Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EU-Vertrag
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Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) wurde gemäß seiner Bezeichnung die Europäische Gemeinschaft gegründet.

Der Vertrag hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und wurde durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union umbenannt. Gemäß dem Vertrag von Amsterdam wurde der EG-Vertrag neu nummeriert.

Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden am X.X.1957 in Rom unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.

Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten EAG-Vertrag zur Gründung der Euröpäischen Atomgemeinschaft bezeichnet man als Römische Verträge.

Später traten noch folgende Staaten dem Vertrag bei:

  • Königreich Dänemark
  • Griechische Republik
  • Königreich Spanien
  • Irland
  • Republik Österreich
  • Portugiesische Republik
  • Republik Finnland
  • Königreich Schweden
  • Vereintes Königreich Großbritannien und Nordirland

Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem 2. Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil der beabsichtigte Vertrag von der französischen Nationalversammlung abgelehnt wurde. Es folgte die Erkenntnis, dass die euröpäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voaranzutreiben wäre.

Der ursprünglich im EGKS-Vertrag geregelte Montansektor wurde nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.