Der Gaijin (jap. 外人, wörtlich: Mensch von draußen; auch 外国人 Gaikokujin, dt. Ausländer) ist ein in Japan lebender oder reisender Ausländer.
Bedeutung
Oft bezieht sich Gaijin ausschließlich auf westliche Ausländer oder beschränkt sich auf Menschen weißer und schwarzer Hautfarbe. Während sich einige in Japan lebende Ausländer selbst neutral als Gaijin bezeichnen, hat das Wort für einige Japaner und viele Ausländer einen negativen Beiklang und gilt häufig auch als Schimpfwort. Die Beschränkung auf Menschen bestimmter Hautfarbe lässt das Wort auch als rassistisch erscheinen.
Das Wort Gaijin hat für viele Japaner einen exotischen und geheimnisvollen Klang; gleichzeitig zieht es aber auch die Grenze zwischen „uns“, den Japanern, und den „anderen“ von draußen, so dass Ausländern in Japan völlig unabhängig von ihrer genaueren Herkunft und ihrem individuellen Charakter pauschal mit Vorurteilen, Einschränkungen aber auch zuweilen mit einer gewissen „Nachsichtigkeit“ begegnet wird. Diese „Nachsichtigkeit“ ist aber weniger mit Höflichkeit, sondern mehr mit kultureller Arroganz („die können die japanischen Sitten ja nicht kennen“) gegenüber Ausländern zu erklären.
Gaijin wird in einer Liste für japanische Medien als nicht zu benutzendes Wort geführt. [1]
Um die pejorative Konnotation des Wortes Gaijin zu umgehen, werden Ausländer offiziell und oft auch im Alltag nunmehr als Gaikokujin (外国人, wörtlich: Mensch aus dem Ausland) bezeichnet. Da sich die tatsächliche gesellschaftliche Position gegenüber Ausländern und Andersfarbigen kaum geändert hat, ist aber eine negative Bedeutungsverschiebung des Wortes Gaikokujin hin zu Gaijin zu beobachten (dieser Prozess wird von der linguistischen Theorie der Euphemismus-Tretmühle vorhergesagt).
Der kantonesische Begriff Gweilo hat in der Gesellschaft Hongkongs eine ähnliche Bedeutung und Entwicklung wie das Wort Gaijin in Japan.
Japanese Only
Manche Betriebe in Japan beschränken den Zugang auf Japaner. Bekannt und Gegenstand eines Prozesses bis zum japanischen Obersten Gerichtshof ist insbesondere ein Fall, in dem Gaijin der Zugang zu einem Onsen in Otaru, Hokkaido, verweigert wurde. In dem von Debito Arudou und zwei anderen Klägern geführten Prozess wurde der Betreiber zu einer Schadensersatzzahlung von jeweils einer Million Yen an jeden der Kläger verurteilt.[2]
Rechtliches
Seit dem 23. November 2007 werden die Fingerabdrücke und ein Foto von nach Japan einreisender Ausländer erfasst und für unbestimmte Zeit gespeichert. Die Regelung gilt auch für die Wiedereinreise in Japan lebender Ausländer. Nicht unter diese Regelung fallen Staatsgäste und Diplomaten, sowie die ausländische Staatsangehörigen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung.[3]
Siehe auch
Quellen
- ↑ http://monoroch.net/gallery/kinshi/ (japanisch)
- ↑ Arudo, The Otaru Lawsuit Information Site; ders., Japanese Only, Akashi Shoten, 2. Aufl. 2006.
- ↑ http://www.de.emb-japan.go.jp/aktuelles/Einreise%20200708.pdf