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Familien-Partei Deutschlands

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Basisdaten
Gründungsjahr: 1981
Mitglieder: 664 (Stand: 31. Dezember 2006)
Vorsitzender: Arne Gericke
Stellvertreterin: n.n.
Schriftführerin: Anita Raatz
Schatzmeister: Werner Lahann
Geschäftsführer: Matthias Kortüm
Generalsekretär: Brian Utting
Beisitzer: Dr. Volker Pitz,
Erhard Lahni,
Fred Zimmermann
Gliederung: Bundesverband,
13 Landesverbände,
einige Bezirks- und
Kreisverbände
Staatliche
Parteienfinanzierung:
182.861,67
(2006)
Website: www.familien-partei.de

Die Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) ist eine deutsche Kleinpartei.

Inhaltliches Profil

Die Familien-Partei versteht sich als freiheitlich-demokratische Partei der politischen Mitte mit besonderer Orientierung an den Bedürfnissen der Familien. Unter diesem Begriff erfasst sie ausdrücklich auch Alleinerziehende, Getrennterziehende und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Die Familien-Partei wirft den etablierten Parteien vor, sie hätten den Drei-Generationen-Vertrag durch einen Zwei-Generationen-Vertrag ersetzt, der im Ergebnis eine kinderarme Gesellschaft bewirke und auf systematische Transferleistungen zu Gunsten des kinderlosen Teils der älteren Generation ausgerichtet sei.

Nach Auffassung der Familien-Partei sollen Familien mit Kindern ein nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffelten sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Erziehungsgehalt von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr für maximal vier Kinder erhalten, sowie existenzsichernde Aufwendungen für die Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr für maximal vier Kinder. Zur Finanzierung soll eine die Sozialsysteme erweiternde Familienkasse eingerichtet werden. Für Frauen und Männer, die keine Kinder bekommen können, tritt die Familien-Partei für die Erleichterung von Adoptionen ein. Und durch verstärkte materielle und institutionelle Hilfe in Schwangerschaftskonflikten kann nach ihrer Auffassung die Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen drastisch verringert werden.

Die Interessen der Minderjährigen sollen nach Zielsetzung der Familien-Partei mit der Umsetzung des ihrer Auffassung nach verfassungsmäßigen Wahlrechts ab Geburt in eine Kinderwahlstimme vertreten werden, stellvertretend von den Eltern wahrzunehmen.

Die Altersversorgung soll an den finanziellen und substantiellen Beitrag in den Generationenvertrag geknüpft werden. Dabei sollen Schul- und Ausbildungszeiten im dem Ausbildungsstand entsprechenden durchschnittlichen Maße berücksichtigt werden. Der Rückgriff auf die erwachsenen Kinder zur Sozialhilfeleistung an die Eltern (Elternunterhalt) soll abgeschafft werden, weil dies bei kinderlosen Sozialhilfeempfängern auch nicht möglich ist.

Für die erstmalige Berufsausbildung sieht die Familien-Partei die Zahlung eines existenzsichernden Kindergelds an die Auszubildenden vor. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsvergütungen sowie Sozialabgaben seitens des Ausbildungsbetriebes entfallen. Studiengebühren werden von der Familien-Partei abgelehnt, solange sich die Studiendauer in einem angemessenen Rahmen bewegt und die ausgebildeten Akademiker im Wirtschaftsraum Deutschland über eine gewisse Zeit hinweg Steuern zahlen und so selbst zur Ausbildung nachfolgender Generationen beitragen.

Gliederung

Die wichtigste Untergliederungen der Partei sind die Landesverbände. Daneben hat sie einzelne Bezirks- und Kreisverbände.

Finanzen und Beteiligungen

Geldflüsse

Laut Bundestagsdrucksache 16/1870 erhielt die Partei im Jahr 2005 Zuwendungen von etwa 345.000 Euro. Davon waren etwa 13.000 Euro Beiträge (4%) und etwa 170.000 Euro Spenden (50%). 155.000 Euro flossen der Partei aus staatlichen Mitteln zu. Insgesamt machte die Partei etwa 13.000 Euro Gewinn. Die Partei erhielt keine Großspenden über 10.000 Euro.

Reinvermögen

Das Reinvermögen der Partei betrug 2005 etwa 35.000 Euro.

Firmenbeteiligungen und Immobilienvermögen

Die Partei verfügt weder über Immobilien noch über Firmenbeteiligungen.

