dem Artikel etwas erreichen und dann bist Du nicht bereit, die dafür erforderliche Zeit zu investieren. Bist Du ehrlich der Meinung, dass andere mehr Zeit als Du haben, der gerade Ferien hat? Denkst Du wirklich, dass Deine Forderung legitim ist, dass andere für Dich arbeiten sollen? Genau das hatte ich mit der von Dir eingangs beanstandeten Kritik im Review gemeint!
Wenn man etwas erreichen will, dann muss man in die Sache auch etwas investieren. Dir, der Du in den Ferien in Puchberg bist, kostet es „nur“ Zeit. Mir, der ich extra dreimal nach Puchberg zum Fotografieren gefahren bin, hat es nicht nur Zeit, sondern auch etwas Geld (Sprit und Einkehr) gekostet. Ich kritisiere dies aber nicht, weil ich es ja nicht tun hätte müssen, sondern will es einfach nur festgestellt haben. Immerhin waren es ja auch schöne Ausflüge, anlässlich derer ich auch gleich Bilder für andere Artikel gemacht habe. Du siehst daran jedenfalls, dass mir wirklich etwas daran liegt, Puchberg am Schneeberg nicht nur textlich, sondern auch bildlich zu verbessern.
Wenn wir schon beim „investieren“ sind: Nachdem Du ja so auf einen schnellen Erfolg drängst, dann musst Du Dich im Bekanntenkreis Deiner Familie, im Tourismusbüro, bei der Gemeinde, bei der Bergrettung oder wo auch immer darum bemühen, das eine oder andere Winterbild (darunter zumindest eines mit Schiläufern in Losenheim) – aber BITTE einschließlich der schriftlichen(!) Übertragung des Nutzungsrechts, das Du dann an Wikipedia zwecks Freigabe schicken musst – zu bekommen. Wenn Du höflich erklärst, wofür Du die Bilder brauchst, wird Dir auch sicher geholfen werden, da die Angesprochenen sicher auch stolz darauf sein werden, wenn Puchberg möglicherweise ausgezeichnet wird. Winterbilder sind für Puchberg am Schneeberg einfach ein Muss! „Wirr“, wie Du es bezeichnest – Du solltest Dir übrigens angewöhnen, mit Deiner Wortwahl etwas sorgfältiger umgehen! Oder willst Du mich unterschwellig als Idioten bezeichnen? –, ist daran gar nichts.
Weil es gerade zum „arbeiten lassen“ wunderbar dazu passt, will ich Dir die Frage, was orthographisch heißt gerne damit beantworten, dass ich bei der Eingabe in Google dazu 115.000 Treffer erhalte, wobei gleich der erste(!) Link hierher führt… Auch hier gilt, dass Du Dir diese Frage kinderleicht selbst beantworten hättest können und nicht erst jemand anderen damit beschäftigen hättest müssen.
Was nun das Bild betrifft: Ja, ich habe an Bekannte Einladungen verschickt, eine Bildbewertung für Frank Stronach abzugeben; aber eben NUR Einladungen, was auch nicht verboten ist! Ich habe jedoch im Gegensatz zu Dir NIEMALS um eine positive Stimme gebettelt, oder eine solche auch nur suggeriert. Wenn Du mir nicht das Gegenteil beweisen kannst, dann fordere ich Dich hiermit auf, diesen Angriff zurückzunehmen. Deine Worte hier („…Willst du nicht eine Stimme für mein Bild abgeben […] wäre es im Fall Steindy ein gutes Ausgleichs pro, und das Bild […] hätte es nötig. […] Wäre aber eine große Hilfe (im Fall pro)…“) und hier („…He Frisia, wollen wir das nicht wieder in Ordnung bringen. Ich stimme für neutral und du stimm bitte wieder für pro. […] schade ich hoffe es geht sich mit den prp/contra stimmen aus…“) sprechen dagegen Bände und solches kommt bei mir (und nicht nur bei mir) nicht gut an! Und als „Fall“ lasse ich mich schon gar nicht gerne bezeichnen. Nur zur Klarstellung möchte ich Dir dazu auch sagen, dass mein Contra auch keine Revanche für Dein völlig unqualifiziertes Contra bei Frank Stronach war – schließlich habe nicht ich mich damit lächerlich gemacht, sondern Du –, sondern ausschließlich aus den von mir genannten Gründen erfolgt ist. Irritierend fand ich dabei lediglich, dass Du auf dem hohen Ross verblieben bist und Dein Urteil, nachdem sich andere darüber lustig gemacht hatten, nicht geändert hattest, obwohl Du dafür sogar ins Humorarchiv eingegangen bist.
Ich hoffe, dass Du Dir diese Zeilen wenigstens ein bisschen zu Herzen nimmst und darüber nachdenkst. Ich bin nicht Dein Feind und meine es im Grunde genommen nur gut mit Dir. Manchmal ist es eben notwendig, Sachverhalte klar anzusprechen, die Dir eine Hilfestellung geben sollten. Da ich zu meiner Meinung auch stehe, mach ich dies weder als IP, noch als Sockenpuppe.
Dass ich am Artikel weiter arbeiten werde, dessen kannst Du Dir sicher sein, da auch ich diesen zu höheren Weihen führen möchte. Bis dahin ist, einschließlich der Unterartikel, noch einiges an Arbeit erforderlich. Ob es eine Zusammenarbeit wird, liegt ausschließlich an Dir. – Freundliche Grüße Steindy 01:08, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
PS: Ich persönlich erachte es übrigens als einen Akt der Höflichkeit auch in Diskussionen möglichst „unfallfrei“ zu schreiben; selbst wenn ich mir die Texte dreimal durchlesen muss.


Erforderliche Zeit zu investieren... ich hab schon (geschätzt) 100 Stunden an dem Artikel gearbeitet. Sicher war mir immer klar und es hat mich auch gewundert, dass so viele dauernt in der wikipedia sind und nicht arbeiten... Zeit ist viel mehr wert als Geld oder anderes. Vorallem jetzt und die nächsten Jahre. Soll ich etwa den Artikel alleine fertig machen? Da braucht man andere, die mithelfen und einen Teil (wenn auch großen) beitragen. Mir ist klar, dass es für dich nicht einfach war und auch viel Zeit gekostet hat, aber bitte bedenke, dass auch ich sehr viel Zeit daran gewerkt habe.

Zuletzt: Sei nicht so aggressiv, alles zu kritisieren, dich als "Maß aller Dinge" zu präsentieren. So sehr du dich auf "perfekt" konzentrierst, solltest du auch an die anderen denken. (DIE HÖFlICHKEIT) Deine Wort klingen wie Pfeilschüsse. Vergiss nicht, dass es auch Spaß machen sollte... -- Stephan Wastyn (Count_Dooku) 11:13, 23. Aug. 2008 (CEST)

Nachdem Du auf gut gemeinte Ratschläge ohnehin nicht eingehen willst und Du überdies auf meine Argumente offensichtlich auch nicht widerlegen kannst, denke ich, dass wir die Diskussion nicht weiterzuführen brauchen. Mache doch wie Du willst, nur wundere Dich dann nicht, wenn Dich andere kritisieren und Deinen hinterlassenen Mist beseitigen. Du bist hier weder im Kindergarten, noch in einem Teenie-Chat, sondern schreibt in einer Enzyklopädie! Und dafür gibt es einige Spielregeln.
Was die Aggresivität betrifft: Lies Dir gefälligst nochmals durch, unter welchem Titel Du Dein Schreiben an mich verfasst hast und welchen Inhalt Deine Zeilen hatten! Dafür erwartest Du dann höfliche Antworten? Im Übrigen habe ich Dir nur gesagt, was Sache ist.
Und jetzt werde ich auch nicht aggressiv, sondern werde Dir abschließend nur mal kräftig die Leviten lesen: aggressiv und überdies frech und rotzbubenhaft verhältst Dich nämlich nur Du. Werde erst mal trocken hinter den Ohren, ehe Du mich hier blöd anmachst! Was bildest Du Dir eigentlich ein? Beweise endlich einmal, dass Du auch die Intelligenz hast (wie Du Dich darstellst) ein „Vorzugschüler“ zu sein! Wer sich innerhalb weniger Wochen so viele Urheberrechtsverletzungen Blödheiten (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 oder 14) und Dreistigkeiten – der Gipfel war wohl das „gestohlene“ Bild des Salamanders als exzellentes Bild kandidieren zu lassen – leistet, wie Du, der sollte sich wirklich überlegen, ob er hier am richtigen Platz ist. Auf Deine frechen Kommentare in der einen oder anderen Diskussion will ich gar nicht mehr näher eingehen, kann aber (wenn gewünscht) jederzeit gerne den Beweis dafür erbringen. Die Diskussion mit Dir ist hiermit für mich beendet. -- Steindy 14:24, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Schneebergbahn

Abgesehen von unseren letzten Gesprächen... Ich wollte dich etwas über die Schneebergbahn fragen. Der Schneebergbahn standen doch am Anfang (also um 1900) fünf Dampfloks zur Verfügung + fünf (x2) Personenwagen. Wegen des Andrangs entschied man eine weitere Lokomotive der selben Bauweise von der Schafbergbahn zu kaufen (heute 999.04 "Hengst") und einen zusätzlichen Personenwagen. Die Lok war etwas "steiler" gebaut und die Personenwagen hellgrün (die anderen sind dunkelgrün). Macht bis heute sechs. Wurde eine zerlegt um die benötigten Ersatzteile zu beschaffen und ist nicht mehr betriebsfähig? -> aufgrund des Satzes, dass der Schneebergbahn fünf Dampfoks zur Verfügung stehen; im Artikel Puchberg am Schneeberg. -- Stephan Wastyn (Count_Dooku) 21:46, 2. Sep. 2008 (CEST)

Diese Dampflok wurde, nachdem die Schafbergbahn an die Salzburg AG verkauft wurde, von der Salzburg AG zurück geholt, da diese zum Betriebsvermögen der Schafbergbahn gehörte und somit nunmehr rechtlich der Salzburg AG. Von den fünf Schneebergbahnloks ist nur mehr eine betriebsfähig, da sich die NÖSBB-Gesellschaft die Wartung und Instandsetzung der übrigen Maschinen nicht mehr leisten will und zudem auch nicht das fachliche Personal dazu hat (viele Puchberger Eisenbahner, die das noch gekonnt hätten, wurden ja in die (Zwangs)Pension geschickt. Deshalb fährt ja auch ein Salamander-Triebkopf mit zwei Vorstellwagen auf den Berg. -- Steindy 22:05, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
PS: Ich halte Deine neuerliche Herumschieberei der Bilder übrigens für suboptimal, da damit wieder die hässlichen Textlücken aufgemacht wurden. Bilder müssen auch nicht zwingend beim jeweiligen Kapitel stehen; der Leser ist nicht so dumm, dass er nicht das richtige Bild zum jeweiligen Kapitel findet. Ich bin es jedoch müde, ständig die Sachen zurück zu editieren. Du solltest bei diesen Sachen nie vergessen, dass nicht alle Benutzer den gleichen Browser und die gleiche Bildschirmauflösung wie Du haben! Was bei Dir gut aussieht, schaut bei anderen Browsern und anderen Auflösungen wieder ganz anders aus…
Alles klar! Danke. @PS: Ja, ja weiß ich... wenn du meinst. Mich stört es nicht, die Bilder wieder zurück zu editieren. mach ich. -- Stephan Wastyn (Count_Dooku) 22:25, 2. Sep. 2008 (CEST)
Okay. Vielen Dank! -- Steindy 22:27, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

WP:KEB

Hallo Steindy! Ich habe deinen Kommentar zu Ramona Fuhrer etwas "entschärft", damit wir uns nicht irgendwelcher Kritik/Konsequenzen der dargestellten Person ausliefern. Ich hoffe, dass Du damit einverstanden bist - deinen weiteren Kommentar habe ich selbstverständlich unverändert da gelassen! Es gab bereits ähnliche Äußerungen, die ebenfalls entfernt wurden. Beste Grüße, --O reden! bewerten! 14:10, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich fand diesen zwar nicht beleidigend, dennoch vielen Dank und nette Grüße -- Steindy 20:09, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

???

warum das? -- Stephan Wastyn (DiskussionBewertung) 21:05, 7. Sep. 2008 (CEST) Beantworten

Sorry, ich wollte nur das Panoramabild zurücksetzen (→ WP:B maximal 780px), hatte dann aber Stromausfall wegen heftigen Gewitters. Die anderen Änderungen gingen offenbar mit, weil Du diese nicht als gesichtet markiert hattest. Ich richte das andere dann wieder her, wenn das Gewitter vorbei ist. -- Steindy 21:24, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich verstehe. hab ich nicht gewusst, aber man kann ja immer was neues lernen. Mach ich selber, da ich gerade Zeit habe. -- Stephan Wastyn (DiskussionBewertung) 21:30, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Meinungsbilder/Bahnhofartikel

Hallo Steindy!

Du hast dazu bestimmt auch eine Meinung?

Viele Grüße! --Rolf-Dresden 21:03, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Rolf, vielen Dank für den Hinweis! Ich hatte es ohnehin schon gesehen. Ja, dazu habe ich eindeutig eine Meinung und diese hat sich auch in den letzten Wochen nicht geändert. Ich habe diese im MB nunmehr auch kund getan. Ich hege jedoch die Befürchtung, dass auch dieses MB keine Endlösung bringen wird. Mir ist aus diesen Gründen, wie Du vielleicht ohnehin schon festgestellt hast, zumindest für den Moment die Lust an der Bearbeitung von Bahnartikeln weitgehend vergangen. – Schöne Grüße -- Steindy 02:08, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich bin auch sehr pessimistisch. Viele wissen nicht, dass sie dabei eher über die Relevanz jedes Haltepunktes abstimmen. Das böse Erwachen wird schon noch kommen. Nun ja, ich werde auch weiterhin - egal wie das Meinungsbild ausgeht - dünne Inhalte über Bahnhalte kurz und schmerzlos im entsprechenden Streckenartikel unterbringen. Gute Beispiele bringen oft mehr, als jede noch so lange Diskussion. Und: Lass dich nicht unterkriegen, als Fachmann wirst du hier gebraucht! --Rolf-Dresden 22:22, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Danke für die Rosen! Ich weiß nicht recht, ob hier Leute vom Fach wirklich gebraucht und vor allem gelitten werden; ich musste leider schon zu oft den Eindruck gewonnen, dass eher das Gegenteil der Fall ist. So manche Diskussion spricht da Bände… Eisenbahnmäßig schreibe ich im Moment jedenfalls lieber kommerzielle Beiträge; da gibt es wenigstens Sachleistungen oder ein wenig „Schmerzensgeld“ dafür ;-) Nicht zuletzt habe ich auch zwei Buchprojekte im Hinterkopf, weiß jedoch nicht, ob ich mir die viele Arbeit wieder antun möchte.
Zumindest für den Moment arbeite ich in der Wikipedia lieber bei den Ortsartikeln. Hier gibt es ebenfalls mehr als genug Nachholbedarf und es lebt sich wesentlich ruhiger. Wenn ich all das schreiben will, was ich mir vorgenommen und wozu ich schon Unterlagen gesammelt habe, habe ich da viele Monate lang zu tun. Zudem habe ich eines meiner früheren Hobbys, die Fotografie, wiederentdeckt und kann dabei zusammen mit meiner Frau schöne Ausflüge machen. – Schöne Grüße Steindy 22:51, 9. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wiedermal Puchberg

Grüß Gott!

Ich wollt dich fragen ob du noch konkrete Verbesserungsvorschläge für den Hauptartikel hast. Wie du sicher weißt habe ich mich in letzter Zeit bemüht die Unterartikel auszubauen und neu zu schreiben, da hab ich am Hauptartikel nur sehr, sehr wenig geändert. LG -- Stephan Wastyn (DiskussionBewertung) 18:10, 14. Sep. 2008 (CEST) Beantworten

Ja, es wird noch einiges kommen, braucht aber noch Zeit. Ich habe noch drei Bücher durchzuackern und werde auch noch einmal im Gemeindearchiv kramen. Weiters bin ich auf der Suche nach Unterlagen zum Hotel Schneebergbahn (nicht Hochschneeberg), das einen historischen Hintergrund hat, weiß aber jetzt nicht mehr, in welchem Buch/Heft ich das einst gelesen hatte. Auch steht ein Besuch meinerseits im Eisenbahnmuseum und im Heimatmuseum noch aus, wo sich vielleicht noch etwas findet. Mit der Betreuerin des Heimatmuseums habe ich schon vereinbart, dass ich außerhalb der Öffnungszeiten hinkommen kann. Nicht zuletzt liege ich mit dem Kurdirektor im Clinch, der die öffentliche Betten- und Nächtigungsstatistik nicht rausrücken will (oder zu faul dazu ist, diese zusammenzustellen), die für eine Tourismusgemeinde unverzichtbar ist. Ich habe ihm am Freitag nochmals eine recht deutliche e-Mail geschrieben (mit Abschriften an den Bürgermeister, Vizebürgermeister und Tourismusobmann). Ansonsten müsste im Artikel einiges umgeschrieben werden, da die Fakten dann ja nicht belegt sind. Auch sollte das eine oder andere Winterbild von „WDiertl“ (hoffentlich) demnächst kommen. Danach können wir eine Kandidatur überlegen. Bis dahin sollten nochmals alle Unter-/Nebenartikel nochmals gründlich durchgearbeitet und im Hauptartikel als solche vermerkt werden. Vor einer Kandidatur sollten jedenfalls noch „AnBi“ und „WDiertl“ den Artikel nochmals genau prüfen. -- Steindy 19:22, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Na dann... leider kann ich da nicht viel beitragen. Ich hab meine größe Arbeit schon hinter mir, mit dem Erstellen des Grundgeüstes, das dementsprechend verbessert und ausgebaut wurde. Ich werde mich weiter an den Unterartikeln/Nebenartikeln versuchen, den Artikel gut im Auge behalten und eventuell noch neue erstellen. Vielleicht hab ich auch noch ein paar Winterbilder in den Archiven zuhause... da muss ich schauen. Auf jeden Fall gutes Gelingen und danke für die bisherige Arbeit. -- Stephan Wastyn (DiskussionBewertung) 20:15, 14. Sep. 2008 (CEST) Beantworten

