Feuerwehr-Dienstvorschrift

Regelung der Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland
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Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland.

Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und helfen zum anderen die Zusammenarbeit verschiedener Feuerwehren in einem Einsatz.

Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden.

Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und von den Bundesländern auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze eingeführt.

Übersicht der FwDV

FwDV 1/1Grundtätigkeit - Löscheinsatz und Rettung
FwDV 1/2Grundtätigkeit - Technische Hilfeleistung und Rettung
FwDV 2/1Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften
FwDV 2/2Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne
FwDV 3Die Staffel im Löscheinsatz
FwDV 4Die Gruppe im Löscheinsatz
FwDV 5Der Zug im Löscheinsatz
FwDV 6Taktische Einheiten und Verbände
FwDV 7Atemschutz
FwDV 8Tauchen
FwDV 9/1Strahlenschutz - Rahmenpläne
FwDV 9/2Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze
FwDV 10Die tragbaren Leitern
FwDV 11Einsätze auf dem Wasser
FwDV 12/1(wurde durch FwDV 100 ersetzt)
FwDV 13/1Technische Hilfeleistung
FwDV 14Gefährliche Stoffe
FwDV 100Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500Einheiten im ABC-Einsatz
PDV/DV 810Sprechfunkdienst