Regino von Prüm (* um 840 (wahrscheinlich) in Altrip; † 915 in Trier) war von 892 bis 899 der siebte Abt der Abtei Prüm und musste sich besonders mit dem Wiederaufbau der Abtei nach den Zerstörungen durch die Normannen befassen.
Leben
In seiner Amtszeit entstand 893 das Prümer Urbar, aus heutiger Sicht ein wichtiges Dokument der Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters und zugleich die erste urkundliche Erwähnung zahlreicher Orte, die zu dieser Zeit zum Herrschaftsbereich der Abtei Prüm gehörten. 899 muss er auf sein Amt als Abt verzichten und zieht sich in das Kloster St. Maximin in Trier zurück. Man nimmt an, dass sein Amt durch einen Familienangehörigen einer einflussreichen Adelsfamilie besetzt werden sollte. Er schreibt darüber:
- Wie aber gegen mich verfahren worden, habe ich deshalb an dieser Stelle aufzuzeichnen unterlassen, damit ich nicht etwa durch die Kränkungen gereizt, die Ursachen meiner Verfolgung mehr als die Christliche Geduld gestattet übertrieben zu haben scheine und dass nicht eine Rede von umfänglichen Inhalt, welcher vielseitig verwickelt ist, den Zuhörern Überdruß errege.
Regino wurde beerdigt im Kloster St. Maximin in Trier.
Werke
Weltchronik
In Trier verfasste Regino von Prüm 907 die 908 veröffentlichte Weltchronik Chronicon. Die Chronik reicht von Christi Geburt bis zum Jahr 906. Bis zum Jahr 814 verwendete Regino Werke älterer Chronisten wie Beda Venerabilis und Paulus Diakonus, die er für sein Werk überarbeitete. Von 814 bis 870 stützt er sich auf (unsichere) Überlieferungen, seit dem aber auf eigene Wahrnehmungen. Nach 906 wurde die Chronik bis 967 von einem Mönch von St. Maximin in Trier (eventuell Adalbert von Magdeburg) fortgeschrieben.
Musikalische Schriften
Neben der Weltchronik verfasste Regino in Trier bedeutende musikalische Schriften wie z.B. den die Antiphonen und Responsorien erstmals nach Tonarten ordnenden Tonar und die musiktheoretische Abhandlung De harmonica institutione.
Juristische Schriften
Erwähnung verdient auch sein Handbuch für bischöfliche Visitationen der Gerichte De synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis, das durch die Einführung des Zeugnisses von Laien im Prozess nach dem Muster des weltlichen Rechts erhebliche überregionale Bedeutung gewann.
Literatur
- Ermisch, Die Chronik des Regino. Göttingen 1872
- Franz Brunhölzl, Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters II, 1992