Große Kreisstadt

Stadt mit Sonderstatus nach dem Kommunalrecht in einigen Ländern Deutschlands
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Ein Begriff aus dem Kommunalrecht. In einigen Bundesländern erhalten größere kreisangehörige Städte, die zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen oder wollen eine Art Sonderstatus, der oftmals mit einem besonderen Titel verbunden ist. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nennt man diese Städte "Große Kreisstädte". Sie gehören also weiterhin zum Landkreis, übernehmen jedoch teilweise Aufgaben, die ansonsten der Landkreis für sie erledigen müsste. Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohner. Hat eine Stadt die betreffende Einwohnerschwelle erreicht, kann sie den Status "Große Kreisstadt" bei der Landesregierung beantragen. In aller Regel wird diesem Antrag dann auch entsprochen und die Stadt ab einem bestimmten Zeitpunkt zur "Großen Kreisstadt" erklärt. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde Stutensee, Landkreis Karlsruhe, ist seit 1.1.1998 "Große Kreisstadt" und darf sich somit "Stadt Stutensee" nennen.
In Bayern wurde der Status "Große Kreisstadt" mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele kreisfreie Städte, die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher Städte mit weniger als 30.000 Einwohner, die den Status "Große Kreisstadt" haben, z.B. Dinkelsbühl oder Rothenburg ob der Tauber.

Vergleichbare Bezeichnungen aus anderen Bundesländern sind:

In Hessen gibt es auch 7 Städte mit Sonderstatus, sie haben dort jedoch keine besondere Bezeichnung. In den anderen Bundesländern sind solche Sonderstatusstädte nicht vorgesehen.


Siehe auch: