Portal Diskussion:Recht

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Themenbereich Recht: Projekt | Portal | Diskussion
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Bearbeitung des Portal:Recht
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Einzelabschnitte
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Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:

Das Archiv der ehemaligen Redaktion Recht und Soziales (2. September 2006 bis 20. April 2007) ist unter Archiv Redaktion zu finden.


_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland#Genehmigung und Ratifikation des Grundgesetzes

Kann mal bitte jemand bei Diskussion:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland#In-Kraft-Treten des GG am 23.05.1949 vorbeischauen? Wie man hier sehen kann, revertieren wir gerade im Kreis. Es geht um die Fragen, wann das Grundgesetz in Kraft getreten ist, was davon in den Artikel gehört, und wie man das am besten formuliert. Für WP:VA ist das wohl noch eine Nummer zu klein. Danke, Framhein 01:04, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Das Grundgesetz ist mit Ablauf des 23.5.1949 in Kraft getreten. --wau > 02:42, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Umbennung der Lemmata für EG-Richtlinien

Hallo,

Mir ist gerade aufgefallen dass derzeit die Lemmata mehrerer EG-Richtlinien umbenannt werden, von der derzeitigen Fassung (meist Titel) auf Jahr+Richtliniennummer und einem Zusatz in Klammern.

Eigentlich sollte ja ein Lemma immer den "üblichsten" Namen haben, z.B. um auch Wikilinks aus nicht-juristischen Artikeln zu erleichtern. Von weiteren üblichen Bezeichnungen sollte es redirects geben.

Nach der Umbennunung des Lemmas "Fernsehrichtlinie" (22.000 Google Treffer) findet sich nun unter diesem Namen überhaupt kein Eintrag mehr, und das Lemma ist nun "Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie)" ("Richtlinie 89/552/EWG" hat gerade halb soviele Google Treffer wie "Fernsehrichtlinie"). Bin da nicht so überzeugt, ob dies nun eine Verbesserung ist. Ich finde es ok, dass BGBl 140/1979 nur unter Konsumentenschutzgesetz einen Eintrag hat, und der Taschengeldparagraph bei uns eben genau dieses Lemma hat, und §110 BGB ist nur Redirect.

-- 62.178.12.228 14:17, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Schlechtes Beispiel. Die Fernsehrichtlinie ist mittlerweile aufgehoben. Ich finde es - nebenbei gesagt - interessant, dass berechtigte Umbenennungen kritisiert werden, sich aber keine Sau und auch kein Mensch für den Inhalt der umbenamsten Artikel schert. --Forevermore 19:11, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Du hast doch aber sicherlich Verständnis dafür, dass Benutzer die das gerade erst mitbekommen haben, sich erstmal einlesen, oder? Es ist ja nicht so, als wäre das im ganz großen Rahmen diskutiert worden. --AT talk 19:24, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich habe ich dafür Verständnis. Es ging/geht mir darum, dass die Umbenennung des Artikels Europäische Fernsehrichtlinie (!) kritisiert wird, aber der Kritiker nicht weiß oder es ihm egal ist, dass diese Richtlinie nicht mehr existiert und der Artikel deshalb inhaltlich überholt ist. Das kommt davon, wenn Benutzer nur noch ihre Beobachtungslisten abarbeiten (und auf Änderungen verschnupft reagieren), einmal erstelllte Artikel aber inhaltlich nicht mehr betreuen. --Forevermore 19:29, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
@AT: Du hast recht, dass die Benennung der Richtlinien nicht im ganz großen Rahmen diskutiert worden ist. Das liegt allerdings einfach daran, dass nur wenige mitdiskutiert haben, obwohl die Diskussion hier oben auf dieser Seite unter der Überschrift Portal Diskussion:Recht#Kategorie Europäisches Sekundärrecht: einheitliche Lemmata für die Richtlinien angekündigt und um Beteiligung gebeten worden ist. --wau > 19:48, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
@Foremore, nachdem Du meinen Beitrag auf Diskussion:Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie) beantwortet hast, geh ich auch davon aus, dass Du meine Argumente dort gelesen hast, auch wenn Du die deutliche inhaltliche Änderung und Ausweitung offensichtlich nicht als Grund für ein separates Lemma siehst (leider gehst Du auf meine Argumente dazu nicht ein, daher keine ich Deine Ansicht dazu nicht wirklich). Bei einer Stelle oben muss ich allerdings einhaken: Nach meinem Verständnis kann es normalerweise nicht passieren dass eine Rechtsquelle "nicht mehr existiert", nur weil sie abgeändert wurde - und in dem speziellen Fall: die geänderte Fassung ist auch noch nicht in nationales Recht umgesetzt, und die Frist dafür auch noch nicht abgelaufen. Mir ist völlig unklar wie Du zu so einer Ausgabe kommst und bitte um Erläuterung. Allein der Einfluss, den die Fernsehrichtlinie in den Ländern hatte wo sie in nationales Recht umgesetzt wurde, die EuGH Urteile zu ihr und die teilweise auch sehr breite Diskussion ergibt aus meiner Sicht eine ausreichende Relevanz nach WP:RK für diese Fernsehrichtlinie. Ob die erweiterte "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" eine ähnliche Bedeutung erlangt muss sich erst noch zeigen. -- 62.178.12.228 21:34, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
@Waugsberg: Die Sache hat den Haken, dass diverse Lemmata die hier verschoben wurden auch von anderen Mitarbeitern als dem Portal Recht bearbeitet werden oder in deren Bereich fällt (mir ist es beispielsweise bei der MiFID aufgefallen). Die Änderungen haben daher m.E. durchaus Auswirkungen auf weitere Bereich. Die Diskussion hätte sinnvollerweise in den Namenskonventionen stattfinden sollen, bzw. dort verlinkt. Aber gut, ist dumm gelaufen.
Davon aber mal ganz abgesehen: Ich halte die Verschiebungen für unglücklich. Diese Lemmata sind m.E. unnötig unhandlich und außerhalb der EU-Bürokratie benennt diese Richtlinien praktisch niemand die Dinger mit ihrer jeweiligen Richtliniennummern. Grüße --AT talk 21:48, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
@AT: Hi, bzgl. der Verwendung der Nummerierung muss ich Dich korrigieren. Wenn die Normen in deutsches Recht umgesetzt werden, wird vom Gesetzgeber (ok, also auch noch die deutsche Bürokratie ;-) ausschließlich die Nummer verwendet. Lediglich bei der ersten Nennung in einem bestimmten geänderten Titel wird auch der Vollname mit Fundstelle angegeben. Daher ist es schon ganz hilfreich, den Artikel in der Wikipedia einfach über die Nummer zu finden. Gruß Buzer 10:44, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich kann Buzer nur beipflichten: Aktuelles Beispiel ist das neue Geldwäschegesetz (BGBl. I 2008, 1692). Dort wird mehrfach in den einzelnen Vorschriften (z. B. § 5 Abs. 2) ausdrücklich die Richtlinie 2005/60/EG genannt. --Forevermore 17:45, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
