Der Begriff Überbuchung bezeichnet bei Reisen, Veranstaltungen oder in Hotels den Umstand, dass sie an mehr Personen verbucht wurden, als es Plätze gibt.
Da es immer wieder vorkommt, dass Personen ein bereits gebuchtes Hotel oder eine Reise nicht antreten (no-show), ist es bei Veranstaltern üblich geworden, "zu überbuchen", d.h. es werden mehr Buchungen bestätigt, als Plätze vorhanden sind in der Hoffnung, dass einzelne Gäste von der Buchung zurücktreten. Muss dann eine bestätigte Buchung wieder zurückgenommen werden, so leistet der Veranstalter in der Regel Schadenersatz. Dieser kann in Form eines sogenannten "Upgrade" erfolgen, d.h. der Kunde bekommt ein besseres Produkt (z.B. eine höhere Flug-Klasse oder einen Gratisflug, ein besseres Hotelzimmer), das normalerweise teurer wäre und daher oft noch zur Verfügung steht.
Betriebswirtschaftlich abzuwägen sind die Kosten für den Schadensersatz und dessen Wahrscheinlichkeit mit den Mehreinnahmen der 100%igen Belegung. Es handelt sich dabei um ein typisches Problem der Entscheidung unter Risiko. Das Image ist ein weiterer Faktor. Zudem kann ein Anbieter, der überbucht, sein Produkt billiger anbieten, was ihm im Wettbewerb einen Vorteil verschafft.