Kein Problem. Es wird schon werden. Gut Ding braucht eben Weile ;-) -- Steindy 20:51, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Zur Kenntnisname

Hier gehts auch um dein Baby... Gruß --MARK 19:04, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis, Mark! Ich werde mich der Sache annehmen. – L.G. Steindy 20:07, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Dooku

Hallo Steindy,

wenn du, wie soeben angekündigt (leider habe ich in der Zwischenzeit den Abschnitt archiviert), die Freigaben bekommst, sag nochmal kurz Bescheid, von mir aus auch bei mir auf der Diskussionsseite. Ich werde dann die gelöschten Artikel wiederherstellen. Ich möchte mich nochmals ganz herzlich bedanken für deinen Einsatz – die so hoffnungslos geglaubten URVen auf einmal noch nachträglich freigegeben zu kriegen, auf den Versuch wäre ich selber wohl nie gekommen... Grüße --S[1] 21:33, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

HalloS1, absolut nichts zu danken, habe ich doch gerne gemacht! Es geht ja auch anders… Selbstverständlich werde ich Dich davon in Kenntnis setzen, wenn ich die Freigaben habe, doch würde ich diese als „Strafe“ nicht wieder herstellen. Zudem glaube ich nicht, dass es (zumindest für den Moment) gut ist, wenn Count_Dooku dort als Autor aufscheint, da die Artikel sicherlich höchst kritisch beäugt werden. Ich habe auch so schon alle Hände voll zu tun, den Artikel Fadensteiglauf vor der Löschung zu retten und bin schon beinahe am Verzweifeln, was da an sogenannten Argumenten kommt. Da ich den jungen Freund schon lange im Auge habe (siehe oben), habe ich mir alle Artikel kopiert und kann sie auch so ohne unselige Versionsgeschichte wieder einstellen. – L.G. Steindy 21:46, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Da muss ich, der verblödete alte Sack, dir aber sowas von Recht geben... ;O --S[1] 21:48, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nun das „verblödet“ kannst Du gerne streichen und ein „alter Sack“ bin auch ich. *griiiins* – L.G. Steindy 21:51, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Auch ich muss dich sehr loben und dich für deinen Einsatz bedanken. So nebenbei: Die Artikel hab ich alle abgepeichert... . Es war eine Reihe missglückter Umstände und ich wollte dieses oder ein ähnliches Ergebnis nie erzielen. Es war eine reine Missetat und keines falls gewollt. Ich mlöcht mich aber trotz aller Umstände, und mir ist klar, dass ich immer verhasster werde, mich weiter in die Wikipedia einbringen, weder mit Bild-URV oder Text-URV. Da mein Account "Count_Dooku" aber schon sehr kritisch ist und einen sehr schlechten Ruf hat und wie ich gehört habe angebrannt ist, erwäge ich in Erzielung einen neuen Acoount anzulegen. Auch wenn das an meiner bisherigen Wikipedia-Vergangenheit nichts wirklich ändern wird aber gegenwärtig vielleicht hilft. LG -- Count_Dooku 23:04, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Es freut mich von Dir zu hören, dass Du nunmehr geläutert bis und kann nur hoffen, dass dies auch wirklich so bleibt. Meine Worte sind vielleicht manchmal hart, aber doch immer herzlich und gut gemeint. Ich hatte versucht, Dich auf den richtigen Weg zu bringen. Leider warst Du in Deiner Euphorie beratungsresistent. Falls Du vielleicht einmal den Verdacht hattest, dass ich Dir den Erfolg wegnehmen wollte: dem war und ist niemals so gewesen. Ich hatte erkannt, dass da nicht nur einiges, sondern sehr vieles daneben läuft und wollte nur retten, was noch zu retten ist, weil mir Puchberg wirklich am Herzen liegt und ich dort auch einige gute Bekannte habe. Leider hast Du so viel Mist gebaut, dass ich nicht alles wegräumen konnte. Nachdem ich auch eine Familie und andere Interessen und Verpflichtungen habe (bei zahlreichen Ausflügen habe ich in den letzten Wochen eine Fülle von Fotos gemacht, deren beste ich nach und nach in Wikipedia verwenden werde), war es mir leider nicht möglich, alle Deine Sachen zu überprüfen, denn sonst wäre es vermutlich gar nicht so weit gekommen.
Wikipedia ist kein Ferienspiel, sondern wegen der rechtlichen Hintergründe, der Vorbildwirkung und vor allem der Glaubwürdigkeit eine absolut ernste Sache und sehr oft harte Arbeit. Stell Dir mal vor, Du bereitest für die Schule ein Referat vor und schlägst bei Wikipedia nach, wo Du nur Nonsens vorfindest und das Referat geht deshalb daneben. Ich möchte nicht wissen, wie Deine Reaktion ist…
Ob und wie Du in der Wikipedia weitermachen willst, das ist Deine alleinige Entscheidung. Wenn Du Dich zum Bleiben entscheidest, so würde ich an Deiner Stelle alle Zöpfe abschneiden und einen Neuanfang als unbeschriebenes Blatt machen. Du musst dazu (falls Du nicht ohnehin gesperrt wirst), Deinen bisherigen Benutzernamen ja nicht löschen lassen, sondern Dir eben einen zweiten, neuen Benutzernamen zulegen. Wenn Du möchtest, kannst Du mir diesen geheim per Wikimail mitteilen, wenn nicht ist es auch gut. Vor allem aber würde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen (Benutzerseite), sondern erst einmal ganz heimlich, still und leise schauen, wie andere es hier machen. Auch würde ich an Deiner Stelle „heiße Pflaster“, wie WP:KEB, WP:KLA oder WP:KEA vorerst weitgehend meiden und mich dort nur zu Wort melden, wenn ich mir absolut sicher bin. Es kommt nicht auf die Anzahl der edits an, sondern ausschließlich auf die Qualität (wobei ich nicht nur die Inhalte, sondern auch die Typografie und Orthografie meine) der Beiträge. Nicht zuletzt würde ich an Deiner Stelle, angebotene Hilfen und Ratschläge nicht ausschlagen. – In diesem Sinne beste Grüße Steindy 00:36, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn es legitim und erlaubt ist, werde ich das höchst wahrscheilich machen. Hier nehme ich deinem Rat mit Freuden an. Ich habe bis jetzt viels gelernt, auch für das "echte" Leben und bin jederzeit bereit noch mehr zu lernen. Da das mein wahrscheinlich letzter edit ist... Danke und LG -- Count_Dooku 07:30, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das hoffe ich für Dich. – Schöne Grüße Steindy 12:36, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Das sollte auch mal gesagt werden

Hiermit verleihe ich Benutzer
Steindy
die Auszeichnung
 
Held der Wikipedia
erster Klasse für
deine Arbeit mit und um CD,
dein Engagement für die Freigaben
bzw. den Artikel Puchberg am Schneeberg
im Dienste der Verbesserung
unserer Enzyklopädie.
gez. ThalanTalk 18:11, 18. Sep. 2008 (CEST)

Hi Steindy, hier nochmals mein ausdrückliches Lob und meinen Dank für Deine engagierte Mitarbeit im allgemeinen und besonders im aktuellen "Fall". Meist sieht man ja gar nicht, was so im Hintergrund abläuft (bist 80 km gefahren, was ja Zeit und Geld kostet). Es macht Spass, mit Leuten wie Dir zu arbeiten ;-)) Gruß --tsor 09:02, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Vielen Dank, Tsor, für Deine Anerkennung! Nachdem ich selbst Autor bin und ich das Problem kenne, dass sich andere ungefragt meiner Texte bedienen, habe ich es gerne gemacht und als Selbstverständlichkeit erachtet. Normalerweise verbinde ich sowas mit einem kleinen Ausflug, doch gestern, bei dem Wetter… Naja, für zwei Wiki-Bilder hat es ja, neben der Einverständniserklärung, trotzdem auch noch gereicht. Das Wichtigste dabei aber ist, dass ich dabei mit dem Chef der Puchberger Bergrettung einen neuen Bekannten gewonnen habe, mit dem sofort ein netter Kontakt entstand, der zu weiteren Aktivitäten (auch für die Wikipedia) Anlass gebend sein wird. Jedenfalls freuen solche Worte, wie Du oder DasBee sie gefunden haben, da man danach weiß, dass Wikipedia doch nicht ganz namelos ist. – Liebe Grüße Steindy 10:29, 18. Sep. 2008 (CEST) PS: Ich war gestern für die Artikelreihe um Puchberg am Schneeberg übrigens das neunte(!) Mal in Puchberg und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, da noch weitere Treffen zur Recherche ausstehen.Beantworten
Lieber Thalan, jetzt bin ich aber echt baff und möchte es daher nicht verabsäumen, mich in aller Form bei Dir für die Auszeichnung ganz herzlich zu bedanken!
Ich hatte dem Ganzen wirklich keine so große Bedeutung beigemessen und es wirklich als Selbstverständlichkeit erachtet, im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Mittel zu helfen.
Es wäre jedoch gelogen, wenn ich jetzt betone, dass mich die Auszeichnung nicht freut. Im Gegenteil: und wie mich diese freut und auch für einige Ärgernisse hier entschädigt, weshalb ich mir auch gestatte, diese, durch Dich verliehene Auszeichnung, auf meiner Benutzerseute zu platzieren.
Möge mich Deine Auszeichnung bei der später folgenden Kandidatur des Artikels Puchberg am Schneeberg samt seiner Unterartikel erfolgreich begeleiten! – Liebe Grüße Steindy 19:34, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich ist sowas (leider) nicht, es gibt nicht allzu viele Leute die so viele Mühen auf sich nehmen um für einen Artikel zu schreiben. Du hast den Preis also redlich verdient. Wenn du Hilfe brauchst beim Artikel, kannst du mich gerne Fragen, ich bin nicht allzu fachkundig in dem Bereich, kann dir aber OMA-Tests und evtl. sprachliche Überarbeitungen anbieten. -- ThalanTalk 20:23, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Ich werde sehr gerne darauf zurück kommen und werde es Dir gerne mitteilen, wenn es so weit ist. Es wird aber noch ein Weilchen dauern, da es noch einiges zu recherchieren und zu schreiben gibt. – Noch einen schönen Abend wünscht Dir Steindy 20:41, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
PS: Hilfe kann ich hier gebrauchen, wo eine Sockenpuppe nicht begreifen konnte, was ein Unterartikel zu einem Hauptartikel ist und Baba66 soeben drübergefahren ist. Leider ist dies in der Wikipedia nicht eindeutig geregelt bzw. habe ich bislang nichts entsprechendes gefunden. Ich werde diesen Fall auch bei der Löschprüfung anmelden, da dies genau solche Sachen sind, die einem hier die Arbeit vermiesen… :-(
PPS: Das Kind mit dem Bad ist leider bereits ausgeschüttet…

