Luftfahrtpersonal
Personen, die an der bemannten Luftfahrt aktiv, gewerblich oder privat, mitwirken
Zum Luftfahrtpersonal gehören Personen, die an der bemannten Luftfahrt aktiv, gewerblich oder privat, mitwirken. Das Luftfahrtpersonal ist zu unterscheiden nach Bordpersonal und Bodenpersonal.
Zum Bordpersonal gehören zum Beispiel:
Zum Bodenpersonal gehören zum Beispiel:
- technisches Personal wie z.B. im Bereich der Flugzeugwartung (z.B. Fluggerätmechaniker
- Flugdienstberater
Die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal wird in der Verordnung über Luftfahrtpersonal geregelt. In Deutschland ist das Luftfahrtbundesamt für das Luftfahrtpersonal zuständig, das die Voraussetzungen und Fähigkeiten des Luftfahrtpersonals prüft und Lizenzen erteilt. Darüber hinaus gibt es nahezu für jeden Beruf im Bereich der Luftfahrt eine Vielzahl von Ausbildungs- und Berufsvorschriften.