Überwachungskamera

Foto- oder Videokamera, die zur Überwachung eines Objektes oder Bereichs eingesetzt wird
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Eine Überwachungskamera ist eine fest montierte (wenngleich oft schwenkbare) Video-Kamera, die dazu dient, ein Objekt oder einen Bereich dauerhaft zu überwachen. Das Bild der Überwachungskamera wird meist sowohl live auf einem Überwachungsmonitor angezeigt als auch zur späteren Analyse auf Band aufgezeichnet.

Überwachungskamera am Gebäude der Deutschen Bundesbank in Hamburg

Überwachungskameras sollen z.B. in Banken, in Supermärkten zur Prävention von Ladendiebstählen dienen und werden an wichtigen Gebäuden wie z. B. Botschaften zur Überwachung eingesetzt. Andere typische Anwendungsgebiete sind Bahnhöfe (v. a. der U-Bahn) und Flughäfen oder aber die Verkehrsüberwachung z.B. an stark frequentierten Kreuzungen.

In Österreich gibt es über 200.000 (Stand 2002) Überwachungskameras, u. A. auch an öffentlichen Toiletten und in Mülltrennplätzen. Dieser Einsatz unterliegt bislang keiner rechtlichen Regelung. Die meisten Kameras weltweit sind in Großbritannien installiert.

Technischer Hintergrund

Überwachungskameras bestehen i.d.R. aus folgenden (Bau-)Teilen:

  • einem CCD-Chip
  • einem Objektiv
  • einem Gehäuse mit Heizung und/oder Kühlung sowie Stromversorgung
  • eventuell einer Servohalterung

Monitore und Rekorder dienen der Signalverarbeitung. Überwachungskameras sind nur selten mit Bewegungssensoren gekoppelt, häufiger nutzen entsprechende Rekorder bzw. Software die Kameras selbst als Bewegungssensor.

Die Qualität des erzeugten Bildes wird von dem verwendeten CCD-Chip und dem Objektiv bestimmt, wobei je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Objektive an eine Kamera montiert werden können.

Schwarzweiss-Kameras sind lichtempfindlicher und besser für den Nachteinsatz geeignet, Farbkameras dagegen bietem dem menschlichen Betrachter ein erheblich schneller erfassbares Bild. Um mit einer Kamera optimal arbeiten zu können, bieten manche Farbkameras die Option, bei sinkender Helligkeit auf Schwarz-Weiss-Betrieb umzuschalten. Der Endverbraucher kann bereits über den Grosshandel Kameras mit einer Empfindlichkeit von bis zu 0,01 Lux erwerben.

Die Gehäuse von Kameras, die im Innenbereich eingesetzt werden, sind oft bewusst auffällig gestaltet, da Videoüberwachung meist der Verhinderung von vorsätzlichen Straftaten dienen soll. Oft verbergen undurchsichtige Kuppeln ("Dome"-Gehäuse) dem menschlichen Betrachter die Ausrichtung der Kamera, dies entspricht damit Einsatzprinzip von Einwegspiegeln in Supermärkten. Der Dom dient dabei ebenfalls dem physikalischen Schutz der Kamera.

Nachtsicht

Aus verschiedenen Gründen werden für Überwachungszwecke in der Regel keine Wärmebild-Kameras oder Restlichtverstärker eingesetzt:

  • Wärmebildkameras und Restlichtverstärker sind ein erheblicher Kostenfaktor.
  • Im Objektschutz geht man davon aus, dass die intensive Beleuchtung von Arealen eine abschreckende Wirkung auf potentielle Einbrecher hat. Der Einsatz von flächendeckender Beleuchtung ermöglicht zudem den Einsatz von Farbkameras, und vereinfacht so die Erkennung von Situationen und

unterstützt das Wachpersonal.

  • In europäischen Ballungszentren ist durch Lichtverschmutzung nachts oft ausreichende Helligkeit für Überwachungskameras gegeben.

Wärmebild-Kameras dürfen hierbei nicht mit herkömmlichen Schwarz-Weiss Kameras verwechselt werden, deren CCD-Chips generell für nahes Infrarot empfindlich sind (Farbkameras müssen diesen Bereich filtern, um Verfälschungen zu vermeiden). LEDs und Scheinwerfer mit entsprechenden Filtern können für jede CCD-basierte Schwarz-Weiss-Kamera als Lichtquelle dienen, und ermöglichen so Nachtsicht. Um eine Blendung der Kamera zu vermeiden, werden IR-Scheinwerfer meist getrennt von der Kamera montiert.

Ähnlich wie im militärischen Bereich haben aber Überwachungsinstallationen mit IR-Scheinwerfern den Nachteil, dass sie von Dritten mit einem (Nah-)Infrarot-Sichtgerät ebenfalls gesehen werden können. Einen echten Nutzen haben sie nur in Fällen, in denen der Betreiber der Videoüberwachung mit einem Ausfall der herkömmlichen Beleuchtung rechnen muss. Ausserhalb der Überwachung wird diese Technik vor allem zur Beobachtung nachtaktiver Tiere eingesetzt.


Normen und Vorschriften

Gerätebezogen

Für Überwachungskameras (und deren Gehäuse) gültige Normen bzw. Vorschriften sind die Schutzart und die Unfallverhütungsvorschriften für Kassen, die definieren, ob eine Kamera z.B. für den Innen- oder Ausseneinsatz bzw. den Einsatz in Banken vorgesehen werden kann.

Einsatzbezogen

Bei der Installation einer Überwachungskamera oder Webcam, welche auf einen öffentlich zugänglichen Ort gerichtet ist, ist Paragraph 6b des Bundesdatenchutzgesetzes BDSG (pdf) zu beachten. Dieser regelt im wesentlichen, dass keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen, auf denen Personen identifiziert werden können. Dies gilt auch für Merkmale wie z. B. Kfz-Kennzeichen, welche eine Identifizierung ermöglichen. Verstöße gegen das BDSG können je nach Schwere auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Paragraph 6b gilt nicht für die Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen zum Schutze des Staates, der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung sowie Tätigkeiten des Staates im Bereich des Strafrechts.

siehe auch: Arbeitsdokument zum Thema Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Videoüberwachung. wp67. (pdf)

In der BRD muss zudem noch darauf geachtet werden, ob die Sichtgeräte nicht eventuell GEZ-pflichtig sind. Insbesondere der Grosshandel bewirbt die Möglichkeit, die Videosignale der Kameras über entsprechende Wandler in VHF/UHF umzuwandeln um sie so auf herkömmlichen (günstigen) Fernsehgeräten zu empfangen - diese sind aber gebührenpflichtig, sofern in dem entsprechenden Haushalt/Unternehmen keine weiteren gemeldet wurden. Dies betrifft auch die Geräte zur Signalaufzeichnung, z.B. Videorekorder. Schutz vor der GEZ bieten hier nur Überwachungsmonitore, Rekorder und Videokarten, die ausschliesslich die Kamerasignale empfangen können.

Siehe auch