Mindestrendite

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. September 2008 um 23:27 Uhr durch Daniel Endres (Diskussion | Beiträge) (Mindestrendite als Renditeziel: referenzen angepasst). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Mindestrendite wird mit unterschiedlichen Inhalten verwendet:

Eine Mindestrendite kann folgende Bedeutungen haben:

Mindestrendite als garantierte Rendite

Eine Vielzahl von Geldanlagen bieten eine Kapitalgarantie oder gar garantierte Renditen. Zu beachten ist hierbei, dass eine solche Garantie immer nur so gut ist, wie die Bonität des Garanten.

Beispiele sind:

  • Der Höchstrechnungszins ist die Mindestrendite, die deutsche Kapitallebensversicherungen ihren Kunden garantieren
  • Garantiefonds gerantieren neben der Kapitalrückzahlung oft auch eine Mindestrendite
  • Mietgarantien sichern Immobilienkäufern Mindestrenditen (zu den Risiken siehe Immobilienbetrug)

Mindestrendite als Renditeziel

Unternehmen verlangen für ihre Investitionen oft eine Mindestrendite von z.B. 10% oder 15%. Unternehmensteile, welche diese Rendite nicht erbringen, werden stillgelegt, verlagert oder verkauft. Eine solche Mindestrendite dient als betriebliche Steuerungsgröße.

Beispiele sind:

  • Siemens verlangt eine Mindestrendite von 8 Prozent [1].
  • Auch der Stinnes-Konzern fordert für seine Unternehmensbereiche eine Mindestrendite [2].
  • Bei besonders riskanten Investitionen beträgt die gewünschte Mindestrendite schon einmal 30% [3].

Da Ziele herausfordernd sein müssen, liegen diese Mindestrenditen typischerweise oberhalb der aktuellen Ertragsstärke und werden daher als Renditeziel oft verfehlt.

Freiwirtschaftliche Sicht

Es sind voneinander zu unterscheiden:

  • die Mindestrendite für einen konkreten Investor und ein konkretes Investitionsprojekt,
  • die Mindestrendite über alle Investoren,
  • die Mindestrendite über alle Investitionsprojekte.

Einflussfaktoren

Entscheidend für die Mindestrendite ist insbesondere, welche Nachteile der Investor zu erleiden hat, wenn er nicht investiert, also sein Geld anderweitig oder gar nicht anlegt.

  • Risikoprämie: Hat das betrachtete Investitionsprojekt ein höheres Risiko als andere Investitionsprojekte, so wird der Investor für dieses Investitionsprojekt eine höhere (Mindest)rendite verlangen.
  • Liquiditätsprämie (genauer: Liquiditätsverzichtsprämie): Der Investor kann über sein Geld während der Laufzeit des Investitionsprojektes nicht verfügen, dies lässt er sich bezahlen.
  • Inflationsausgleich: Die erwartete Inflation der Rückzahlungswährung kalkuliert der Investor von Anfang an ebenfalls mit ein und addiert den entsprechenden Prozentsatz auf die Mindestrendite.

Nicht zur Mindestrendite gehört:

  • Opportunitätskosten: Alle potentiellen Investitionsprojekte konkurrieren um Investorengelder. Das lukrativste, rentabelste gilt als Messlatte für alle anderen. Investiert der Investor in das betrachtete Investitionsprojekt und nicht in das lukrativste, so entgehen ihm Gewinne, die als Opportunitätskosten bezeichnet werden.

Die Freiwirtschaftslehre beabsichtigt, mit dem von ihr vorgeschlagenem Freigeld die oben erwähnte Liquiditätsprämie und damit auch die Mindestrendite zu senken.

Siehe auch

  1. http://www.netzeitung.de/wirtschaft/192257.html
  2. http://www.stinnes.de/deutsch/stinnes/infocenter/images/gb_gesamt.pdf
  3. http://europa.eu.int/comm/competition/publications/26de3_de.pdf