== Betreuungsverfügung ==
Die Betreuungsverfügung ist die wohl beste Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst eines Tages nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Anglegenheiten zu erledigen.
Der überlegene Vorteil ist, dass alles was Sie in der Betreuungsverfügung festlegen, nur dann Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich (§ 1896 BGB) wird und ein Gericht wacht über die Einhaltung Ihrer Verfügungen.
In allen anderen Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patiententestment) sind Sie auf grenzenloses Vertrauen gegenüber dem Bevollmächtigten, bzw. Ärzten angewiesen, denn sie selbst sind im Zweifel nicht mehr dazu in der Lage, Ihre eigenen Vorgaben zu kontrollieren. Außerdem gibt es bei diesen Vorsorgemöglichkeiten keine realistische Möglichkeit, die Handlungsvollmacht nur dann auf einen Dritten zu übertragen, wenn es erforderlich ist.
Sagen sie nicht vorschnell, dass könne Ihnen nicht passieren.
Durch einen Unfall, einen (Hirn-)Infarkt, Alterserkrankung (Demenz), psychische Erkrankung etc. können Sie sehr schnell, von einer Sekunde auf die andere, in diese Siutation kommen.
In dieser Situation muss sich aber jemand um Ihre Angelegenheiten kümmern.
Ihr örtlich zuständiges Amtgericht (Abteilung Vormundschaftsgericht) wird in diesem Fall erforderlichenfalls für Sie einen Betreuer bestellen.
Auf dieses Verfahren können Sie aber schon heute Einfluss nehmen.
Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute bestimmen, wer zum Betreuer bestellt werden soll, wo sie wohnen wollen, ob sie Nachteile in der medizinischen Versorgung gegenüber Ihnen wichtigen Vorteilen in anderen Bereichen hinnehmen wollen, inhaltliche Ausführung für ein sog. Patiententestament, wie mit Ihrem Finanzen umgegangen werden soll, wieviel Geschenke Ihre Kinder, ihre Enkel zu Weihnachten bekommen sollen etc. etc. Es gibt sicherlich noch vieles mehr, was hier an Beispielen denkbar ist. Es kommt ja gerade auf Ihre persönliche Einstellung und Ihren Lebensentwurf an.
Nicht jeder möchte im Alter in einem Altenheim gepflegt werden, wo er medizinisch und pflegerisch gut versorgt ist, sondern lieber in der eigenen Wohnung bleiben, wo er vielleicht Einbußen in der medizinischen Versorgung und Pflege hinnehmen muss.
Bei vielen Menschen ist eine Verständigung über diese Fragen nicht mehr möglich, wenn sich diese Fragen stellen und eine eigene Vorausverfügung fehlt.
Dabei ist eine Betreuungsverfügung recht einfach auch selbst handschriftlich zu verfassen.
Es bedarf nur gründlicher Überlegung der eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen, seien sie kultureller, wissenschaftlicher oder religiöser Natur.
Nicht vergessen sollte man auch, die Betreuugsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, damit sie sich der eigenen Wandlung anpasst, oder bleibt wie sie ist.
Dazu genügt es schon, der Betreuungsverfügung regelmäßig (einmal jährlich) einen Satz mit Datum und Unterschrift hinzuzufügen, dass man weiter daran festhalten will, oder was geändert wurde.
Die Betreuugsverfügung baut auch nicht auf grenzenloses, blindes Vertrauen, sondern der Inhalt dient dem Gericht im Falle des Falles zur Kontrolle.
Das Gericht überwacht z.B. jeden Ein- und Ausgang auf Ihrem Konto und kontrolliert auch die Einhaltung Ihrer Vorgaben in der Betreuungsverfügung.
Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung können Sie als Vorlage jeden Entwurf einer Vorsorgevollmacht verwenden, die es inzwischen zu hinderten gibt. Sie müssen sie nur in Betreuungsverfügung umbenennen.
Abzuraten ist aber in jedem Fall von formularmäßig formulierten Vordrucken, die man nur noch anskreuzen und/oder unterschreiben muss. Es bedarf schon sorgfältiger Überlegungen, Einholung umfassenden Rates und Aufklärung und eigener Formulierung, um den eigenen Willen niederzulegen.