@Buzer Soweit ich das überschaue wird die Fernsehrichtlinie in unseren Gesetzen immer mit dem vollständigen Titel erwähnt, einschliesslich des Kurztitels und mit Verweis auf das Amtsblatt, also etwa Richtlinie 89/552/EWG zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Fernsehrichtlinie), ABl. Nr. L 298 vom 17. Oktober 1989, S 23, wo relevant mit Hinweis auf die Fassung, etwa in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG, ABl. Nr. L 202 vom 30. Juli 1997, S 60. Beispiel § 11[Anbieter/Datenbank unbekannt] ORF-Gesetz und § 55[Anbieter/Datenbank unbekannt] Privatfernsehgesetz. In Gesetzen in Deutschland wird bei der Fernsehrichtline anscheinend der Titel gern einmal abgekürzt, zB zu Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. EG Nr. L 298 S. 23), aber auch dann mit Angabe der Fassung zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 202 S. 60) (§ 5 PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, genauso auch in § 2 Unterlassungsklagengesetz) Das bei uns im Gesetzestext irgendwo ausschliesslich die Nummer genannt wird ist mir so nicht bekannt, aber vielleicht gibt es Mitgliedsstaaten (Bsp. Deutschland) wo das grundsätzlich bei bestimmten Gegenständen (GwG) so gehandhabt wird. -- 62.178.12.228 11:32, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Moin, zu den Gegebenheiten in Österreich kann ich nicht so viel sagen, aber ich denke die Fernsehrichtlinie ist auch kein so gutes Beispiel, auf die wird nur gerade dreimal in deutschen Gesetzen Bezug genommen und das jeweils einmal pro Titel. Wenn eine Richtlinie (oder auch Verordnung etc.) erstmalig in einem Titel auftaucht, wird üblicherweise der volle Titel und Fundstelle angegeben. Wird die EU-Norm aber in weiteren Paragrafen benannt, findet sich häufig nur noch die Nummer - und dass sie im selben Titel zitiert wird, ist m.E. die Regel. Viele Leser "landen" (per Google) aber üblicherweise irgendwo im Text und sehen dann eben nur eine Nummer. Ist die dann nicht verlinkt, suchen sie vielleicht in der Wiki danach. Beispiele mit besonders häufiger Nennung in deutschen Titeln sind z.B. Richtlinie 2005/36/EG (ca. 40 verschiedene Titel/ca. 460 Nennungen), Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (28/202) oder Richtlinie 70/220/EWG (8/130). Gruß Buzer 12:52, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Bei der Fernsehrichtlinie finde ich übrigens keine einzige Nennung dieses Kurztitels im deutschen Bundesrecht. Im Deutsche-Welle-Gesetz wird sie auch einmal genannt, hier jedoch wirklich nur mit der Nummer und wenig hilfreichem Datum, ohne Langtitel oder Fundstelle. Buzer 13:30, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn die Fernsehrichtlinie eh kein gutes Beispiel ist, könnte man da vielleicht die Umbenennung rückgängig machen - und dann bitte auch gleich in den anderen Wikipedia Artikeln wo wikilinks dorthin waren, und nun im Fliesstext die Nummer aufscheint wo vorher der Kurztitel war. Mich interessiert eben insbesondere diese Richtlinie (und weitere aus dem Umfeld Internet / Medien), deshalb bin ich überhaupt auf diese Diskussion hier gekommen. Ad juris / Deutschland & Fernsehrichtlinie: Ich komm mit dem Suchbegriff "Fernsehrichtlinie" im Juris auf 456 Treffer, während ich bei "89/552/EWG" nur 189 Treffer bekomme. Ad Juristen & deren Suche im deutschen Bundrecht per Google: Es spricht ja nicht dagegen für Juristen & Bürokraten auch die Nummer als redirect einzurichten. Ad Leser in Deutschland: Der Begriff "Fernsehrichtlinie" hat bei www.spiegel.de 5 Treffer, "Richtlinie 2005/36/EG" und "89/552/EWG" haben je 0 Treffer. Wenn wir von "viele Leser" sprechen, dann sind vermutlich eher Artikel im Spiegel als Gesetzestexte der Massstab. -- 62.178.12.228 23:30, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich halte die Nummerierung für den durchaus richtigen Weg. Wenn ich mir die Bezeichnungen für die Richtlinie Richtlinie 93/13/EWG in der Literatur ansehe (AGB-Richtlinie, Klausel-Richtlinie etc.) dann muss ich ehrlich sagen die amtliche Nummerierung ist die zutreffendste. Benennungen können ja ggf. als Redirect zur Auffindung bestehen bleiben.Warum haben wir ausgerechnet zur Richtlinie 93/13/EWG keinen Artikel?--Kriddl Laberecke 06:12, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Dem kann ich nur zustimmen. Die Nennung der amtlichen Nummer im Lemma ist meiner Meinung nach ein Muss. Alles, was Google als umgangsprachliche Namensschöpfungen zu einer Richtlinie auswirft, kann dann als Redirect hier aufgenommen werden. --Forevermore 18:41, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

@Kriddl: Die 93/13/EWG ist meines Erachtens eher "weniger wichtig", selbst in Juristenkreisen, und eher bekannt als "Klausel-Richtlinie" als unter der Nummer: Im RIS Bundesrecht hat sie ausser im EWR Abkommen und EU-Beitrittsvertrag nur 1 Treffer (Judikator OGH etc. 6 Treffer), im Juris gibts insgesamt 2 Treffer (als 93/13/EWG) bzw. 73 Treffer (als Klausel-Richtlinie), Spiegel.de 0 Artikel. Zum Vergleich ist die Fernsehrichtline deutlich bekannter und "wichtiger" (x-mal häufiger zitiert / verwendet): Die Fernsehrichtline hat im RIS 13 Treffer ohne EWR Abkommen und Beitrittsvertrag (Judikator Bundeskommunikationssenat 22 Treffer), im Juris 189 (unter 89/552/EWG) bzw. 411 (Fernsehrichtlinie), Spiegel.de 5 Artikel (Fernsehrichtlinie).

@Forevermore: Es ist nicht Ziel von Wikipedia, künstlich Namen zu "erfinden" bzw. zu entwickeln, z.B. durch Zusammensetzung von Nummer und Kurztitel, selbst wenn sie noch so sinnvoll und praktisch sein mögen. Die Artikel-Namen hier sollten zuallerst die sein, die häufig ausserhalb von Wikipedia verwendet werden: Dazu s.o., es überwiegt der Kurztitel vor der Nummer sowohl in "normalen" Medien wie Publikumszeitschriften als auch in Gesetzen und juristischen Artikel. Alles andere, wie Alternativnamen, Kürzel, übliche Falschschreibungen usw sind redirects. Der Grund dafür ist, dass die Artikel die wiederum per Wikilink den Namen verwenden, möglichst einfach gehalten sein sollten, sprich: den "üblichen" Namen verwenden, und zwar möglichst ohne [Künstlicher oder Zusammengesetzter Name|üblicher Name] Konstruktion, sondern direkt mit [üblicher Name], und das am besten ohne dabei jedes mal über einen Redirect zu springen. Dabei ist zu bedenken, dass die Richtlinien idR durch Artikel verwikilinkt sind, die mit dem behandelten Thema zu tun haben, und die selbst nicht wieder juristische Artikel sind.

-- 62.178.12.228 21:58, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Diskussion:Rundstempel

Hab ich auf meiner Beobachtungsliste, kann aber nichts dazu sagen. Falls ich bei euch richtig bin, schaut mal in den (kurzen) Artikel. Gruss --Nightflyer 21:17, 1. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Also erstens halte ich den Artikel für extrem deutschlandlastig. Denn Rundstempel mögen in Deutschland nun von Gesetzes wegen Amtsvertretern vorbehalten sein oder nicht - in Österreich jedenfalls sind sie das nicht. Ich beispielsweise bin Schiedsrichter und habe auf meinem vom Verband ausgestellten SR-Ausweis einen Rundstempel mit dem Wappen des Landesverbandes und dem Schriftzug Kärntner Schiedsrichterkollegium oben und Fußballverband unten. Ich bin daher der Meinung, daß man den ganzen "Rechtskram" (sorry, liebe Kollegen *g*) aussortieren sollte und einfach nur erklären sollte, was denn ein Rundstempel ist (nämlich ein runder Stempel ;)). Dann kann man eventuell etwas über übliche Verwendung oder viel Besser noch über die Geschichte anfügen und dann ist aber gut. Meines Erachtens ist es völlig irrelevant, ob der Stempel nun dem Amt vorbehalten ist oder nur vom Amt vergeben wird (Lizensierung) --Chris Carter (bla|+/-) 00:26, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
In dem Artikel steht nicht, dass Rundstempel in Deutschland von Gesetzes wegen Amtsvertretern vorbehalten seien. Dort steht nur, welche Personen ihn nicht benutzen dürfen (und diese Aufzählung ist weit entfernt von alle außer Amtsvertreter). --[Rw] !? 09:02, 2. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Vorlage:Infobox EG-Richtlinie

Hallo,

Nachdem ich dort auf der Disk anscheinend keine Antwort bekomme stelle ich meine Frage hier noch mal:

EG-Richtlinien sind m.W. jeweils durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, d.h. im deutschsprachigen Raum zumindest in Deutschland und Österreich. Die Umsetzungen können natürlich verschieden erfolgen und zu verschiedenen Zeitpunkten. Jetzt ist in der Vorlage aber nur ein Feld für die Umsetzung in nationales Recht vorgesehen, und ich hab gesehen dass jetzt teils in den Anwendungen das Land noch mit in die rechte Box geschrieben wird. War das so gedacht? Vielleicht wär es auch möglich getrennte Felder für die Umsetzung in Österreich oder Deutschland anzulegen?

Danke!

-- 62.178.12.228 01:44, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo 62.178.12.228,
Die entsprechende Formatierung war ja in den Artikeln, die jetzt die Vorlage einbinden, schon vor der Einführung der Vorlage so gestaltet, dass nur ein Feld verwendet wurde - die Vorlage hat also schlicht die bereits vorhandene Formatierung reproduziert. Technisch wäre eine Änderung der Vorlage zwecks Aufsplittung in mehrere Felder sicher keinerlei Problem - falls getrennte Felder wirklich mehr Vorteile haben sollten. Aber dann bräuchte man im Prinzip Felder für alle europäische Staaten, wäre das sinnvoll? Den jeweiligen Staat in Klammern hintenanzuschreiben ist immerhin eine recht pragmatische Lösung. --Carolin 21:30, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nachdem das hier die deutschsprachige Wikipedia ist (und nicht: Deutschland-Wikipedia), und sowohl Österreich als auch Deutschland in der EU sind, also umsetzen müssen: Wen trägt man da ein, wenn man nur einen einträgt? Wer zuerst umsetzt? Trägt man beide ein (nach jeweiliger Umsetzung): wie markiert man, welcher Eintrag welches Land ist? -- 62.178.12.228 22:40, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Als weitere Staaten, die eben auch teilweise deutschsprachig sind, kommt z.B. auch Luxemburg in Frage, siehe "Großteils deutschsprachige Staaten", sowie auch weitere Staaten, siehe Weitere europäische Staaten. Da würde die Infobox recht lang. (Natürlich besteht die Frage, welche Staaten man in welcher Reihenfolge nennt, ebenso auch dann, wenn man nur ein einziges Feld vorsieht.) Ich habe bzgl. des/der Feld(er) "Umsetzung" auch keine Patentlösung und werde mich daher erst einmal bei der Disk zurückhalten und lesen, was an weiteren Argumenten/Meinungen kommt. --Carolin 22:58, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich denke ich, es sollten die Umsetzungen für alle Länder aufgeführt werden bei denen es Sinn macht, d.h. zumindest dort wo wir potentiell auch Artikel haben zu den Gesetzen mit denen die Umsetzung erfolgt ist, oder die offizielle Sprache in der die Umsetzung gemeldet wird Deutsch ist. Ich glaube wenn man sich das konkret anschaut sind das aber deutlich weniger Länder als man vielleicht vermutet:
Die Schweiz und Liechtenstein müssen (logischerweise) EG-Richtlinien nicht umsetzen.
In Luxemburg ist die Legislativsprache Französisch. Die Fernsehrichtlinie ist entsprechend mit dem Règlement grand-ducal du 05 avril 2001 fixant les règles applicables en matière de contenu en oeuvres européennes et en oeuvres de producteurs indépendants des programmes de télévision réputés relever de la compétence du Luxembourg conformément à la directive européenne "Télévision sans frontières" Mémorial A n° 42, 17/04/2001, page 934 umgesetzt.
In Belgien sind nach meinem Verständnis auf gesamtstaatlicher Ebene nur Französisch und Niederländisch Amtssprachen. Die Fernsehrichtlinie ist entsprechend mit der Décret du Gouvernement de la Communauté française du 4/1/1999 modifiant le décret du 17/7/1987 sur l'audiovisuel et assurant la transposition de la Directive 1997/36/CE du 30/6/1997 et de la Directive 1995/47/CE du 24/10/1995 MB du 11/02/1999, page 4042 und Decreet houdende de oprichting van het publiekechtelijk vormgegeven extern verzelfstandigd agentschap Vlaamse Regulator voor de Media en houdende wijziging van sommige bepalingen van de decreten betreffende de radio-omroep en de televisie, gecoördineerd op 4 maart 2005 umgesetzt.
Im Vergleich dazu die Umsetzungen in Österreich Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird und Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden; Deutschland: Vierter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsvertrage
Ich vermute: Da in Belgien und Luxemburg Deutsch nicht Legislativsprache bzw. Gesamtstaatliche Amtssprache ist, gibts aus den Ländern hier auch keine Rechtsartikel, oder zumindest keine Infobox-Vorlagen für Gesetze aus diesen Ländern. EG-Richtlinien im Zusammenhang Schweiz und Liechtenstein sollten wir vielleicht erst diskutieren wenn konkrete Schritte in Richtung Beitritt geschehen.
-- 62.178.12.228 00:49, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Typenschein (Österreich)

Hallo, als absoluter Nichtjurist bin ich zufällig über die Info gestolpert, dass es den Typenschein beim Autoneukauf in Österreich nicht mehr gibt. Gibts hier einen Experten? Habs auf "Überarbeiten" gesetzt. Gruß, Dnalor 18:46, 4. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Problem mit Vorlage:EG-RL

Hallo,

Ich möchte gerne auf die Richtlinie linken http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31970L0156:DE:NOT

Mit {{EG-RL|1970|156}} bekomm ich aber einen Text Vorlage:EG-RL. Detto mit {{EG-RL|70|156}} bekomm ich Vorlage:EG-RL

Was mache ich falsch?

Danke! -- 62.178.12.228 22:57, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten