Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2008/Oktober
Seht ihr SH? Daniel 1992 17:23, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Aus meiner Sicht eindeutig unterhalb des laufenden Auges. Daher; Nein ich seh keine SH. Bobo11 17:27, 1. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe ich ebenso, eindeutig unter dem laufenden Auge. --RalfR → Berlin09 18:38, 1. Okt. 2008 (CEST)
Keine SH. Diese müsste ausführlich begründet werden und zwar auch von dem, der hier anfragt, weil er sich unsicher ist. --Historiograf 14:20, 2. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe auch keine und hab es umgesetzte. jodo 17:37, 2. Okt. 2008 (CEST)
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Mag sich jemand drum kümmern? (SF ist die falsche Station dafür, ich weiß...) [[ Forrester ]] 19:35, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Ich vervollständige die benötigten Einträge und nehme dann DÜP raus. --Marsupilami 19:57, 3. Okt. 2008 (CEST)
- Bin alle von Hallo9999 hochgeladene Logos durchgegangen und alle Felder ausser Quelle ergänzt. Wenn bei Quelle Google drin stand habe ich es rausgenommen. --Marsupilami 20:14, 3. Okt. 2008 (CEST)
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Hier ist dem Sohn vom Vater die Freigabe zur Veröffentlichung erteilt worden. Der Sohn hat dann auch das Bild eingestellt. Reicht das aus? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:39, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Bei Familienangehörigen akzeptieren wir diese informelle Freigabe. Reicht. jodo 11:59, 7. Okt. 2008 (CEST)
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Ich sehe SH. Ihr? Daniel 1992 14:05, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Auf jeden Fall. Die untergehende Sonne scheint ein Ausschnitt aus dem Film zu sein und ist damit urheberr. geschützt. --Kam Solusar 16:55, 7. Okt. 2008 (CEST)
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Ich bin mir unsicher, ob das nicht doch SH hat. Das überragt IMHO schon die Durchschnittsgestaltung von Schallplatten. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:45, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Niemals. Das Rankwerk ist absoluter Standard und der Rest ist Typographie. Keinerlei Schöpfungshöhe erkennbar, das Bild ist völlig in Ordnung. --h-stt !? 21:03, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe das wie H-stt. Keine Schöpfungshöhe jodo 21:04, 7. Okt. 2008 (CEST)
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Bild:BSG Post Rostock (Anfang der siebziger Jahre).jpg und Bild:Collage über die BSG Post Rostock (Siebziger Jahre).jpg
Ich glaube nicht das Uploader der Urheber ist, da erst unter Urheber nur Familienbesitz stand. Wie seht ihr das? Daniel 1992 10:15, 4. Okt. 2008 (CEST)
- Ich glaube das kann man jetzt so stehen lassen, vielleicht hat der Benutzer gemeint, dass es im Familienbesitz ist und von ihm selbst fotographiert wurde. Hier hat sich der Benutzer darüber geäußert. Grüße Nino D B 15:45, 5. Okt. 2008 (CEST)
- War ja auf meiner Diskussionsseite. Wir müssen das wohl glauben. Halte es bei der Kollage immernoch für sehr unwarscheinlich aber was soll man machen? jodo 21:02, 7. Okt. 2008 (CEST)
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Unklar ob Schutzdauer abgelaufen ist. Habe selber nichts ermitteln können. -- Daniel 1992 15:48, 9. Okt. 2008 (CEST)
- "Altes Siegel des Saterlandes um 1400 mit Wappen" steht als Bildunterschrift. Das können wir wohl glauben und somit 100% PD-alt jodo 17:31, 9. Okt. 2008 (CEST)
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Kann bitte jemand mal auf die Wikipedia sq.wikipedia.ord gucken, bei mir stürzt die Seite immer ab aber Google sagt mir dort sei das Bild auch. (vgl. hier zweite Zeile links oben -- Daniel 1992 16:06, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Hat auch dort nur {{PD}} stehen und keine weiteren Quellenangaben. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:45, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn es zeitgenössisch ist, dann ist es ja PD-alt-100. Ich bin da ja schon mal gnadenlos danebengelegen, also keine Ahnung ob zeitgennössisch. jodo 17:33, 9. Okt. 2008 (CEST)
Hab keine Einwände gegen das Bild --Historiograf 20:09, 9. Okt. 2008 (CEST)
