Orden der Eisernen Krone (Österreich)

Der österreichische Orden der Eisernen Krone war eine hohe zivile und militärische Verdienstauszeichnung, die von 1815 bis zum Ende der Monarchie 1918 in Form eines dreistufigen Ritterordens vergeben wurde.
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. April 2005 um 10:26 Uhr durch Char~dewiki (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Orden der Eisernen Krone (Österreich)

Der Orden der Eisernen Krone wurde am 1. Jänner 1816 von Kaiser Franz I. als ein militärischer und ziviler Verdienstorden gestiftet. Als Vorläufer fungierte ein im Jahr 1805 von Kaiser Napoleon I. gestifteter Orden. Der Name bezieht sich auf die Eiserne Krone der Langobarden (die Lombardei kam nach den napoleonischen Kriegen wieder zum Österreichischen Kaiserstaat).

Insignien und Klassen Noch zu [Bearbeiten] Nach 1918 wurde der Orden nicht mehr verliehen.

Sozialhistorische Bedeutung Kaiser Franz I. schuf den Orden zunächst im Sinne der Romantik als „ritterlich“ verstandene Sozietät, in der Architektur vergleichbar mit Schloss Laxenburg, das von Kaiser Franz I. als neugotisches Zerrbild einer mittelalterlichen Burg errichtet wurde. Sehr bald überlagerten herrschaftsorganisatorische Überlegungen die Intention des Gründers: Das aufstrebende Bürgertum, das für die wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung war, sollte auch mittels Ordensverleihungen an den traditionellen Staat, an die Dynastie, gebunden werden. Diese immateriellen Ehrungen kosteten den Staat nichts (im Gegenteil: von den Ordenswerbern zu entrichtende Taxen flossen in das Budget; später, in konstitutioneller Zeit, in den für Bestechungen von Journalisten und anderen Personen bestimmten „Dispositionsfond“ der Regierungen). Laut § 11 der Ordensstatuten sollte die Anzahl der Ordensritter 100 nicht überschreiten (20 Mitglieder der ersten, 30 der zweiten und 50 der dritten Klasse). Doch gehörten schon im Jahr 1856 fast zweitausend Personen dem Orden an. Ab bestimmten Rängen im Staatsdienst sowie für Geldspenden ab einer bestimmten Höhe „gebührte“ nach ungeschriebener Konvention eine der drei Klassen des Ordens. Der Orden pervertierte zu einer Nobilitierungsmaschinerie ( Adel, Zweite Gesellschaft). Auch der Sprachgebrauch zeigt diese Entwicklung: Man wurde in den Orden nicht mehr aufgenommen, sondern erhielt ihn verliehen. Die erste Klasse des Ordens – in ihr waren soziale Aufsteiger nur sehr spärlich vertreten - erlaubte dem neuen Ordenträger statutenmäßig, um die Zuerkennung der „geheimen Ratswürde“ anzusuchen (Hoffähigkeit, Zutritt zum Kaiserhof), die zweite Klasse war ein garantierter Weg zum Freiherrn (Baron), die dritte zum Ritter. Am 24. August 1884 wurden diese fließbandmäßigen Nobilitationen beendet (Erlass des k.k. Ministerium des Inneren).

[Bearbeiten]


Literatur • Ernst Mayerhofer, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst, V, Wien 1901, S 175 f. • Václav Měřička, Orden und Ehrenzeichen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, Wien und München 1974 • Roman Freiherr von Procházka, Österreichisches Ordenshandbuch, I-IV., München 1974 • Karl Megner, Zisleithanische Adels- und Ritterstanderwerber 1868-1884, [maschinschriftliche] Hausarbeit am Institut für österreichische Geschichtsforschung, Wien 1974