Drei Säulen der Europäischen Union
Das Konzept der EU basiert auf dem Prinzip von 3 Säulen, die durch den Vertrag von Maastricht urspünglich eingeführt wurden:
Europäische Union | ||||||
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Erste Säule | Zweite Säule | Dritte Säule | ||||
Europäische Gemeinschaften | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen | ||||
Außenpolitik:
Sicherheitspolitik:
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Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in den Bereichen | |||||
Aufbau der EU
Die Europäische Union (EU) ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen der Europäischen Union beruht.
Die EU ist daher ein Gebilde, dessen Ziel die Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes ist. Während die Gemeinschaften supranational organisiert sind, so werden die beiden übrigen Säulen durch die Zusammenarbeit der nationalen Regierungen gehalten. Die EU selbst ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr fehlen insbesondere die Handlungsorgane.
Die Europäischen Gemeinschaften
Die Europäischen Gemeinschaften sind eine supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Bis zu ihrem Auslaufen war auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ebenfalls Teil der Gemeinschaften.
Sie sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Durch die der Europäichen Gemeinschaft übertragenen Hoheitsrechte üben sie selbstständig Kompetenzen gegenüber den Mitgliedsstaaten und einzelnen Bürgern aus.
Unionsbürgerschaft
Jeder Bürger eines Mitgliedsstaates hat durch die Unionsbürgerschaft einen Katalog von Rechten und Pflichten, der jedoch nicht dem Umfang einer üblichen Staatsbürgerschaft entspricht. Die Unionsbürgerschaft ist jedenfalls keine europäische Staatsangehörigkeit. Unionsbürger ist, wer Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist.
Grundfreiheiten
Zu den Grundfreiheiten in der EU gehört die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) und die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Siehe auch: Grundfreiheit (EG)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP)
Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union stellt die zweite Säule der EU dar. Im Gegensatz zu den europäischen Gemeinschaften handelt es sich aber um eine intergouvementale Zusammenarbeit, die keine unmittelbare Rechtswirksamkeit hat. Siehe auch: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen dient der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität (Artikel 29 EU). Siehe auch: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.