Urheber unbekannt, Quelle unbekannt, Entstehungsdatum unbekannt, Veröffentlichungsdatum unbekannt, Authentizität unklar - ich hätte es gelöscht. Solange überhaupt nichts näheres über das Bild bekannt ist, kann man es doch eh nirgendwo für enzyklopädische Zwecke gebrauchen. --Kam Solusar 02:58, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe ich so wie Kam Solusar jodo 23:12, 11. Okt. 2008 (CEST)
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Urheber bei Wappenredesign
Hallo,
wer ist bei Wappen die im Rahmen eines Redesigns entstanden sind als Urheber zu nennen? Unbekannt oder der Künstler der das historische Wappen überarbeitet und vektorisiert hat? Ganz konkret geht es um folgenden Diskussionsanfang auf Flow2s Diskussionsseite. Mich würde Eure Meinung hierzu interesssieren. Bitte hier antworten. Viele Grüße --Marsupilami 19:49, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Durch Vektorisieren wird man auf keinen Fall zum Urheber. Und wie sieht die Überarbeitung aus? Die wird ja wohl kaum so grundlegend vom Original abweichen, dass ein neues Werk ensteht, oder? Wenn doch, dann können wir das Wappen eh vergessen... Also ist diese Forderung nicht zu erfüllen, das ist auch wieder mal ein typischer Fall von Copyfraud (siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Bild von 1813 darf nicht veröffentlicht werden? - ein vergleichbarer Fall). -- Chaddy - DÜP 20:05, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ein paar konkrete Beispiele hat der Redesigner auf seiner Homepage ausgestellt (runterscrollen). --Marsupilami 20:36, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ne, die Änderungen, die da vorgenommen wurden, haben absolut keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 22:32, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Wappenfragen beantwortet nur Benutzer:Steschke, soweit ich mich noch richtig erinnere :) jodo 23:20, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Steschke ist auch nur ein Mensch, Jimbo ist unser einziger Gott. ;) -- Chaddy - DÜP 23:25, 11. Okt. 2008 (CEST)
- So und so ist das hier erledigt. jodo 23:27, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich glaube nicht, daß sich Gott Jimbo mit Wappen-Papst Steschke anlegen wird. --RalfR → Berlin09 23:29, 11. Okt. 2008 (CEST)
- So und so ist das hier erledigt. jodo 23:27, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Steschke ist auch nur ein Mensch, Jimbo ist unser einziger Gott. ;) -- Chaddy - DÜP 23:25, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Wappenfragen beantwortet nur Benutzer:Steschke, soweit ich mich noch richtig erinnere :) jodo 23:20, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ne, die Änderungen, die da vorgenommen wurden, haben absolut keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 22:32, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Ein paar konkrete Beispiele hat der Redesigner auf seiner Homepage ausgestellt (runterscrollen). --Marsupilami 20:36, 10. Okt. 2008 (CEST)
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Was machen wir mit diesem Bild? Ist eine enzyklopädische Verwendung denkbar oder haben wir hier und auf commons schon genug solcher Bilder? Nino D B 21:43, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Da gibt es weitaus bessere Bilder Daniel 1992 21:50, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Auf Commons werden solche Bilder aufgrund der enormen Menge bereits als "Out of project scope" gelöscht ;) →Christian.И 09:37, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe ich genauso und gelöscht jodo 21:21, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Auf Commons werden solche Bilder aufgrund der enormen Menge bereits als "Out of project scope" gelöscht ;) →Christian.И 09:37, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 21:21, 11. Okt. 2008 (CEST)
Hier fehlen genauere Angaben, um sagen zu können, ob das Bild gemeinfrei ist oder nicht. Das Bild kommt von einem US-Server (http://wwwihm.nlm.nih.gov/), ist deswegen aber nicht PD-US. Es scheint eher während der Zeit des Porträtierten in Frankreich entstanden zu sein, vgl. dieses ähnliche Bild. Auf jeden Fall spätestens 1916, in diesem Jahr ist Metschnikow gestorben. Die Commons-Version hatte ursprünglich {{PD-USGov-NIH}}, was ich auf PD-US geändert habe, was aber wohl auch nicht richtig ist, da wahrscheinlich kein US-Bild. Weiß jemand mehr zum Bild? Was soll man mit dem Bild hier und mit der Commons-Version tun? Viele Grüße -- Rosenzweig δ 19:26, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Ich würde es hier aufgrund des unklaren Urheberrechtes löschen. Was auf den Commons damit passiert müssen die drüben klären. jodo 23:18, 11. Okt. 2008 (CEST)
