Als Kleintransporter bezeichnet man Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Eine gesetzliche Definition, z. B. in der Straßenverkehrszulassungsordnung, gibt es bisher nicht.




Unterhalb der Kleintransporter sind die Hochdachkombis und Lieferwagen auf PKW-Basis anzusiedeln; oberhalb die LKW mit größerem Gewicht und anderer Fahrerlaubnis.
Wie bei den Hochdachkombis gibt es auf Basis der Kleintransporter von den meisten Herstellern auch einen Kleinbus.
Die Gattung des Kleintransporters entstand in Deutschland in den 1950er Jahren mit der Einführung des VW Transporters.
Unfälle mit Kleintransportern
Kleintransporter
- unterliegen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t keiner gesonderten Geschwindigkeitsbegrenzung,
- können mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B, früher Klasse III) gefahren werden,
- verbinden starke Motoren mit einer gegenüber normalen Pkw deutlich größeren Masse
- daher sind sie bei zeitkritischen Transporten (Kurierfahrten) entsprechend populär.
Daher wurde Kritik vor allem an der Bremskraft der Fahrzeuge geübt. Für die Größe und vor allem das Gewicht seien sie mit zu schwachen Bremsen ausgerüstet, die zudem nach einigen Bremsvorgängen heiß laufen und den Bremsweg weiter verlängern würden. Nach 10 Bremsungen verlängere sich der Bremsweg teilweise um über 10 %. Zudem brauche man für den Betrieb der Fahrzeuge weder Fahrtenschreiber, noch seien Ruhezeiten für die Fahrer vorgeschrieben[1].
Während die Zahl der Kleintransporter von 1995 bis 2000 um rund 25 Prozent zunahm, stieg die Anzahl schwerer Verkehrsunfälle, an denen Kleintransporter beteiligt waren, um mehr als 50 Prozent. Die Zahl der schweren Unfälle wuchs also gut doppelt so schnell wie die Zahl der Fahrzeuge. Dies ist jedoch auch auf die gestiegenen Fahrleistungen pro Fahrzeug zurückzuführen. Bezogen auf die gefahrenen Kilometer sind Kleintransporter nicht überdurchschnittlich häufig an Unfällen beteiligt.
Zwischen 1991 und 2001 stieg die Zahl der Kleintransporter um 127 %, die Anzahl von Unfällen mit Beteiligung von Kleintransportern stieg um 103 %.
Durch diese Diskussion sind auch Wohnmobile unberechtigt in Verruf geraten, die zwar auf denselben Basisfahrzeugtypen aufbauen, jedoch ausschließlich im Urlaub mit viel Zeit genutzt werden, aufgrund ihres hohen Wertes meist sehr vorsichtig gefahren werden und über eine äußerst niedrige Unfallbilanz verfügen, die noch dazu meist durch technische Mängel (Reifenplatzer) verursacht wurde.
Es wurde darüber nachgedacht, gewerblich genutzte Kleintransporter über eine Geschwindigkeitsbegrenzung "einzubremsen". Dies wurde jedoch verworfen, da die Fahrzeuge (bezogen auf die gefahreren Kilometer) nicht überdurchschnittlich stark an Unfällen beteiligt sind und nur 10 % der Unfälle mit Kleintransportern auf Autobahnen passieren.
gängige Fahrzeuge
- klein: Hijet
Fiat:
Ford:
- klein: Midi
- klein: E-Serie
- klein: MB 100, Vito
- mittel: Harburger Transporter, T1 (Bremer Transporter), Sprinter
- groß: L319T2 (Düsseldorfer Transporter), Vario (eigentlich nicht mehr als Kleintransporter zu bezeichnen)
- klein: Arena, Bedford Blitz, Vivaro
- mittel: Blitz, Bedford Blitz (sowohl klein als auch mittel erhältlich), Movano
- klein: Carry bzw. später Super-Carry
- klein: Transporter
- mittel: LT und Crafter
ältere Fahrzeuge
- Borgward: B 1500 F, B 611
- DKW: DKW-Schnelllaster
- Goliath: GV 800, Expreß
- Hanomag/Hanomag-Henschel: L 28, Kurier, Markant, Garant, Matador, Harburger Transporter
- IFA: Barkas B 1000
- Lloyd: LT 500, LT 600
- Tempo: Matador, Wiking, Rapid
Einzelnachweise
Weblinks
- Marktübersicht der meistverkauften Kleintransporter (PDF, 1268 KB)
- Königsberger Ladungssicherungskreis e. V.: Kleintransporter – Problemfall und/oder Verkehrsrisiko?
- DasErste.de – WwieWissen: Kleintransporter - Rasende Kisten in tödlicher Mission?
- Bundestag.de: Meldung zu Kleiner Anfrage von der FDP-Fraktion nach Grundlagen für die Zulassung von Kleintransportern vom 12. März 2003 (Bundestagsdrucksache 15/593) und Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der FDP vom 31.03.2003 (Bundestagsdrucksache 15/734)