Dringender gut gemeinter Ratschlag

Reg Dich ab! Es bringt weder Dir noch den Berglauf noch Wikipedia etwas wenn du die Sachauseinandersetzung jetzt auf eine persönliche Ebene ziehst. Tee trinken, zwei Tage drüber schlafen, versuchen sich in den anderen hinzuversetzen und irgendwas nettes machen. So wird das nichts, außer dass du dich selbst grade beschädigst. -- southpark 10:55, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Lieber Southpark! Ich habe mich längst abgeregt und habe auch darüber geschlafen, nur kann, will und werde ich nicht alles widerspruchslos zur Kenntnis nehmen; schon gar nicht von einer Sockenpuppe. Wie auch aus obigen Vorgängen nachvollziehbar ist, arbeite ich daran, den Artikel über Puchberg am Schneeberg einer Kandidatur zuzuführen und lasse es daher nicht zu, dass diese Arbeit durch Sockenpuppen mit fadenscheinigen Begründungen torpediert wird. Dazu habe ich bisher – selbstverständlich aus eigenem Antrieb – schon zu viel Aufwand betrieben.
Um nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen, nehme ich Dir gegenüber auch hier zur VM gegen mich Stellung, und nicht auf der VM-Seite und ersuche Dich, stellvertretend für die anderen Admins, die dort tätig sind, um Kenntnisnahme.
Wenn Du in der VM-Diskussion schreibst, dass möglicherweise der eine oder andere vielleicht auch den Artikel gelöscht hätte, dann glaube es Dir das gerne, aber es ist und bleibt (in Ermangelung einer Löschrichtlinie), wie Du selbst aussagst, „kein hundertprozentiger Löschkandidat“. So weit, so gut. Wiewohl ich dem Antrag stellenden Benutzer „LCTR“ anfänglich sehr freundlich entgegen gekommen bin – für den provokanten Benutzernamen, der geradezu zu Wortspielereien einlädt, bin nicht ich, sondern alleine er selbst verantwortlich – und vom ihm eine Löschbegründung nach den Relevanzkriterien eingefordert hatte, blieb er diese schuldig und startete einen PA gegen mich. Ich konzediere auch gerne, dass ich durchaus auch ausgeteilt habe; dies jedoch immer in einem Rahmen, der eben keinen PA darstellt. Im Gegenteil, ich hatte die gewählten Worte sehr bedacht gewählt, um diesem Vorwurf keine Nahrung zu geben. Ohne jetzt auf das berühmte Mädchenpensionat zu verweisen, ist wohl unbestreitbar, dass man bei Sachfragen durchaus hart diskutieren darf und, wenn man etwas verteidigt, auch muss.
Sollte „LCTR“, der auch mit selbst aufgestellten Löschregeln (übrigens laut WP:BNR#Konventionen meines Erachtens ein weiterer provokanter Missbrauch seiner Benutzerseiten und von Benutzer:Tox gestohlen) nachweislich versucht eine eigene Wikipediawelt zu bauen, selbst austeilen, so hat dieser damit zu rechnen, dass ihm ebenso, oder vielleicht noch schärfer begegnet wird. Wenn Du abschließend anregst „wenn es gar zu schlimm wird mit den furchtbaren Menschen in der Wikipedia dann geht man mal zwei Tage raus und genießt die Natur“, dann kann ich Dir nur sagen, dass ich (siehe meine Beiträge) genau nach diesem Prinzip handle, was aber nicht heißt, dass ich die Provokationen eines anderen Benutzers deshalb zur Kenntis nehmen muss. Wenn ich wieder einmal (wie bereits in der Zeit von 19. März 2007 bis 1. Februar 2008 mit minimalen Unterbrechungen) gehe, dann mit Sicherheit wieder auf längere Zeit (um nicht den Vorwurf der Drohung zu erhalten, klein geschrieben) oder vielleicht gänzlich. Zuvor bin ich jedoch willens, eine begonnene Arbeit auch zu Ende zu führen.
Ich glaube schon lange geung im Projekt Wikipedia und altersmäßig erfahren genug zu sein, um beurteilen zu können, was einem Gemeinschaftsprojekt abträglich ist. Sockenpuppen und Benutzernamen wie „LoeschConTrolleR“ (seit 3. Sep. 2008, 23:20 erster edit), „Eingangskontrolle“ (seit 14. Nov. 2007, 20:54 erster edit), „Johnny Controletti“ (seit 17. Apr. 2008, 09:28, erster edit), um nur einge davon zu nennen, sind 1.) da sie keinen Adminstatus haben, anmaßend und 2.) schon allein auf Grund ihres Benutzernamens provokant. Mich wundert eigentlich, dass sich die Administratoren dies gefallen lassen.
Abschließend noch ein Kommentar zu den VM: Was mich wundert ist, dass meine berechtigte VM zur (sofern kein Wikipedia-Wunderkind vom Himmel gefallen ist) nachweislichen Sockenpuppe von Dir sehr schnell als erledigt gekennzeichnet und trotz der Wechselbeziehungen betreffend der gegen mich gerichteten VM) vom Bot ebenso schnell ins Archiv verschoben wurde, während die nach den Richtlinien unberechtigte VM gegen mich nach wie vor aufrecht erhalten ist. Ich kann mich an viele Fälle erinnern, wo Löschsocken sehr schnell und wegen wesentlich geringerer Vergehen dauerhaft gesperrt wurden. Ich bitte Dich ausdrücklich, diese Feststellung nicht als Angriff auf Dein Handeln zu betrachten, sondern als Beispiel für die immer wieder feststellbare Ungleichbehandlung verschiedener Benutzer.
Mit freundlichen Grüßen verabschiede ich mich hiermit – zumindest für heute – in meine Wiki-Pause und danke für Deinen „dringenden gut gemeinten Ratschlag“ ;-) Steindy 13:19, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Steindy! Lass Dich nicht unterkriegen und mach weiter! BIITE! --212.183.42.67 13:46, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für den Zuspruch, werte IP! Ob und in welchem Umfang ich weitermachen werde, muss ich mir erst überlegen. Jedenfalls werde ich es mir nicht gefallen lassen, dass Trolle mit unbelegten und angeblichen Argumenten meine Arbeit torpedieren, über mich wegen eines angeblichen persönlichen Angriffs eine Vandalismusmeldung machen und dort selbst völlig ungestraft einen persönlichen Angriff gegen mich machen („blöde anmachen“), und dies noch dazu, nachdem das Verfahren abgeschlossen war. Für mich sind die merkwürdigen Vorgänge daher noch keineswegs abgeschlossen. -- Steindy 22:08, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Schneebergbahn (Zahnradbahn)