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Statue im Garten der Universität? Kann jemand den Ort verifizieren? Und ist das ein öffentlicher Platz, sodass FOP gilt? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:22, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Bild ist auf Commons. Nicht unser Problem. jodo 23:10, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Außerdem öffentlicher Raum und 100 Jahre pma (ok, knapp) --RalfR → Berlin09 23:26, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Steht im Ehrenhof der HU, der scheint mir schon einigermaßen öffentlich zu sein. 100 Jahre pma ist falsch, Adolf Brütt starb 1939. -- Rosenzweig δ 23:29, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ok, hab nicht nachgesehen. Aber ich sehe schon öffentlichen Raum. --RalfR → Berlin09 23:32, 11. Okt. 2008 (CEST)
Kann man durchgehen lassen, das Jahr schaffen wir auch noch --Historiograf 21:32, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Soweit geb ich Histo Recht, allerdings wird es ja erst 2010 wiklich frei, das aber noch mehr als ein Jahr (Würde es am 1.1.2009 ablaufen würde ich auch die Meinung vertretten, beide Augen zudrücken und hoffen). Trotzdem bis es da zu einem Urteil kommen könnte, wird die Skulptur mit grösster Wahrschilichkeit gemeinfrei sein. Stellt sich wirklich die Frage ob man dann noch verurteilt würde. Weil der Strafbestand existiert ja zum Zeitpunkt der Urteilverkündung nicht mehr (Gut bei Gerichten weis man nie). Bobo11 21:49, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 22:21, 13. Okt. 2008 (CEST)
Der Uploader hat die Lizenz verändert, was nun? -- Daniel 1992 10:52, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Rechtlich: Ansich können Lizenzen nicht mehr geändert werden. Wenn die Änderung durch den Hochlader aber bald nach dem Hochladen geschieht, kann man annehmen, dass es sich bei der vorheigen Lizenz um ein Irrtum gehandelt hat. Pragmatisch: Die Lizenz ist uns doch eigendlich relativ egal, warum den User verärgern. Beides zusammengefasst: Einfach die neuere Lizenz nehmen und Sache gegessen. jodo 11:19, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Daniel 1992 14:19, 13. Okt. 2008 (CEST)
Bild:00008897.jpg, Bild:21 mini.jpg, Bild:Bitlisemblem.jpg, Bild:Kirsehir.JPG, Bild:Kocaeli belediyesi.jpg
Einige der obigen Bilder sind zwar bereits mit {{Bild-LogoSH}} versehen könnten den Ansprüchen der Schöpfungshöhe aber durchaus entsprechen. Bitte um weitere Meinungen. -- →Christian.И 14:53, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Bild:00008897.jpg und Bild:21 mini.jpg haben imho Schöpfungshöhe. Zu Bild:Kocaeli belediyesi.jpg: Ist das im Hintergrund ein Lichtbild? Der Hintergrund ist komsich, das Logo selbst hat aber keine SH. -- Chaddy - DÜP 15:19, 5. Okt. 2008 (CEST)
- @Chaddy, denke auch das es ein Lichbild als Hintergrund hat Daniel 1992 16:14, 5. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe nur bei Bild:00008897.jpg ein Überragen der Durchschnittsgestaltung aufgrund der Darstellung des Menschen. Die anderen sehe ich keine SH. Ich denke auch nicht, dass da ein Lichtbildwerk verarbeitet wurde. jodo 00:13, 6. Okt. 2008 (CEST)
- @Chaddy, denke auch das es ein Lichbild als Hintergrund hat Daniel 1992 16:14, 5. Okt. 2008 (CEST)
Ich sehe bei keinem eine SH und möchte nochmals unterstreichen, dass die Beweislast bei Logos bei dem liegt, der SH sieht. Das deutliche Überragen ist anhand des Abstands zu vorgegebenen Gestaltungen zu belegen und nicht zu behaupten. Eine ienfache Menschendarstellung hebt sich nicht vom Durchschnittsschaffen ab --Historiograf 15:20, 6. Okt. 2008 (CEST)
- Das Bild:21 mini.jpg hat imho auf jeden Fall eine aufwändigere Gestaltung als das laufende Auge. Beim Bild:00008897.jpg mag man sich darüber vielleicht noch streiten. -- Chaddy - DÜP 15:35, 6. Okt. 2008 (CEST)
Das bloße Behaupten einer aufwändigeren Gestaltung ist kein Argument. Das laufende Auge ist kein universeller Vergleichsmaßstab --Historiograf 14:28, 8. Okt. 2008 (CEST)
