Oberbürgermeister

Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in unterschiedlichen Ländern
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Oberbürgermeister ist der Titel für Stadtoberhäupter größerer Städte in Deutschland.

Situation in Deutschland

In größeren Städten Deutschlands (in kreisfreien Städten, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) gibt es nicht nur einen Bürgermeister, sondern einen Oberbürgermeister und einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister, sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Wenn der Oberbürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte der Stadtverwaltung ist, ist auch der Name der Behörde Stadtverwaltung „Der Oberbürgermeister“.

Stadtstaaten

In [, Bremen und ]] wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Allerdings trägt das Stadtoberhaupt Bremerhavens den Titel eines Oberbürgermeisters, da Bremerhaven über die kommunale Selbstverwaltung innerhalb des Stadtstaates Bremen verfügt. In Berlin gab es von 1809 bis 1948 sowie, beschränkt auf Ost-Berlin, von 1948 bis 1991 einen Oberbürgermeister. Lübeck ist die größte deutsche Großstadt außerhalb der Stadtstaaten, in der es traditionell keinen Oberbürgermeister sondern nur einen Bürgermeister gibt, der aber vom Rang her einem Oberbürgermeister vergleichbar ist. Diese Tradition teilt die Hansestadt mit dem wesentlich kleineren Wismar.

Situation im europäischen Ausland

In Dänemark heißt ein entsprechender Amtstitel Overborgmester. Im Vereinigten Königreich und anderen englischsprachigen Ländern gibt es den Titel des Lord Mayor, im Unterschied zu einem gewöhnlichen Mayor. In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.

Siehe auch