Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Eigenheimzulage und der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung.
Anspruch auf WoP haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen/Bausparer ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Maximale Förderung
Die Prämie bemisst sich nach den im Sparjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen.
Sie beträgt 8,8% dieser Aufwendungen.
Die Aufwendung des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro prämienbegünstigt. Beiträge an Bausparkassen sind nur prämienberechtigt, soweit die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beiträge im Sparjahr mindestens 50 Euro betragen.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 EUR, für Verheiratete 51.200 EUR (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde.