Pflegedienstleitung

Pflegefachkraft, die eine Führungstätigkeit in deutschen Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und in Rehakliniken ausübt
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Entstehung der Berufstätigkeit

Früher war das Aufgabengebiet einer Pflegedienstleitung einer Oberschwester, in kirchlichen Einrichtungen einer Mutter Oberin vorbehalten.

Aufgaben einer Pflegedienstleitung

Pflegedienstleiter verantworten und leiten den Pflegedienst einer einzelnen Klinikstation oder eines gesamten Krankenhauses. Sie können aber auch in Altenpflegeheimen, einer Einrichtung für Tagespflege oder einem ambulanten Pflegedienst tätig sein. Sie erledigen die gesamte Personalplanung und -steuerung ihres Pflegebereichs. Dazu gehören die Personalbedarfsentwicklung und Personalförderung. Sie wählen Mitarbeiter/innen aus, stellen sie ein, beurteilen und fördern sie. Auch die letztliche Koordination der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen "im Haus" und mit den externen Bildungsträgern, etwa der (Kinder-)Krankenpflegeschule, obliegt den Pflegedienstleitern und -leiterinnen. Daneben gehört es zu ihren Aufgaben, Dienstpläne (Wochen-, Jahresplanung), Dienstanweisungen, Arbeitsanordnungen für den Pflegedienst zu erstellen.

Neben personalwirtschaftlichen Aufgaben kümmern sich Pflegedienstleiter/innen auch um die Qualitätssicherung sowie um die Finanzen und das Controlling für den Pflegedienst. Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickeln sie Pflegekonzepte, setzen Pflegemodelle um und konzipieren Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Im Bereich Finanzen und Controlling rechnen sie zum Beispiel Pflegesätze mit den Krankenkassen ab. Darüber hinaus stellen sie Haushaltspläne auf, schreiben Jahresberichte und überwachen das Budget. Sie wirken nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit.

Weiterbildung zur PDL

Eine bundeseinheitliche Weiterbildung für diese Berufsbezeichnung gibt es in Deutschland nicht. Die Berufsbezeichnung bzw. der Titel Pflegedienstleiter/in ist gesetzlich nicht geschützt, d.h. jeder Weiterbildungsträger in Deutschland kann eine Weiterbildung zur PDL anbieten.

Nach der neuesten Fassung des Pflegeversicherungsgesetzes soll eine Weiterbildung der Verantwortlichen Pflegefachkraft einem Stundenumfang von mind. 460 Stunden umfassen. Die Inhalte der Weiterbildung und das Anforderungsprofil bleibt jedem Weiterbildungsträger selbst überlassen. Aus diesem Grund bevorzugen immer mehr Arbeitgeber inzwischen nur noch Bewerber/in, die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in Pflegemanagement nachweisen können.

Dieses Studium endet mit dem Abschluss zum Diplom-Pflegewirt/in (FH). Die verschiedenen Berufsverbände (insbesondere der Deutsche Pflegerat) streben seit Jahren ein verpflichtendes akademisches Hochschulstudium für die Tätigkeit einer Pflegedienstleitung an.

Verdienst

Das Gehalt einer PDL liegt in Deutschland zwischen 3000 € und 4000 € brutto. Eine PDL mit 20 Jahren Berufspraxis kann bis zu 5000 € brutto verdienen (je nach Größe der Personalverantwortung).

Literatur

  • Ute Bader, Frank Haastert, 2001: Das Berufs- und Qualifikationsprofil der Pflegedienstleitungen in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Diplomarbeit an der Fachhochschule Osnabrück.- Fachbereich Wirtschaft. Grin-Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-7159