Was sind das eigendlich? Wenn es offizielle Wappen der Stadte sind, dann geht das ja als Amtliches Werk durch. So wie die Bilder derzeit eingebunden sind macht es den Eindruck. Wenn sie keine offiziellen Wappen/Logos sind, dann ist die Frage was sie überhaupt hier suchen. jodo 00:09, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Also ich finde die Wappen/Logos weder in anderen Sprachversionen von Wikipedia noch auf den offiziellen verlinkten Webseiten (überprüft bei den ersten zweien). jodo 23:31, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 17:10, 14. Okt. 2008 (CEST)
Wie sieht das mit dem Lichtbildwerk auf den Dosen aus? Ich habe so meine Probleme, das als Beiwerk zu sehen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:40, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Kein Beiwerk. Muss leider weg ohne Freigabe jodo 00:06, 9. Okt. 2008 (CEST)
Ich seh kein Lichtbildwerk, noch nicht mal ein einfaches Lichtbild --Historiograf 20:09, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Doch die Bohnen auf den rechten Dosen Daniel 1992 11:12, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Warum siehst du in den Bohnen kein Lichtbild, Histo? jodo 23:14, 11. Okt. 2008 (CEST)
Warum sollte das ein Lichtbild sein? Für mich sieht das nach einer Illustration aus. Üblicherweise ist das Fotografieren von Nahrungsmitteln oft schwieriger als eine Illustration. Es wird auch kein Hahn danach krähen, ob wir oder ein Nachnutzer das Bild verwenden, selbst wenns ein Lichtbild wäre. --Historiograf 21:36, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 17:07, 16. Okt. 2008 (CEST)
Bild:Jokkmokksmarnad 11.jpg, Bild:Jokkmokksmarnad 2.jpg, Bild:Jokkmokksmarnad 4.jpg, Bild:Jokkmokksmarnad 7.jpg, Bild:Jokkmokksmarnad 8.jpg
Wie seht ihr es hier mit dem Recht am eigenem Bild? Sieht mir nach einer öffentlichen Veranstaltung aus. -- Daniel 1992 13:38, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Sehe ich auch so. Allerdings kommt bei dem Bild mit der Nummer 4 noch "Gezeigtes Werk" dazu. Nino D B 13:42, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Also 4 wird schon mal Problematisch wegen den Werken im Hintergrund. Ob das als Beiwerk durchgeht ist dikusionswürdig (daneben stell ich man die nach dem Wert für eine Enzyklopädie, denn Aussagekraft hat es nicht wirklich). Dazu kommt eben, wenn man die Werke als beiwerk bertachtet, dann sind die Personen im Vordergrund, dabei ist nur eine Persone wirklich erkennbar, wo mit sie im Bildmittelpunkt steht, und somit eine Zustimmung dieser Person erfordelich. Im allgemeinen denn der Kleidung nach sind es keine offizellen Personen, sodern aus meiner Sicht nur Besucher (also kein bewusster öffentlicher Auftritt). Na ja bei zweien würde ich sage es ist ein Markt, und ein Markt ist keine öffentliche Veranstaltung im Sinne der Personenrechte, allerdinsg könnten die Personen bei Bild:Jokkmokksmarnad 11.jpg und Bild:Jokkmokksmarnad 2.jpg als Beiwerk durchgehen (bei den Händlen kann man durchaus von einem bewussten öffentlichen Auftritt ausgehen, aber eben sicher nicht bei den Kunden). Beim Bild Bild:Jokkmokksmarnad 8.jpg ist, aus meiner Sicht, eine Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig, das sie denn Bildmittelpunkt darstellen (Dazu kommt eben noch, dass auf dem Bild wirklich nicht ersichtlich ist, ob es ein Teil einer öffentlichen Veranstaltung ist). Einzig Bild:Jokkmokksmarnad 7.jpg ist wirklich unproblematisch, denn das ist eine Sportveranstaltung mit Bildschwerpunkt auf dem Sportler. Bobo11 14:09, 10. Okt. 2008 (CEST)
- Beim Bild Bild:Jokkmokksmarnad 8.jpg habe sich diese beiden Samen im Zelt öffentlich präsentiert, um das Leben der Rentierzüchter früherer Zeiten darzustellen. Reicht das? --Ökologix 07:22, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Also 4 wird schon mal Problematisch wegen den Werken im Hintergrund. Ob das als Beiwerk durchgeht ist dikusionswürdig (daneben stell ich man die nach dem Wert für eine Enzyklopädie, denn Aussagekraft hat es nicht wirklich). Dazu kommt eben, wenn man die Werke als beiwerk bertachtet, dann sind die Personen im Vordergrund, dabei ist nur eine Persone wirklich erkennbar, wo mit sie im Bildmittelpunkt steht, und somit eine Zustimmung dieser Person erfordelich. Im allgemeinen denn der Kleidung nach sind es keine offizellen Personen, sodern