Chargierter

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. April 2005 um 10:28 Uhr durch Rainer Bielefeld (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Benutzer:62.134.72.98 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:ALE! wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Chargierter ist ein Mitglied einer Studentenverbindung, der eine Charge, also eine Art von Vorstandsamt, bekleidet.

Datei:Chargierte.jpg
"Die Herren Chargierten" von Georg Mühlberg (1863-1925)

Chargierte werden aus den Reihen der Burschen (bzw. Corpsburschen) gewählt, also der Vollmitglieder, die ihre Fuchsenzeit bereits hinter sich haben. Ihre Befugnisse erstrecken sich über den Bereich der jeweiligen Aktivitas oder den jeweiligen Corpsburschen-Convent. Vorstandsmitglieder von Altherrenverbänden werden nicht "Chargierte" genannt.

Bei den Kösener Corps ist es üblich, dass Chargierte zu Semesterbeginn erst ad interim (lat. "bis auf weiteres") auf eine Charge gewählt werden. Die definitive Wahl kann erst nach einer erfolgreich absolvierten Mensur erfolgen. Nach alter Kösener Auffassung ist ein Chargierter während der Dauer seines Amtes nicht als "Corpsbursche" anzusehen, Chargierte haben einen Sonderstatus. Ein Corpsbursche, der eine Charge nur "versieht", gilt nicht als Chargierter.

Das feierliche Auftreten der Chargierten zu Repräsentationszwecken nennt man Chargieren. Dabei wird in der Regel Vollwichs getragen.

Siehe auch: Liste verbindungsstudentischer Begriffe