Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ist eine Klasse des Eisernen Kreuzes, die zu Beginn des Polenfeldzuges am 1. September 1939 von Adolf Hitler gestiftet wurde. Das Ritterkreuz war die zweithöchste militärische Auszeichnung im Dritten Reich. Darüber stand das Großkreuz des Eisernen Kreuzes, das jedoch während des Zweiten Weltkrieges nur ein mal verliehen und noch vor Kriegsende wieder aberkannt wurde.[1] Als Vorgänger des Ritterkreuzes in der Hierarchie der deutschen militärischen Orden gilt die bis 1918 verliehene Militärklasse des Ordens Pour le Mérite.
Allgemeines
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurde durch die „Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“ zwischen die bereits bekannten drei Stufen (EK II, EK I sowie dem Großkreuz) eine weitere Stufe eingeschoben, das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.
Es folgte dem EK I und übernahm weitgehend die Stellung des bis 1918 verliehenen Ordens Pour le Mérite, der aber laut Stiftung nur an Offiziere hatte verliehen werden können. Dieser Gleichsetzung entspricht, dass Träger des Ritterkreuzes von allen (auch höheren) Diensträngen zuerst gegrüßt werden mussten und sie, wie die Träger des Pour le Mérite, einen Ehrensold erhalten sollten (beim RK in Form eines generellen Steuererlasses).
Insbesondere in den Anfangsjahren des Zweiten Weltkrieges, später aber nur noch bei den höheren Klassen wurde die Auszeichnung persönlich durch Adolf Hitler verliehen.
Gemeinsam mit der Ordensübergabe erhielt der jeweils Ausgezeichnete auch eine Verleihungsurkunde in Buchform. In den späteren Jahren des Krieges wurden die Verleihungsurkunden nicht mehr ausgegeben, sondern im Führerhauptquartier zurückgehalten. Sie sollten erst nach dem „Endsieg“ verteilt werden. Mit der Verleihung war auch das staatliche Vorhaben verknüpft, die Träger nach dem Krieg von sämtlichen Steuern zu entbinden. Da der Krieg länger dauerte als erwartet, wurde das Ritterkreuz sukzessive um drei Klassen erweitert. Zum Ende des Krieges wurde noch eine fünfte Klasse hinzugefügt, die jedoch nur einmal verliehen wurde.
Laut Ordensgesetz vom 26. Juli 1957 ist das Tragen des EK aus dem Zweiten Weltkrieg (in allen seinen Stufen) nur in einer Form ohne Hakenkreuz und mit Nachweis seines berechtigten Erwerbes erlaubt. Veteranen können sich hierzu „entnazifizierte“ Orden – auch als Miniatur – anfertigen lassen, auf denen das Hakenkreuz durch Eichenlaub ersetzt ist, wie es auch schon das erste Eiserne Kreuz von 1813 zierte.
Der Name Ritterkreuz für eine Halsdekoration ist ungewöhnlich. Bei allen europäischen Orden ist das Ritterkreuz die niedrigste, entweder die 4. oder 5. Stufe der Auszeichnung. Die einzige Ausnahme bilden die alten einstufigen geistlichen Ritterorden, bei denen das Ritterkreuz eine Halsdekoration ist.
Insignie
Das Ritterkreuz entspricht im Aussehen dem Eisernen Kreuz I. Klasse, unterscheidet sich aber dadurch, dass es
- etwas größer ist
- als Halsorden am Band in den Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot getragen wird.
Es greift damit die Form und Trageweise des Großkreuzes des EK auf, ist aber nicht, wie dieses, mit einer vergoldeten, sondern einer silbernen Fassung des Eisenkernes versehen. Träger des Ritterkreuzes durften den Mantelkragen offen tragen, damit die Auszeichnung sichtbar war.
Die Klassen des Ritterkreuzes sind aufsteigend:
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub (ab 3. Juni 1940)
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern (ab 28. September 1941)
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten (ab 28. September 1941)
- Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten (ab 29. Dezember 1944)
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Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, gestiftet 1939
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Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, gestiftet 1940
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Eichenlaub mit Schwertern zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, gestiftet 1941
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Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, gestiftet 1941
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Goldenes Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, gestiftet 1944
Die Verleihungsurkunden/Verleihungsbücher zeichneten sich wie folgt aus:
- Ritterkreuz: Roter Einband mit goldgeprägtem Reichsadler auf der Außenseite.
- Ritterkreuz mit Eichenlaub: Weißer Einband mit goldgeprägtem Reichsadler auf der Außenseite
- Ritterkreuz mit Eichenlaub und Schwertern: Weißer Einband mit umlaufender breiter goldener Verzierungsleiste und einem goldgeprägten Reichsadler auf der Außenseite.
- Ritterkreuz mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten: Dunkelblauer/schwarzer Einband mit umlaufender breiter goldener Verzierungsleiste und einem goldgeprägten Reichsadler auf der Außenseite.
- Ritterkreuz mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten: wie vorige Stufe, jedoch mit goldenem statt silbernem (bzw. eisenfarbigem) Eichenlaub.
Allen Verleihungsurkunden/Verleihungsbüchern ist gemein, dass im Innenteil der Name und der zum Zeitpunkt aktuelle Dienstgrad des Beliehenen genannt wurden.
Verleihungsbestimmungen
Der zu Beleihende musste vor der Verleihung des RK beide Klassen des Eisernen Kreuzes besitzen. Ein bereits verliehenes EK aus dem Ersten Weltkrieg wurde nicht angerechnet. Gemäß der „nationalsozialistischen Grundhaltung der neuen Wehrmacht“ erfolgte die Verleihung aller Stufen ohne Rücksicht auf den Dienstgrad, auch einfache Schützen konnten das Ritterkreuz erhalten.[2]
In Ausnahmefällen wurde das RK gleichzeitig mit dem EK II und I verliehen. Eine Verleihung nach dem Tode war ebenfalls in Ausnahmefällen möglich. Die höheren Klassen des RK wurden äußerst selten verliehen und ihre Inhaber (nicht: Ritter) genossen innerhalb der Armee hohes Ansehen.
Ab der Klasse „mit Eichenlaub“ wurde die Verleihung nummeriert. So war beispielsweise Generalfeldmarschall Erwin Rommel der 6. Träger der Brillanten.
Die Klassen „mit Brillanten“ und „mit goldenem Eichenlaub“ wurden dem Geehrten in zweifacher Ausführung überreicht. Zum einen handelte es sich um eine Version mit Brillanten, die andere war mit Strass-Steinen besetzt. Das Ritterkreuz mit goldenem Eichenlaub hätte höchstens 12 Mal verliehen werden sollen.
Verleihungszahlen
- Ritterkreuz: 7.313[3]
- Ritterkreuz mit Eichenlaub: 882 + 9 Ausländer (Degrelle, Dumitrescu, Koga, Lascar, Muñoz Grandes, Mannerheim, Rebane, Teodorini, Yamamoto)
- Ritterkreuz mit Eichenlaub und Schwertern: 159 + 1 Ausländer (Yamamoto)
- Ritterkreuz mit Eichenlaub, Schwertern und Brillanten: 26 (absteigend nach Dienstgrad):
- Generalfeldmarschall: Kesselring, Rommel, Model, Schörner
- Generaloberst: Dietrich, Balck, Hube
- General: v. Manteuffel, v. Saucken, Dr. Mauss, Ramcke, Gille
- Generalleutnant: Tolsdorff, Galland, Graf Strachwitz
- Generalmajor: Schulz
- Oberst/Kapitän zur See: Lent, Mölders, Gollob, Lüth, Graf
- Fregattenkapitän: Brandi
- Major: Schnaufer, Hartmann, Nowotny
- Hauptmann: Marseille
- Ritterkreuz mit goldenem Eichenlaub, Schwertern und Brillanten: 1
In diesen Verleihungen enthalten sind auch die 41 Ritterkreuzträger der Streitkräfte der Achsenmächte und anderer verbündeter Nationen:
- Rumänien: 18 RK (3 RK mit EL: Generaloberst Petre Dumitrescu, Generalleutnant Mihai Lascar, Generalmajor Corneliu Teodorini) (weiterhin z. B. Marschall Ion Antonescu)
- Italien: 9 RK
- Ungarn: 8 RK, u. a. Admiral Miklós Horthy
- Japan: 2 RK (1 RK mit EL und Schwertern: Großadmiral Yamamoto (postum), 1 RK mit EL: Großadmiral Mineichi Koga)
- Finnland: 2 RK (1 RK mit EL Feldmarschall Carl Gustaf Emil Mannerheim)
- Slowakei: 2 RK
sowie 32 Träger aus den Reihen der freiwilligen Waffen-SS- bzw. Heeres-Verbände und Legionen:
- Lettland: 12 RK
- Belgien: 4 RK (1 RK mit EL: SS-Sturmbannführer d.R. Léon Degrelle)
- Estland: 4 RK (1 RK mit EL: SS-Sturmbannführer Alfons Rebane; außerdem Harald Nugiseks, Harald Riipalu, Paul Maitla)
- Niederlande: 4 RK
- Dänemark: 3 RK (u. a. SS-Untersturmführer Sören Kam)
- Frankreich: 3 RK
- Spanien: 2 RK (1 RK mit EL: Generalleutnant Agustín Muñoz Grandes)
Bei allen Verleihungen sind Offiziere überrepräsentiert. Sie wurden zwar grundsätzlich nicht bevorzugt ausgezeichnet, kamen aber auf Grund ihrer Führungspositionen eher für eine Verleihung in Frage. Statistisch gesehen erhielten die absolut meisten Soldaten das Ritterkreuz im Dienstgrad Hauptmann (d. h. als Kompanie-/ Batteriechef bzw. Staffelkapitän). Für ausschließliche Kampftaten existierte eine Vielzahl anderer, damals zum Teil ebenso hoch angesehener Waffen- und Kampfabzeichen: das Deutsche Kreuz in Gold (auch „Spiegelei“ genannt), die Nahkampfspange (Bronze, Silber, Gold), die Ehrenblatt- bzw. (Marine) Ehrentafelspange, das Infanterie-Sturmabzeichen, das Allgemeine Sturmabzeichen, das Abzeichen für die eigenhändige Vernichtung von Feindpanzern usw..
