Zonenprotokoll
Einleitung
Zonenprotokoll(e) sind der umgangssprachliche Begriff für die betreffenden 3 Protokolle (engl. minutes) von Sitzungen der Europäischen Beratenden Kommission (European Advisory Commission), die die geographische bzw. gebietsweise Zuweisung der Besatzungszonen in Deutschland, während und nach dem II. Weltkrieg protokollierten. Zur historischen Relevanz dieser Dokumente ist zu beachten, dass die EAC ein beratendes Gremium war, was bedeutet, dass es sich bei den Protokollen weder um Abkommen noch Beschlüsse handelt. Die Empfehlungen flossen aber sowohl in die Treffen der Regierungschefs der drei Mächte, als auch der Außennminister, und damit in die völkerrechtlichen Vereinbarungen von Jalta und Potsdam oder einer entsprechenden Außenministerkonferenz ein.
Die Zonenprotokolle sind ein bedeutender Bestandteil der Nachkriegsordnung. Mit dem Beginn der Besatzungszeit und der Besetzung durch die entsprechenden Alliierten Streitkräfte galten die Zonenprotokolle als unumstritten umgesetzt. Allerdings wurden sie im späteren kalten Krieg als "Argumentationsilfen" fehl- und über-interpretiert und bekamen damit eine recht fragwürdige, zweite Bedeutung. Sie wurden dazu, über ihren ursprünglichen, vorbestimmten Zweck einer geographischen Zuordnung und damit Zusammenhängendem, wie Zugangs- und Nutzungserleichterungen hinaus und völlig aus ihrem historischen Zusammenhang herausgerissen und benutzt. Z. B. zum Streit, ob die sogenannten "Deutschen Ostgebiete" zum Nachkriegsdeutschland dazugehören, ob Thüringen gegen West-Berlin getauscht bzw. "geopfert" wurde und letztlich für die Existenz eines angeblichen "Viermächte-Status", um sich gegenseitig die Anwesenheit in Berlin abzusichern.
Da die Treffen der EAC und ebenfalls die, der Außenminister in Hauptstädten der 3 bzw. später 4 Großen Alliierten stattfanden, kam es zu irreführenden Überschneidungen der Begriffsbezeichnungen. Eine Londoner Konferenz z.B. hätte also gleichzeitig entweder ein EAC- oder ein Außenminister-Treffen sein können. Noch verwirrender wird es, weil bereits im Zuge der Nachkriegsverhandlungen bereits nach dem I. Weltkrieg die Rede von einer nicht unwichtigen, Londoner Konferenz gesprochen wird. In diesem Falle der Dawson-Plan, die Reparationforderungen betreffend.
Gerade in der Literatur, aber allem in poulärwissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde und wird, leider auch hier im WiKi, keine genügende Unterscheidbarkeit sichergestellt. Da die Treffen aber eben Treffen verschiedener Gremien, unterschiedlicher Rangfolge und Wertigkeit sind, sollte genau unterschieden werden bzw. im Zusammenhang mit der EAC, möglichst besser nicht von einer Konferenz oder einem Abkommen gesprochen werden.
Die einzelnen Protokolle
Das 1. EAC-Zonenprotokoll
Das erste Zonenprotokoll wurde auf der Sitzung des EAC am 14. IX. 1944 in London abgefasst beschreibt die ersten Vorstellungen der Grenze zwischen der zu schaffenden
- Östlichen
- Nordwestlichen
- Südwestlichen
Zone in Deutschland und der zu schaffenden drei Teile des Gebietes von Groß-Berlin. Grundlage der Vorstellungen sind die Grenzen Deutschlands per 31. XII. 1937, sowie Groß-Berlins per 27. IV. 1920. Eine Zuordnung der nordwestlichen bzw. südwestlichen Zonen in Deutschland bzw. Groß-Berlins, jeweils als britische oder amerikanische Teilgebiete fand noch nicht statt. Die dafür vorgesehenen betreffenden Textstellen sind lediglich mit Leerzeichen dokumentiert, wohingegen die östliche Zone Deutschlands und die nord-östliche Zone Groß-Berlins bereits direkt mit U.S.S.R. vermerkt sind.
Bei den Grenzen wird von den Westgrenzen Thüringens, Anhalts und der Preußischen Provinz Sachsens gesprochen. Das heißt, dass die Gebiete östlich der Werra und westlich der Elbe nicht wie, häufig "publiziert" wurde, "gegen West-Berlin getauscht" wurden, sondern die west-elbischen Gebitete, bereits als Teile der Östlichen Zone vorgesehen waren. Originaltext:
Eastern Zone (as shown on the annexed map "A") The territory of Germany (including the province of East Prussia) situated to the East of a line drawn from the point on Lubeck Bay where the frontiers of Schleswig-Holstein and Mecklenberg meet, along the western frontier of Mecklenberg to the frontier of the province of Hanover, thence, along the eastern frontier of Brunswick; thence along the western frontier of Anhalt; thence along the western frontier of Anhalt; the western frontier of the Prussian province of Saxony and the western frontier of Thuringia to where the latter meets the Bavarian frontier; thence eastwards along the northern frontier of Bavaria to the 1937 Czechoslovakian frontier, will be occupied by the armed forces of the U.S.S.R., with the exception of the Berlin area, for which a special system of occupation is provided below.
Das (ergänzende) 2. EAC-Zonenprotokoll
Die Hauptpunkte dieses kleineren, am 14. XI. 1944 ebenfalls in London abgefassten Protokolls sind:
- Zuordnung der Nord-West-Zonen Deutschland und Berlins als Britische Zonen (Ersetzung der erwähnten Leerstriche)
- Zuordnung der Süd-West-Zonen Deutschlands und Berlins als Amerikanische Zonen (Ersetzung der erwähnten Leerstriche)
- Erste Vorstellungen über die gemeinsame Nutzung der Häfen Bremens und Bremerhavens
- Genauere Beschreibung der vorgesehenen Grenzen zwischen der einzelnen Zonen
Das (ergänzende) 3. EAC-Zonenprotokoll
Die Hauptpunkte dieses Protokolls vom 26. VII. 1945 sind
- Zuordnung und Beschreibung der neuen Westzone Deutschland und des Nordwest-Teiles von Groß-Berlin als Besetzungsgebiet der Truppen der Französischen Republik
- Regelung der Zuordnung des Landkreises Lindau am Bodensee, zu dieser Westzone, da hier den Französischen Truppen der Übergang zur Französischen Zone in Österreich erleichtert werden sollte.
- Neuregelung zu der Amerikanischen Nutzungsrechte für Bremen und Bremerhaven, um den Amerikanischen Truppen den Transfer zum Überseehafen zu erleichtern.
Umgesetzt wurden diese Regelungen der konsolidierten Fassung des Protokolls vom 26. VII. 1945 mit der Berliner Erklärung(en) der Alliierten, vom 5. VI. 1945, dem Beginn der Besatzungszeit in Deutschland.
Begriffserkärungen
- European Advisory Commission (EAC) - Nach den Beschlüssen der Moskauer Außenministerkonferenz (Großbritannien und UdSSR) vom September 1943 gegründet. Die Treffen dieser beratenden Kommission fanden regelmäßig statt. Es wurden neben der beratenden Tätigkeit auch schriftliche Dokumente für die Außenministerkonferenzen erstellt. Wie z. B. eine Kapitulations-Urkunde, die allerdings keine Verwendung fand, im Gegensatz unter anderem, zu den 3 Zonenprotokollen, die alle Beschlusskraft erlangten.
- Konferenz von Teheran - Erste gemeinsame Drei-Mächte-Konferenz der USA, Großbritanniens und der UdSSR. Die Konferenz endete mit der Drei-Mächte-Erklärung von Teheran vom 1. XII. 1943. Kernaussagen sind die gemeinsame Absicht zur Kriegsführung, aber auch der Zusammenarbeit für den folgenden Frieden und der Bannung der Geisel und Schrecken von Kriegen. Und es wir das Vorhaben geäußert, den interessierten wollenden Völkern die Mitarbeit anzubieten, zur Ausrottung von Tyrannei, Sklaverei, Unterdrückung und Intoleranz. (Originaltext siehe unten, unter Quelle(n)
- Konferenz von Jalta - Diese 2. Drei-Mächte-Konferenz fand 3. - 11. II. 1945 statt. die wichtigste Beratungen fanden zu den Themen der Kriegsführung, der Gestaltung des Friedens danach, der Besatzung, wiedergutmachungsleitsungen (Reparationen), der europäischen Nachkriegsordnung, sowie spezieller Beratungen zu Plen und Jugoslawien. Beschlossen wurde, dass die bereits zwischen Großbritannien und der UdSSR (aus der Zeit, als die USA noch nicht kriegsbeteiligt war) stattfindenden Außenminister-Konferenzen zur Dauereinrichtung werden. Da während der Konferenz letzte Unstimmigkeiten zum Abstimmngsverfahren beseitigt werden, erging ein weitere Beschluß, dass eine Konferenz am 25. IV. 1945 nach San Francisco zu Schaffung der Vereinten Nationen einzuberufen ist. (Originaltext des Abschluss-Berichtes von Jalta, siehe unten, unter Quelle(n)
- Konferenz von Berlin - Diese 3. Drei-Mächte-Konferenz fand 17. VII. - 2. VIII. 1945 statt. Die Beschlüsse mündeten in das Potsdamer Abkommen, die umfassendste völkerrechtliche Vereinbarung, die das Nachkrigseuropa nach dem II. Weltkrieg nachhaltig beeinflusste. (Originaltext des Potsdamer Abkommens, siehe unten, unter Quelle(n)
- Eindämmung - engl.: containment - Begriff aus der Kongress-Rede des US-Amerikanischen Präsidenten Harry S. Truman vom 12. III. 1947, die als Beginn des Kalten Krieges gilt. Präsident Truman verwebdete dieses Wort, als Bezeichnung für die Politik des Eindämmens gegenüber dem Sozialismus/Kommunismus.
