Ein Einkaufswagen ist ein meist aus einem Drahtkorb mit vier selbstlenkenden Rädern bestehender Schubwagen, der zum Transport der Einkäufe, meist im Supermarkt, genutzt wird. Oft ist der Einkaufswagen mit einem Kleinkindersitz oder einer Babyschale ausgestattet. Der Einkaufswagen wurde entwickelt, um dem Kunden Transport und Einsammlung der Waren im Markt zu erleichtern, und ist somit als Weiterentwicklung des schon in archaischen Zeiten verwendeten Einkaufskorbes zu betrachten.

Juristische Definitionen
In Gerichtsurteilen und Patentstreitigkeiten geht es immer wieder einmal auch um Einkaufswagen. Natürlich muss dann immer zuerst exakt geklärt werden, worum sich das Verfahren handelt.
Einkaufswagen
- Transportwagen (1), der in einen gleichgearteten Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Ware vorgesehenen Einrichtung (2) ausgestattet ist, wobei in seinem Griffbereich (6, 7) ein mit einer Kopplungseinrichtung versehenes Münzschloss (10) angeordnet ist, das auf Pfandbasis ein gegenseitiges An- und Abkoppeln von Transportwagen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Sammelstelle erlaubt, dadurch gekennzeichnet, dass das Münzschloss (10) im Bereich eines der beiden Grifftragarme (6) angeordnet ist und sich sowohl am Grifftragarm (6) als auch am Griff (7) abstützt.
Ankopplung von Einkaufswagen
- Vorrichtung zum Ankoppeln eines von Hand schiebbaren Einkaufswagens an einen zweiten Einkaufwagen und/oder an eine Station, an der Einkaufwagen gesammelt werden, wobei in die Vorrichtung (5-8) ein Pfand, insbesondere eine Münze einwerfbar ist, um den Wagen zu entkoppeln, und beim Ankoppeln das Pfand freigegeben wird, und das Gehäuse der Vorrichtung (5-8) am waagerechten Wagengriff(1) befestigt ist, mit dem der Wagen von Hand verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein kastenförmig, quaderförmiges Teil (5) umfaßt, das sich über den größten Teil der Länge des Wagengriffs (1) mit gleichbleibendem Querschnitt erstreckt und auf seiner flachen Oberseite (7) eine Werbefläche (6) aufweist.
Übliche Anwendung
Üblicherweise geht der Kunde vor dem Einkaufen im Supermarkt zunächst an eine Sammelstelle für Einkaufswagen, wo diese ineinandergeschoben und mit Sperrketten versehen deponiert sind. In den Schlitz, der meist am Griff eines Wagens befestigt ist, steckt man eine Münze (Pfand). Damit lässt sich die Sperrkette von diesem Wagen lösen. Nun fährt man mit diesem Wagen in den Supermarkt um einzukaufen. Man legt die gewünschten Waren in den Wagen - Kleinteile in den oberen Korb, größere Teile wie Getränkekisten oder Blumenerde in das untere Fach. An der Kasse angekommen wird die komplette Ware auf das Warentransportband gelegt, von dem/der Kassierer/in verbucht, wieder in den Wagen gelegt und bezahlt. Danach entlädt man den Wagen - sei es beim Auto auf dem Parkplatz oder, als Fußgänger, bei der Sammelstelle - und schiebt den Wagen an der Sammelstelle wieder in die dort parkende Wagenschlange. Wenn man nun die Kette des letzten Wagens aus der Wagenschlange in den Schlitz steckt, der an dem Münzbehälter des eigenen Wagens angebracht ist, dann kann man die anfangs eingeworfene Pfandmünze wieder entnehmen.
Pfandmünzen
Als Pfandmünzen kommen alle Gegenstände in Frage, die ein Lösen der Sperrkette ermöglichen. In Deutschland sind dies üblicherweise eine 1-Euro-Münze oder auch speziell von Werbetreibenden herausgegebene "Wagenchips" (ohne Geldwert). Es funktionieren aber auch manche ausländischen Münzen, die die gleiche Größe wie die 1-Euro-Münze haben. Auch die Ringe am Öffnungsmechanismus von Getränkedosen eigneten sich - allerdings nur solange, bis die heute üblichen Dosenverschlüsse eingeführt wurden, bei denen der Ring kein Ring mehr ist und im Normalfall auch nicht mehr abgerissen wird (Stay-On-Tab).
Aber Achtung: Das Oberlandesgericht Nürnberg sagt in einem Urteil vom 20. März 2001 (Aktenzeichen: 3 U 3914/00):
- Herstellung und Verbreitung von Einkaufswagen-Chips in der Größe und Stärke eines 1-Euro'-Stücks verstoßen bei bewusstem und planmäßigem Vorgehen gegen § 3 MedVO, § 1 UWG.
In der Schweiz werden in der Regel 1- oder 2-Frankenstücke verwendet, es gibt jedoch in ländlichen Regionen noch Einkaufswagen ohne Pfandsystem.
Sonderformen
In Baumärkten und Einrichtungshäusern sind auch Sonderformen für sperrige Waren gebräuchlich. Diese sogenannten Möbeltransportwagen verfügen üblicherweise nur über eine ebene Ablagefläche auf Fußhöhe. Bei einigen Modellen ist ein Kleinartikel-Drahtkorb an den Schiebegriffen befestigt.
Gepäckwagen auf Flughäfen und Bahnhöfen weisen ähnliche Eigenschaften wie Einkaufswagen auf.
Inzwischen gibt es auch kinderfreundliche Varianten. In Kindereinkaufsautos sitzen die Kinder unten in einem schiebbaren Auto; darüber ist der Einkaufskorb befestigt. In vielen Supermärkten können Kinder ihren eigenen Miniatureinkaufswagen schieben.
Fahrsteigwagen sind Einkaufswagen mit einer speziell für das Mitführen auf Fahrsteigen oder Rolltreppen geeigneten Rollenausstattung.
Auf Marktplätzen im Internet finden sich seit einigen Jahren sogenannte elektronische Einkaufswagen, eine Software, die es dem Kunden ermöglicht, aus einem Katalog ausgewählte Waren in einer Liste zunächst zwischenzuspeichern. Die in diesem Einkaufswagen oder Warenkorb gesammelten Produkte werden am Schluss gemeinsam abgerechnet. In der Diskussion, ob es sinnvoll ist, Softwarepatente zuzulassen, wird der elektronische Einkaufswagen häufig als Negativbeispiel genannt. Er ist seit 1997 als europäisches Patent angemeldet.
Juristisches / Versicherungsrecht
Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.
Angenommen ein Kunde entlädt auf dem Parkplatz den Einkaufswagen und lädt die Waren in sein Auto ein. Wenn nun der Einkaufswagen dabei wegrollt und dabei ein anderes Auto beschädigt, dann kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf.
Entfernt sich der Kunde ohne auf den Geschädigten zu warten, dann gilt das als Unfallflucht.
Beschädigt ein Kunde mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto, während er diesen zu seinem Auto schiebt, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Dies ist kein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung , weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos entsteht. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto des Kunden geöffnet ist, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung ins Spiel.
Allerdings kann es in anderen Ländern als in Deutschland durchaus andere Urteile und Gepflogenheiten der Versicherungen geben, da diese immer auf nationalem Recht beruhen.
Geschichte
Erstmals wurden Einkaufswagen 1937 in den USA eingesetzt: Sylvan Goldman stellte in seinem Humpty-Dumpty-Supermarkt in Oklahoma City den Kunden einen shopping cart zur Verfügung. 1940 meldete er ihn zum Patent an. 1948 gab es erstmals Einkaufswagen in Deutschland, zunächst vermutlich in Augsburg und Hamburg. Diese waren fahrbare Gestelle, in denen man 2 Körbe übereinander einhängen konnte. 1950 gab es dann die ersten Modelle mit festem Korb. Ein weiteres Kennzeichen des Einkaufswagens ist der große Nachlauf seiner Räder, der seine Richtung beim Schieben stabilisiert.
1946 erfand Orla E. Watson (Kansas City) das telescoping shopping cart. Das sind Einkaufswagen, die sich platzsparend ineinander schieben lassen.
Zunächst ohne Ketten standen die Wagen auf Parkplätzen oder in der Landschaft herum. Hilfskräfte - oft Schüler - sammelten die Wagen dann wieder ein. Später versuchte man durch Einbehalt eines Geldbetrages als Pfand den Kunden dazu zu bewegen, den Wagen selbst wieder zurückzubringen. Schließlich führte man das Münzsystem im Zusammenspiel mit der Sperrkette ein. Dieses System konnte sich z.B. aber in den USA nicht durchsetzen. Um zu vermeiden, dass an den Sammelstellen zu viele Einkaufswagen aneinander gekoppelt werden und lange Einkaufswagenschlangen den Autoverkehr auf den Parkplätzen beeinträchtigen, gibt es bei einigen Einkaufsmärkten neuerdings verschiedenfarbige Wagenreihen. Hier lassen sich nur Exemplare derselben Farbe aneinanderkoppeln, was sicher stellt, dass der Käufer seinen Wagen genau dort wieder ankoppelt, wo er ihn vor dem Einkauf abgekoppelt hat.
Derzeit untersucht man Möglichkeiten, wie man den Diebstahl von Einkaufswagen eindämmen könnte. Bei einem Test mit funkgesteuerten Blockiersystemen in einem Supermarkt in Köln reduzierten sich die Diebstähle von vorher 20-30 pro Monat auf einen einzigen. Verlässt ein Kunde die Grundstücksgrenzen des Supermarktes, dann schaltet sich die Sperrvorrichtung ein. An Kindereinkaufswagen ist als Diebstahlschutz häufig eine lange Fahnenstange angebracht.
Die Affäre Möllemann
1993 wurde bekannt, dass Jürgen Möllemann auf Briefbögen des Bundeswirtschaftsministeriums für Einkaufswagen-Plastikchips geworben hatte, die sein Vetter erfunden hatte. Im Verlauf der Affäre trat Möllemann als Bundesminister für Wirtschaft zurück.