Aberkannte Verleihungen im Zusammenhang mit 20. Juli 1944
Auszeichnungen konnten nicht nur verliehen, sondern unter bestimmten Umständen auch wieder aberkannt werden. Im Zusammenhang mit dem Hitlerattentat vom 20. Juli 1944 wurde unter anderem auch mehreren Ritterkreuzträger die Wehrwürdigkeit abgesprochen, was den Verlust aller Orden und Ehrenzeichen zur Folge hatte.
Es entsprach Hitlers ausdrücklichen Wunsch, die beteiligten Offiziere nicht von der für Militärpersonen zuständigen Militärjustiz verurteilen zu lassen, sondern sie in einem Schauprozess vor Freislers Volksgerichtshof zu stellen. Da der Volksgerichtshof für Militärangehörige nicht zuständig war, schuf Hitler ein neues militärisches Gremium, den sogenannten „Ehrenhof“, dessen Aufgabe einzig darin bestand, zu prüfen, wer an dem Anschlag irgendwie beteiligt ist und aus dem Heer ausgestoßen werden soll und wer als verdächtig zunächst zu entlassen sein wird. Die vom „Ehrenhof“ vorgeschlagenen Offiziere wurden am Am 4. August 1944 vom Oberbefehlshaber des Heeres, Adolf Hitler, persönlich aus der Armee ausgestoßen oder entlassen, und konnten so, da nun Zivilisten, dem Volksgerichtshof überstellt werden, wo sie zum Tode verurteilt wurden. Gleichzeitig wurde ihnen die Wehrwürdigkeit aberkannt, das schrieb das damalige Gesetz zwingend vor. Das war eine sogenannte „Ehrenstrafe“ nach § 30 des Militärstrafgesetzbuches und hatte den Verlust der Dienststelle und der damit verbundenen Auszeichnungen, den dauernden Verlust der Orden und Ehrenzeichen, sowie die Unfähigkeit zum Wiedereintritt in die Wehrmacht zur Folge.
Aus dem Heer ausgeschlossen und vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt wurden:
- Friedrich Fromm
- Otto Herfurth
- Roland von Hößlin
- Fritz Jäger
- Carl-Heinrich von Stülpnagel
- Karl Freiherr von Thüngen
- Erwin von Witzleben
- Fritz Lindemann tauchte nach dem misslungenen Attentat unter. Auf Empfehlung des Ehrenhofes wurde er am 4. August 1944 unter Verlust der Wehrwürdgkeit aus dem Heer ausgestoßen. Er starb am 3. September an den Folgen einer schweren Schussverletzung.
- Friedrich Olbricht wurde bereits der Nacht zum 21. Juli im Bendlerblock standrechtlich erschossen und zunächst in Uniform und mit seinen Orden bestattet. Auf Vorschlag des „Ehrenhofs“ wurde er am 4. August 1944 posthum unter Verlust aller Orden und Ehrenzeichen aus dem Heer ausgeschlossen. Seine sterblichen Überreste wurden auf Befehl Himmlers ausgegraben, verbrannt und die Asche verstreut.
- Erich Hoepner war in die Attentatspläne eingeweiht und wurde deswegen vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Militärperson war er jedoch schon seit dem 8. Januar 1942 nicht mehr, nachdem er wegen „Feigheit und Ungehorsam“ unter Aberkennung des Rechtes zum Tragen der Uniform und der Auszeichnungen aus dem Heer ausgestoßen wurde.
- Gustav Heisterman von Ziehlberg war nicht in das Attentat involviert. Sein 1. Generalstabsoffizier (Ia) Joachim Kuhn hatte ohne dessen Wissen den Sprengstoff für den Anschlag mitbeschafft, wie sich bei den Ermittlungen herausstellte. Auf höchsten Befehl hin sollte v. Ziehlberg seinen Ia verhaften und nach Berlin bringen lassen. V. Ziehlberg setzte Kuhn von dem Befehl in Kenntnis, ließ ihn aber nicht sofort verhaften. Kuhn nutzte die Gelegenheit und desertierte. Am 2. Oktober 1944 wurde v. Ziehlberg vom 1. Senat des Reichskriegsgerichts wegen „fahrlässigen Ungehorsams“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Hitler erhob jedoch Einspruch gegen das Urteil. In einer neuen Verhandlung vor dem 3. Senat des Reichskriegsgerichts wurde v. Ziehlberg zum Tode und dem Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt.