Der umstrittene "Dreimächte-Status"
Aus dem Text eines Protokolls einer empfehlenden Kommision, einen förmlichen oder politischen oder Sonder-Status, dem sogenannten Dreimächte-Status für Groß-Berlin heraus zu lesen, gilt, damals wie heute als umstritten.
Aus dem Protokoll einen gesonderten Berlin-Status in Bezug auf eine andere Form der Besatzung, als die oben für die Streitkräfte der UdSSR vorgesehen, zu lesen ist nicht falsch, aber daraus einen sogenannten "Drei-" bzw. später einen "Viermächte-Status" herauszulesen ist sicherlich völlig überzogen, da Berlin und und alles östlich liegende, also sogar auch Ostpreußen, Westpreußen, Hinter-Pommern, Westnieder- und Oberschlesien, vorgesehen war, als ein Bestandteil der Östlichen Zone. Siehe roter Kasten oben: Eastern Zone - The territory of Germany (including the province of East Prussia) situated to the East of a line drawn from the point on Lubeck Bay ... to the 1937 Czechoslovakian frontier, will be occupied by the armed forces of the U.S.S.R., with the exception of the Berlin area, for which a special system of occupation is provided below.
Im Original heißt es zum Gebiet von Groß-Berlin an 3 weiteren Textstellen:
- " ... and a special Berlin area, which will be under joint occupation by the three Powers ..."
- ... will be jointly occupied with by the armed force of the U.S.S.R., U.K. and U.S.A. assigned by the respective Commanders-in-Chief. For this purpose the territory of "Greater Berlin" will be divided into the following thre
- ... An Inter-Allied Governing Authority (Komendatura) consisting of three Commandants, appointed by their respective Commanders-in-Chief, will be established to direct jointly the administration of the "Greater Berlin" area. ...e parts: ...
Also ist eine gemeinsame Besetzung durch Streitkräfte auf einem bestimmten Gebiet, das eine gemeinsame Kommandatura sowie eine gemeinsam einzusetzende kommunale Stadtverwaltung, vorgesehen. Auch für ganz Deutschland war eine oberste Besatzungsbehörde (dem späteren Alliierten Kontrollrat) vorgesehen und auch daß eine jeweilige Besatzungsmacht kommunale Städte- und Gemeindeverwaltungen einsetzt. Der einzige Unterschied wäre hier zwar, da der Alliierte Kontrollrat nie eine "gesamtdeutsche" Regierung eingesetzt hat, das gemeinsame Einsetzen einer Stadtverwaltung für Groß-Berlin. Nur durch letzteres allerdings im "1. EAC-Zonenprotokoll" eine förmliche "Sonderstellung" oder ein politischer "Sonderstatus" Groß-Berlins zu erkennen ist sehr fraglich. Und gehört wohl eher in die "Gegenseitige Argumentationspropaganda" des Kalten Krieges.
Auch die Äußerungen der Vier Alliierten, in ihren Feststellungen der späteren Berliner Erklärung (Alliierte) vom 05. VI. 1945, dem eigentlichen Beginn der Besatzungszeit, ändern nicht an dieser Tatsache, das es in diesem hier dokumentierten grundlegenden Zonenprotokoll, keinen Hinweis auf einen den häufig publizierten sogenannten "Drei-" bzw. später einen "Viermächte-Status" Groß-Berlins gibt, sowie auch keinen Hinweis, daß Groß-Berlin, als eine eigene Zone vorgesehen war, jedoch hingegen aus diesem Protokoll hervorgeht, daß Groß-Berlin als ein Bestandteil der Östliche Zone, aber mit einer gesonderten Regel für die Besetzung, vorgesehen war.
Siehe auch
Quelle(n)
Originaltexte: http://www.dederon.info/hd.html