Das Geschlecht der Grafen von Mansfeld gehört zu den ältesten Adelsfamilien im damaligen deutschen Raum. Ihre Besitzungen lagen im nördlichen Teil des Hassegaus am östlichen Rand des Harz. Dies entsprach in etwa den heutigen Landkreisen Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt und Sangerhausen in Sachsen-Anhalt.
Im Stammbau der Mansfelder Grafen finden sich u.a. zahlreiche Bischöfe (darunter zwei Erzbischöfe), Kurfürsten und Landgrafen von Sachsen sowie Thüringen und Ritter vom Goldenen Vlies.
Die Mitglieder der weitverzeigten Familienlinien waren mit solch einflussreichen Geschlechtern wie den Grafen von Stolberg, den Herzögen von Braunschweig und von Württemberg, den Fürsten von Anhalt, den Markgrafen von Brandenburg und sogar mit dem dänischen Königshaus verwandt.
Geschichte
Der Name Mannsfeld wird urkundlich erstmals 937 erwvähnt, und obwohl es sich bei dieser Nennung lediglich um die gleichnamige Stadt handelt, gehen Historiker davon aus, dass auch die Entstehung der Mansfelder Grafengeschlechts in diese Zeit zu datieren ist. Mit Hoyer von Mansfeld, Graf im Hassegau wird 1050 der erste Mansfelder namentlich erwähnt. Er war verheiratet mit Christina, einer Tochter Siegfrieds II., einem Grafen aus Sachsen. Er gilt als der eigentlich Ahnherr der Familie, wenngleich erst mit seinem Sohn Hoyer I. von Mansfeld eine durchgehende Überlieferung der Familiengeschichte einsetzt. Hoyer I. war es auch, der als erster seiner Familie den Titel "Graf von Mansfeld" führte.
Im Jahre 1079 werden die Mansfelder von Kaiser Heinrich IV. zu Gaugrafen im nördlichen Hassegau ernannt. Sie erhielten dieses Amt als Nachfolger der Wettiner, die sich gegen den Kaiser aufgelehnt hatten.
Die Mansfelder waren in ihren Anfangsjahren wirtschaftlich sehr erfolgreich, dies nicht zuletzt wegen der Bergbau- und Münzrechte, die sie besaßen. Die klug investierten Gewinne aus ihren Hüttenbetrieben und Schachtanlagen, gepaart mit Loyalität gegenüber dem Kaiserhaus, und militärisches Geschick bedingten eine starke Position am kaiserlichen Hof sowie politischen und wirtschaftlichen Einfluss.
1219 stirbt mit Burchard I. der letzte männliche Mansfelder. Durch seine Erbtochter, Sophia von Mansfeld, verheiratet mit Burkhard VI. von Querfurt, kommen die gräflichen Besitzungen an die Herren von Querfurt, die fortan zusätzlich auch den Titel des Mannsfelder Grafen führen. Ab 1246 nennen sich die männlichen Mitglieder dieses Mansfeld-Querfurter Stammes nur noch "Graf von Mansfeld". Burkhard VI. von Querfurt (= Burkhard I. von Mansfeld) und seiner Nachfahren setzen die erfolgreiche Politik im Mansfelder Herrschaftsgebiet weiter fort.
Doch obwohl die Grafschaft wirtschaftlich blühte und sich auch in territorialer Hinsicht vergrößern konnte, zeichneten sich bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erste Probleme ab. Nicht nur das Aufblühen, sondern auch die Verleihung reichsunmittelbarer Lehen durch Kaiser Sigismund weckte die Begehrlichkeiten der Nachbarn wie Magdeburg, Halberstadt und des wettinischen Sachsens, und zum anderen wirkte sich der Kinderreichtum der Mansfelder negativ aus. Kein Graf hatte weniger als sechs Kinder, manch einer sogar 22! Als Konsequenz daraus kam es oft zu Erbteilungen und gemeinschaftlicher Herrschaft der Erben, was eine Schwächung der politischen Position nach sich zog.
Bereits 1420 hatte eine erste Teilung in drei Linien stattgefunden, doch wurde der Familienbesitz 1499 durch Aussterben zweier Linien und durch Erbschaft wieder in einer Hand vereint. Dieses freudige Ereignis wurde allerdings überschattet von der Umwandlung ihrer reichsunmittelbaren Lehen durch Kaiser Friedrich III. in Lehen von Kursachsen, Magdeburg und Halberstadt.
Als beim Tode Vollrads III. keine regierungsfähigen Nachfolger vorhanden waren, drängten deren Treuhänder die noch nicht volljährigen Erben 1501 zu einer Erbteilung und damit erneut zu einer Linientrennung. Benannt nach der Lage ihrer Wohnbauten auf der Ganerbenburg in Mansfeld, bildeten sich die drei Linien von Mansfeld-Vorderort, Mansfeld-Mittelort und Mansfeld-Hinterort.
Schon bald darauf zersplitterte der Besitz der Mansfeld-Vorderorter Linie erneut in drei unabhängige Teile, so dass es zeitweilig fünf Grafen von Mansfeld gab, die gemeinsam über den Familienbesitz herrschten.