Abgelehnte, nicht nachweisbare und unrechtmäßige Verleihungen
Die Geschichte der Ritterkreuzträger wurde überwiegend von der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger geschrieben. Wer Ritterkreuzträger ist, legte die Ordenskommission der OdR häufig anhand der Vereinspolitik fest. In den Publikationen aus ihrem Umfeld werden eine Reihe Verleihungen beschrieben, die entweder nicht belegt sind, unwirksam, oder so unmöglich stattgefunden haben können.
Rechtsunwirksame Verleihungen
Speziell gegen Ende des Krieges wurden vermehrt Ritterkreuze verliehen, um die Motivation und den Durchhaltewillen der Soldaten zu stärken; viele davon eigenmächtig von Kommandeuren, die dazu nicht autorisiert waren. Ebenfalls unwirksam sind alle Verleihungen, die nach dem 8. Mai 1945 erfolgt sein sollen.
Aufgrund Hitlers Verfügung vom 27. November 1944, „... daß an vermisste, kriegsgefangene und internierte Wehrmachtsangehörige Kriegsauszeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Dabei spielt die Tatsache, daß ein Verschulden an der Gefangennahme bzw. Internierung nicht vorliegt, keine Rolle.“, besitzt eine Reihe tatsächlicher oder vermeintlicher Auszeichnungen keine Rechtsgrundlage.
Abgelehnte, nicht nachweisbare und unrechtmäßige Verleihungen, die dennoch von der OdR anerkannt sind
Mitglieder der „Ordensgemeinschaft“ werden durch (OdR) gekennzeichnet.
- Willy Albrecht, kein Nachweis für RK am 9. Mai 1945.
- Joachim von Amsberg (OdR), Verleihungsvorschlag (VV) wurde am 9. Mai 1945 abgelehnt, weil die Zwischenvorgesetzten alle nicht befürwortet hatten. Die OdR beschloss 1981: „RK am 6. Mai 1945“, das Datum wurde von Fellgiebel nachträglich auf den 9. Mai geändert.
- Adolf Ax (OdR), kein Nachweis, die OdR beschloss 1981: „RK am 9. Mai 1945“.
- Willy Bachor (OdR), VV wurde nicht bearbeitet, Verleihung nicht erfolgt. Die OdR beschloss 1982: „RK am 8. Mai 1945“. Das Datum wurde nachträglich von Fellgiebel auf den 11. Mai 1945 geändert.
- Joseph Baier, Verleihung nicht erfolgt. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von der OdR festgelegt.
- Josef Baldes, kein Nachweis. Verleihung von Fellgiebel auf den 8. Mai 1945 datiert.
- Johannes Barge (OdR), rechtsunwirksame Verleihung der Regierung Dönitz nach dem 8. Mai 1945, belegt durch überlieferte Funksprüche vom 21. Mai 1945. Das Verleihungsdatum 10. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Heinrich Bastian (OdR), kein Nachweis, unrechtmäßige Verleihung durch Sepp Dietrich. Die Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee erfolgte am 6. Mai 1945. Dieses Datum wurde von der OdR übernommen.
- Ludwig Bauer (OdR), kein Nachweis, Verleihung unwahrscheinlich. Der 29. April 1945 wurde von der OdR festgelegt.
- Heinz Baurmann (OdR), kein Nachweis für Verleihung durch Ferdinand Schörner. Das Datum 4. Mai wurde von Franz Thomas (OdR), unter Berufung auf ein vermeintliches Fernschreiben Schörners, festgelegt. Thomas gab keine Quelle dafür an und verweigerte eine Veröffentlichung.
- Franz Bayer, kein Nachweis. Aus Sicht der OdR erfolgte die Verleihung über den sogenannten „Dönitz-Erlass“ und wäre demnach unwirksam. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von der OdR vergeben.
- Friedrich Behre, Verleihung am 12. Mai 1945 unwirksam.
- Hans-Georg Benthack, rechtsunwirksame Verleihung durch die Regierung Dönitz nach dem 8. Mai 1945, belegt durch überlieferte Funksprüche vom 21. Mai. Das Verleihungsdatum wurde von Fellgiebel auf den 10. Mai 1945 festgelegt.
- August Berzen, nach Auffassung der OdR über den „Dönitz-Erlass“ erfolgt und damit unwirksam. Der 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Ernst Biehler (OdR), kein Nachweis
- Wilhelm Bittrich (OdR), kein Nachweis für die Verleihung der Schwerter zum Eichenlaub. Die „Verleihung“ soll durch Sepp Dietrich erfolgt sein, der dazu jedoch nicht befugt war. Die Verleihungsnummer 153 und das Datum 6. Mai 1945 wurden von der OdR vergeben.
- Adalbert von Blanc (OdR), kein Nachweis, keine Verleihung des Eichenlaubs in den Marinepersonalunterlagen verzeichnet. Die Verleihungsnummer 866 und das Datum 10. Mai 1945 wurden von der OdR vergeben.
