Ausgangssperre
politisch oder polizeilich verordnetes Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten
Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch verordnete Verbot öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten. Eine Ausgangssperre kann somit auch als eine Art Hausarrest bezeichnet werden.
Ausgangssperren sind häufig Teil von Notstandsgesetzen und dienen der Unterdrückung von politischen Aufständen und Demonstrationen.
Sie werden allerdings auch zur Verhinderung der Ausbreitung von Seuchen ausgesprochen, siehe dazu Quarantäne.