Habilitation

höchstrangige Hochschulprüfung in einigen europäischen Ländern
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Die Habilitation ist die höchste akademische Prüfung, in der herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre nachgewiesen werden müssen. An wissenschaftlichen Hochschulen ist sie die Voraussetzung für die Berufung zum Universitätsprofessor. Als Berufungsvoraussetzung sind jedoch gleichwertige Leistungen anerkannt, die im Rahmen der Tätigkeit als Juniorprofessor oder im Ausland erbracht werden. Mit der Habilitation werden in der Regel auch die Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach, die venia legendi (lat. Erlaubnis zu lesen [d. h. lehren]), und der Titel eines Privatdozenten verliehen.

Der Nachweis der Habilitationsleistungen erfolgt in der Regel durch eine Habilitationsschrift (opus magnum, lat. 'großes Werk') und einen wissenschaftlichen Vortrag des Habilitanden mit anschließender Aussprache; außerdem muss die Qualifikation in der universitären Lehre nachgewiesen sein. Voraussetzung für die Zulassung zum Habilitationsverfahren ist zudem die Promotion. Der Doktortitel kann nach erfolgreicher Habilition um den Zusatz habil. erweitert werden (in der DDR früher sc. für scientiae, lat. 'der Wissenschaft').

In Deutschland haben die Bundesländer im Bereich der Habilitation die Gesetzgebungskompetenz. Die Hochschulen haben dafür Habilitationsordnungen erlassen.

Siehe auch: Juniorprofessor, Juniorprofessur.