Fragen zum Thema : Wenn ein Patient vom Hausarzt eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus hat, er im Krankenhaus aber nicht aufgenommen wird sondern ambulant bleibt , muß er dann trotzdem im KH noch einmal die Gebühr bezahlen ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden .
Wenn eine Patientin im KH mit akuten Bauchschmerzen untersucht wird. Es wird eine gynäkologisches Problem festgestellt und der Patientin wird geraten, sich beim Gynäkologen untersuchen zu lassen. Muß die Patientin im KH die Gebühr bezahlen ? ==> Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Muß sie beim Gynäkologen nocheinmal die Gebühr bezahlen ? Darf das KH eine Überweisung zum Gynäkologen ausstellen oder muß die Patientin erst wieder zurück zum Hausarzt ?
Wenn ein Patient mit einer Überweisung des Hausarztes ins Krankenhaus kommt, das Krankenhaus hat aber keine kassenärztliche Zulassung für die Fragestellung. Der Patientin wird als Notfall untersucht und mit einem Notfallschein bei der Kasse abgerechnet. Muß dann hier die Gebühr eingezogen werden oder nicht ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Benutzer:rho Die Gebühr sollte besser "Kassengebühr" heißen. Der "Notarzt" wird die Gebühr erneut bzw. erstmalig kassieren, da eine Überweisung vom Arzt bzw. dem Hausarzt in der Regel nicht möglich sein wird.(Benutzer: Anatol)