ad acta (latein zu den Akten) ist eine lateinische Amtsbezeichnung. Es wird mit a. a. abgekürzt, manchmal auch mit ad a..
Dieser ehemals amtliche Vermerk wurde auf Eingaben angebracht, die keiner Entscheidung mehr bedurften und archiviert wurden, also zu den Akten gelegt wurden.
In der heutigen Verwendung bedeutet etw. ad acta legen, dass eine (meist lästige) Angelegenheit als erledigt betrachtet wird.