Kannst Du bitte als Österreicher und damit Fachkundiger nochmals drüberschauen ? Ich meine, der Artikel kann aus der QS. Ob der Autor noch einmal etwas in der Wikipedia schreiben wird, ist offensichtlich nicht sicher, auch deshalb wollte ich Dich fragen. - Nun ja, ich habe oben ein wenig gelesen, und habe mich gefragt, ob Du noch für die Wikipedia schreibst, deshalb habe ich meinen Beitrag zuerst zurückgenommen. freundliche Grüße Sam Gamdschie 19:51, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Sam! Nun ja, wenn auch die Lust für den Moment sehr eingeschränkt ist, schreibe ich noch für die Wikipedia; dies vor allem, weil ich noch einges begonnenes zu Ende bringen möchte. Mit den anderen Sachen möchte ich mich nicht nur aus obigen Gründen, sondern auch aus Zeitgründen – zumindest vorerst – zurückhalten. Was diesen Artikel betrifft, werde ich insofern keine Hand anlagen, weil dieses Lemma völlig überflüssig und redundant ist. Sämtliche Informationen gehören meiner Meining nach in den Artikel Schneebergbahn eingearbeitet. Die Zahnradbahn auf den Hochschneeberg war ja nur ein Teil der gesamten Schneebergbahn. Was jedoch gehört, ist ein Artikel über den nunmehrigen Betreiber, die „Niederösterreeichische Schneebergbahn Ges.m.b.H.“. Und betreffend dieses Artikel habe ich mit dem Geschäftsführer bereits Kontakt aufgenommen, damit daraus hoffentlich bald etwas wird. Weiters arbeite ich auch an einem Artikel über den Bahnhof Puchberg am Schneeberg, der durch seine beiden Systeme und die Historie besondere Relevanz hat. – Liebe Grüße Steindy 20:17, 27. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Das klingt ja vielversprechend mit dem Bahnhof. Aber darf ich als Ortunkundiger zu bedenken geben, dass man beim Artikel Schneebergbahn besser den Teil mit der Zahnradstrecke in einen eigenen Artikel auslagern kann. Führt man die Artikel im derzeitigen Zustand zusammen, dann liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Textes eindeutig auf der Strecke mit der Zahnradbahn. Anders forumliert: Der Artikel Schneebergbahn sollte vom Text her mal im Hinblick auf die Strecke bis Puchberg ausgebaut bzw erst mal geschrieben werden. Ich möchte Dich dazu allerdings nicht unbedingt dazu auffordern. freundliche Grüße Sam Gamdschie 12:58, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Der Bahnhof Puchberg am Schneeberg wird sicher kommen, da dieser, egal wie auch immer das MB zur Relevanz der Bahnhöfe ausgeht, eindeutig Relevanz besitzt. Die Zahnradbahnstrecke gehört eindeutig zur Schneebergbahn und da gibt es für die Normalspur mehr als ausreichend zu schreiben, sodass die Zahnradbahn kein Übergewicht bekommen wird. Bis es jedoch so weit ist, kann der derzeitige Artikel über die Zahnradbahn ruhig so stehen bleiben. Was den Artikel über die Schneebergbahn betrifft, habe ich hier bereits mein Statement abgegeben. – Liebe Grüße Steindy 20:04, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Bild:Bahnanlagen im Raum Innsbruck.jpg

Hallo, Steindy! Ich fand Dein Bild sehr informativ. Allerdings irritierte mich, dass das Bild nicht eingenordet ist. Erst ein Blick auf die Karte half mir bei der Einordnung der Informationen. Mein Vorschlag wäre, dass Du das Bild durch einen Pfeil ergänzt, der nach Nord zeigt. Grüße! --Bukk 14:25, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Bukk, freut mich, wenn die Grafik gefällt und danke für Deine Anregung. Ich werde Deiner Anregung gerne nachkommen. – L.G. Steindy 19:35, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Erbetene Freigabe von Webseiten zum Thema Puchberg am Schneeberg