Die Zeit der Reformation und Gegenreformation brachte neue Turbulenzen in das Mansfelder Land. Während ein Großteil der Mitglieder der Vorderter Linien weiterhin dem katholischen Glauben treu blieben, waren die damaligen Repräsentanten der Mittelorter und Hinterorter Linien, Gebhard der VII. sowie sein Sohn Jobst I. und Albrecht VII. - nicht zuletzt durch die enge Freundschaft zu Martin Luther - glühende Verfechter des reformierten Glaubens. Bereits 1525 führten sie in ihren Besitzungen die evangelische Lehre ein. Jobst I. und Albrecht VII. gehörten 1530 auch zu den Unterzeichnern des Augsburger Glaubensbekenntnisses. Nichtsdestotrotz behandelten sie ihre Untertanen nicht besser oder schlechter als ihre katholischen Verwandten. Als die Bauernkriege große Teile der Mansfelder Grafschaft verwüsteten, ließ Albrecht VII. die entbrannten Bauernaufstände blutig und mitleidslos niederschlagen. Die Wirren der Reformationskriege bedingten zum Teil sogar, dass sich verwandte Mansfelder auf unterschiedlichen Seiten als Gegner gegenüber standen. Aufgrund seines Engagements für die Reformation verhängte Kaiser Karl V. 1547 die Reichsacht über Graf Albrecht VII. Sie wurde aber 1552 wieder aufgehoben.
Als die Erben von Ernst II. den Besitz der Vorderorter Linie 1563 erneut teilten, rief dies die Gläubiger der Mansfelder auf den Plan. Die gräfliche Familie war derweil durch reichen Kindersegen, zahlreiche Kriege und Fehden, Umschwung der Kupferkonjunktur und übermäßige Verschwendung hoch verschuldet. Ihre Gläubiger erwirkten 1566 die Einsetzung einer Kommission durch Kaiser Maximilian II. zur Schuldenregulierung, die auf Betreiben von Kurfürst August von Sachsen durch Bevollmächtigte aus Kursachsen, Magdeburg und Halberstadt ersetzt wurde. Diese stellten Gesamtschulden der Grafen in Höhe von 2,75 Millionen Gulden fest, die 1579 schließlich die Sequestration zur Folge hatten. Sachsen nutzte diese missliche Lage der Mansfelder und brachte sich in den Besitz eines Großteils der Grafschaft. Die Wettiner gelangten somit 500 Jahre, nachdem sie ihr gaugräfliches Lehen unter Heinrich IV. an die Mansfelder verloren hatten, wieder in den Besitz desselben. Drei Fünftel gehörte nun zum Kurfürstentum, die anderen zwei Fünftel zu Magdeburg. 1580 war Mansfeld somit keine selbständige Grafschaft mehr, da sämtliche Regalien nicht mehr vom Kaiser, sondern von den jeweiligen Landesherren kamen. Diese setzten im Zuge der Zwangsverwaltung umgehend eigene Verwalter ein, die offiziell im Namen der Grafen handelten, tatsächlich aber die Interessen ihrer Auftraggeber vertraten.
Im 17. Jahrhundert starben sowohl die Mittel- als auch die Hinterorter Linien im Mannesstamm aus. Die letzte verbleibende Linie von Mansfeld-Vorderort-Bornstedt erwarb Besitzungen in Böhmen und verlegte ihren Wohnort gänzlich dorthin.
Obgleich es einzelnen Grafen gelang, einflussreiche Stellungen am österreichischen und spanisch Hof einzunehmen, und Heinrich Franz I. von Mansfeld und sein Neffe Carl Franz IV. von Mansfeld sogar in den Reichsfürstenstand erhoben wurden, versank das ehemals so einflussreiche Grafengeschlecht derer von Mansfeld allmählich in der Bedeutungslosigkeit.
1710 starb der letzte auf Schloss Mansfeld wohnende Graf Georg III., und am 31. März 1780 ereilte dieses Schicksal auch den gänzlich letzten männlichen Mansfelder Grafen Josef Wenzel Nepomuk von Mansfeld-Vorderort-Bornstedt. Er verunglückte mit der Kutsche. Da sämtliche Lehen der Grafen Mannlehen und damit weibliche Nachkommen nicht erbberechtigt waren, fielen diese an die Lehnsherren zurück; namentlich an Kursachsen und Preußen als "Nachfolger" des Erzbistums Magdeburg.
Lediglich die böhmischen Allodiale kamen an die Erbgräfin und Halbschwester Josef Wenzels, Maria Isabella, die seit 1771 mit dem ostböhmischen Fürsten Gundaccar von Colloredo verheiratet war. Die kaiserliche Regierung in Wien gestattete dem Fürsten 1789 die Namens- und Wappenvereinigung der beiden Geschlechter, um das Andenken an die Mansfelder Grafen zu bewahren. Damit wurde die Linie der Colloredo-Mansfeld begründet. Nachfahren dieser Linie leben heute noch in Österreich und den USA.
Bedeutende Persönlichkeiten der Familie
- Hoyer I. von Mansfeld, Feldmarschall Kaiser Heinrichs V.
- Albert VII. von Mansfeld, Unterzeichner der Confessio Augustana
- Peter Ernst I. von Mansfeld, Statthalter des Königs von Spanien in Luxemburg und den Niederlanden
- Peter Ernst II. von Mansfeld, Heerführer im Dreißigjährigen Krieg
- Hieronymus von Colloredo-Mannsfeld, österreichischer General während der Napoleonischen Kriege
- Gebhard von Mansfeld, Erzbischof von Köln
- Hieronymus Franz Josef von Colloredo-Mannsfeld, Erzbischof von Salzburg
- Agnes von Mansfeld, Frau des Kölner Kurfürsten und Erzbischofs Gebhard I. von Waldburg
Wichtige Bauwerke der Grafen
Schloss Seeburg in Seeburg
Schloss Mansfeld in Mansfeld
Schloss Dobříš in Dobříš (Tschechien)
Literatur
Renate Seidel: Die Grafen von Mansfeld. Geschichte und Geschichten eines deutschen Adelsgeschlechts. 1 Auflage. Fouqué Literaturverlag. Engelsbach 1998. ISBN 3826742303