Existenzminimum

Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben
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Als Existenzminimum bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, und Wohnung.

Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt) leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Praxis ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem zu gewährleisten. Sie soll ein Leben unter dem Existenzminimum vermeiden. In der Berechnung des Sozialhilfesatzes gehen allerdings auch Produkte wie Tabak und Kaffee ein, die nicht so einfach dem Existenzminimum im strengen Sinne zugerechnet werden können.

Eine andere Definition des Existenzminimums ergibt sich aus der Existenzminimumverordnung der Republik Österreich, in der das nichtpfändbare Einkommen festgelegt wird (Beispiel: Existenzminimum-Verordnung 2002 - ExMinV 2002, Republik Österreich). Danach hängt das Existenzminimum vom eigenen Einkommen ab.

In der Schweiz bemisst sich das Existenzminimum in aller Regel auf die Mietkosten einer einfachen, zweckmässigen Wohnung plus 1000 Franken plus Krankenkassenprämien pro Monat. Bei Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, kommt die sogenannte Erwerbsquote dazu. Anspruch auf das Existenzminimum hat jeder Mensch in der Schweiz, solange er sich nicht illegal im Land aufhält. Massgebend sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.