aus meiner Sicht nur Besucher (also kein bewusster öffentlicher Auftritt). Na ja bei zweien würde ich sage es ist ein Markt, und ein Markt ist keine öffentliche Veranstaltung im Sinne der Personenrechte, allerdinsg könnten die Personen bei Bild:Jokkmokksmarnad 11.jpg und Bild:Jokkmokksmarnad 2.jpg als Beiwerk durchgehen (bei den Händlen kann man durchaus von einem bewussten öffentlichen Auftritt ausgehen, aber eben sicher nicht bei den Kunden). Beim Bild Bild:Jokkmokksmarnad 8.jpg ist, aus meiner Sicht, eine Zustimmung der abgebildeten Personen notwendig, das sie denn Bildmittelpunkt darstellen (Dazu kommt eben noch, dass auf dem Bild wirklich nicht ersichtlich ist, ob es ein Teil einer öffentlichen Veranstaltung ist). Einzig Bild:Jokkmokksmarnad 7.jpg ist wirklich unproblematisch, denn das ist eine Sportveranstaltung mit Bildschwerpunkt auf dem Sportler. Bobo11 14:09, 10. Okt. 2008 (CEST)
Ich sehe keine Probleme --Historiograf 21:25, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe auch kein Problem jodo 22:22, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Ökologix 13:14, 16. Okt. 2008 (CEST)
Dreidiminsional aufgrund des Siegels? "Bei Münzen und historischen Wachssiegeln (nicht Stempelsiegel!) liegt die Annahme nahe, dass sie reliefartig sind und Fotos von ihnen somit geschützt sind." jodo 22:45, 13. Okt. 2008 (CEST)
- AFAIK nehmen wir Münzen doch auch als zweidimensional an. Das dürfte nicht wesentlich dreidimensionaler sein, sehe daher kein Problem. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:03, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Es ist schon lustig, wie hier argumentiert wird: "Weil wir das Urheberrecht im Fall A brechen, dürfen wir es auch im Fall B brechen"! Schon das Argument, zweidimensionales sei nicht schützbar ist falsch und bezieht sich allenfalls auf Kunsffotografie im allerengsten Sinne, die bewusst (um das orig. Werk nicht zu verfälschen)keine eigenen Akzente setzt. Hier ist das anders: Es handelt sich um Fotografien, die - schon alleine wegen ihrer Schwarz-weiß-Technik - eindeutig schöpferischen Wert habe. Damit sind sie 50 Jahre lng nach Entstehung der Aufnahme geschützt. Alles andere ist Rechtsbruch! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 94.79.137.93 (Diskussion • Beiträge) 23:12, 13. Okt. 2008 (CET))
- Bitte lies dir Bildrechte#Zweidimensionale Vorlagen durch. Einfache technische Reproduktionen von zweidimensionalen Gegenständen sind _nicht_ schützbar. Alleine die Tatsache, dass das Bild schwarz-weiß ist, kann IMHO noch nicht einmal als Mindestmaß persönlicher Leistung gewertet werden. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:24, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Es ist aber erstens dreidimensional und zweitens ist es eine Wiki-Legende, das zweidimesionale Objekte keine schützenswerten Lichtbilder generieren! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 94.79.137.93 (Diskussion • Beiträge) 23:36, 13. Okt. 2008 (CET))
- Bitte lies dir Bildrechte#Zweidimensionale Vorlagen durch. Einfache technische Reproduktionen von zweidimensionalen Gegenständen sind _nicht_ schützbar. Alleine die Tatsache, dass das Bild schwarz-weiß ist, kann IMHO noch nicht einmal als Mindestmaß persönlicher Leistung gewertet werden. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:24, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Es ist schon lustig, wie hier argumentiert wird: "Weil wir das Urheberrecht im Fall A brechen, dürfen wir es auch im Fall B brechen"! Schon das Argument, zweidimensionales sei nicht schützbar ist falsch und bezieht sich allenfalls auf Kunsffotografie im allerengsten Sinne, die bewusst (um das orig. Werk nicht zu verfälschen)keine eigenen Akzente setzt. Hier ist das anders: Es handelt sich um Fotografien, die - schon alleine wegen ihrer Schwarz-weiß-Technik - eindeutig schöpferischen Wert habe. Damit sind sie 50 Jahre lng nach Entstehung der Aufnahme geschützt. Alles andere ist Rechtsbruch! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 94.79.137.93 (Diskussion • Beiträge) 23:12, 13. Okt. 2008 (CET))
Ich sehe nichts schützenswertes an dieser Fotografie. 2D-Repro => behalten. -- Chaddy - DÜP 23:22, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Ist aber 3D, weil das Siegel dreidimensional ist und das Objekt auch nicht plan ist!
