Parusie

Begriff christlicher Eschatologie, Anwesenheit der Ideen in den Dingen
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Parusie bedeutet im Hellenismus das wirksame Gegenwärtigwerden von Gottheiten und Herrschern.


Parusie (griech. Ankunft) ist im Christentum die Wiederkunft Jesu Christi am Letzten Tag zum Jüngsten Gericht (s. Heilsgeschichte), das Kommen des Reichs Gottes. Im frühen Christentum wurde diese Wiederkunft schon bald erhofft, was als Naherwartung bezeichnet wird. Auch später haben einzelne christliche Richtungen die Rückkehr zu bestimmten Terminen erwartet. Heute betonen die großen Kirchen, dass der genaue Zeitpunkt nicht vorhersagbar ist.

Nach christlicher Auffassung werden dann alle Toten wiederauferstehen. Was das konkret bedeutet, darüber besteht ein relativ breites Meinungsspektrum im Christentum. Eine der frühesten christlichen Aussagen dazu stammt vom Apostel Paulus, der zwischen irdischem und geistlichem Leib unterscheidet, prinzipiell aber festhält, dass von Lebenden über die Auferstehung ohnehin nur fragmentarisch geredet werden kann, stattdessen "bleiben aber Glaube, Hoffnung und Liebe, aber die Liebe ist die größte unter ihnen." (vgl. 1 Kor 13 und 15)

Katholische Sichtweise

Nach katholischer Lehre haben die Seelen die Zeit der Trennung von ihren Körpern im Tode der jeweiligen Menschen, je nach der Schwere der begangenen Sünden, in der Hölle, im Fegefeuer, im Himmel (Paradies) oder in bestimmten Zwischenreichen (den Limbi) verbracht.

Alle Menschen (die Lebenden und die Toten) werden sodann durch Jesus Christus gerichtet. Diejenigen, die mit einer nicht bereuten Todsünde gestorben sind, werden zusammen mit den von Gott abgefallenen Engeln (den Teufeln) zu ewiger Strafe in der Hölle verurteilt.

Das Weltall wird dann neu geschaffen, und die Christen, die ihre zeitlichen Sündenstrafen verbüßt haben, werden sich mit Gott in mystischer Weise vereinigen (sie werden Gott von Angesicht zu Angesicht schauen (1 Kor 13,12)). In dieser Gemeinschaft mit der Dreieinigkeit und den Engeln werden sie dann für immer über die Welt mit den anderen Menschen herrschen.

Vorchristliche Vorstellungen eines Jüngsten Gerichts

Bereits im alten Ägypten und in der Antike war die Vorstellung eines Endgerichts gut bekannt. Sie betraf hier aber nicht die gesamte Menschheit im Sinne eines Universalgerichts, sondern das Gericht erwartete jeden Einzelnen nach seinem individuellen Tod. Das Jenseits in der Antike bedeutete im Vergleich zum Erdenleben eine grundlegende Verschlechterung, weshalb die Menschen natürlich Angst davor hatten. Im jenseitigen Schattenreich spielte es keine Rolle mehr, welchen Ruhm und welche Verdienste der Verstorbene im Laufe seines Lebens erworben hatte. Im 11. Gesang der Odyssee trifft Odysseus in der Hölle Achilles. Dieser gesteht ihm, er lebe lieber als Knecht auf Erden, als dass er im Jenseits über das Volk der Verstorbenen regiere. Für die alten Griechen ist Leben im Jenseits synonym mit Verzweiflung. Zwar geht der Mensch im Tod nicht völlig zugrunde, es bleibt jedoch nur ein Lebensrest, der im düsteren Reich der Unterwelt ein dumpfes und freudloses Dasein führt.

Die Geschichte des Jüngsten Gerichts im Christentum

Wichtigste Textgrundlage für die christliche Eschatologie ist die Bibel. Außerbiblische Schilderungen des Jüngsten Gerichts finden sich in den Apokryphen, in den Schriften der großen Kirchenväter und der Scholastiker. Aber auch in volkstümlicheren Textgattungen, in Predigten und Legenden, ist das Weltgericht ein zentrales Motiv. Die Vorstellung vom Jüngsten Gericht, wie sie dann in der mittelalterlichen Kunst ihren Ausdruck findet, ist letztlich ein Konglomerat aus verschiedensten schriftlichen und bildlichen Quellen.

Im Alten Testament finden sich bereits zahlreiche Hinweise auf das Jüngste Gericht, wobei hier besonders die Psalmen und das Buch Daniel zu nennen sind. Innerhalb der alttestamentlichen Schriften lässt sich ein Wandel von einer vom Volk Israel ausgehenden Vorstellung eines Weltgerichts, das exklusiv die Feinde Israels betrifft, hin zu einem umfassenden, für alle Menschen verbindlichen göttlichen Strafgericht erkennen. Damit ist die Basis gelegt für die differenzierte und heilsgeschichtlich relevante Ausformung des Themas in den beiden neutestamentlichen Hauptquellen, die die Vorstellung des Jüngsten Gerichts vor allem geprägt haben: dem Matthäus-Evangelium und der Apokalypse des Johannes.