- Friedrich Blond (OdR), kein Nachweis. Die OdR entschied 1981: „RK am 28. April 1945“.
- Max Bork (OdR), kein Nachweis. Das Datum 11. Mai 1945 wurde von der OdR bestimmt.
- Walter Botsch, VV zurückgestellt, kein Nachweis einer Verleihung. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ und wäre somit unwirksam. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Josef Brandner (OdR), kein Nachweis für die Verleihung des Eichenlaubs. Verleihungsnummer 846 und Datum 26. April 1945 basieren auf Annahmen der OdR.
- Oskar Bremermann, keine Verleihung nachweisbar. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Josef Bremm (OdR), VV für Scherter zum El. wurde abgelehnt und stattdessen das Deutsche Kreuz in Gold vorgeschlagen. Der Antrag wurde jedoch nicht weiter bearbeitet, da das AOK 11 bereits am 21. April 1945 kapituliert hatte und Verleihungen an Kriegsgefangene und Vermisste untersagt waren. Aus Sicht der OdR, die auch die Verleihungsnummer 159 vergab, erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Das Datum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Hans Bretz, kein Nachweis über Verleihung durch Schörner. Laut Tätigkeitsbericht beschloss die Ordenskommission der OdR 1982: „RK am 27. April 1945“. Eine rechtmäßige „Schörner-Verleihung“ käme demnach nicht in Frage, da Schörner erst am 3. Mai 1945 zu Ritterkreuzverleihungen ermächtigt wurde. Das Verleihungsdatum wurde nachträglich auf den 6. Mai 1945 geändert.
- Wilhelm Bröckerhoff (OdR), kein Nachweis, VV nicht eingegangen oder abgelehnt. RK von OdR nach Rücksprache mit Dönitz anerkannt. Das Verleihungsdatum 8. Mai 1945 wurde von der OdR vergeben.
- Alfred Burgemeister, kein Nachweis. Verleihung soll „im Auftrag“ erfolgt sein und wäre damit rechtsunwirksam.
- Karl-Heinz Bühler (OdR), kein Nachweis. Verleihung sol durch Sepp Dietrich erfolgt sein und wäre somit unwirksam. 1977 beschloss die OdR: „kein RK“. 1983 wurde der Fall erneut aufgenommen, die Ordenskommission entschied nun: „RK am 8. Mai 1945“. Einzelne Autoren aus dem Umfeld der OdR nenne jedoch ein anderes Datum: Von Seemen (7. Mai), Krätschmer (1. Mai) und Fellgiebel (6. Mai).
- Manfred Büttner (OdR), kein Nachweis.
- Karl Decker, kein Nachweis für Schwerter zum EL. Die OdR nimmt eine Verleihung an, aufgrund der Aussage der Witwe, die angab, „die Nachricht von der Verleihung damals noch erhalten zu haben“. Die Verleihungsnummer 149 und das Datum 26. April 1945 wurden von der OdR festgelegt.
- Oskar-Hubert Dennhardt (OdR), kein Hinweis auf Verleihung des Eichenlaubs. Gemäß OdR, die auch die Verleihungsnummer 870 und das Datum 9. Mai 1945 festlegte, erfolgte die Verleihung auf der Grundlage des sogenannten „Dönitz-Erlass“.
- Ferdinand Deutsch (OdR), kein Nachweis.
- Diethelm von Doemming, kein Nachweis. Laut Fellgiebel erfolgte die Verleihung rückwirkend durch Gen. Viktor Linnarz in einem italienischen Kriegsgefangenenlager und wäre damit unwirksam.
- Kurt Dombacher, Verleihung nicht belegt, VV bis Kriegende unerledigt. Das Datum 8. April wurde von der OdR bestimmt, Ernst Obermaier (Die Ritterkreuzträger der Luftwaffe. Jagdflieger, S. 102) gibt den 7. April an.
- Sepp Draxenberger, kein Hinweis.
- Franz-Joseph Dreike (OdR), kein Nachweis. Die Verleihung durch Sepp Dietrich wäre unwirksam. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee.
- Oskar Drexler, kein Nachweis. Die Verleihung durch Sepp Dietrich wäre unwirksam. Das Datum 6. Mai 1945 ist das Datum der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Panzerarmee und wurde von Fellgiebel festgelegt. Von Seemen gab den 23. November 1944! an.
- Paul Egger (OdR), kein Hinweis.
- Hans-Egon von Einem, VV wurde nicht bearbeitet. Die Ordenskommision der OdR hat den Fall nicht behandelt, das Datum 11. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgesetzt.
- Karl Eisgruber, kein Nachweis. Nach Fellgiebel soll das RK am 1. Juni 1945 durch das nicht berechtigte AOK 6 erfolgt sein.
- Maximilian Fabich (OdR), VV nicht abschließend bearbeitet. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung auf Grundlage des „Dönitz-Erlasses“ am 9. Mai 1945 und wäre damit unwirksam.
- Wolfgang Feller, Verleihung am 17. Juni 1945b durch den OBdM Walter Warzecha unwirksam.
- Hans-Georg Fernau (OdR), Verleihung durch Gen. Westphal am 10. Juni 1945 unwirksam. Das Datum wurde von der OdR auf den 4. Mai 1945 zurückdatiert.
- Wilhelm Fey (OdR), kein Nachweis einer Verleihung am 29. April 1945. Fellgiebel schrieb dazu in einem Brief, Fey hätte bald nach seinem Eintritt in die Bundeswehr ein Ehrengerichtsverfahren gegen sich selbst beantragt. Der Ehrenrat, dessen Vorsitz ein Oberst a.D. und OdR-Mitglied innehatte, hat Fey ohne amtlichen Nachweis al Ritterkreuzträger anerkannt.
- Heinz Fiebig, VV war unterschriftsreif, wurde jedoch bis Kriegsende nicht abgearbeitet. Die OdR beruft sich auf den „Dönitz-Erlass“ und legte das Verleihungsdatum mit 8. Mai 1945 fest.
- Alfred Fischer, kein Nachweis. Das Verleihungsdatum 11. Mai 1945 geht auf die OdR zurück.
- Rudolf Fleischer (OdR), kein Nachweis. 1983/1984 entschied die OdR: „RK am 13. April 1945“ und begründete das mi dem „Dönitz-Erlass“
- Paul Flocke, VV bis Kriegsende nicht bearbeitet. Das Verleihungsdatum 30. April 1945 geht auf die OdR zurück.
- Wilhelm Florschütz, keine tatsächliche Verleihung erfolgt. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Kurt Fröhlich, kein Nachweis. Angebliche Verleihung durch Sepp Dietrich wäre unwirksam. Fellgiebel gibt als Verleihungsdatum den 6. Mai 1945 an, von Seemen nennt den 3. Mai 1945.
- Robert Gaigals, VV unterschriftsreif, jedoch bis Kriegsende nicht abgearbeitet. Die OdR behauptet eine Verleihung durch den „Dönitz-Erlass“, welche unwirksam wäre. Als Verleihungsdatum gibt sie den 5. Mai 1945 an.
- Paul Gehl, VV nicht bearbeitet. Als Verleihungsdatum wurde von Fellgiebel der 9. Mai 1945 bestimmt.
- Karl Gerlach (OdR), kein Nachweis. Die OdR beschloss 1983/1984: „RK am 17. April 1945“, Fellgiebel änderte das Datum später in 3. Mai 1945.
- Günter Gersteuer, VV vorbereitet aber nicht abgearbeitet, keine Verleihung erfolgt. Die OdR legte das Verleihungsdatum auf den 28. April 1945.
- Siegwart Göller, VV nicht abgearbeitet. Felgiebel bestimmte das Verleihungsdatum als 9. Mai 1945.
- Herbert Golz (OdR), kein Nachweis. Von Seemen gibt als Quelle eine nichtexistente Dienststelle an. 1977 beschloss die OdR: „RK am 31. März 1945“, Fellgiebel änderte das später in 3. Mai 1945.
- Franz Graßmel (OdR), keine Verleihung nachgewiesen. Das Verleihungsdatum 8. Mai 1945 geht auf die OdR zurück.
- Fritz-Hubert Gräser, keine Hinweise auf Verleihung der Schwerter zum EL. Die Verleihungsnummer 154 sowie das Datum 8. Mai 1945 wurden von der OdR vergeben.
- Heinz Gropp, kein Nachweis. Das Datum 6. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Erhard Grosan, VV unterschriftsreif aber nicht abgeschlossen. Die Verleihung erfolgte aus Sicht der OdR über den „Dönitz-Erlass“, was unwirksam wäre.
- Heinz Groth, VV abgelehnt. Fellgiebel bestimmte das Verleihungsdatum mit 9. Mai 1945.
- Franz Hack, keinerlei Hinweise auf Verleihung des Eichenlaubs. Nach Fellgiebel erfolgte die Verleihung „nach eigener Angabe Ende April 1945 durch SS-Obergruppenführer u. General der Waffen-SS Gille und [..] SS-Oberführer Ullrich [..]“. Verleihungsdatum 18. April 1945 und Verleihungsnummer 844 wurden von der OdR festgelegt.
- Desiderius Hampel (OdR), kein Nachweis. 1980 entschied der Vorsitzende der Ordenskommission Fellgiebel: „RK am 3. Mai 1945 durch Generalmajor Maximilian de Angelis“. In seinem Buch Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes 1939-1945 räumte er jedoch ein, dass überhaupt keine Verleihungsberechtigung vorgelegen habe.
- Hans Hanke, kein Nachweis. Nach v. Seemen angeblich durch Generalmajor de Angelis verliehen. 1980 entschied Fellgiebel: „RK am 3. Mai 1945 durch Generalmajor Maximilian de Angelis“.
- Kurt Hartrampf (OdR), kein Nachweis. 1980 entschied die OdR: „RK am 28. April 1945“.
- Paul Hartrumpf, VV bei Kriegsende unerledigt. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ am 8. Mai 1945.
- Johann Harzenretter, kein Nachweis. Nach Ansicht der OdR erfolgte die Verleihung nach dem „Dönitz-Erlass“ am 9. Mai 1945.
- Rudolf Hasenpusch (OdR), kein Nachweis. Nach Fellgiebel erfolgte die Verleihung am 27. April 1945 durch Ferdinand Schörner. Obwohl Fellgiebel wusste, dass die Verleihung, so sie denn tatsächlich stattgefunden hat, rechtswidrig gewesen wäre, erkannte er Hasenpusch an. Dazu erklärte er: „H. ist seit Beginn an OdR-Mitglied, aber das nur nebenbei“.
- Edgar Haukelt, kein Nachweis. Die OdR entschied 1980: „RK am 28. April 1945“
- Hans Hauser (OdR), rechtsunwirksame Verleihung durch Sepp Dietrich. Das Verleihungsdatum 6. Mai 1945 entspricht dem Tag der Bekanntgabe durch die 6. SS-Panzerarmee.
- Hans Havik, VV eingereicht aber nicht weiter bearbeitet, kein Hinweis auf Verleihung. Das Verleihungsdatum 9. Mai 1945 wurde von Fellgiebel festgelegt.
- Hans Heiland (OdR), VV eingereicht aber bis Kriegsende unerledigt. Aus Sicht der OdR erfolgte die Verleihung über den „Dönitz-Erlass“. Fellgiebel legte als Verleihungsdatum den 9. Mai 1945 fest.
Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger
1952 gründete der ehemalige Jagdflieger und Eichenlaubträger Adolf Dickfeld die „Gemeinschaft der Ritterkreuzträger“ (GdR), in der sich viele der überlebenden Ritterkreuzträger organisierten. Die „Gemeinschaft“ wurde 1955 aufgelöst und am 24. November des selben Jahres unter Generaloberst a.D. Alfred Keller in Köln-Wahn neu gegründet, um sich „dem Ansehen und der Ehre deutschen Soldatentums, in dessen unwandelbaren Tugenden das Pflichtbewusstsein, die Opferbereitschaft und die Kameradschaft gewahrt sind“ zu widmen.
1958 übernahm Gerhard von Seemen die Geschäftsführung des Vereins, der sich 1960 in „Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger e.V.“ (OdR) umbenannte.
Am 5. März 1999 untersagte der damalige Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, alle Kontakte zwischen Bundeswehr und der als revanchistisch eingestuften „Ordensgemeinschaft“, da die Gemeinschaft dem Rechtsradikalismus nahe stehe.[4][5] Die Ordensgemeinschaft werde von Leuten geführt, „die sehr nahe am Rechtsradikalismus sind, zum Teil direkt drin“, so Scharping.[6][7]
Gerhard von Seemen war es auch, der 1955 mit seinem Buch „Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945“ den Grundstein für alle heute bekannten Publikationen über Ritterkreuzträger legte. Zuvor hatte er über Aufrufe in Zeitungen, Befragung von Traditionsverbänden, Auswertung von Tageszeitungen, etc. eine Liste der Ritterkreuzträger erstellt. Zugriff auf die Unterlagen der ehemaligen deutschen Wehrmacht war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, weil diese sich noch im Gewahrsam der Siegermächte befanden. Nach der Rückgabe der erbeuteten Unterlagen an die Bundesrepublik wertete v. Seemen diese aus, überarbeitete sein Manuskript und veröffentlichte 1976 eine zweite Auflage.
Bereits seit Gründung der GdR gab es Probleme mit fehlenden Nachweisen, insbesondere für Verleihungen gegen Kriegsende. Zu Beginn der 80er Jahre machte sich der langjährige 2. Vorsitzende der OdR und Vorsitzender der vereinsinternen „Ordenskommision“, Walter-Peer Fellgiebel daran, das Werk des 1980 verstorbenen v. Seemen erneut zu überarbeiten und die darin enthaltenen Fehler zu korrigieren. 1986 erschien eine überarbeitete Neuauflage, in der zwar über hundert Namen nicht mehr genannt wurden, dafür war aber eine größere Anzahl nicht oder nicht hinreichend belegter Verleihungen hinzugekommen. Der 1988 erschienene Ergänzungsband enthält weitere 1160 Korrekturen. Trotz seiner zahlreichen Fehler und unbelegten Verleihungen gilt „Die Ritterkreuzträger 1939 - 1945“ noch heute als Standardwerk:
- Tonangebend in der Beantwortung der Frage "Wer ist Ritterkreuzträger und wer nicht?" war stets die OdR. Das Standardwerk hierzu und das Vorgängerwerk wurden von OdR-Mitgliedern verfaßt und ist unter Sammlern und Interessierten sakrosankt. Wer darin genannt ist, ist Ritterkreuzträger.[8]
Aus Sicht der aktuellen Forschung waren von Seemen und Fellgiebel als Vereinsmitglieder befangen und räumten Vereinsinteressen Vorrang vor der historischen Wahrheit ein. Über die Anerkennung als „Ritterkreuzträger“ konnten zudem auch persönliche Sympathie oder Antipathie entscheiden.
