Bundeshauptstadt

Hauptstadt eines Bundesstaates
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Als Bundeshauptstadt bezeichnet man die Hauptstadt eines Bundesstaates.

Deutschland

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 Berlin als Nachfolgerin von Bonn, das jetzt den Titel Bundesstadt trägt. In Berlin befindet sich der Hauptsitz des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung.

Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Frage der Bundeshauptstadt zum ersten Mal im Grundgesetz geregelt und damit Berlins Status als Bundeshauptstadt im Grundgesetz verankert (Art. 22 I GG).

Neben der Bundeshauptstadt gibt es die Hauptstädte der einzelnen Bundesländer, zum Beispiel die Landeshauptstädte Hannover im Land Niedersachsen, Kiel im Land Schleswig-Holstein oder München im Freistaat Bayern.

Siehe dazu: Liste der deutschen Hauptstädte

Siehe auch: Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland, Hauptstadtbeschluss

Österreich

In Österreich ist von jeher Wien die Hauptstadt, da diese Stadt zum einen im Ostarrîchi-Kernland liegt und zudem immer die größte Metropole des Landes war.

Siehe dazu: Liste der österreichischen Hauptstädte

Schweiz

Schweiz ist Bern seit 1848 Bundesstadt, nachdem es sich im schweizerischen Parlament am 28. November 1848 gegen die Konkurrentinnen Luzern und Zürich durchgesetzt hatte. Für Bern sprachen damals die Nähe zur französischsprachigen Schweiz und militärische Überlegungen sowie dass sich die Stadt verpflichtete, der Eidgenossenschaft die benötigten Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Siehe dazu: Hauptstadtfrage der Schweiz