Fallschirmjäger
Fallschirmjäger bezeichnet zum einen eine militärische Truppengattung, und zum anderen die Angehörige der dieser Truppengattung angehörenden Fallschirmjäger-Einheiten. Wenngleich im engeren Sinne der Begriff Fallschirmjäger nur auf Soldaten mit abgeschlossenem Fallschirmspringerlehrgang angewandt werden kann, wird aus Gründen der Vereinfachung im weiteren Sinne die Bezeichnung auch für alle anderen Angehörigen dieser Einheiten unabhängig davon, ob sie eine Fallschirmsprungausbildung absolviert haben und entsprechend eingesetzt werden oder nicht, verwandt. In ziviler Berichterstattung werden Fallschirmjäger oft mit bloßen Fallschirmspringern verwechselt, obwohl diese Bezeichnung lediglich auf die Sprungtätigkeit abhebt und so eigentlich für alle Fallschirmspringer, gleich ob zivil oder militärisch und unabhängig von der militärischen Verwendung gültig ist.
Truppengliederung und militärische Ausbildung
Im engeren Sinn sind Fallschirmjäger die Soldaten, die zu einer Fallschirmjäger-Einheit gehören. Diese gehören zum "Truppengattungsverbund" der Infanterie. Ihre Mitglieder haben neben der normalen infanteristischen Ausbildung eine spezielle militärische Zusatzausbildung genossen, mit der sie Einsatzorte optional durch oder nach einem Fallschirmsprung erreichen können. Meist haben nicht alle Soldaten solcher Einheiten eine Sprungausbildung, gelten aber aufgrund ihrer Zugehörigkeit dennoch als Fallschirmjäger. Nach Verbringung an den Einsatzort (ggf. durch eine Luftlandung) kämpfen die Fallschirmjäger grundsätzlich wie "normale" Infanteristen. Bedingt durch den Mangel an Nachschub und Ersatz sind sie im Falle einer Brückenkopfbildung allerdings besonderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und bedürfen nach wenigen Tagen des Entsatzes durch gepanzerte Kampftruppen. Außerdem sind Fallschirmjäger besonders für den Kampf in der Tiefe, also hinter den feindlichen Linien ausgebildet.
Im weiteren Sinn ist jeder Soldat ein Fallschirmjäger, der zur so genannten Truppengattung angehört, auch wenn er nicht Fallschirmspringen kann. Umgekehrt gelten Soldaten wie die Kampfschwimmer, die zwar eine Fallschirmsprungausbildung für spezielle Einsatzzwecke haben, aber nicht zu einer Fallschirmjägereinheit gehören, dann auch nicht als solche.
Der tatsächliche Sprungeinsatz ist abhängig von der militärischen Nutzbarkeit und kann auch bei Fallschirmjägereinheiten sogar zur Ausnahme werden. Aufgrund ihrer meist leichten Ausrüstung sind sie faktisch als Luftlandeeinheiten qualifiziert und stellen oft einen hohen, kampfkräftigen und hochmobilen Anteil innerhalb dieser Truppen. Bei praktisch allen Luftlandeeinsätzen mit "Fallschirmmassenabsprüngen" kann man davon ausgehen, dass es sich bei den springenden Soldaten um Fallschirmjäger handelt.
Aufgrund hoher physischer und psychischer Leistungsfähigkeit sowie eines meist überdurchschnittlichen Freiwilligenanteils gelten Fallschirmjäger gemeinhin als Eliteeinheiten und stellen oft auch die Basis für Spezialeinheiten. In der Bundeswehr, wie auch in den meißten anderen Armeen der Welt, ist sogar für die eigentliche Sprungausbildung eine spezielle, freiwillige Meldung (fallschirmsprungwillig) notwendig. Ein dt. Fallschirmjäger kann jederzeit seinen Springerschein zurückgeben und wird dann, unter Aberkennung der Trageberechtigung des Fallschirmspringerabzeichens in der Regel in eine "nichtspringende" Einheit versetzt.
In der deutschen Bundeswehr sind Fallschirmjäger oft freiwillige Zeit- und Berufssoldaten oder Wehrpflichtige mit längerer Dienstzeit. Das Fallschirmspringerabzeichen erwirbt man durch Bestehen des vierwöchigen Fallschirmspringerlehrgangs an der Luftlande-Lufttransportschule in Altenstadt (Oberbayern).
Beim Einsatz von Falschirmjägern gibt es im Wesentlichen zwei verschiedene Ansätze:
- die so genannte Einsatzgruppen-Taktik,
- die so genannte Luftsturm-Taktik.
