Ein Zigarettenautomat ist ein Verkaufsautomat für Zigaretten. Zigarettenautomaten sind häufig im öffentlichen Raum oder in Gaststätten aufgestellt. Die Bezahlung der ausgegebenen Tabakwaren, die in handelsüblichen Zigarettenpackungen abgegeben werden, erfolgt mittels Bargeld, meist Münzen, oder per Geldkarte. Nahezu alle Zigarettenautomaten verfügen mittlerweile über diese bargeldlose Bezahlmöglichkeit.

Deutschland
In Deutschland werden über 600.000 Zigarettenautomaten gezählt. Durch die Änderung des Jugendschutzgesetzes (seit dem 1. September 2007 gilt hier ein Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren) mussten alle Automaten auf eine Technik umgerüstet werden, die die Einhaltung des Abgabeverbots garantiert. Die Automatenindustrie setzt hierbei in erster Linie auf das Jugendschutzmerkmal der GeldKarte, teilweise ist eine Prüfung auch über den EU-Führschein möglich. Hierbei wird eine im Chip der Karte gespeicherte Altersinformation elektronisch ausgelesen. Eine andere Möglichkeit der Altersüberprüfung stellt momentan noch das Einschieben des EU-Führerscheins und des Personalausweises an einigen Automaten dar. Dabei erfolgt eine Echtheitsprüfung anhand optischer Merkmale der Führerscheinkarte. Im Zuge der Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb von Tabakwaren auf 18 Jahre wird diese Möglichkeit jedoch wieder entfallen, da der Besitz eines EU-Führerscheins bereits ab 16 Jahren möglich ist. Für die Umstellung der Automaten galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2006. Ungeklärt bleibt jedoch die Kontrolle über den freien Verkauf an Tankstellen, Kiosken etc. Inzwischen ist das Rauchen in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Bis zum 31. Dezember 2008 können Jugendliche über 16 Jahren ihre Zigaretten übergangsweise von Zigarettenautomaten kaufen.
Aufgestellt und betrieben werden Zigarettenautomaten meist durch spezialisierte Firmen, so genannte Automatenaufsteller oder Zigarettengroßhändler. Die Inhaber der Aufstellfläche (Haus- bzw. Grundstücksbesitzer, Gastronomen etc.) erhalten eine Provision, die sich an der Zahl der verkauften Zigaretten bemisst.
Österreich
In Österreich gibt es Zigarettenautomaten sowohl in Gaststätten als auch auf der Straße, meist vor Tabaktrafiken. Die Packungsgrößen sind dieselben wie auch in den Trafiken. Der Preis ist bei den Automaten, die von Trafikanten betrieben werden, derselbe wie in den Tabaktrafiken (in Lokalen werden 10 bis 20 % auf den Verkaufspreis aufgeschlagen). Die Bezahlung erfolgt mit Münzen und, insbesondere nach der Währungsumstellung vom Schilling auf Euro im Jahr 2002, auch vermehrt Scheinen, wobei das Rückgeld in Münzen ausbezahlt wird. Die Zahlung per SMS über Paybox ist bei vielen Automaten möglich. Bei Zahlung mit einem 10 €-Schein besteht meist ein Kaufzwang von zwei Packungen.
Seit 1. Januar 2007 muss man sich beim Kauf an Zigarettenautomaten als über 16-jährig ausweisen. Dies geschieht entweder mit einer Bankomatkarte, die in den Quickschacht gesteckt wird, oder per SMS über Paybox.
Schweiz
In der Schweiz findet man Zigarettenautomaten in den meisten Gaststätten. Außerdem kann man Zigaretten aus Snackautomaten (sog. Selecta-Automaten) beziehen, die häufig entweder an Bahnhöfen oder, falls die Ortschaft keinen Bahnhof hat, an zentralen Lagen in diesen Ortschaften zu finden sind. Hier ist die Auswahl jedoch meist auf zwei bis drei Marken beschränkt. Tabakpapier und Feuerzeuge kann an letzteren Automaten auch bezogen werden.
In mehreren Kantonen (VD, SO, TG, BE, BL, BS, GR) gibt es Gesetze, die den Verkauf von Tabak an unter 16- oder unter 18-Jährige (je nach Kanton) verbieten. Darin eingeschlossen ist auch der Verkauf durch Automaten, falls diese über kein System zur Alterskontrolle verfügen. Allerdings gibt es Übergangsfristen für die Umstellung der Automaten.
Italien
Normalerweise werden Zigaretten in Läden verkauft, die eine Lizenz für "Sali e Tabacchi" besitzen. Vor diesen Geschäften befindet sich häufig ein Automat, der Zigaretten, Blättchen und Feuerzeuge verkauft, wenn der Laden geschlossen ist. Mittlerweile finden sich auch vereinzelte Zigarettenautomaten. Seit einiger Zeit aber dürfen diese Automaten nur mehr von 22.00 Uhr abends bis 7 Uhr morgens betrieben werden.
Japan
In Japan gibt es etwa 5,5 Millionen Zigarettenautomaten in Gaststätten und dem Freien, die einen Umsatz von etwa 44 Milliarden Euro jährlich ausmachen. Früher das Stadtbild prägende kleine Tabakhändler, die ihren Verkauf auf die gängigsten Marken beschränkten und nur über sehr wenig Platz verfügten, haben oft ihre Durchreiche durch Zigarettenautomaten ersetzt. Japanische Zigarettenautomaten bieten besondere Eigenschaften wie Akzeptanz von Scheinen, Wechselgeld-Ausgabe, digitalen Anzeigen für Leerfächer und dekorative Ausleuchtung.
Öffentlich zugängliche Zigarettenautomaten geben zwecks Jugendschutz nachts von 23 bis 6 Uhr keine Zigaretten aus. Zudem sind ab Juli 2008 vorläufig 570.000 der Zigarettenautomaten in einem Pilotprojekt mit einer Technik ausgestattet, die per Digitalkamera Gesichter potenzieller Kunden auf Altersmerkmale wie faltige Haut untersucht und dazu das Gesicht des Käufers mit einer Datenbank von über 100.000 Menschen abgleicht. Die Herstellerfirma Fujitaka geht davon aus, dass ihr System 90 Prozent der Personen richtig zuordnen kann. Fehlfunktionen kann es bei sehr jung aussehenden Erwachsenen und sehr alt aussehenden Jugendlichen geben. Durch besondere, das Alter bestätigende Karten („smart cards“) soll der Erwerb ebenfalls möglich sein.
Andere Länder
In vielen Ländern gibt es keine oder nur wenige Zigarettenautomaten. Gründe dafür sind meist gesetzliche Regelungen. So gibt es z. B. in Frankreich, Spanien(Mallorca) zwar Zigarettenautomaten, jedoch befinden sich diese ausschließlich in Bars, in denen Jugendliche unter 16 keinen Zutritt haben; öffentliche Zigarettenautomaten existieren nicht.