- Wenn Du ds Objekt betrachtest, dann siehst Du eine Plica, wenn Du überhaupt weißt, was das ist sowie den Siegelfaden! Damit ist der 2D-Unsinn sowieso komplett gegenstandlos. Es IST ein 3D-Objekt wegen Plica, Faden und erhabenem Siegel. Damit ist die Verwendung außerhalb des urprünglichen Zusammenhangs ein Rechtsbruch! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 94.79.137.93 (Diskussion • Beiträge) 23:39, 13. Okt. 2008 (CET))
- Es ist schon dreist, für ein über 800 Jahre altes Objekt Rechtsschutz zu beanspruchen. Welche SH soll das Foto haben? --RalfR → Berlin09 03:41, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Du sprichst offenbar von Dingen, von denen Du wirklich gar nichts verstehst: Dass der Kanzlist Heinrichs des Löwen kein Urheberrecht mehr geltend machen wird, ist aus naheliegenden Günden selbstverständlich. Sehr wohl aber besteht ein Urheberrecht des Fotografen, der die Abbildung fachmännisch erzeugt hat. Dieses besteht nach Gesetz genau 50 Jahre lang! Und wenn etwas "dreist" ist, dann ist der Bruch dieses Urbeberrechts!--94.79.137.93 08:02, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Im übrigen ist es noch dreister, die Institution, die das Bild erzeugt hat zu verschweigen und damit - ungeachtet von Urbhrechtsfragen - auh Anstandsregeln zu verletzen!--94.79.137.93 08:11, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Es ist schon dreist, für ein über 800 Jahre altes Objekt Rechtsschutz zu beanspruchen. Welche SH soll das Foto haben? --RalfR → Berlin09 03:41, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Zumindest sollten wir einheitlich agieren. Ich war zuerst auch auf der 2D-Reproduktionsschiene und wollte die IP abblocken. Aber in Wikipedia:BR#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29 bejahen wir die Dreidiminsionalität von Wachssiegeln. Also irgendwie passt da was net zam. jodo 12:58, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Allerdings seh ich hier kein Lichtbildwerk, sondern allerhöchsten eine Lichtbild. Und genau da hat sich das Insditut eben auch selber ein Ei gelegt. Denn es hat selber keine Angeaben zum eingestellten Bild gemacht (Denn aus wissenschaftlicher Sicht wäre eine Datum auf dem Mikrofilm, eigentlich notwendig). Und wenn es eben von einer festinstalierten Kamara gemacht wurde ist eben nicht einmal ein Lichtbild, sondern eine Reproduktions Fotografie egal ob der Gegenstand jetzt 3-D ist oder nicht (wäre in dem Fall mit einem Fotoautomat zuvergleichen). Begründung; Microverfilmung gilt immer als maschinell hergestellte Fotografie und ist nie selber urheberrechtlich geschützt. Desweitern bitte ich hier zu beachten, das es sich um eine Fotografie eine schriftlichen Dokumetes geht, also die korekte wiederggabe des Textes das Ziel ist. Somit ist es eben mit grösster Wahrscheinlichkeit eben doch nur eine Reproduktion und das Siegel eigentlich nur Beiwerk. Notfall würde ich das Dokumet halt beschneiden und ohne Siegel einstellen. Bobo11 16:12, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Dann sollten wir aber eine einheitliche Richtlinie formulieren, was denn jetzt 2d ist und was nicht. WP:BR sagt ja, dass Münzen generell 3d sind, wir nehmen diese aber immer als 2d an. So ienen großen Unterschied zwischen Münzen und Wachssiegeln sehe ich nicht.