Hallo Steindy, Du hattest um Freigabe für einige Texte zum o.g. Thema gebeten und den positiven Bescheid ans OTRS weitergeleitet. Meine Frage wäre jetzt: Hast Du die entsprechenden Texte bereits in bestehende Artikel integriert und wenn ja, wo genau? Der Freigabevermerk soll ja schließlich an den richtigen Stellen mit dem richtigen Bezug zur entsprechenden Website stehen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU GS 12:30, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Ra'ike, vielen Dank für die Anfrage. Nein, ich habe noch nichts gemacht, da ich ja nicht wusste, wie das gehandhabt wird. Kann ich jetzt die Texte wieder einstellen und ihr evrmerkt das Freigabeticket dazu, oder werden die alten Versionen wieder hergestellt und die Freigabe vermerkt? Vielleicht kannst Du so nett sein und die wegen URV von Count Dooku gelöschten Artikel (Elisabethkirchlein, Ferdinand Bürkle, Ferdinand Bürkle Hütte, Hengstbach (Niederösterreich), Hengsthütte, Himberg (Puchberg am Schneeberg), Pfarrkirche St. Vitus (Puchberg am Schneeberg) und Rieshütte) auf meine Benutzerseite verschieben, damit ich verifizieren kann, welche Artikel nunmehr freigegeben werden können; schließlich hat Count Dooku ja mehrere URVen begangen. Eine Urheberfreigabe habe ich bereits bekommen und weitergeleitet, auf die zweite Urheberfreigabe warte ich selbst noch, wobei ich mir jetzt nicht mehr sicher bin, ob wir diese benötigen, oder nicht sogar eine andere, da mir der Artikel über Ferdinand Bürkle im Buch „Ferdinand Bürkle Hütte am Schneeberg“ von einem anderen Buch („Haltestelle Puchberg am Schneeberg“) abgeschrieben scheint; ich muss das allerdings erst noch genau verifizieren. – Vielen Dank für Deine Bemühungen und l.G. Steindy 01:39, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Steindy, die o.g. Artikel sind jetzt zur Überprüfung an folgende Orte verschoben worden:

Wenn in Artikeln Versionen aufgrund fehlender Freigabe wegen URV gelöscht wurden, kann man auch diese wiederherstellen. Da es ja hier um diese freigegebene Literatur geht, wäre es übrigens das Beste, sie als PDF-Datei bei Wikisource hochzuladen. Dann braucht die Freigabe nur einmal eingetragen zu werden und jeder kann sich bei Textergänzungen aus dieser Quelle darauf berufen. Viele Grüße -- Ra'ike Disk. LKU GS 10:56, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Ra'ike, vielen Dank für Deine rasche Erledigung! Ich werde die Überprüfung umgehend durchführen und Dir – damit Du nicht ständig meine Seite beobachten musst – umgehend auf Deiner Benutzerseite Bescheid geben. Hochladen auf Wikisource geht im Moment leider nicht, da ich dazu die gesamte Broschüre erst scannen und bearbeiten müsste, wozu mir im Moment leider die Zeit fehlt; ich werde aber sehen, ob ich dies zu einem späteren Zeitpunkt erledigen kann. Im Artikel Puchberg am Schneeberg habe ich die URVen, so weit ich es nach meinen (zahlreichen) Unterlagen überprüfen konnte, bereits erledigt. – Nochmals vielen Dank für Deine Bemühungen und liebe Grüße Steindy 11:27, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Hallo Steindy, ich habe die Freigabe mal hier vermerkt, damit ich den Vorgang im OTRS schließen kann. Für die obigen Unterartikel kannst Du dich ja im Editkommentar auf diese Freigabe berufen. Wenn Du die Broschüre nach Wikisource hochgeladen hast, sag aber bitte nochmal Bescheid. Dann kann ich die Freigabe dort nochmal nachtragen. Vielleicht kann ich Dir aber auch beim Bearbeiten und hochladen helfen. Wieviele Seiten hat denn die Broschüre? Gruß -- Ra'ike Disk. LKU GS 23:27, 16. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Zu-Mariä-Namen-Kirche (Neutal)

... ist ein gewünschter Artikel in Wikipedia. Wegen vermutlich späterem Artikel zu Architekt Leo Splett, bitte das Foto der Kirche in Commons laden. Servus --Anton-kurt 09:58, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Anton-kurt! Kann ich gerne machen, oder wenn Du möchtest, kannst Du diese auch gleich selbst nach Commons übertragen. Tut mir leid, wenn ich jetzt dumm fragen muss: ich nehme an, dass es sich dabei um dieses Bild der Pfarrkirche Neutal handelt? Aus der Homepage und dem Ortsplan und geht nämlich leider keine genau Bezeichnung des Kirchennamens hervor und die Kirche selbst trägt keine Beschriftung und war auch nicht offen. Außerdem wäre es vielleicht günstig, das Bild vorher bei der Bilderwerkstatt einzustellen, damit die stark stürzenden Linien etwas entzerrt werden; leider ist dort nicht mehr Platz für einen günstigeren Blickwinkel vorhanden. – L.G. Steindy 10:18, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ja, genau dieses Foto Pfarrkirche Neutal. Der Erfahrung nach, konfliktfreier, wenn DU DEIN Foto in Commons hochlädst. Weiter bitte ich dich generell, deine Fotos zukünftig in Commons zu laden, weil sie dann einfach praktisch für alle Sprachen zur Verfügung stehen, und dort auch ziemlich fein über Categorys verschränkbar sind und für diverse Benutzer und Themen auffindbar sind. Mit Commons der gleiche Arbeitsaufwand, aber ein mehrfacher Gewinn. Danke. --Anton-kurt 10:33, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
 Info: Ich habe das Bild jetzt einmal in der Bilderwerkstatt mit dem Ersuchen um Entzerrung eingetragen. Was das Hochladen meiner (mittlerweile mehr als 450) Bilder in Commons betrifft, hatte ich dies bereits mehrfach überlegt und auch versucht, da mir klar ist, dass davon die gesamte Community profitieren würde und auch eine Kategorisierung möglich wäre. Der Aufwand erschien mir jedoch weitaus höher, da mir in der deutschen Wikipedia das Handling weitaus einfacher erscheint (Im gesamten Eingabefeld einfach copy & paste) als in Commons (alle Eingaben sind gesondert vorzunehmen). Oder kennst Du einen Weg, wie dies ebenso einfach geht? – L.G. Steindy 10:43, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Meine alten Fotos, in der deutschen Wikipedia, lade ich auch nur bei Verlangen anderer Benutzer oder bei eigenem Bedarf in Commons neu. Ab November 2007 habe ich nur noch in Commons geladen. Für einen allfälligen Artikel zu Architekt Leo Splett ist es einfach fein, wenn es da schon eine Category zu seinen Realisierungen in Commons gibt. Servus --Anton-kurt 11:25, 21. Okt. 2008 (CEST)Beantworten