Geschichte

Die Partei wurde 1981 in Bayern unter der Bezeichnung Deutsche Familien-Partei e.V. (Kurzbezeichnung FP) gegründet. Sie war aus dem Verein „Mutter als Beruf“ hervorgegangen, der Ende der 1970er Jahre versucht hatte, bessere wirtschaftliche Verhältnisse für Mütter zu schaffen. 1989 wurde die Familien-Partei von dem Kinderarzt Dr. Franz-Josef Breyer aus St. Ingbert / Saarland, der von 1989 bis 2006 auch Bundesvorsitzender der Partei war, wieder belebt. Die Kurzbezeichnung wurde später in Familie und schließlich in FAMILIE geändert. Der Parteiname lautete seit Mitte der 1990er Jahre FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und wurde 2006 in Familien-Partei Deutschlands geändert. Ende 2006 übernahm der freie Redner Arne Gericke aus Tessin (bei Rostock) / Mecklenburg-Vorpommern das Amt des Bundesvorsitzenden.

Nach den Landtagswahlen in Niedersachsen und im Saarland 1990 folgte 1994 die erste Teilnahme an einer Europawahl und 1998 an einer Bundestagswahl. 1999 errang die Familien-Partei im Saarland erstmals kommunale Mandate und erwarb mit 1,0 % der Wählerstimmen bei der Landtagswahl den Anspruch auf Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung. 2003 folgten weitere kommunale Mandate in Brandenburg und 2004 in Sachsen-Anhalt. 2004 erzielte die Familien-Partei beim bundesweiten Wahlantritt zur Europawahl 1,0 % und bei den Landtagswahlen im Saarland 3,0 % und in Brandenburg 2,6 % der Wählerstimmen. Bei der Bundestagswahl 2005 konnte sie ihren Zweitstimmenanteil gegenüber 2002 versechsfachen.

Die Annahme einer im September 2003 von der Familien-Partei eingereichten Verfassungsbeschwerde, mit der sie das Kinderwahlrecht ab Geburt einforderte, wurde im Januar 2006 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt. Nachdem eine Verfassungsklage im März 2006 dagegen ebenfalls nicht angenommen wurde, legte die Familien-Partei im Juli 2006 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Der Bundesparteitag der Familien-Partei beschloss im Juni 2005, eine gemeinsame politische Zukunft mit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) anzustreben. Daraufhin unterstützte die ödp den Wahlantritt der Familien-Partei zur Bundestagswahl 2005. Die Familien-Partei trat im Gegenzug bei den Landtagswahlen im März 2006 in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz nicht an und unterstützte mit einer Wahlempfehlung die Wahlantritte der ödp. Der Bundesparteitag der Familien-Partei zog im November 2006 die getroffenen Beschlüsse für eine gemeinsame politische Zukunft beider Parteien auf Bundesebene zurück.

Wahlteilnahmen

Bundestagswahlen

1998 0,1% (2 Landeslisten 0,2% - 0,5%, 8 Direktkandidaturen in 2 Bundesländern 0,4% - 1,8%)
2002 0,1% (2 Landeslisten 0,2% - 1,1%, 8 Direktkandidaturen in 3 Bundesländern 0,4% - 2,4%)
2005 0,4% (6 Landeslisten 0,2% - 2,1%, 29 Direktkandidaturen in 9 Bundesländern 0,8% - 3,7%)

Europawahlen

Die Familien-Partei kandidierte bei den Europawahlen 1994 und 1999 mit einer Landesliste im Saarland. Bundesweit erreichte sie damit jeweils 0,0 % der Stimmen. Im Jahr 2004 trat sie erstmals mit einer Bundesliste an und erreichte 1,0 %.

Landtagswahlen

Der Familien-Partei ist bislang in keinem Bundesland der Einzug in den Landtag gelungen.

Baden-Württemberg: 2001 0,0%
Bayern: 1982 0,0% (damalige Kurzbezeichnung: FP); 1986 0,0% (Kurzbezeichnung Familie)
Brandenburg: 2004 2,6%
Hessen: 1999 0,0% 2008 0,3%
Mecklenburg-Vorpommern: 2006 1,2%
Niedersachsen: 1990 0,0% 2008 0,4%
Nordrhein-Westfalen: 1995 0,0%; 2000 0,0%; 2005 0,0%
Saarland: 1990 0,0%; 1994 0,5%; 1999 1,0%; 2004 45%
Schleswig-Holstein: 2005 0,8%

Kommunale Mandate

In St. Ingbert stellt sie vier Stadträte und fünf Ortsräte. Im Kreistag des Saarpfalz-Kreises hat die Familien-Partei zwei Sitze, im Ortsrat Blieskastel-Niederwürzbach ein Mandat. Außerhalb des Saarlandes konnte die Familien-Partei Mandate in den Stadträten von Potsdam (zwei Sitze) und Bad Liebenwerda (ein Sitz) in Brandenburg und von Stendal (ein Sitz) in Sachsen-Anhalt erringen.

Hochburgen unter den Bundesländern in Deutschland sind v. a. das Saarland (3,0 %), Brandenburg (2,6%) und Mecklenburg-Vorpommern (1,2%).