Die präzise Schilderung des Jüngsten Gerichts im Matthäus-Evangelium (mt 25, 31) stellt eine der wichtigsten biblischen Quellen dar. Darüberhinaus finden sich etwa in den Gleichnissen aller Evangelien fast durchgehend Gerichtsmetaphern, so beispielsweise in Mt 13, 24-30; 36-43, wo am Erntetag die Spreu vom Weizen getrennt werde. Vor allem im Matthäus-Evangelium liegt der Fokus dabei auf einer gewissen Werkgerechtigkeit: barmherzige Taten sind geeignet, das Urteil beim Jüngsten Gericht günstig für den Einzelnen zu beeinflussen.

Diese klare Ethik wird in der Johannesapokalypse relativiert. Hier überkreuzt sich die Idee des Jüngsten Gerichts mit der zweiten eschatologischen Vision des Christentums: dem Tausendjährigen Reich Christi. Satan wird für tausend Jahre gefesselt werden und Christus wird zum ersten Mal auferstehen, um während dieses Millenniums gemeinsam mit den Heiligen zu herrschen. Erst danach wird die zweite Wiederkehr Christi stattfinden, bei der er alle Lebenden und Toten zum Jüngsten Gericht ruft (Offb 20). In der Apokalypse ist das Jüngste Gericht demnach Schlussstein einer gänzlich anderen eschatologischen Erzählung, in der der Teufel oder Antichrist als beständiger Versucher mit erheblicher Macht ausgestattet wird und das Heilsschicksal des Einzelnen in diesem kosmischen Kampf in den Hintergrund tritt.

Daneben finden wir zahlreiche außerbiblische Quellen, von denen hier nur einige wichtige genannt werden können:

  • das um 170-120 v. Chr. entstandene Buch Henoch. Es ist die älteste jüdische Schrift mit eschatologischem Inhalt überhaupt und schildert bereits ausführlich Gericht und Jenseits
  • die Schriften Augustinus von Hippo’ (354-430), vor allem das 20. Buch aus De Civitate Dei, die Weissagungen vom Jüngsten Gericht. Augustinus legt hier die für die Gerichtsvorstellung relevanten Stellen des Neuen und Alten Testaments aus. Er bestätigt, dass zunächst Christus zum Gericht wiederkommen werde, woraufhin die Toten auferstehen würden. Christus scheide die Guten und Bösen, dann käme es zum Brand und zur Erneuerung der Welt.
  • Die Legenda aurea des Jacobus de Voragine (entstanden 1263-1273). Sie beginnt mit der detaillierten Beschreibung der Wiederkunft des Herrn. Nachdem die Auferstandenen unmittelbar vor dem Richtspruch getrennt worden sind, die Ungläubigen direkt in die Hölle, die Bösen und Guten vor das Tribunal und die Heiligen als Gerichtsbeisitzer in den Himmel gekommen sind, zeigt Christus das Kreuz und die Wundmale als zweigesichtiges Zeichen des Gerichts und der Erlösung. Als Ankläger treten auf: der böse Geist, die eigene Missetat und die gesamte Welt. Anschließend werden die drei Zeugen gehört: Gott, das Gewissen und der Schutzengel des Einzelnen. Nun folgt das Urteil, gegen das kein Einspruch erhoben werden kann.
  • Das dritte Buch im Elucidarium des Scholastikers Honorius Augustodunensis (ca. 1080-1137). Die Schrift ist in Form eines Lehrer-Schüler-Gespräches abgefasst. Honorius geht ausgesprochen frei mit Quellentexten um, vor allem was die kreative Ausgestaltung von Details angeht. Gerade deshalb wurde er aber für die Gerichtsdarstellungen an den Tympana französischer Kathedralen so intensiv rezipiert.
  • Die Volkspredigten, beispielsweise des Franziskaners Berthold von Regensburg (1210-1271)
  • Zahlreiche Visionsberichte, wie etwa die die Vision des Bauern Thurkill, die zwischen 1207 und 1218 im englischen Zisterziensermilieu entstanden ist. Sie enthält eine detaillierte Beschreibung der Topographie von Hölle und Fegefeuer. Bemerkenswert ist dabei, dass die Hölle mit einer Theaterszene verglichen wird: Jeden Samstag abend müssen die Verdammten, zur Ergötzung der Teufel, die Sünden auf der Theaterbühne wiederholen, die sie während ihres Lebens begangen hatten.
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Christus als Richter beim Jüngsten Gericht, Conques, Westportal, um 1140

Zeitpunkt

Den Gläubigen bekannt ist zwar, dass - aber nicht wann das Jüngste Gericht stattfinden wird: “Darum seid wachsam! Denn ihr wisst nicht, an welchem Tag euer Herr kommen wird” (Mt 24, 42). Die Zeit unmittelbar vor dem Jüngsten Gericht wird in der Bibel als schrecklich geschildert, denn viele falsche Propheten werden auftreten (Matth. 24, 5), das Böse wird überhand nehmen und die Liebe wird erkalten (Matth. 24, 11-12). Nach dieser “Schreckenszeit wird sich die Sonne verfinstern und der Mond wird nicht mehr scheinen, die Sterne werden vom Himmel fallen und die Ordnung des Himmels wird zusammenbrechen” (Matth. 24, 29). Dann erst wird die Auferstehung der Toten und das allgemeine Weltgericht stattfinden.

