Diskussion:Altersfreigabe

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Ich habe den Satz gelöscht, weil JK-geprüfte Filme rechtlich gesehen ungeprüft sind: Ein Film mit JK-Logo oder ein komplett ungeprüfter Film dürfen zwar erst ab 18 verkauft werden, sie haben aber weder in dem einen noch im anderen Fall die Freigabe "Keine Jugendfreigabe". --Toto 19:09, 1. Apr 2005 (CEST)

  • Hoi Toto! Du hast absolut recht und mit der neuen Formulierung kann ich mich auch durchaus anfreunden. Ich sah die Crux darin, dass einige Filmverleiher zwar ein JK-Logo aufs DVD-Cover drucken, allerdings nicht unbedingt auch mit dem Vermerk, dass der Film nur an Erwachsene vermietet/verkauft werden darf. Somit findet man immer häufiger JK-Filme in den Regalen des Mediahandels und die Leute an den Kassen geben sie ohne 18er- oder Erwachsenen-Vermerk auch an Jugendliche heraus. Ich persönlich bin sogar der Meinung, dass JK-Filme besser gleich wie indizierte Filme zu behandeln wären und dass sie momentan von vielen Leuten eher "verharmlost" werden. Dabei ist es ganz klar der "härtere Stoff", anderenfalls sie ja wohl zur Prüfung auch an die FSK gegangen wären. Derzeit stelle ich fest, dass rund die Hälfte aller JK-Filme später doch noch indiziert werden. Nur dann ist der Film längst durchvermarktet ... Bei gänzlich ungeprüften Filmen ist m. W. ihr Status von Haus aus dem eines indizierten Films gleichzusetzen, was ja bei Pornos ohnehin keinerlei Fragen bedarf. CU! ;o) RX-Guru 10:39, 2. Apr 2005 (CEST)
Völlig ungeprüfte Filme sind nur dann wie ein indizierter zu behandeln, wenn der Film wegen schwerer Jugendgefährdung automatisch indiziert ist. Aber grundsätzlich könnte sich z.B. auch Disney entschließen, "Bambi" nicht prüfen zu lassen. Der Film dürfte dann nur an Erwachsene verkauft werden, würde aber natürlich nie indiziert werden. ;) --Toto 09:32, 3. Apr 2005 (CEST)