Amateurfunkdienst
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In Deutschland wird er geregelt durch das Amateurfunkgesetz von 1997 und zugehörige Verordnungen.
Der Amateurfunkdienst ist ein technisch experimenteller Funkdienst. Seine Teilnehmer betreiben diesen zu technischen und wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Fort- und Weiterbildung, aber auch einfach nur als interessantes Hobby. Amateurfunker dürfen nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, es sei denn sie benutzen Geräte die für Jedermann zugelassen sind.
Amateurfunker sind verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut, in jedem Land der Erde finden sich Amateurfunker.
Amateurfunker dürfen diverse Frequenzbereiche, so genannte Bänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz für ihren Funkdienst nutzen. Dabei kommen traditionelle Übertragungsverfahren, wie die Morsetelegrafie (siehe auch Morse-Code) und Sprechfunk, genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreibbetriebsarten und modernste digitale Betriebsarten. Auch Fernsehaussendungen (das so genannte Amateur-TV, kurz ATV) finden sich in den Amateurfunkbändern. Die Bänder reichen vom Mittelwellen- über den Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich.
Der Empfang von Aussendungen, die auf Amateurfunkfrequenzen ausgestrahlt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man aber ein so genanntes "Amateurfunkzeugnis" und ein zugeteiltes Rufzeichen. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur.
Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland ist dies die "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP). Mit bestandener Prüfung wird das Amateurfunkzeugnis ausgehändigt.
Amateurfunker sind berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen selber zu bauen.
Es existieren in Deutschland drei verschiedene Lizenzklassen, diese seien hier nur kurz erwähnt:
- Klasse 1
- Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W
- Klasse 2
- Zugang zu allen Amateurfunkbändern über 30MHz mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W
- Klasse 3
- Zugang zum 2 m (144-146 MHz) und 70 cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal abgestrahlten Leistung von 10 W
Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab. Die Prüfungen für Klasse 1 und 2 sind identisch. Ein Inhaber der Klasse 1 hat aber zusätzlich Kenntnisse im Geben und Hören von Morsezeichen nachgewiesen. Die Klasse 3 dient als Einstiegsklasse. Es werden Grundkenntnisse geprüft.
Geprüft wird in den Prüfungsteilen
- Technik
- Betriebstechnik (Abwicklung des Funkverkehrs)
- Gesetzeskunde
- Morsetelegrafie (nur Klasse 1)
Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll. Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen.
Hinsichtlicht der Senderausgangsleistung gelten für den Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für alle anderen kommerziellen Funkdienste. Ein Amateurfunker muss gegenüber der RegTP nachweisen, dass er diese Grenzwerte einhält.
- http://www.darc.de/ - Vereinigung der deutschen Funkamateure