Meister

höherer Berufsabschluss
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Der Ausdruck Meister (v. lat.: magister der Große) bezeichnet

  1. im rechtlichen Sinne in Deutschland einen Handwerker, der eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Diese bescheinigt ihm sowohl umfangreiches theoretisches wie praktisches Wissen in seinem Handwerk und gestattet ihm, einen eigenen Handwerksbetrieb zu führen sowie selbst weitere Personen Auszubildende in seinem Handwerk auszubilden.
  2. im Sport eine Person oder Mannschaft, wenn sie bei einem sportlichen Wettbewerb, der Meisterschaft, den ersten Platz belegt hat. Dabei gibt es meist getrennte Meisterschaften, für die nur Teilnehmer zugelassen sind, die aus einem bestimmten Gebiet kommen (z.B. Deutsche Meisterschaft, Österreichischer Staatsmeister, Europameisterschaft). Meisterschaften werden in den meisten Sportarten jährlich ausgetragen.
  3. im Bereich der Freimaurerlogen ein Mitglied, das sich in den Vorgraden „Lehrling“ und „Geselle“ ausreichend bewährt hat und für schwierigere und höhere Zielsetzungen eingesetzt werden kann. Der Leiter einer Johannis-Loge (auch: Blaue Loge) wird Meister vom Stuhl tituliert.
  4. im allgemeinen Sprachgebrauch jemanden, der eine bestimmte Disziplin besonders gut beherrscht. Hier ist z.B. die Formulierung „Er ist ein Meister seines Faches“ typisch.
Häufig wird der Begriff Meister in diesem Zusammenhang auch für alte, weise Personen gebraucht. Ein Beispiel sind Lehrer asiatischer Kampftechniken, wo die Meister auch Dan genannt werden. Wahrscheinlich kam die Verwendung des Wortes durch Eastern-Filme ins Deutsche.

Folgende Persönlichkeiten tragen den Namen „Meister“:

literarische Figuren namens „Meister“:

Persönlichkeiten mit dem Bei- oder Künstlernamen „Meister“: