Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Gesetz zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitäts- und Wachtumsgesetz, StWG) aus dem Jahre 1967 bestimmt gesamtwirtschaftliche Ziele, die öffentliche Haushalte in Deutschland bei ihren Entscheidungen beachten sollen. Diese sind:
- Preisstabilität
- hohes Beschäftigungsniveau
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- "angemessenes" Wirtschaftswachstum
Kritiger des ständigen Wirtschaftswachstums bezeichnen den Namen des Gesetzes als widersprüchlich und irreführend. Ihrer Meinung nach könne etwas, was stabil ist, nicht wachsen, und etwas, was wächst, nicht stabil sein.
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