Ablauf

Die Schilderungen des eigentlichen Gerichts in der Bibel beschränken sich auf die Aufzählung von Fakten. Bei Johannes: “Dann sah ich einen großen weißen Thron und den, der darauf sitzt. Die Erde und der Himmel flüchteten bei seinem Anblick und verschwanden für immer. Ich sah alle Toten, Hohe und Niedrige, vor dem Thron stehen. Die Bücher wurden geöffnet, in denen alle Taten aufgeschrieben sind. Dann wurde noch ein Buch aufgeschlagen: das Buch des Lebens. Den Toten wurde das Urteil gesprochen; es richtete sich nach ihren Taten, die in den Büchern aufgeschrieben waren”(Apk. 20, 11-12).

Das Jüngste Gericht hat einen forensischen und einen heilsgeschichtlichen Aspekt. Der forensische Aspekt betrifft das Gericht und den Gläubigen selbst. Er weiß, dass nach seinem Tod am Jüngsten Tag das Jüngste Gericht stattfinden wird. In diesem Gericht werden die individuellen Taten jedes Einzelnen verurteilt, denn jeder Einzelne ist vor Gott verantwortlich (röm. 3, 10). Der heilsgeschichtliche Aspekt des Jüngsten Gerichts betrifft die gesamte Menschheit. Der Tag des Jüngsten Gerichts bedeutet die Zeitenwende, nach der ein paradiesischer Zustand, vergleichbar der Zeit vor dem Sündenfall, eintreten wird.

Wer wird gerichtet?

Seit Beginn des Christentums stellten sich die Gläubigen immer wieder die Frage, ob denn alle Menschen vor den Richter treten müssten. Die Theologen beriefen sich in ihren Antworten dabei stets auf zwei Passagen der Bibel, die unterschiedliche Auskunft darüber geben. Im Matthäus-Evangelium (mt 24) wird nur zwischen Guten und Bösen unterschieden. Alle werden beim Jüngsten Gericht nach ihren Taten beurteilt und dann entweder ins Paradies oder in die Hölle geschickt werden. Anders ist das Jüngste Gericht im Johannes-Evangelium beschrieben. Hier entgehen die Guten dem Gericht: “Ich versichere euch: Alle, die auf mein Wort hören und dem vertrauen, der mich gesandt hat, werden ewig leben. Sie werden nicht verurteilt. Sie haben den Tod schon hinter sich gelassen und das unvergängliche Leben erreicht” (Joh 5, 24). Zusätzlich zu diesen beiden Konzeptionen entstanden in theologischen Schriften weitere Gedankenmodelle, die untereinander Überschneidungen, Wechselwirkungen, aber auch massive Widersprüche aufweisen. So findet sich in AugustinusEnchiridion ein Modell, das diese Ideen erweitert: Augustinus beschreibt, dass die Seelen beim Jüngsten Gericht in drei Kategorien eingeteilt würden: die vollkommen Guten, die keine Fürbitte brauchen, die ganz und gar Schlechten, die in jedem Fall verdammt werden - und diejenigen, die zwischen diesen beiden Extremen stehen: sie sind nicht gut genug, um keine Hilfe zu brauchen, aber auch nicht schlecht genug, um nicht Nutzen daraus ziehen zu können.

Infolge derartiger Diskussionen sind der Idee des Jüngsten Gerichts, dem die ganze Menschheit unterworfen ist und die in ihrer Grundkonzeption immer dieselbe bleibt, im Laufe der Jahrhunderte zwei weitere eschatologische Konzepte an die Seite gestellt worden. Zum einen die Vorstellung eines Einzel- oder Partikulargerichts, das direkt nach dem Tod eines jeden Individuums stattfindet - und zum zweiten die Schaffung eines 'dritten' Ortes für die oben beschriebenen 'Halb-Guten': das Fegefeuer.

Literatur

  • Jakobus de Voragine: Legenda Aurea. Übersetzt von Richard Benz. Jena 1925.
  • Beat Brenk: Tradition und Neuerung in der christlichen Kunst des ersten Jahrtausends. Studien zur Geschichte des Weltgerichtsbildes. (Wiener byzantinische Studien 3).Wien 1966.
  • Rudolf Rehn.: Tod und Unsterblichkeit in der platonischen Philosophie. In: Binder, Gerhard/ Effe, Bernd: Tod und Jenseits im Altertum (Bochumer Altertumswissenschaftliches Kolloquium 6). Trier 1991