E-Mail-Überwachung ist die konkrete Ausgestaltung der Überwachung (siehe Überwachungsstaat) auf den Dienst E-Mail.
Rechtslage in Deutschland
Nach Telekommunikationsgesetz.§110 und Telekommunikations-Überwachungsverordnung müssen seit dem Jahr 2005 alle Betreiber eines E-Mail-Servers, die mehr als 1000 "Teilnehmeranschlüsse" haben, "überwachungsbereit" sein. Das heißt: Sobald eine E-Mail-Überwachung angeordnet wird, muss diese E-Mail-Überwachung unverzüglich durchgeführt werden können. Dabei ist der Begriff Teilnehmeranschluss nicht klar definiert.
Kosten
Die Kosten sowohl für die Vorhaltung der Überwachungstechnik als auch für die konkrete Durchführung hat der Betreiber zu tragen. Entsprechende Lösungen kosten ab etwa 20.000 Euro aufwärts.
Wer darf die Überwachung anordnen?
Je nach Fall und Rechtsgrundlage in der Regel:
- ein Richter,
- ein zuständiger Bundesminister oder Landesminister,
- Polizei,
- Zoll,
- Bundesamt für Verfassungsschutz,
- ein Landesamt für Verfassungsschutz.
Wie funktioniert die Überwachung?
Es wird anhand von E-Mail-Adressen überwacht. Der E-Mail-Verkehr wird komplett gefiltert und der MIME-Header einer E-Mail auf die Existenz einer gesuchten E-Mail-Adresse hin überprüft. Wurde eine solche E-Mail-Adresse gefunden, wird die komplette E-Mail auf einen Server des Überwachers per FTP kopiert. Pikanterweise wird die Verbindung zwischen E-Mail-Filter-Server und dem Überwacher-Server mit IPsec verschlüsselt.
Ungeklärte Fragen
- Wie zählt man "Teilnehmeranschlüsse"?
- Darf ein E-Mail-Server-Betreiber darüber informieren, dass in seinem konkreten Fall der E-Mail-Verkehr überwacht wird?
Siehe auch
Weblinks
- Heise-Artikel zu den Kosten der E-Mail-Überwachung
- "Petersberger Erklärung" gegen Internet- Überwachung
- Information der RegTP zur E-Mail-Überwachungsverpflichtung
- technische Anforderungen an Überwachungseinrichtungen des Dienstes E-Mail, Seite 101