- Zum Bild: Ich sehe hier nach wie vor nichts, was man schützen könnte. Das Dokument und das Siegel sind seit Ewigkeiten nicht mehr geschützt und das Foto ist wohl mit einer Reproduktionsmaschine erstellt worden. Ich sehe das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ nicht durch die Aktionen Vorlage rein, Knopf drücken, Vorlage raus gegeben, da muss schon etwas mehr her. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:19, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Allerdings seh ich hier kein Lichtbildwerk, sondern allerhöchsten eine Lichtbild. Und genau da hat sich das Insditut eben auch selber ein Ei gelegt. Denn es hat selber keine Angeaben zum eingestellten Bild gemacht (Denn aus wissenschaftlicher Sicht wäre eine Datum auf dem Mikrofilm, eigentlich notwendig). Und wenn es eben von einer festinstalierten Kamara gemacht wurde ist eben nicht einmal ein Lichtbild, sondern eine Reproduktions Fotografie egal ob der Gegenstand jetzt 3-D ist oder nicht (wäre in dem Fall mit einem Fotoautomat zuvergleichen). Begründung; Microverfilmung gilt immer als maschinell hergestellte Fotografie und ist nie selber urheberrechtlich geschützt. Desweitern bitte ich hier zu beachten, das es sich um eine Fotografie eine schriftlichen Dokumetes geht, also die korekte wiederggabe des Textes das Ziel ist. Somit ist es eben mit grösster Wahrscheinlichkeit eben doch nur eine Reproduktion und das Siegel eigentlich nur Beiwerk. Notfall würde ich das Dokumet halt beschneiden und ohne Siegel einstellen. Bobo11 16:12, 14. Okt. 2008 (CEST)
Naja, ich würde gern gegen einen Schutz plädieren, erinnere mich aber noch daran, dass man uns Archivschülern bei einem Besuch des Lichtbildarchivs erläutert hat, welche herausragende Leistung die Montierung der Siegelabbildung durch einen Fotografenmeister darstellt. Reproduktionsmaschine ist beim Lichtbildarchiv nicht, da wurde wirklich fotografische Leistung investiert. Hinsichtlich der Urkunde selbst wird es bei 2-D bleiben können. Grundsätzlich bin ich bei Siegeln und Münzen für die Anwendung der Verneinung des Lichtbildschutzes. Bejaht man ihn sind die Lichtbilder aus der Anfangszeit des LBA frei, denn um Lichtbildwerke handelt es sich nicht (es sei denn man nimmt Lichtbilder dokumentarischen Charakters an, siehe dazu WP:UF) --Historiograf 18:07, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Also wäre das warscheinliche Problem (3D vom Siegel) dadurch gelöst wenn wir das Siegel wegschneiden und nur die Urkunde abbilden. Jemand dagegen? jodo 18:27, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn ich Histo richtig verstanden habe, haben wir es hier mit einem Lichtbild zu tun, weil es ja von einem Menschen mit Kamera individuell erzeugt worden ist. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:36, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Es gibt zwangsweise nur diesen einen Blickwinkel, wenn man ein solches Ergebnis will. Mit einem Flachbettscanner bekommt man kein anderes Ergebnis. Insofern steckt da in der Abbildung des Siegels keine größere schöpferische Leistung. Oder was daran ist eine besondere schöpferische Leistung? Wie Histo immer sagt: SH muss begründet werden. Über die Urkunde brauchen wir sowieso nicht zu diskutieren, da ist nichts 3D dran. -- Chaddy - DÜP 20:17, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Du kannst das Objekt schon aus konservatorischen - über die hier noch gar nicht gesprochen wurde - nicht auf einen Flachbettscanner legen. Im übrigen wird tatsächlich der Lihteinfall so gesteuert, dass das Siegel plastisch wird. Im übrigen sind nicht nur das Siegel, sondern auch der Beschreibstoff plastisch! Das Pergament weist eine merkliche Dicke auf, die in der Abbildung kenntlich ist. Und ich bleib dabei: Es gibt auch eine Plica, die hier auch deutlich sichtbar ist! Im übrigen knn man ja einfach dorthin verlinken, wo das Bild tatsächlich gehostet ist - und gut ist's!--94.79.158.37 08:13, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Nein, das darf man eben nicht, Deep Links sind Diebstahl. So würde man auch nicht auf den Autor schlißen können. Jetzt steht er (oder zumindest das Archiv) auf der Bildbeschreibungsseite. --Revolus Echo der Stille 10:35, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Du kannst das Objekt schon aus konservatorischen - über die hier noch gar nicht gesprochen wurde - nicht auf einen Flachbettscanner legen. Im übrigen wird tatsächlich der Lihteinfall so gesteuert, dass das Siegel plastisch wird. Im übrigen sind nicht nur das Siegel, sondern auch der Beschreibstoff plastisch! Das Pergament weist eine merkliche Dicke auf, die in der Abbildung kenntlich ist. Und ich bleib dabei: Es gibt auch eine Plica, die hier auch deutlich sichtbar ist! Im übrigen knn man ja einfach dorthin verlinken, wo das Bild tatsächlich gehostet ist - und gut ist's!--94.79.158.37 08:13, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Es gibt zwangsweise nur diesen einen Blickwinkel, wenn man ein solches Ergebnis will. Mit einem Flachbettscanner bekommt man kein anderes Ergebnis. Insofern steckt da in der Abbildung des Siegels keine größere schöpferische Leistung. Oder was daran ist eine besondere schöpferische Leistung? Wie Histo immer sagt: SH muss begründet werden. Über die Urkunde brauchen wir sowieso nicht zu diskutieren, da ist nichts 3D dran. -- Chaddy - DÜP 20:17, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn ich Histo richtig verstanden habe, haben wir es hier mit einem Lichtbild zu tun, weil es ja von einem Menschen mit Kamera individuell erzeugt worden ist. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:36, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Zusammenfassend: Reproduktion des Wachssiegeles hat/kann/könnte urheberrechtlich geschützt sein und ist somit problematisch. Dokument ansich ist 2D und die Reproduktion somit noicht geschützt. Ich schneide jetzt das Siegel ab und damit ist das Problem wohl für alle Seiten akzeptabel gelöst. jodo 17:12, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 17:12, 16. Okt. 2008 (CEST)
Das Bild ist wohl PD-alt, ist aber nicht vei Google zu finden. -- ~/w /Disk/Bewertung 11:58, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Doch, ist über google zu finden. Hier: [1] ist auch eine größere Version. --91.62.56.213 13:03, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 13:41, 17. Okt. 2008 (CEST)
Ein 5-Reichsmark-Schein von 1942. Lizenz ist ganz sicher nicht GFDL wie angegeben. Was dann? Deutsche Münzen kann man wohl als amtliche Werke durchgehen lassen, ich hatte da anlässlich einer ähnlichen Frage mal nachgeforscht. Aber Geldscheine des Deutschen Reiches? -- Rosenzweig δ 19:39, 7. Okt. 2008 (CEST)
- Niemand der ein Kommentar dazu abgeben will? Ich habe keine Ahnung. jodo 23:25, 11. Okt. 2008 (CEST)
Amtliches Werk und gut ist. --Historiograf 21:36, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Jemand der es umsetzt? jodo 22:20, 13. Okt. 2008 (CEST)
- Jemand der es umsetzt, sonst müssen wir es leider löschen. jodo 17:06, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Ist mittlerweile auf Commons. Ich habe dort jetzt mal {{PD-GermanGov}} reingesetzt, mal sehen, ob sich jemand beschwert. -- Rosenzweig δ 23:20, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 00:15, 18. Okt. 2008 (CEST)
Dieses Bild wird auf Benutzer:LKD/V/LHinweis und dadurch auch auf etlichen Benutzerdiskussionen mit einer imagemap verwendet, die keinen Link zur Lizenz bietet. Vermutlich hat das bei uns keine SH, aber die generelle Frage ist: Wollen wir das erlauben? Laut Hilfe:Bilder#Imagemaps darf das nur bei gemeinfreien Bildern gemacht werden, IMHO sollten wir hierzu die Bildbeschreibungsseite heranziehen, bevor alle User fröhlich anfangen, allen Bildern die SH abzusprechen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:29, 15. Okt. 2008 (CEST)
Ich sehe keine SH, das Bild ist eindeutig falsch getaggt --Historiograf 21:21, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Das dürfte sogar nach Commons-Maßstäben keine SH haben, so eindeutig ist das. Gegen die Verwendung als imagemap ist also absolut nichts einzuwenden. -- Chaddy - DÜP 22:54, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Das Bild war eigentlich eher als Beispiel gedacht, um eine Richtliniendiskussion zu starten: Erlauben wir imagemaps über Bildern, die nicht PD oder frei auf der Bildbeschreibungsseite stehen haben? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:05, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Davon sind eigentlich nur Commons-Bilder betroffen, die in DACH wegen mangelnder SH gemeinfrei sind, auf Commons aber unter einer Lizenz stehen müssen. Ich bin durchaus dafür, solche Bilder in de als imagemap zu erlauben. -- Chaddy - DÜP 23:09, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Ich auch. Die Bilder sind in de ohne SH. Also gelten nicht die auf den Commons stehenden Lizenzen sondern die Bilder sind gemeinfrei und können so auch ohne Verlinkung auf die Bildbeschreibungsseite eingebunden werden. jodo 14:01, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Davon sind eigentlich nur Commons-Bilder betroffen, die in DACH wegen mangelnder SH gemeinfrei sind, auf Commons aber unter einer Lizenz stehen müssen. Ich bin durchaus dafür, solche Bilder in de als imagemap zu erlauben. -- Chaddy - DÜP 23:09, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: jodo 19:11, 18. Okt. 2008 (CEST)
Sieht für mich schon dreidimensional genug aus, um hier SH begründen zu können. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:04, 18. Okt. 2008 (CEST)
Was soll das denn für eine Begründung sein? Ich sehe da nicht im mindesten ein deutliches Überragen, das hat mit 2-D oder 3-D überhaupt nichts zu tun. Hier ist kein Abstand zu vorgegebenen Gestaltungen erkennbar --Historiograf 14:46, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 15:25, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Ich auch nicht. jodo 19:10, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Mein Beileid, jodo ;) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:30, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:30, 18. Okt. 2008 (CEST)