- Näherte man sich dem Vorsitzenden in geziemender Form, so war offenbar so manches möglich. Ein von v. Seemen wegen Mangel an Beweisen nicht anerkannter SS-Obersturmbannführer a. D. probierte es bei Fellgiebel erneut. Er schrieb im Sommer 1974: „.... möchte ich mich beim Ritterkreuz allein Ihrer Entscheidung als dem Herrn Vorsitzenden der Ordenskommission und deren Mitgliedern einfach fügen. Daß ich im positiven Falle sofort meine Mitgliedschaft in der Ordensgemeinschaft beantragen würde, bedarf keiner Erörterung.“. Kurze Zeit später hatte die OdR ein neues Mitglied.[9]
Seine Entscheidungen begründete Fellgiebel in einem Brief an den Sachbuchautor Manfred Dörr: ... können wir als OdR genau wie jeder Karnickel-Verein sagen, den erkennen wir an und den nicht.[10] Auf Dörrs Vorwurf, das Buch sei kein offizielles Nachschlagewerk, sondern nur ein erweitertes Mitgliederverzeichnis der OdR entgegnete Fellgiebel: „Ich - oder die OdR - haben nie behauptet, daß dieses Buch ein "amtliches oder offizielles" Nachschlagewerk ist. Es ist natürlich ein Nachschlagewerk, aber wie gesagt ohne "amtlich u. offiziell"“[11]
Soldatensprache
In der einfachen und häufig deftigen, dabei manchmal entlarvenden Soldatensprache wurde die Auszeichnung auch als Blechkrawatte oder Halseisen bezeichnet; Soldaten, die einen großen Ehrgeiz nach dem Ritterkreuz entwickelten, galten als halskrank bzw. hatten Halsschmerzen.
Als „Ritterkreuzauftrag“ wird in der heutigen Soldatensprache oftmals ein Auftrag oder Befehl bezeichnet, der den Soldaten vor eine besondere Herausforderung stellt. Dies ist nicht immer ganz ernst gemeint. Typische „Ritterkreuzaufträge“ sind z. B. als Offizieranwärter die Tochter des Kommandeurs zum Standortball auszuführen oder als Wehrpflichtiger mit dem inspizierenden General zu Mittag zu essen.
Sonstiges
Günter Grass verwendet das Ritterkreuz in seinem Roman Katz und Maus als Beispiel, wie Menschen versuchen, durch Medaillen ihre eigenen Schwächen oder körperlichen Gebrechen (hier: ein überdimensionierter Adamsapfel) zu überspielen.
Von den Offizieren des 20. Juli 1944 waren 13 Inhaber des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes. Knapp 780 Ritterkreuzträger dienten später in der Bundeswehr, 114 von ihnen wurden Generale; 41 dienten im Österreichischen Bundesheer, 17 im Bundesgrenzschutz und 8 in der NVA.[12]
Fußnoten
- ↑ Und zwar an H. Göring, aberkannt April 1945
- ↑ Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5, S. 6
- ↑ nach Fellgiebel, Walter-Peer: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes 1939 - 1945, Friedberg 1993, ISBN 3-7909-0284-5; dem folgt auch die OdR. Andere Quellen sprechen von 7.175 (Scherzer), 7.318 bzw. bis zu 7.361; darunter 73 Ausländer.
- ↑ Kurzbiographie von Rudolf Scharping im Deutschen historischen Museum
- ↑ Bundestagsdrucksache Drucksache 14/1485
- ↑ Nur tapfere Soldaten? junge Welt, 13. Oktober 2004
- ↑ Die Ritterkreuzträger von Hameln Spiegel online, 4. Oktober 2004
- ↑ Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 9
- ↑ Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 9
- ↑ Unterstreichungen im Original von Dörr. Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 8
- ↑ Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1, S. 9
- ↑ Veit Scherzer: Ritterkreuzträger 1939-1945, 1. Aufl. 2005, ISBN 3-938845-03-1
Literatur
- Walther-Peer Fellgiebel: Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes : 1939 - 1945, Podzun-Pallas, ISBN 3-7909-0284-5
- Franz Thomas und Günter Wegmann (Hrsg.): Die Ritterkreuzträger der Deutschen Wehrmacht 1939–1945. Biblio-Verlag, mehrbändige Reihe
- Dietrich Maerz, Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, B&D Publishing 2007, ISBN 978-0-9797969-1-3
- Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Hauptband, 2. überarbeitete Aufl., Scherzers Militaer-Verlag, 2007, ISBN 3-938845-17-1
- Veit Scherzer, Die Ritterkreuzträger, Ergänzungsband: Dokumente, Scherzers Militaer-Verlag, 2006, ISBN 3-938845-09-0