Reine Fallschirmjäger werden möglichst in der EG-Taktik eingesetzt, da sie durch ihre relativ leichte Bewaffnung verwundbar sind.
Die deutschen Fallschirmjäger gehören der Kampftruppe der deutschen Bundeswehr an. Diese verfügt zur Zeit über vier Fallschirmjägerbataillone, die zu zwei Brigaden gehören: Luftlandebrigade 26 und Luftlandebrigade 31 diese sind in der Division Spezielle Operationen (DSO) zusammengefasst.
Sogenannte Luftsturm-Truppen sind durch ihre größere Ausstattung mit Unterstützungsmitteln und Bewaffnung relativ schlagkräftige Einheiten/Truppenteile und durch ihre Lufttransportfähigkeit sehr mobil. Fallschirmjägern/Luftsturmtruppen werden zumeist wichtige strategische Aufgaben gestellt, die sie unter Ausnutzung des Überraschungsmomentes ausführen sollen.
Geschichte
Am 14. April 1889 wurde der erste militärische Absprung aus 1.000 m Höhe aus einem Gasballon von Charles Leroux in Berlin-Schöneberg vorgeführt.
Den ersten Einsatz von Fallschirmjägern plante 1919 der US-Generalmajor William Mitchell, um die deutschen Truppen hinter der Frontlinie bekämpfen zu können. Aufgrund des Kriegsendes 1918 wurde dieser Plan nicht umgesetzt.
1930 sah man die ersten Fallschirmjäger der UdSSR bei Moskau ihre ersten Übungen abhalten.
Die Gründer der Fallschirmjägertruppe in der UdSSR wurden 1937 während der Säuberungswelle Stalins hingerichtet. Daher verschleppte sich der Aufbau dieses Truppenteils in der Sowjetunion.
Der Deutschen Wehrmacht wurde der Erfolg der dieser Fallschirmjägertruppe schnell bekannt und sie bauten eine solche auch schließlich selbst auf.
Die Rekrutierung erfolgte in der Wehrmacht sehr elitär. So konnte in der Anfangsphase des Aufbaus nur ein sich bewährter Infanterist als Fallschirmjäger verwendet werden. Die Ausbildung war langwierig und hart, schuf aber eine Truppe, die durch bestmögliche infanteristische Fähigkeiten gekennzeichnet war.
Am 29. Januar 1936 wurde am Flugplatz Stendal die 1. Deutsche Fallschirmjägertruppe gegründet.
Der erste wirkliche Luftlandeeinsatz war die Errichtung eines Brückenkopfes in Norwegen am 9. April 1940.
Im Westfeldzug eroberten Fallschirmjäger das Fort Eben-Emael und ermöglichten so den Durchbruch nach Frankreich.
Die letzte große deutsche Luftlandeoperation des 2. Weltkrieges war die Luftlandeschlacht um Kreta (Operation Merkur). Nach dem Erfolg, aber auch den sehr hohen Verlusten wurde die geplante Eroberung Maltas schließlich nicht mehr durchgeführt. Hitler verbot persönlich, angesichts der großen Verluste des Kretaeinsatzes, weitere große Luftlandeoperationen.
Nach Abschluß der Operation Merkur kam es zu bis heute heftig umstrittenen sogenannten Sühnemaßnahmen/Repressalien von deutscher Seite, die als Antwort auf (völkerrechtlich verbotenen) Partisanenkämpfe verhängt wurden. Obwohl Repressalien nach damaligen Völkerrecht grundsätzlich durchaus zulässig waren, nahmen sie teilweise solche Ausmaße an, daß sie bis heute von vielen Seiten als Kriegsverbrechen bezeichnet werden. Nach dem Krieg wurden daher auch von alliierter und von griechischer Seite im Rahmen von Kriegsverbrecherprozessen bzw. Militärtribunalen einige Todesurteile verhängt.
Die deutschen Fallschirmjäger wurden in der Folge an vielen Brennpunkten des Krieges als Elitetruppe eingesetzt. Besonders bekannt wurde die Schlacht um Monte Cassino in Italien 1943.
Während die Deutschen im 2. Weltkrieg nach der Eroberung Kretas keine weiteren Luftlandeoperationen größeren Stils mehr durchführten, begannen die westlichen Alliierten gerade mit dem Aufbau von Luftlandetruppen, die von den Amerikanern zunächst in Sizilien eingesetzt wurden. Die wirklich großen Luftlandeunternehmen fanden dann im Rahmen der Invasion in der Normandie (Operation Overlord), später im Rahmen der als teilweise misslungen zu bezeichnenden Operation Market Garden, statt.