Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Bundesrechtsverordnung zur Einrichtung von Umweltzonen
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Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung, ist eine deutsche Verordnung. Sie soll auf den Ausstoß von Feinstaub durch den motorisierten Personen- und Güterverkehr Einfluss nehmen. Sie wurde am 10. Oktober 2006 verabschiedet und trat am 1. März 2007 in Kraft.[1]

Grundlagen und Zweck

Ermächtigungsgrundlagen sind § 40 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (insoweit ist die Verordnung von der Bundesregierung erlassen) und verschiedene Ermächtigungsnormen des Straßenverkehrsgesetzes (insoweit sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Verordnungsgeber).

Es handelt sich um eine sogenannte „Artikelverordnung“: Als ihr Artikel 1 enthält sie die Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV), Artikel 2 enthält verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung.

Der Zweck der Verordnung erschließt sich aus § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach beschränkt oder verbietet die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Kraftfahrzeugverkehr, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes dies vorsehen. Allerdings wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder ausgenommen werden können, sowie die hierfür maßgebenden Kriterien und die amtliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge festzulegen.

Diesem Zweck dient die 35. BImSchV: Sie regelt insbesondere

  • die Einordnung von Fahrzeugen (Pkw, Lkw) in vier Schadstoffgruppen und die Ausnahmen und
  • die Form und die Zuteilung von Plaketten entsprechend der Schadstoffgruppe

Ergänzend werden durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung neuen Verkehrszeichen eingeführt.

Feinstaubplakette

 
Grüne Feinstaubplakette

Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese werden bei betroffenen Fahrzeugen (Pkw, Lkw) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht.

Erwerb

Die Feinstaubplaketten können für einen Beitrag von 5 € unter anderem bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden, letztere sind jedoch preislich ungebunden. Hierzu ist, bei in Deutschland zugelassenen Kfz, die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig; bei Lkw-Maut-pflichtigen Fahrzeugen auch durch die entsprechenden Dokumente. Es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.

In Berlin wurde, nicht zuletzt aufgrund der durch die Versäumnisse der Bundesverwaltung bedingte Verzögerung bei der Freigabe älterer Kat-PKWs, die Möglichkeit eingerichtet, die Plakette online zu bestellen und zugesandt zu bekommen. Auch in München, Oberhausen, Stuttgart, im Landkreis Ludwigsburg, im Märkischen Kreis und in Köln oder unabhängigen Shops gibt es eine Möglichkeit zur Online-Bestellung.

Merkmale

Die Plaketten sind fälschungserschwerend und werden beim Versuch des Entfernens zerstört. Vor Aushändigung der Plakette wird das entsprechende Kfz-Kennzeichen mit einem lichtechten Stift in die Plakette eingetragen. Weitere Merkmale:

  • Plaketten-Durchmesser: 80 mm, schwarz umrandet,
  • Strichdicke der Umrandung: 1,5 mm
  • Ziffer der Schadstoffgruppe: Höhe 35 mm
  • Schriftfeld: 60 × 20 mm
  • Schrift: schwarz RAL 9005, lichtecht
  • Plakettenfarbe: weiß RAL 9010, lichtecht
  • lichtechte Farben der Untergründe
    • Schadstoffgruppe 2: verkehrsrot, RAL 3020
    • Schadstoffgruppe 3: verkehrsgelb, RAL 1023
    • Schadstoffgruppe 4: verkehrsgrün, RAL 6024

Schadstoffgruppen

Grundsätzlich erhalten Benzin-Kfz ohne Katalysator, mit ungeregeltem Katalysator und mit dem US-Kat der ersten Generation mit den Schlüsselnummern 03 und 11 keine Plakette. Alle anderen Benzin-Kfz mit der Emissionsklasse Euro 1 oder höher erhalten eine grüne Plakette. Da Diesel-Kfz wesentlich höher am Feinstaubausstoß beteiligt sind, sind die Zuordnungen hier differenzierter und strenger.

Die vier Schadstoffgruppen werden in Anhang 2 der 35. BImSchV anhand der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien definiert. Die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie ist gegenüber der Ausgabestelle allerdings durch die Emissionsschlüsselnummern des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister für Verkehr pp. eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen im Verkehrsblatt bekanntgemacht (VKBl. 2006 S. 867) Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch zu den bestehenden Emissionsklassen.

Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich z. B. herausfinden

  • bei älteren Fahrzeugscheinen: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und
  • bei neueren Zulassungsbescheinigungen Teil I: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.

Für Nutzfahrzeuge (LKW und Busse) gelten andere Schlüsselnummern, s. z.B. [2] Referenzfehler: Es fehlt ein schließendes </ref>. können Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer "27" bzw. "0427", einer Klartextbezeichnung "96/69/EG I" und einem zulässigen Gesamtgewicht von >2500 kg nach Nachrüstung eines Partikelfilters der Stufe PM1 die grüne Plakette bekommen (Fahrzeuge unter 2500 kg zulässigem Gesamtgewicht erreichen durch Filternachrüstung weiterhin nur "gelb"). Die Sonderregelung ermöglicht die Aufrüstung von "rot" auf "grün".

Alte Kat-Pkw und Freigabe durch EU

Für frühe G-Kat-Fahrzeuge mit Schlüsselnummern 01, 02 sowie 77 war es seitens des Gesetzgebers anfangs versäumt worden, eine Zulassung bei der EU zu beantragen. Mittlerweile können jedoch auch diese Plaketten beantragt werden. Siehe auch Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 61 vom 7. Dezember 2007; (Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung). Diese die bislang gültige Regelung ergänzende Verordnung ist am 8. Dezember 2007 in Kraft getreten. Diese Neuregelung betrifft überwiegend Fahrzeuge, welche in den 1980er und frühen 1990er Jahren gebaut worden sind. Sofern diese Fahrzeuge mit einem sogenannten geregelten Katalysator (G-Kat) ausgerüstet sind, wird auch die grüne Plakette zugeteilt.[3]

Ausnahmen

Von Verkehrsverboten sind gemäß der Verordnung folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  • Mobile Maschinen und Geräte.
  • Arbeitsmaschinen.
  • Elektrofahrzeuge.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.).
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung.
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen.
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz usw.).
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden.
  • Old- und Youngtimer, die entweder ein H-Kennzeichen haben und somit mindestens 30 Jahre alt sind, oder die mit roter „07er-Nummer“ bewegt werden.
  • Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.

Umweltzone

 
Deutsche Städte mit Umweltzonen

Die deutschen Kommunen dürfen in Ballungsräumen Umweltzonen einrichten, um in diesen die Feinstaubbelastung zu reduzieren. Fahrzeuge, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmen fallen, dürfen in die ausgeschilderten Umweltzonen nicht einfahren bzw. sich in ihnen befinden.[4] Gibt ein Zusatzschild Ausnahmen für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppe an (s.u.) dürfen diese Kfz einfahren, wenn die Plakette sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt ist.

Ein Stufenplan zu den entsprechenden Luftreinhalteplänen sieht eine Ausweitung des Fahrverbots in zeitlichem Rhythmus vor, so dass nach der ersten Stufe (Fahrverbot von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1) in einer zweiten Stufe auch die Fahrzeuge mit roten Plaketten und in einer dritten Stufe auch die Fahrzeuge mit gelben Plaketten von einem Fahrverbot betroffen sein werden.

Ursachen für die Einführung

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO[5] kommt es jährlich weltweit zu 370.000 vorzeitigen Todesfällen, die auf eine hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sind.

Die EU-Luftqualitätsrichtlinie[6] von 1999 schreibt eine Senkung der Feinstaubbelastung vor. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe an Städten, bei denen in den letzten Jahren eine Überschreitung der Feinstaubrichtlinien gemessen wurde. Dazu zählen Städte wie München, Dortmund, Cottbus, Bremen, Berlin und viele mehr. Daraufhin hat man sich auf die Einführung von Umweltzonen geeinigt, die die Feinstaubbelastung eindämmen sollen.

Für die gesundheitlichen Schäden ist nicht nur der Feinstaub verantwortlich, sondern es entstehen auch Belastungen durch Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Ozon usw. Quellen der Belastung wurden u.a. in alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter und Benzinfahrzeugen ohne geregelten Kat ausgemacht.

