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Diskussion:Strafverfolgungshindernis für DDR-Agenten

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. September 2008 um 00:07 Uhr durch Label5 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Label5

Nur nebenbei (der Artikel wird ohnehin wohl nicht lange bestehen bleiben): BayObLG ist die Abkürzung für Bayerisches Oberstes Landesgericht und nicht Oberlandesgericht, und die korrekte Abkürzung für Bundesverfassungsgericht lautet BVerfG und nicht BVG. Vielleicht sollte man überhaupt solche Artikel Juristen vom Fach überlassen. Und ne bis in idem ist kein Strafverfolgungsverbot, sondern ein Doppelbestrafungsverbot. --Ernst Egerland 00:12, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wo wird zu ne bis in idem etwas anderes behauptet? Deine Fakesuche, zu deinem gestrigen Erfolg gratuliere ich dir natürlich, gleicht langsam einer beginnenden Manie. --L5 00:38, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Hier wurde anderes von Dir behauptet, dann aber wieder gelöscht. --Ernst Egerland 00:46, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Zum Lesen gehört unbedingt vollständiges lesen, also auch das in der Klammer, insbsondere das zweite Wort darin. Das Nasenfahrrad hatte ich dir ja bereits empfohlen. --L5 01:07, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten