Diskussion:Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von BsBsBs in Abschnitt Tätigkeitsstätten - Nebulä/Abulä

Man wird vom Begriff "amtlich anerkannter Sachverstädiger" (im Artikel "Sachverständige") nach hier weitergeleitet. Diese Weiterleitung ist m. E. nicht korrekt, da es hier "nur" um den "Sonderfall" der Kfz-Prüfer geht. Es fehlt sozusagen ein "Zwischenartikel" der die amtlichen und amtlich anerkannten Sachverständigen behandelt (z. B. für Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleittungen, Gas-Hochdurckleitungen, Kerntechnik-Anlagen, Wasserrecht usw.)


Desweiteren gibts hier eine Weiterleitung vom Prüfingenieur, der per Gesetz (StVZO Anlage VIIIb) eindeutig definiert und existent ist und in der Auflistung nicht erwähnt wird!!


Tätigkeitsstätten - Nebulä/Abulä

Die Trennung nach TÜV (Abulä) und DEKRA (Nebulä) kann entfallen. Sowohl die TÜVs als auch DEKRA sind bundesweit tätig. Ferner sind sie es nicht "ausschließlich". Hauptuntersuchung sagt richtig: "Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen." -- BsBsBs 08:11, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten