Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) ist die Behörde für die Arbeitsverwaltung mit Sitz in Nürnberg. Sie untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (ehem. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung). Derzeitiger (November 2003) Chef der Bundesanstalt ist Florian Gerster
Geschichte
- 1927 Errichtung als „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“
- 1933 Gleichschaltung der Reichsanstalt
- 1952 Neugründung und Umbenennung in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“
- 1969 Nach der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes wurde die Behörde umbenannt in Bundesanstalt für Arbeit (BA).
- 2004 Durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umbanannt in „Bundesagentur für Arbeit“ (BA)
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgaben der BA sind u.a. im Dritten Buch (SGB III) Sozialgesetzbuch (bis 31. Dezember 1997 als Arbeitsförderungsgesetz (AFG)) festgelegt.
- Zuständigkeiten
- Arbeitsvermittlung
- Berufsberatung
- Arbeitsmarktbeobachtung
- Zahlung von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel:
- Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel:
- Arbeitsbeschaffungsmassnahmen
- Strukturanpassungsmassnahmen
- Lohnkostenzuschüsse
- Eingliederungszuschüsse
- Mobilitätshilfen
- Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
- Rehabilitationsleistungen
- Schwerbehindertenrecht
- Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
- Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Struktur
Die BA hat im wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:
- Zentrale (bis 31.12.2003 Hauptstelle)
- Regionaldirektionen (bis 31.12.2003 Landesarbeitsämter)
- Agenturen für Arbeit (bis 31.12.2003 Arbeitsamt)
- Regionaldirektionen (bis 31.12.2003 Landesarbeitsämter)
Um eine kundennahe Aufgabenerfüllung gewärleisten zu können betreibt die BA zudem noch eine Vielzahl von Geschäftsstellen.
Finanzierung
Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Der Bund genehmigt den Haushaltsplan der BA und ist verpflichtet bei Einnahmeeinbussen durch Bezuschussen den Haushalt auszugleichen.
Reform der Bundesanstalt für Arbeit
Seit dem Jahre 2002 erfolgte eine Umstrukturierung, die für eine effizientere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sorgen sollte. Man wollte erreichen, dass nicht mehr so viel Arbeit in die Verwaltung von Arbeitslosen gesteckt wird, sondern dass man sich mehr darum kümmert, dass Arbeitslose wieder zurück in das Arbeitsleben finden. Eine effizientere Arbeitsvermittlung, die auch Private Arbeitsvermittler mit einbezieht, und das Zusammenwirken von Wirtschaft und Gewerkschaften sollte Besserungen erzielen.
Im August 2002 wurde das durch die so genannte Hartz-Kommission beschlossen.
Eindeutiges Ziel war die Halbierung der Arbeitslosenzahlen innerhalb von zwei Jahren nach dem Beschluss. Rund 4 Millionen waren es zu der Zeit im Sommer 2002. Jedoch wurde aufgrund der schlechten weltwirtschaftlichen Lage dieses Ziel nicht erreicht.
Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit
An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand bisher ein Präsident. Bislang hatten seit 1952 folgende Personen dieses Amt inne:
- 1952 - 1957: Julius Scheuble
- 1957 - 1968: Anton Sabel
- 1968 - 1984: Josef Stingl
- 1984 - 1993: Heinrich Franke
- 1993 - 2002: Bernhard Jagoda
Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde diese Position in einen dreiköpfigen Vorstand umgewandelt:
- Vorstandsvorsitzender: Florian Gerster
- Finanzen: Frank-J. Weise
- Operative Aufgaben: Heinrich Alt
Weblinks
- arbeitsamt.de, offizielle Webpräsenz