Gerichtete Spende
Als "gerichtet" wir eine Blutspende bezeichnet, wenn sie für einen zuvor bestimmten Spender entnommen wird (sog. "Verwandtenspende").
Diese scheinbar naheliegende Vorgehensweise ist äußerst problematisch (siehe unten), für gewöhnlich ist es weder bekannt, noch von Bedeutung, wer wem Blut spendet, solange die Blutgruppen hinreichend übereinstimmen.
Nachteile einer gerichteten Spende: Ein bestimmter Spender kann (aufgrund der Haltbarkeit von Blutkonserven und der höchstens wöchentlichen Entnahme) allenfalls 4 Konserven spenden. Und wenn 5 gebraucht werden? Also:
- (sehr) begrenzte Anzahl Blutkonserven
Ein bestimmter Spender muss frühzeitig informiert sein (4 Blutkonserven = mindestens 4 Wochen Vorbereitung). Also:
- kurzfristige Planung ausgeschlossen
Ein bestimmter Spender kann nicht jederzeit in beliebiger Menge "nachspenden". Also:
- Nachschub unsicher
Blutspendedienste sind für diese Spendeprozedur nicht eingerichtet. Also:
- erhebliche logistische Schwierigkeiten
Darüber hinaus sind Verwandtenspenden tendenziell eher unsicher, da aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft manche Leiden verschwiegen werden, die bei einem "normalen" Blutspender zum Ausschluss geführt hätten.