Umweltzonen in Deutschland[7] (Stand: August 2008)

 
Schild am Beginn der Umweltzone Hannover, Stand 1. Januar 2008

Mehrere deutsche Großstädte hatten angekündigt, schon im Jahr 2007 Umweltzonen einzuführen. Durch teilweise unklare Vorschriften und fehlende Ausnahmeregelungen wurden diese Pläne jedoch auf 2008 (z. B. Stuttgart[8], Berlin[9], Duisburg[10]) oder einen unbestimmten Zeitpunkt (z. B. Düsseldorf[11]) verschoben.

Am 1. Januar 2008 wurde in Berlin die Umweltzone eingeführt, wonach sich in dem durch den S-Bahn-Ring gezeichneten Innenstadtbereich nur Fahrzeuge mit Plakette bewegen dürfen. 80 % der in der Hauptstadt zugelassenen Fahrzeuge fallen damit unter die Regelung.

Auch die Stadt Köln führte zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone ein[12]: Das Innenstadtgebiet linksrheinisch sowie die rechtsrheinischen Stadtteile Deutz und Mülheim dürfen nun grundsätzlich ohne Plakette nicht mehr befahren werden.

Außerdem wurde, ebenfalls am 1. Januar 2008, in Hannover eine Umweltzone eingerichtet. [13] [14] [15] Begrenzt wird sie im wesentlichen im Westen, Süden und Osten durch den Schnellstraßenring (West-, Süd- und Messeschnellweg) sowie im Norden durch die Straße Sahlkamp. Vorsicht! Zwischen Deisterplatz ("Hanomagkreisel") und Ricklinger Kreisel verläuft der Westschnellweg innerhalb der Umweltzone! [16] Zunächst dürfen Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette diesen Bereich befahren, ab 1. Januar 2009 nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette, ab 1. Januar 2010 schließlich nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette. Alle Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind bis zum 31. Dezember 2008 vom Verbot ausgenommen. Ferner sind alle Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen, Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Dauerkennzeichen sowie alle Reise- und öffentliche Busse bis zum 31. Dezember 2009 vom Verkehrsverbot ausgenommen.

Am 12. Januar 2008 wurde in Dortmund eine Umweltzone eingeführt, die mit einer Länge von etwa 300 Metern als kleinste derzeitige Umweltzone gilt.[17]

Zum 1. März 2008 wurden Umweltzonen in Stuttgart, Mannheim, Tübingen, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd, Reutlingen und Ilsfeld eingerichtet.[18]

In Frankfurt am Main wird am 1. Oktober 2008 die Umweltplakette[19] in den sog. Autobahnring[20] , bestehend aus aus den Autobahnen A 3, A 5 und A 661, eingeführt. Die Umweltzone soll weiterhin bis zum 1. Januar 2010 (gelbe und grüne Plakette benötigt) und zum 1. Januar 2012 (grüne Plakette) verschärft werden.

Bochum bekommt zusammen mit 7 anderen Städten des Ruhrgebietes zum 01. Oktober 2008 die Umweltplakette zum 1. Oktober 2008 einzuführen.[21]

Problematisch ist der hohe bürokratische Aufwand, allein in Frankfurt rechnet der Verkehrsdezernent Lutz Sikorski (Grüne) mit 35.000 Sondergenehmigungen.[22]

Eine Liste und Karte von bereits eingerichteten und geplanten Umweltzonen befinden sich auf der Seite des Umweltbundesamtes.[23]

Erstmalig vorgerichtlich gekippt wurde eine geplante Umweltzone im Februar 2008. Betroffen war die großräumige Zone im Ruhrgebiet. Neben der rechtlichen Angreifbarkeit spielten laut Presse auch weitere Erwägungen eine Rolle, vor allem das befürchtete Problemzonen-Image.[24]

Zum 1. Januar 2009 wird in Ulm die Umweltzone eingerichtet, sollte auch in Neu-Ulm eine Umweltzone eingerichtet werden, wird die autobahnähnliche B10/B28 ebenfalls in die Umweltzone aufgenommen. Diese wird jedoch vorr. zum 1. Juli 2008 für LKW über 7,5t gesperrt.


Zeitleiste der Umweltzonen in Deutschland
Für die Einfahrt in die Umweltzonen erforderliche Plakettenfarbe und Schadstoffgruppen
Ort Bundesland Status 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D
Berlin Berlin aktiv 2 2 4 4 4 4 4 4
Dortmund Nordrhein-Westfalen aktiv 1 2 2 2 2 2 2 2 2
Frankfurt am Main Hessen geplant 1 2 2 3 3 4 4 4 4
Hannover Niedersachsen aktiv 2 3 4 4 4 4 4 4
Ilsfeld Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Köln Nordrhein-Westfalen aktiv 2 2 3 3 3 3 3 3
Leonberg Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Ludwigsburg Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Mannheim Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Pleidelsheim Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Reutlingen Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Schwäbisch Gmünd Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Stuttgart Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3
Tübingen Baden-Württemberg aktiv 1 2 2 2 2 3 3 3 3

Argumente gegen die Umweltzone

Gegner der Umweltzonen führen an, dass die Umweltzone nicht das geeignete Mittel zur Reduktion des Feinstaubs sei, da mit Hilfe dieser die Belastung nur um 2 bis 3 % gesenkt werden könne. Außerdem bestehe die Problematik, dass nicht alle Fahrzeuge mit Filtern nachgerüstet werden könnten. Das Einrichten der Zonen verursache volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von etwa 1 Mrd. Euro, welche durch Her- und Aufstellung von Verkehrsschildern, den Kauf von Plaketten, Umrüstungen bzw. Neuanschaffung von Fahrzeugen entstehen.

Es gibt keine Regelung für die Besitzer eines Autos mit ungeregeltem Katalysator, denn diesen haben mittlerweile meist nur Fahrzeuge, bei denen die Aufrüstung auf einen G-Kat den Wert des Fahrzeugs übersteigt. Eine Ausnahmeregelung soll mit Kosten von 120 € das Fahren unrentabel machen und dient vor allem zum Zwang, ein neues Auto zu kaufen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.[25]

Insbesondere für die Bewohner einer Umweltzone ist die Einrichtung einer Umweltzone problematisch, wenn deren Fahrzeuge nicht oder nur unter erheblichem Kostenaufwand nachrüstbar sind.

Verkehrszeichen

Die Feinstaubverordnung bewirkt eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung. Das bisherige Zeichen 270 (Verkehrsverbot bei Smog) wird durch die neuen Zeichen 270.1 und 270.2 ersetzt, die den Beginn und das Ende einer Umweltzone anzeigen. Hier gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, sofern nicht bestimmte Ausnahmekriterien erfüllt werden. Zeichen 270.1 kann durch ein Zusatzzeichen ergänzt werden, das Fahrzeuge mit einer entsprechend angezeigten Plakette ebenfalls von dem Fahrverbot ausnimmt.

Verstoß

 
Trabant in der Kölner Umweltzone, mit Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde

Abhängig vom Zusatzschild unterhalb der Zonenkennzeichnung kann die Einfahrt für Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten bereits jetzt untersagt werden. Praktisch sind alle Umweltzonen bis Ende 2008 mit allen Plaketten befahrbar.

Ein Befahren der Umweltzone ohne Plakette kann beispielsweise in Hannover ab 1. Mai 2008 mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet werden. Bis dahin galt dort eine Übergangsregelung.

Strittig ist indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kennt unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, bleibt abzuwarten, wie sich die Kommunen bei ihren Kontrollen verhalten werden und wie die Rechtslage letztlich von den Gerichten gesehen wird.

Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu §1 Abs. 1)[26]:

  • Laufende Nummer: 153
  • Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt
  • StVO: § 41 Abs. 2 Nr. 6; § 49 Abs. 3 Nr. 4
  • Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR

Vor- und Nachteile

Das Thema wird in der Öffentlichkeit heftig diskutiert, hier gibt es eine Reihe von Fürsprechern und Gegnern. Teilweise sind die vorgebrachten Argumente auch widersprüchlich: während zum Beispiel von einer Seite der Automobilindustrie vorgeworfen wird, an der Verordnung Einfluss gehabt zu haben, um die Verkäufe anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern[27], wehrt sich die Automobilindustrie gegen die Verordnung und sieht Arbeitsplätze gefährdet.[28] Die gesundheitlichen Auswirkungen werden auch im Thema Feinstaub diskutiert.

