In der Nachkriegszeit wurde in Rheinland-Pfalz in Orten über 10.000 Einwohnern (nicht verpflichtend auch ab 5.000 Einwohnern) eine staatliche Polizeiverwaltung, bestehend aus Verwaltungspolizei, Ordnungspolizei und Kriminalpolizei eingerichtet. Die Ordnungspolizei entsprach der Schutzpolizei in anderen Bundesländern. 1973 wurden Ordnungspolizei und Gendarmerie zur Schutzpolizei zusammengelegt.