Pro Feinstaubverordnung

  • Einer EU-Studie[29] zufolge sterben jährlich 65.000 Menschen in der EU vorzeitig durch Feinstaub. Studien der WHO, der Universität München und aus dem Ruhrgebiet[30] kommen unabhängig zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Feinstaubbelastung die Sterblichkeitsrate erhöht. Die Studien geben im Schnitt für Deutschland eine Verkürzung der Lebenszeit um rund 10 Monate an.
  • Die Umweltzone soll die Feinstaubbelastung an Orten, wo sie besonders hoch ist, lokal senken.

Kontra Feinstaubverordnung

  • Der Gelsenkirchener Umweltmediziner Prof. Ewers schätzt die Folgen von „Übergewicht, Bewegungsmangel oder Rauchen“ viel gravierender für eine Gesundheitsschädigung ein: „[…] dagegen können Sie Feinstaub wirklich vernachlässigen“.[31]. Der Grazer Pathologe Helmut Popper sieht ebenso keine große Gefahr, da ein Selbstschutz des Körpers existiere „Der Mensch habe […] im Laufe der Evolution Schutzmechanismen entwickelt.“[32]
  • Eine Einzelmessung des Sachverständigenrat für Umweltfragen im Jahr 2004 ergab, dass lediglich 41 % des gesamten Feinstaubs aus lokalem oder urbanen Straßenverkehr stammen (davon: 11 % lokale Abgase, 15 % lokaler Abrieb, 9 % und 6 % urbane Abgase und Abrieb). Demnach sind somit die lokal verkehrenden Kfz nicht die Hauptverursacher der Feinstaubbelastung.[33]
  • Außerdem kommt eine Studie der Universität Duisburg-Essen[34] zu dem Ergebnis, dass punktuelle Fahrverbote (am Beispiel der B224 im Essener Norden) nur für das Umfahren dieser Gebiete sorgen. Längere Umwege erzeugen so in der Summe höhere Luftverunreinigungen und die Belastung verlagert sich in benachbarte Wohnbezirke.

Quellen

  1. BGBl. I (2006), Nr. 46, Seite 2218
  2. Feinstaubplakette: Informationen zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge TÜV Hessen
  3. Klaus Kurpjuweit: 100.000 Autos mit US-Kat dürfen in die Umweltzone. In: taz, 1. Dezember 2007 (online)
  4. Bitte draußen bleiben! sueddeutsche.de 14.12.07
  5. WHO: Particulate matter air pollution: how it harms health
  6. European Commission: Thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung - Fragen und Antworten
  7. Umweltzonen in Deutschland
  8. Offizielle Homepage Stuttgart
  9. Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin
  10. Offizielle Homepage Duisburg
  11. Amt für Verkehrsmanagement Düsseldorf
  12. Informationsseite der Stadt Köln zur Umweltzone
  13. Hannover - Fragen und Antworten zur Umweltzone - Feinstaub-Plakette
  14. Luftreinhalte-Aktionsplan Hannover
  15. Hannover - Ausnahmeregelungen für das Befahren der Umweltzone
  16. Hannover: Karte Umweltzone (PDF)
  17. Mini-Umweltzone in Dortmund - WDR.de
  18. BZ: Autofahrer im Plaketten-Stress
  19. Umweltplakette für Frankfurt am Main
  20. Homepage der Stadt Frankfurt/Main: Luft und Stadtklima
  21. Umweltplakette für Bochum
  22. Löcher in der Umweltzone Frankfurter Rundschau 7. August 2007
  23. Liste der Umweltzonen
  24. WAZ: „Die große Umweltzone ist gekippt“
  25. Ausnahmen für Anwohner ohne ALGII- Berechtigung
  26. http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html
  27. Tagesspiegel: „Merkel fordert sparsamere Autos“
  28. SZ: „Die sparsamsten Autos sind Ladenhüter“
  29. CAFE CBA: Baseline Analysis 2000 to 2020
  30. Feinstaub-Studie: „Sterblichkeitsrate erheblich erhöht“
  31. WDR: Umweltmediziner Prof. Ewers
  32. ORF: „Feinstaub: Risiko für Gesundheit überschätzt?“
  33. SRU Stellungnahme, 2005
  34. WDR: „Feinstaub: Fahrverbote oft sinnlos“